Januar 2010

Montag, 25. Januar 2010

Landtag muss über Entsendung zusätzlicher Polizisten nach Afghanistan entscheiden

Düsseldorf.   Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erwartet von Innenminister Ingo Wolf (FDP), dass Nordrhein-Westfalen der Bundesregierung keine Zusagen über die Entsendung zusätzlicher Polizisten nach Afghanistan macht, solange der Landtag nicht über ein Entsendegesetz für die Polizei entschieden hat. Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter gegenüber dem Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“ kritisiert, dass die Entsendung deutscher Polizisten nach Afghanistan ohne jede parlamentarische Kontrolle erfolgt. Zudem sei der Einsatz deutscher Polizisten in Afghanistan zum Teil kontraproduktiv. Statt einen Beitrag zum Aufbau der Demokratie in Afghanistan zu leisten, würden viele der von den deutschen Polizisten ausgebildeten afghanischen Sicherheitskräfte zu den Taliban überlaufen.
„Unsere Polizeibeamten haben einen Eid auf die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen geleistet. Sie bleiben auch dann Polizeibeamte des Landes NRW, wenn sie für einen Einsatz in Afghanistan vorübergehend an die Bundespolizei ausgeliehen werden“, erklärte Richter. „Der nordrhein-westfälische Landtag muss deshalb entscheiden, ob und in welchem Umfang Polizeibeamte aus NRW in Afghanistan eingesetzt werden sollen.“ Die bisherige Praxis, dass der Innenminister quasi im Alleingang über die Entsendung nordrhein-westfälischer Polizisten entscheidet, sei nicht länger hinnehmbar, erklärte Richter.

Zudem fordert die GdP, dass in einem Entsendegesetz geklärt wird, wie Polizeibeamte versorgt werden, wenn sie verletzt aus Afghanistan zurückkehren. „Bislang ist die Rechtslage für Polizeibeamte, die verletzt oder gar getötet aus Afghanistan zurückkommen, nur unzureichend geklärt. Das ist in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel“, erklärte Richter.

 

 

Mittwoch, 20. Januar 2010

Landesregierung trägt Mitschuld am wachsenden Einfluss der Mafia

Düsseldorf   Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW, Frank Richter, hat vor dem Hintergrund der heutigen Landtagsdebatte die Anti-Mafia-Politik der Landesregierung scharf kritisiert. „Weil sich die Tatbeteiligten oft seit Kindheitsbeinen kennen, lassen sich mafiöse Strukturen nicht durch das Einschleusen verdeckter Ermittler bekämpfen, sondern nur durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel“, erklärte Richter. „So lange die Landesregierung die Möglichkeiten der Polizei zur Nutzung von Telekommunikationsdaten und zur Online-Durchsuchung massiv einschränkt, braucht sich niemand zu wundern, dass die Mafia Nordrhein-Westfalen als idealen Rückzugsraum betrachtet.“ Selbst in dem gerade erst von der Landesregierung vorgelegten Entwurf für ein neues Polizeigesetz würden wichtige Befugnisse, die die Polizei im Online-Zeitalter für eine erfolgreiche Strafverfolgung braucht, fehlen.

Zudem fordert die GdP eine stärkere Zusammenarbeit von Polizei und Steuerfahndung bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. „Wir müssen die Gewinne der Mafia abschöpfen, wenn wir sie besiegen wollen“, erklärte Richter, „Das funktioniert aber nur, wenn Polizei und Steuerfahndung intensiver als bislang zusammenarbeiten. Dazu müssen beide Bereiche personell aufgestockt werden.“

Nach Beobachtung der GdP gibt es mafiöse Strukturen nicht nur in Bezug auf die italienische Mafia. Auch bei türkischen, libanesischen und osteuropäischen Tätergruppen gibt es vergleichbare, streng nach außen abgeschottete kriminelle Strukturen. „Wenn wir verhindern wollen, dass bei uns Parallelgesellschaften entstehen, in denen unsere Gesetze nicht mehr gelten, müssen wir diese Strukturen aufbrechen“, fordert Richter. „Ohne den Einsatz moderner Fahndungsmethoden werden wir dabei scheitern.“

 

Kartenverkauf:            GdP-Büro, Norbertstr. 165, 45131 Essen
                                      Dienstags bis Freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Vorverkaufspreis:       24,- Euro (ohne weitere Gebühren)
Abendkasse:               31,50 Euro

Das Rock Orchester Ruhrgebeat ist zurück – präsentiert von marcellini!

Erleben Sie das große Konzert des 32-köpfigen Rockorchesters amSamstag, dem 20. März 2010 um 20:00 Uhr in der Grugahalle in Essen.

Die temperamentvolle Bühnenpräsenz des Rock Orchester Ruhrgebeat lässt den Auftritt zu einem einzigartigen Erlebnis werden. Die Zuschauerreaktionen sind überwältigend, und das generationen-übergreifend.

Kein Wunder, denn während der oft dreistündigen Konzerte geht es mit Vollgas quer durch die Rock- und Popgeschichte. Ob fulminante Hymnen wie „Bohemian Rhapsody“ oder „Barcelona“ von Queen, unterschiedliche Interpretationen von Klassikern wie „With a little help from my friends“ (Beatles/ Joe Cocker) oder das aktuelle Medley der Hits von Michael Jackson: Die Halle wird beben und Sie sind dabei!
Das Rock Orchester Ruhrgebeat hat in den letzten Jahren in fast allen Städten des Ruhrgebiets für Aufsehen gesorgt.
Mit „Hier brennt ein Feuer“, gleichsam eine Fanfare für die Kulturhauptstadt 2010 besingt das Rockorchester das Ruhrgebiet.  Aktuelle Songs können Sie auf der Myspace Seite RoR-Live anhören. Die Karten sind ab 24 Euro erhältlich. Sobald der Kartenverkauf die Kosten der Veranstaltung trägt, fließt jeder weitere eingenommene Euro an eine karitative Einrichtung.
Die Spende wird dem Sozialpädiatrischen Zentrum des Elisabeth-Krankenhauses in Essen zugute kommen. Dort kümmern sich Experten um die Behandlung chronischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.

 

 

 

Montag, 18. Januar 2010

GdP startet Kampagne für neuen Strafrechtsparagraf 115

„Keine Gewalt gegen Polizisten! Paragraf 115 StGB jetzt!“ steht auf den Plakaten, mit denen die Gewerkschaft der Polizei (GdP) seit Mitte Januar in allen Polizeidienststellen in NRW für ihre Forderung nach Einführung eines eigenständigen Paragrafen 115 „Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ in das Strafgesetzbuch (StGB) wirbt. Mit dem neuen Straftatbestand soll verhindert werden, dass tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte von den Gerichten weiterhin als Bagatelldelikte abgetan werden. Wer Vollstreckungsbeamte angreift, soll mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestraft werden, in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten. Der neue Straftatbestand soll auch bei Übergriffen auf Amtsträger anderer Behörden wie zum Beispiel Gerichtsvollzieher oder Richter gelten, wenn sie bei der Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen oder Urteilen angegriffen werden.
Bereits Mitte Dezember vergangenen Jahres hatte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter Innenminister Ingo Wolf (FDP) aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einführung eines neuen Paragraf 115 in das Strafgesetzbuch einzusetzen. „Der Staat würde mit dem neuen Straftatbestand ein Signal setzen, dass Personen, die einen Polizeibeamten angreifen, den Staat selbst angreifen“, hatte Richter in einem Brief an den Innenminister betont. Polizeibeamte, die angriffen werden, weil sie den Rechtsstaat schützen, hätten einen Anspruch, dass sich der Staat schützend vor sie stellt, erklärte Richter.

Die in NRW gestartete Kampagne für einen eigenständigen Paragraf 115 StGB – tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten ist Teil einer bundesweiten Kampagne der GdP.

Der neue Strafrechtsparagraf soll folgenden Wortlaut haben:

§ 115 StGB – tätlicher Angriff auf eine Vollstreckungsbeamten

(1) Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzug bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder
2. die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird, oder
3. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

Plakat Motiv 1 „Kein Gewalt gegen Polizei. § 115 jetzt!“
Plakat Motiv 2 „Kein Gewalt gegen Polizei. § 115 jetzt!“
Flugblatt „Neuer Strafparagraf erforderlich“

 

Donnerstag, 14. Januar 2010

GdP warnt vor den Folgen des teuren Nichtstuns

Düsseldorf.  Weil die Landesregierung noch immer kein betriebliches Gesundheitsmanagement für die Polizei entwickelt hat, entstehen dem Land Personalkosten für Polizeibeamte, die krank oder aus Gesundheitsgründen nur bedingt einsatzfähig sind, in Höhe von 290 Millionen Euro im Jahr. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in der heutigen Expertenanhörung des Innenausschusses hingewiesen. „Ein erheblicher Teil der Ausgaben ließe sich vermeiden, wenn das Land mehr in die Verhinderung gesundheitsschädlicher Arbeitsbedingungen investieren würde“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter während der Anhörung. „Wenn es uns gelingen würde, den Krankenstand bei der Polizei zumindest um ein Prozent zu senken, ständen uns jeden Tag 400 Polizisten mehr zur Verfügung“, sagte Richter.
Bestätigt sieht sich die GdP in ihrer Forderung nach einem betrieblichen Gesundheitsmanagement für die Polizei durch die Erfahrungen der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Berlin und Niedersachsen, die bereits vor mehreren Jahren entsprechende Systeme eingeführt haben. Zwei Drittel aller dort anfallenden Ausfalltage gehen auf nur drei Ursachen zurück, auf Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, der Atemwege und auf Verletzungsfolgen. Alle drei Krankheitsbilder lassen sich erfolgreich bekämpfen. Zum Beispiel durch eine bessere ergonomische Ausstattung der Einsatzfahrzeuge, durch einen besseren Schutz gegen Verletzungen und durch mehr Dienstsport.

„In NRW gibt es allenfalls erste Ansätze für ein Gesundheitsmanagement“, beklagte Richter. Der Sporterlass liege beispielsweise bis zum heutigen Tag nur als Entwurf vor. Das bereits seit 2004 vorgeschriebene betriebliche Eingliederungsmanagement für Langzeiterkrankte nach dem SGB IX finde bei der Polizei zu wenig Beachtung.

Das Statement der GdP für die Expertenanhörung im Innenausschuss

Info-Grafik "Teures Nichtstun"

 

Donnerstag, 14. Januar 2010

GdP warnt vor den Folgen des teuren Nichtstuns

Düsseldorf.  Weil die Landesregierung noch immer kein betriebliches Gesundheitsmanagement für die Polizei entwickelt hat, entstehen dem Land Personalkosten für Polizeibeamte, die krank oder aus Gesundheitsgründen nur bedingt einsatzfähig sind, in Höhe von 290 Millionen Euro im Jahr. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in der heutigen Expertenanhörung des Innenausschusses hingewiesen. „Ein erheblicher Teil der Ausgaben ließe sich vermeiden, wenn das Land mehr in die Verhinderung gesundheitsschädlicher Arbeitsbedingungen investieren würde“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter während der Anhörung. „Wenn es uns gelingen würde, den Krankenstand bei der Polizei zumindest um ein Prozent zu senken, ständen uns jeden Tag 400 Polizisten mehr zur Verfügung“, sagte Richter.
Bestätigt sieht sich die GdP in ihrer Forderung nach einem betrieblichen Gesundheitsmanagement für die Polizei durch die Erfahrungen der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Berlin und Niedersachsen, die bereits vor mehreren Jahren entsprechende Systeme eingeführt haben. Zwei Drittel aller dort anfallenden Ausfalltage gehen auf nur drei Ursachen zurück, auf Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, der Atemwege und auf Verletzungsfolgen. Alle drei Krankheitsbilder lassen sich erfolgreich bekämpfen. Zum Beispiel durch eine bessere ergonomische Ausstattung der Einsatzfahrzeuge, durch einen besseren Schutz gegen Verletzungen und durch mehr Dienstsport.

„In NRW gibt es allenfalls erste Ansätze für ein Gesundheitsmanagement“, beklagte Richter. Der Sporterlass liege beispielsweise bis zum heutigen Tag nur als Entwurf vor. Das bereits seit 2004 vorgeschriebene betriebliche Eingliederungsmanagement für Langzeiterkrankte nach dem SGB IX finde bei der Polizei zu wenig Beachtung.

Das Statement der GdP für die Expertenanhörung im Innenausschuss

Info-Grafik "Teures Nichtstun"

 

Mittwoch, 13. Januar 2010

GdP fordert eigenständiges Unterbringungsrecht für Sexualstraftäter

Düsseldorf.  Der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter hat als Konsequenz aus der BGH-Entscheidung im Heinsberger Fall ein eigenständiges Unterbringungsrecht für Sexualstraftäter gefordert. „Wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass von einem Sexualstraftäter auch nach Verbüßung der Haftstrafe eine massive Gefährdung ausgeht, muss er im Einzelfall auch gegen seinen Willen festgehalten werden können“, fordert Richter.
Denkbar sei eine zwangsweise Unterbringung von Sexualstraftätern zum Beispiel in den Fällen, in denen sich ein Straftäter während seiner Haftzeit konsequent allen Therapieversuchen verweigert hat. „Die zwangsweise Unterbringung dient nicht der Strafe, sondern dem Schutz der Opfer“ betonte Richter, ähnlich den gesetzlichen Regelungen, wie es sie für die zwangsweise Unterbringung von psychisch kranken Menschen gibt, wenn von ihnen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Anderer ausgeht.“

Das neue Unterbringungsrecht für Sexualstraftäter müsse in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden. „Es geht um den Schutz der Opfer, nicht um die Verhängung einer rechtlich nicht zulässigen Zweitstrafe“, betonte Richter.

 

Mittwoch, 13. Januar 2010

Korrekturen bei der Funktionszuordnung durchgesetzt

Kurz vor Weihnachten, am 18. Dezember vergangenen Jahres, hat Innenminister Ingo Wolf dem Polizeihauptpersonalrat den bereits seit langem angekündigten Erlassentwurf zur Besetzung freier Funktionen nach A 12 und A 13 vorgelegt (FZO). Wäre der Entwurf Wirklichkeit geworden, hätte das zu einem massiven Vertrauensverlust bei den Führungskräften der Polizei geführt. GdP und der Polizeihauptpersonalrat haben das gemeinsam verhindert und Korrekturen am Entwurf durchgesetzt.
Obwohl der Erlass zur Besetzung freier Funktionen im Bereich A 12 und A 13 lange angekündigt worden war, hat der Entwurf des Innenministers alle Beteiligten überrascht. Denn ohne Not wurden darin alle in der Vergangenheit getroffenen sozialen Regelungen zur Umsetzung der FZO aufgegeben – zum Nachteil der Kolleginnen und Kollegen. Um eine genaue Bewertung des Entwurfs vornehmen zu können, ist trotzdem ein Blick in dessen Entstehungsgeschichte notwendig. Denn auch der Innenminister war nicht ganz frei in seiner Entscheidung.

Fehler der Vergangenheit

Mit Erlass vom 17. August 2009 (Planstellenbewirtschaftung im gehobenen Dienst der Polizei) hatte das Innenministerium für alle Kreispolizeibehörden und die Landesoberbehörden angeordnet, dass bis zu einer neuen Regelung freie/frei werdende Funktionen der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 nicht mehr als höherwertige Dienstposten ausgeschrieben werden dürfen, dass diesbezüglich laufende und noch nicht abgeschlossene Besetzungsverfahren höherwertiger Dienstposten abzubrechen sind. Lediglich besoldungsgleiche Besetzungen und die Übertragung kommissarischer Aufgabenwahrnehmungen seien weiterhin zulässig.

Hintergrund für diesen Erlass war eine Abfrage des Ministeriums bei den Kreispolizeibehörden aus Mai 2009 zu der Frage, in welchen Funktionen von 2007 bis Mitte 2009 die zugewiesenen Beförderungen durchgeführt wurden, bzw. in welchen Funktionen die zugewiesenen weiteren Stellen bis 2011 befördert werden sollen. Als Ergebnis dieser Abfrage musste das Ministerium feststellen, dass offenbar einige Behörden ihre eigene Definition von der Umsetzung der Funktionszuordnung vorgenommen hatten. So verwundert es zum Beispiel schon, dass ohne eine Veränderung der Verteilung in den Behörden am Ende der ersten Umsetzungsphase ( 2007 bis 2011) im Bereich Wachdienst 10 Prozent weniger Funktionen mit A 13 besetzt gewesen wären, als zu Beginn des Verfahrens 2007. Und im Bereich der Kommissariate gingen die Beförderungen nach A 12 auch nicht vorrangig in die Führung – also die Funktionen, für die die Stellen eigentlich gedacht sind –, sondern mehrheitlich in die Sachbearbeitung des Ermittlungsdienstes. Dass das Innenministerium einer derartigen Umsetzung in den Behörden nicht weiter tatenlos zusehen würde, war zu erwarten.

Folgen der Rechtsprechung

Hinzu kommt die aktuelle Rechtsprechung mehrerer Verwaltungsgerichte, die die Vorgehensweise einiger Behörden bei Beförderungen bzw. Nichtbeförderungen aus Gründen der Planstellenbewirtschaftung als rechtswidrig erklärten. Nach Ansicht der Gerichte wurde durch die gewählten Beförderungsauswahlverfahren zur Umsetzung des Erlasses zur Funktionszuordnung der Grundsatz der Bestenauslese aus Art. 33 Absatz 2 Grundgesetz verletzt. Auch das machte neue Überlegungen seitens des Ministeriums erforderlich, die in den Erlassentwurf eingeflossen sind.

Für die GdP war dessen erster Entwurf dennoch untragbar. Landesvorsitzender Frank Richter: „Bereits nach der ersten Bewertung war klar, dass dieser Entwurf niemals Realität werden durfte, weil sonst der soziale Frieden in der Polizei im Höchstmaß gefährdet gewesen wäre.“

Aus Sicht der GdP gibt es keinen Grund, die aus Sicht der Personalentwicklung erforderliche Übergangszeit von 10 bis 15 Jahren zu streichen. Genau das aber hatte der Innenminister zunächst geplant. Mit weitreichenden Folgen. Denn: Wem und welchen Aussagen hätten Führungskräfte in der Polizei in Zukunft noch vertrauen können? Wie hätte es mit der Berechenbarkeit von Führungsentscheidungen ausgesehen, wenn zum Beispiel Kolleginnen und Kollegen im Vertrauen auf konkrete Zusagen Behörden gewechselt und persönliche Nachteile in Kauf genommen hätten, um dann festzustellen, dass sie die zugesagte Funktion plötzlich durch eine landesweite Stellenausschreibung wieder verlieren? Fragen über Fragen, auf die der erste Entwurf keine Antwort gegeben hat.

Verhandlungsziele der GdP

Bei den Gesprächen mit dem Innenminister, die die GdP umgehend nach Bekanntwerden des Erlassentwurfs aufgenommen hat, standen deshalb drei Kernziele im Vordergrund:

1. Die Ausgestaltung eines Vertrauensschutzes für alle Kolleginnen und Kollegen, die sich in der aktuellen Beurteilungsrunde auf eine höherwertige Stelle beworben haben, die diese im Rahmen eines Auswahlverfahrens (Bestenauslese) bereits erhalten haben oder sich bereits auf einer höherwertigen Funktion befinden. Dabei spielt es aus Sicht der GdP keine Rolle, ob sie diese Funktion nach einer landesweiten oder einer behördeninternen Ausschreibung erhalten haben.

2. Ein Bestandsschutz für alle Kolleginnen und Kollegen, die eine kommissarische unterwertig besetzte Stelle innehaben auf einen nach der Funktionszuordnung höher bewerteten Dienstposten nach A 12 oder A 13. Dies gilt sowohl für eine aktuelle Besetzung als auch für die Möglichkeit einer zukünftigen Ausschreibung des Dienstpostens.

3. Die Verhinderung eines generellen Beförderungsausschlusses von Dienstbereichen, in denen die Zahl der vorgesehenen Planstellen A 12 und A 13 ausgeschöpft sind oder Überhänge bestehen während der aktuellen Beurteilungsrunde.

Von der GdP durchgesetzte Veränderungen

In drei Kernbereichen konnten GdP und der Hauptpersonalrat wesentliche Veränderungen im Vergleich zum ersten Erlassentwurf durchsetzen:

Ziffer 2 (1) – Funktionen ohne Beförderung:
Im endgültigen Erlass wird klargestellt, dass die Behörden auch weiterhin die Möglichkeit haben, eine Funktion der Besoldungsgruppe A 12 und A 13 in Form einer kommissarischen Aufgabenwahrnehmung zu besetzen. Das bedeutet, dass auch weiter ein A 11er auf einer A 12er Funktion und ein A 12er auf einer A 13er Funktion bleiben kann. Soll der Stelleninhaber auf dieser Funktion jedoch befördert werden, muss die Stelle landesweit ausgeschrieben werden.

Ziffer 3 (2) – Funktionen mit Beförderungen:
Hier wird im Erlass festgelegt, dass eine Beförderungsmöglichkeit für eine Behörde nicht dadurch verloren geht, dass sich im landesweiten Verfahren ein statusgleicher Beamter auf diese Funktion bewirbt und den Zuschlag erhält. In diesem Fall bleibt die Beförderungsstelle der Behörde erhalten. Sie kann, falls das Stellensoll noch nicht ausgeschöpft ist, neu ausgeschrieben werden.

Ziffer 5 – Übergangsregelungen:
Folgende nachstehende Übergangsregelung gilt bis zum nächsten Stichtag für die Regelbeurteilung gehobener Dienst (längstens aber bis zum 31.05.11):

Beamtinnen und Beamte, denen bereits vor Bekanntgabe des Erlasses eine der Wertigkeit A 12 oder A 13 zugeordnete Funktion dauerhaft übertragen wurde, können ohne erneute Ausschreibung in die entsprechende Besoldungsgruppe befördert werden, wenn
- die Funktion in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Erlassen zur FZO gehobener Dienst der entsprechenden Wertigkeit zugeordnet war,
- behördenweit bzw. nach Bekanntgabe des Erlasses vom 02.10.2008 landesweit als höherwertiger Dienstposten unter konkreter Benennung der Wertigkeit (keine Bandbreite) ausgeschrieben wurde.
- eine Auswahl unter Beachtung der Kriterien der Bestenauslese getroffen wurde,
- die Beamtin oder der Beamte die Funktion weiter innehat.

Fazit

In den Verhandlungen mit dem Innenminister konnten die gröbsten Fehler in der FZO beseitigt werden, vor allem dank der GdP-Fraktion im Polizeihauptpersonalrat. Frank Richter: „Jetzt kommt es darauf an, die Funktionszuordnung mit dem nötigen Augenmaß umzusetzen. Das wird aber nur gelingen, wenn alle Beteiligten – Beamte und Führungskräfte, Behördenleitungen und Personalräte – beteiligt werden. Positiv wertet die GdP auch, dass Innenminister Ingo Wolf (FDP) sich am Ende nicht weiter dem aktuellen Stimmungsbild in den Behörden und den Sachargumenten der GdP verschlossen hat.

 

 

Montag, 11. Januar 2010

Neue Waffenamnestie notwendig

Düsseldorf.  Der GdP-Landesvorsitzende Frank Richter hat die Landesregierung aufgefordert, im Bundesrat eine Initiative für eine neue Waffenamnestie zu starten. „Der Erfolg der nach dem Amoklauf von Winnenden beschlossenen, Ende des Jahres ausgelaufenen Amnestieregelung zeigt, dass die Bürger grundsätzlich bereit sind, illegal erworbene Waffen abzugeben. Daran muss die Politik jetzt anknüpfen“, fordert Richter. „Nordrhein-Westfalen muss zum Vorreiter werden, wenn es darum geht, die Verbreitung von Waffen in Privathänden weiter zu reduzieren.“
In NRW sind im vergangenen Jahr 34 000 Waffen bei der Polizei abgegeben oder von ihr eingezogen worden, deutlich mehr wie in den Jahren zuvor. „Das ist ein wichtiges Signal, dass es uns gelingen kann, zu einem anderen, rationaleren Umgang mit Waffen zu kommen“, betont Richter. Angesichts von zwei Millionen illegaler Waffen in Deutschland dürfe sich die Politik aber nicht auf diesem Erfolg ausruhen. „Wir brauchen eine neue Initiative, wie die Verbreitung von Waffen weiter begrenzt werden kann, wenn wir einen erneuten Amoklauf wie in Winnenden verhindern wollen.“

Auch die Zahl der legalen Waffen müsse deutlich reduziert werden. „Angesichts von fast 400 000 allein in Nordrhein-Westfalen verbreiteten Kurzwaffen sowie weiteren 750 000 Langwaffen in Privathaushalten, stellt sich die Frage, ob das alles zur Ausübung des Schießsportes und zu Jagdzwecken erforderlich ist“, erklärte der GdP-Landesvorsitzende. Anders als bei der im vergangenen Jahr ausgelaufenen Waffenamnestie müssten die Bundesländer deshalb eine neue Amnestie mit einer massiven Öffentlichkeitskampagne begleiten, die auch auf die Rückgabe legal erworbener Waffen zielt.

 

Freitag, 8. Januar 2010

GdP begrüßt konsequente Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn

Düsseldorf.  Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landtags, am Konzept der zweigeteilten Laufbahn aus gehobenem und höherem Dienst bei der Polizei festzuhalten, begrüßt. „Dass in diesem Jahr trotz der schwierigen finanzpolitischen Situation des Landes erneut 5200 Polizeibeamtinnen und -beamte in den Gehaltsgruppen A 9 bis A 13 gehobener Dienst befördert werden können, ist ein großer Erfolg für die GdP“, erklärte Landesvorsitzender Frank Richter.
Nach dem Auslaufen der Besoldungsgruppe für Polizeimeisterinnen und -meister im vergangenen Jahr soll in diesem Jahr auch das Ende der Polizeiobermeisterinnen und -obermeister folgen. Nach dem vom Landtag bereits beschlossenen Haushalt können in diesem Jahr alle dort eingruppierten 938 Kolleginnen und Kollegen in die Gehaltsgruppe A 9 mittlerer Dienst befördert werden. Die übrigen der insgesamt 2206 Beförderungen aus der Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn entfallen auf die Besoldungsgruppen A 10 und A 11, mit jeweils 1103 Beförderungsmöglichkeiten. Hinzu 75 Beförderungen nach A 12 und 25 Beförderung nach A 13 aus Erhöhung der Landesobergrenzenverordnung. Die übrigen 2891 Beförderungen ergeben sich durch die Wiederbesetzung der durch Pensionierung und Nachzug frei werdenden Stellen.

Die insgesamt 5197 Beförderungsmöglichkeiten bei der Polizei verteilen sich wie folgt:

 

 

Mittwoch, 6. Januar 2010

Erlass zur Funktionszuordnung gestoppt!

Mit den Stimmen der GdP-Mehrheitsfraktion hat der Polizeihauptpersonalrat am 05.01.2010 den Ausführungserlass (Ausschreibungs,- Besetzungs- und Beförderungsverfahren) für die Führungsfunktionen A12 und A13 abgelehnt.
Gleichzeitig hat die GdP mit dem Innenminister Gespräche aufgenommen mit dem Ziel Übergangsregelungen zu vereinbaren, die für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen weitestgehenden Vertrauens- und Bestandsschutz für die Dauer der aktuellen Beurteilungsrunde enthalten.

Wir kümmern uns um die Belange der Kolleginnen und Kollegen und wollen deshalb in konstruktiven und sachlichen Gesprächen mit dem Innenminister für alle von dem Erlass Betroffenen zu einem zufriedenstellenden Ergebnis kommen.

Niemand soll befürchten müssen, dass seine bisherigen Planungen zu seinen beruflichen Perspektiven durch eine neue Erlasslage negativ beeinflusst werden.

Die Signale, die zu diesem Vorhaben aus dem Innenministerium kommen, sind durchaus positiv.

Über den Fortgang der Gespräche werden wir euch zeitnah informieren