Dezember 2011 21. Dezember 2011Da fehlt doch was!!!Düsseldorf. Für die Polizisten des Bundes gibt es ab dem kommenden Jahr wieder das alte Weihnachtsgeld. Für die Polizisten des Landes NRW gilt das nicht. Sie sollen auch in Zukunft mit einem Mini-Weihnachtsgeld von 30 Prozent des Monatsgehalts abgespeist werden. Zeitgleich mit dem Start der Haushaltsberatungen der Landes für 2012 hat deshalb die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor dem Düsseldorfer Landtag die Aktion Weihnachtsbescherung gestartet. Die GdP fordert, das die Polizisten in NRW genauso wie die Polizisten des Bundes wieder das alte Weihnachtsgeld erhalten. "Wer 100 Prozent Leistung bringt, hat Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld", sagte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter.Weil der Staat sparen muss, war das Weihnachtsgeld für die Beamten seit Mitte der neunziger Jahre in mehreren Stufen von ursprünglich 100 Prozent auf zuletzt nur noch 30 Prozent gesenkt worden. Bei den Polizisten des Bundes ist das anders. Sie bekommen ab dem kommenden Jahr wieder ein Weihnachtsgeld von 60 Prozent. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat die Erhöhung des Weihnachtsgelds damit begründet, dass die Beamten in den vergangenen Jahren erhebliche Beiträge zur Haushaltskonsolidierung erbracht haben. Deshalb müssten sie jetzt auch von den steigenden Steuereinnahmen profitieren.
"Das gilt auch für die Polizisten in NRW. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben die gleichen Einschnitte hinnehmen müssen, wie die Polizisten des Bundes. Deshalb müssen sie jetzt genauso von den wieder sprudelnden Steuereinnahmen profitieren", sagte Frank Richter. "Auch die GdP ist sich der begrenzten Möglichkeiten des Landes bewusst. Aber wir dürfen uns auch nicht tot sparen, sondern wir brauchen wettbewerbsfähige Einkommen im öffentlichen Dienst, wenn wir den in den kommenden Jahren härter werdenden Kampf um die sinkende Zahl der Schulabgänger gewinnen wollen", fügte Richter hinzu. 19. Dezember 2011Zusammen haben wir viel erreicht!Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Polizistinnen und Polizisten haben nie wirklich Feierabend, auch nicht an den kommenden Festtagen, weil es immer Menschen gibt, die unsere Hilfe brauchen. Trotzdem wünsche ich euch und euren Familienmitgliedern in Namen des gesamten Landesbezirksvorstands der GdP über Weihnachten und Silvester einige schöne, geruhsame Feiertage. Denn wer einen anspruchsvollen Berufsalltag erlebt, muss zwischendurch auch mal selber zur Ruhe kommen und Zeit für andere Dinge haben.2011 haben wir als GdP viel erreicht, auf das wir zu Recht stolz sein können. Vom Tarifabschluss im März, mit dem die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes endlich wieder Anschluss an die Entwicklung in anderen Branchen gefunden haben, bis zur Einstellung von 1400 Berufseinsteigern bei der Polizei. Und wir haben uns bei vielen anderen Themen unüberhörbar zu Wort gemeldet.
Möglich war das nur, weil sich viele Kolleginnen und Kollegen in der GdP engagieren. Dafür möchte ich mich in Namen des Vorstands bei euch bedanken! Denn es ist euer Engagement, das die GdP auch im kommenden Jahr stark macht. Herzliche Grüße Euer Frank Richter 15. Dezember 2011Pfefferspray für Polizei unverzichtbarDüsseldorf. „Die Polizei kommt bei der Abwehr aggressiver Angreifer ohne Pfefferspray nicht aus“, das hat der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert beim heutigen Sachverständigengespräch vor dem Innenausschuss erklärt. Pfefferspray werde in NRW von der Polizei vor allem zur Deeskalation bei gewalttätigen Situationen eingesetzt. „Oft reicht schon das bloße Androhen des Einsatzes aus, um den Angreifer von weiteren Gewalttaten abzuhalten“, sagte Plickert. Für die GdP ist der Einsatz von Pfefferspray auch deshalb unverzichtbar, weil dadurch der Einsatz anderer Waffen vermieden werden kann.„Die Verletzungen des Angreifers durch Pfefferspray sind erheblich geringer, als bei einem sonst notwendigen Einsatz des Mehrzweckstocks, oder gar der Schusswaffe“, erklärte Plickert. Das im Jahre 2000 bei der Polizei in NRW eingeführte Pfefferspray führe auch zu geringeren Verletzungen, als das bei dem bis dahin verwendeten von CS- bzw. CN-Gas zu beobachten war. Plickert wies zudem darauf hin, dass es in den vergangenen zehn Jahren keinen einzigen der GdP bekannten Fall gegeben hat, bei dem der Einsatz von Pfefferspray ursächlich für eine Todesfolge gewesen ist.
14. Dezember 2011Musterverfahren bei Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes nutzen!Düsseldorf. Mit Datum vom 28. April diesen Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass einem Beamten, dem die Aufgaben eines unbesetzten höherwertigen Amtes vertretungsweise übertragen werden, eine Zulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz, auch für den Fall zu zahlen ist, dass die Übertragung auf Dauer angelegt ist.Dies bedeutet, dass jeder Beamtin und jedem Beamten, dem eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, eine Differenzzahlung zusteht wenn:
- die höher bewertete Tätigkeit mindestens 18 Monate ausgeübt wurde, - und eine sogenannte „Vakanzvertretung“ gegeben ist, in denen es an einem Stelleninhaber mit funktionsgerechtem Statusamt fehlt. In Fällen der sogenannten „Verhinderungsvertretung“ (also z. B. bei Krankheit des eigentlichen Planstelleninhabers) wird dagegen keine Zulage gewährt. Darüber hinaus besteht ab 18 Monaten in einer höherwertigen Tätigkeit grundsätzlich ein Anspruch auf Zahlung der Verwendungszulage. Das gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit vertretungsweise, zeitlich unbeschränkt, endgültig oder auf Dauer übertragen worden ist. Um diesen Rechtsanspruch in der Praxis durchzusetzen, führt die GdP zurzeit zwei Musterklagen durch. Das Innenministerium hat einen Erlass angekündigt, in dem auf unsere Musterklagen hingewiesen wird. Die Anträge aller anderen Betroffenen sollen bis zur Entscheidung in den Musterverfahren ruhend gestellt werden. Auf die Einrede der Verjährung soll verzichtet werden. Alle Kolleginnen und Kollegen, die eine höherwertige Tätigkeit ausüben und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, können deshalb bei ihrer Behörde einen Antrag auf Zahlung der Differenzzulage stellen. Über diese Anträge wird aufgrund des Erlasses nicht entschieden, die Ansprüche werden aber gesichert. Da die Ansprüche nach der Rechtsprechung im jeweils laufenden Haushaltsjahr geltend zu machen sind, müssen die Anträge bis zum 31.12.2011 gestellt werden. Wem letztlich die Zulage zu zahlen ist, werden die Musterverfahren zeigen. So ist zum Beispiel die Frage der haushaltsrechtlichen Möglichkeit zur Beförderung und in diesem Zusammenhang auch die Frage der Beförderungsfähigkeit noch nicht eindeutig geklärt. Auch besteht die Gefahr, dass ein „Verschieben von Funktionen“ beginnt. Dies sollte mit den Kolleginnen und Kollegen besprochen werden. Antrag zum Download 14. Dezember 2011Aktion „Du wirbst!“ geht in die zweite RundeDüsseldorf. Die Aktion „Du wirbst“, die der Landesbezirk NRW im Juli gestartet hat, war ein voller Erfolg: Bis Anfang Dezember wurden 187 neue Mitglieder aus dem Bestand geworben, ohne die Berufsanfänger. Deshalb hat der Landesbezirk nicht nur die beiden Hauptgewinner ermittelt, sondern auch die Fortsetzung der Aktion beschlossen: Unter allen Mitgliedern, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. April 2012 mindestens ein neues Mitglied aus dem Bestand werben, wird eine zweitägige Reise zu den Olympischen Spielen in London verlost.Dass das Mitmachen bei der Aktion „Du wirbst!“ auch für die Werber lohnt, haben vor allem die beiden Hauptgewinner der ersten Runde erfahren: Eine Fahrt zu einem Champions League-Spiel seiner Wahl geht an Markus Hilgers aus der Kreisgruppe Euskirchen. Und das Shoppingwochenende in einer europäischen Metropole hat Sandra Stein aus Krefeld gewonnen.
Auch die Gewinner der 30 Sachpreise stehen fest: Eine Leder-Kombibörse „Quadrat“ geht an Wilfried Meyer (Borken), Yvonne Gericke (LKA), Franz Kurte (Köln), Julian Richwald (Duisburg), Robin Bayer (Gelsenkirchen), Susanne Bäcker (Siegen), Michael Kamyczek (Bottrop/Gladbeck), Andreas Pfeiffer (Bergisches Land), Detlef Knöbbel (Selm) und Anja Königs (Neuss). Eine Umhängetasche „Galaxy“ haben Svenja Greb (Köln), Detlef Völkel (Duisburg), Cacilie Reimer (LKA), Josef Grave (Steinfurt), Jürgen Brink (Steinfurt), Martin Schultenkämper (Warendorf), Suitbert Felten (Mönchengladbach), Peter Keil (Lippe), Kerstin Kowalewski (Gelsenkirchen) und Ulrich Werdin (Kreisgruppe Recklinghausen) gewonnen. Den dritten Sachpreis, die Tischuhr „Swipp“, haben gewonnen: Heidrun Grundmann (Paderborn), Nils Goldberg (Ennepe-Ruhr), Karsten Kullik (Unna), Marianne Fuhrmann (Viersen), Ulf Steffensky (Siegburg), Klaus Reuter (Essen/Mülheim), Katrin Toschke (Düsseldorf), Michael Kling (Lippe), Sabine Löring (Bochum) und Alexander Gündel (Bochum Mehr Infos zur Aktion „Du wirbst!“: Sandra Anders, Tel.: 0211/29 101-24, E-Mail: sandra.anders@gdp-nrw.de 09. Dezember 2011Polizei bekommt zweite MützeDüsseldorf. Die Polizisten in NRW können in Zukunft neben der Russenmütze als alternativen Winterschutz auch auf eine Fleecemütze zurückgreifen. Welche Mütze die Polizisten benutzen, dürfen sie selber entscheiden. Das hat die vom Hauptpersonalrat der Polizei angerufene Einigungsstelle in dem seit Monaten schwelenden Mützenstreit bei der NRW-Polizei entschieden. GdP-Landesvorsitzender Frank Richter zeigte sich mit dem Ergebnis des Schlichtungsverfahrens hoch zufrieden. „Die Russenmütze ist weder bei den Polizisten beliebt, noch in der Bevölkerung. Dass es jetzt eine Alternative gibt, ist ein tolles Ergebnis. Davon profitieren insbesondere die Polizistinnen und Polizisten des Wach- und Wechseldienstes, die bei Wind und Wetter draußen ihren Dienst tun."Vor der Anrufung der Einigungsstelle hatte sich die GdP sich fast drei Jahre lang um eine einvernehmliche Lösung mit dem Innenministerium bemüht. Nachdem die Verhandlungen gescheitert waren, hatte die GdP erst in der vergangenen Woche 5000 Wollmützen an die Beamtinnen und Beamten verteilt, die im Winter besonders oft draußen arbeiten. „Hätten wir den Skandal nicht öffentlich gemacht, wäre es bei der Russenmütze geblieben, die keiner will“, sagte Richter.
07. Dezember 2011NPD-Verbot muss flankiert werdenDüsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, dass ein mögliches NPD-Verbot, über das die Innenminister auf ihrer morgen beginnenden Konferenz beraten, mit einem breiten gesellschaftlichen Widerstand gegen jede Form von Rechtsextremismus einhergehen muss. „Braune Ideologen dürfen in Deutschland nicht die Straßen beherrschen. Deshalb ist es richtig, der NPD endlich ihren vermeidlich demokratischen Schleier zu entreißen“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Aber ein NPD-Verbot allein reicht nicht. Dazu sind rechtsextremistische Gedanken längst viel zu tief in Teile unserer Gesellschaft eingedrungen.“Bereits zweimal, 1994 und 2000, hatte die GdP eine Initiative gestartet, um allen rechtsextremistischen Gruppierungen, die auf eine Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankenguts zielen, die Möglichkeit zu entziehen, sich auf das in der Verfassung verankerte Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit berufen zu können. „Die Initiative stieß in der Öffentlichkeit auf große Sympathie, aber den verantwortlichen Politikern fehlte es am notwendigen Umsetzungswillen“, kritisiert Richter.
Es sei beschämend, dass es selbst nach dem Auffliegen der Zwickauer Terrorgruppe in NRW erneut mehrere Aufmärsche von Rechtsextremisten gegeben hat, ohne dass es zu einem breiten Aufschrei in der Gesellschaft gekommen ist. Viele Menschen würden den Widerstand gegen die Rechtsextremisten denen überlassen, die es ohnehin gewohnt sind, für ihre Meinung auf die Straße zu gehen: politisch links stehende Parteien, Kirchen und Gewerkschaften. „Das ist eine politische Unentschiedenheit gegenüber den Rechtsextremisten, die wir uns nicht leisten können“, sagte Richter. Zudem fordert der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende eine nachhaltige Stärkung des Staatsschutzes. „Mit dem NPD-Verbot hören die Probleme nicht auf, sondern fangen erst richtig an, weil die Rechtsextremisten nach neuen Wegen suchen werden, um für ihre menschenverachtende Ideologie zu werben. Deshalb brauchen wir nach einem Verbot der NPD nicht weniger, sondern mehr Staatsschützer, wenn wir dem braunen Spuk endlich ein Ende bereiten wollen.“ |