Versetzung aus persönlichen Gründen


Personenkreis

Polizeivollzugsbeamte der I., II. und III. Säule

Antragstellung: Die Antragstellung zur Versetzung in eine andere Behörde des Landes NRW erfolgt mittels eines Versetzungsformblattes. Dies Formblatt ist auf den Geschäftszimmern oder Führungsstellen der jeweiligen Dienststelle zu erhalten. Der vollständig ausgefüllte Versetzungsantrag wird in den normalen Geschäftsgang gegeben.

Versetzungstermine

Einmal jährlich zum 01. Oktober

Verfahren

Alle Versetzungsanträge des Landes NRW werden zentral erfasst. Wann dem Versetzungsgesuch entsprochen werden kann, ist von zwei Faktoren abhängig:

  1. Personalbedarf der aufnehmen Behörde
  2. Anzahl der Bewerber für die Wunschbehörde

Beamtinnen/Beamte, die als Berufsanfänger (Ablegung der I. oder II Fachprüfung-Direkteinsteiger) in die Behörde gekommen sind, sind für die Dauer von 4 Jahren vom Versetzungsverfahren ausgeschlossen.

Dieser Personenkreis kann jedoch einen Versetzungsantrag stellen. Diese Anträge werden dann zum nächstmöglichen Versetzungsverfahren erfasst.

Während der 4-jährigen „Versetzungspause“ werden durch Antragstellung Wartepunkte angesammelt.

Versetzungsrangfolge

Die Versetzungsrangfolge wird durch Versetzungspunkte geregelt.

Punkteliste für das Versetzungsverfahren (Stand: 01.01.1999)

Einfache Wegentfernung:

Wartezeit

sonstige Gründe