Versetzung aus persönlichen Gründen |
Personenkreis
Polizeivollzugsbeamte der I., II. und III. Säule
Antragstellung: Die Antragstellung zur Versetzung in eine andere Behörde des Landes NRW erfolgt mittels eines Versetzungsformblattes. Dies Formblatt ist auf den Geschäftszimmern oder Führungsstellen der jeweiligen Dienststelle zu erhalten. Der vollständig ausgefüllte Versetzungsantrag wird in den normalen Geschäftsgang gegeben.
Versetzungstermine
Einmal jährlich zum 01. Oktober
Verfahren
Alle Versetzungsanträge des Landes NRW werden zentral erfasst. Wann dem Versetzungsgesuch entsprochen werden kann, ist von zwei Faktoren abhängig:
Beamtinnen/Beamte, die als Berufsanfänger (Ablegung der I. oder II Fachprüfung-Direkteinsteiger) in die Behörde gekommen sind, sind für die Dauer von 4 Jahren vom Versetzungsverfahren ausgeschlossen.
Dieser Personenkreis kann jedoch einen Versetzungsantrag stellen. Diese Anträge werden dann zum nächstmöglichen Versetzungsverfahren erfasst.
Während der 4-jährigen „Versetzungspause“ werden durch Antragstellung Wartepunkte angesammelt.
Versetzungsrangfolge
Die Versetzungsrangfolge wird durch Versetzungspunkte geregelt.
Punkteliste für das Versetzungsverfahren (Stand: 01.01.1999)
Einfache Wegentfernung:
Wartezeit
sonstige Gründe