Juli 2011

26. Juli 2011

Chance zur Verjüngung des Ermittlungsdienstes nutzen!

Düsseldorf. Auf Initiative der GdP-Fraktion im Hauptpersonalrat der Polizei hat das Innenministerium den Erlass zum Nachersatz für frei werdende Stellen korrigiert. Um eine deutliche Verjüngung der Direktion Kriminalität zu erreichen, sollen bis Ende 2013 ausschließlich Beamtinnen und Beamte unmittelbar im Anschluss an eine einjährige Verwendung im Wachdienst bzw. an eine zwei- oder dreijährige Verwendung in der Bereitschaftspolizei in den K-Bereich versetzt werden. Anders als zunächst geplant, sollen in diesjährigen Versetzungsverfahren aber auch dienstältere, erfahrene Polizeibeamte, die in ihrer Herkunftsbehörde bereits in der Direktion Kriminalität tätig waren, nach einer Versetzung in eine andere Polizeibehörde weiter bei der Kriminalpolizei eingesetzt werden können. Zudem sollen sich auch Beamtinnen und Beamte aus anderen Bereichen, die nicht älter als 30 Jahre sind, für eine Versetzung in die Direktion Kriminalität bewerben können.

Der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Adi Plickert, der die Änderungen des ursprünglichen Erlasses maßgeblich mit verhandelt hat, zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden. „Wir brauchen dringend eine Verjüngung der Ermittlungsdienste. Aber wir dürfen dabei das Erfahrungswissen dienstälter Kolleginnen und Kollegen nicht über Bord werfen. Ein Kriminalkommissariat, das ausschließlich aus sehr jungen Kolleginnen und Kollegen besteht, würde niemandem nutzen“, betonte Plickert. Zufrieden ist der stellvertretende GdP-Landesbezirksvorsitzende auch mit dem Stil der Verhandlungen mit dem Innenministerium. „Die Gespräche waren langwierig und von der Sache her schwierig. Aber sie waren fair und letztendlich für beide Seiten erfolgreich.“

Die Gewerkschaft der Polizei sieht in dem neuen Erlass zudem eine Chance, auch über 2013 hinaus zu einer nachhaltigen Verjüngung der Ermittlungsdienste zu kommen. Der Geschäftsführende GdP-Landesbezirksvorstand (GVS) hat auf seiner heutigen Sitzung dazu bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt. „Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Altersstruktur der Ermittlungsdienste nachhaltig verjüngt werden kann, ohne dass dadurch die ohnehin dramatische Vergreisung anderer Arbeitsbereiche zusätzlich befördert wird“, erklärte Plickert nach der GVS-Sitzung.

 

26. Juli 2011

Oberhausen ist Vorbild für andere Länder

Düsseldorf.  Das heute vom Landschaftsverband Rheinland vorgestellte neue Theraphiezentrum für aus der Haft entlassene gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter hat nach Meinung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Vorbildcharakter für andere Bundesländer. „Es gibt nicht nur in NRW Straftäter, die nach der Verbüßung ihrer Haft weiter in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden müssen, weil sie gefährlich sind. Deshalb müssen auch andere Bundesländer eigene Theraphiezentren aufbauen“, fordert der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.

Nach Berechnungen von Landesjustizminister Thomas Kutschaty (SPD) müssen auf Grund der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtshofs in den kommenden Jahren alleine in NRW bis zu 140 Sexual- und Gewaltstraftäter aus der Sicherheitsverwahrung entlassen werden, obwohl sie weiter als gefährlich gelten. „Wir können nicht alle entlassenen Sexualstraftäter rund um die Uhr bewachen, sondern müssen uns an den Gedanken gewöhnen, dass es Menschen gibt, die auch nach ihrer Haft in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden müssen. Das gilt für alle Bundesländer“, sagte Richter. Für die GdP ist bezeichnend, dass der erste Straftäter, der Anfang August in Oberhausen unterbracht werden soll, aus Bayern kommt und nicht aus NRW. „Das ist eine Form von Tourismus, die wir nicht brauchen.“

Die GdP erinnert zudem daran, dass nicht nur die Unterbringung entlassener Straftäter in geschlossene Einrichtungen viel Geld kostet, sondern dass eine Dauerüberwachung durch die Polizei noch viel teurer ist. „Sie kann zudem nicht verhindern, dass es erneut zu einem Kindesmissbrauch kommt, wenn die Maßnahmen der Polizei zurückgefahren werden müssen, weil Therapeuten die Rückfallgefahr plötzlich als geringer einstufen“, sagte Richter.

 

22. Juli 2011

Triebtäter interessieren Fußfesseln nicht

Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die geplante bundesweite Einführung von Fußfesseln zur Überwachung von entlassenen Sexualstraftätern als "bloßes Placebo zur Beruhigung der Bevölkerung" kritisiert. "Sexualstraftäter sind triebgesteuert. Eine Fußfessel hält sie nicht davon ab, ein Kind zu missbrauchen", sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. Fußfesseln könnten allenfalls helfen, den Täter im Nachhinein zu überführen, aber sie bieten dem Opfer keinerlei Schutz. Anders als von den Justizministern vorgegaukelt, spare die Fußfessel zudem auch kein Personal bei der Polizei. "Wenn eine Fußfessel dem Opfer überhaupt etwas bringen soll, müssen Einsatzkräfte sofort vor Ort sein, wenn sich ein entlassener Sexualstraftäter einem kritischen Ort nähert. Zum Beispiel einem Kinderspielplatz", sagte Richter.

Die GdP stützt damit ausdrücklich die Position von Landesjustizminister Thomas Kutschaty (SPD), der bereits unmittelbar nach Unterzeichnung des Staatsvertrags der Länder zum Aufbau einer gemeinsamen Überwachungszentrale für rückfallgefährdete Sexualstraftäter vor überzogenen Erwartungen an die Fußfessel gewarnt hatte.

Positiv bewertet die GdP hingegen, dass die Länder mit dem Staatsvertrag erstmals öffentlich eingeräumt haben, dass das Problem des Umgangs mit entlassenen Sexualstraftätern nur in enger Abstimmung zwischen allen Ländern und dem Bund gelöst werden kann. "Sexualstraftäter sind krank, sie müssen auch nach der Haft in geschlossenen Einrichtungen unterbracht werden", sagte Richter. "Deshalb muss jedes Land, wie NRW das bereits gemacht hat, geschlossenen Therapieeinrichtungen für seine entlassenen Sexualstraftäter aufbauen. Das funktioniert aber nur, wenn sich alle Länder ihrer Verantwortung stellen, statt sich hinter dem Placebo Fußfessel zu verstecken."

 

 

21. Juli 2011

GdP dringt auf Aufwertung des höheren Dienstes

Dortmund. „Ohne ein gezieltes Personalentwicklungskonzept für den höheren Dienst wird es in den kommenden Jahren zu massiven Problemen bei der Polizei kommen“, darauf hat der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter heute auf einer Führungskräftetagung seiner Gewerkschaft in Dortmund hingewiesen. „Der Aufstieg in den höheren Dienst ist in NRW inzwischen so unattraktiv, dass wir nicht mehr genügend Nachwuchskräfte finden, die bereit sind, persönliche Nachteile in Kauf zu nehmen, um eine Führungsfunktion bei der Polizei zu übernehmen“, sagte Richter. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert, dass es im Innenministerium an Anerkennung und Wertschätzung gegenüber denjenigen fehlt, deren Arbeit wesentlich für den hohen Qualitätsstandard der Polizei ist. „Ändert sich daran nichts, wird unser Land seine führende Position im Bereich der Inneren Sicherheit verlieren.“

Neben verlässlichen Aufstiegsperspektiven für die Führungskräfte bei der Polizei fordert die GdP eine generelle Ausweitung der Stellen im höheren Dienst. „In den Polizeibehörden vor Ort sind gerade einmal ein Prozent aller Polizisten im höheren Dienst. Das ist viel zu wenig, um den tatsächlichen Bedarf an Führungsfunktionen besetzen zu können“, sagte Richter. Die GdP fordert, dass die Zahl der Stellen im höheren Dienst bei der Polizei auf drei Prozent steigt.

An der Führungskräftetagung der GdP in Dortmund nehmen 140 Polizeibeamtinnen und -beamte des höheren Dienstes aus ganz NRW teil.

 

11. Juli 2011

Gut gewollt heißt nicht gut gemacht

 Der Erlass zum neuen Nachersatz-/Versetzungsverfahren vom 08.07.2011 führt nach Auffassung der GdP zu erheblichen negativen Auswirkungen auf den Ermittlungsdienst und bei der Bereitschaftspolizei. So erfreulich es ist, dass die zuvor verlautbarten, noch weniger zielführenden Absichten des Innenministeriums (sechs Jahre Erstverwendungssperre, zwei Jahre Wach-/Ermittlungsdienst/Bereitschaftspolizei) nicht umgesetzt wurden, so wenig vermag auch das jetzt gewählte System zu überzeugen.

Zur Kritik im Einzelnen

● Ermittlungsdienst

Bisher konnten 75 Prozent des erforderlichen Nachersatz durch junge Beamtinnen und Beamte nach ihrer vierjährigen Erstverwendung besetzt werden. Daneben konnten sich auch Kolleginnen und Kollegen, die die Grenze von 40 Lebensjahren noch nicht überschritten haben, auf diese Funktionen bewerben. Nunmehr soll der Nachersatz in der Direktion Kriminalität bis 2014 nur noch aus Beamtinnen und Beamten nach ihrer Erstverwendung in der Bereitschaftspolizei bzw. im Wachdienst erfolgen.

● Bereitschaftspolizei

Die Verweildauer und das Freiwilligkeitsprinzip werden geändert. Die Mindestverwendungszeit für Gruppenbeamte beträgt zukünftig zwei Jahre, die Höchstverwendungszeit drei Jahre. Ausnahmen hiervon soll es u.a. nur noch geben, wenn der tatsächlich zur Verfügung stehende Nachersatz nicht ausreicht, um den Bedarf einer Behörde auszugleichen.

Bewertung
  1. Im Ermittlungsdienst ist derzeit die Gruppe der 50- bis 62jährigen Kolleginnen und Kollegen überproportional vertreten. Ob diese Problematik jedoch mit einem 1:1-Ersatz durch Berufseinsteiger bis 2014 zu lösen ist, scheint fraglich. Zumal durch dieses Verfahren andere Problemlagen entstehen würden. Bis 2014 werden sich – abgesehen von wenigen, durch das Ministerium zugelassene Ausnahmen – keine 30- bis 50jährigen aus anderen Bereichen mehr bewerben können. Für Verwendungseingeschränkte Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bereichen besteht also in den nächsten Jahren nicht mehr die Möglichkeit, in den Bereich Kriminalität zu wechseln.

    Im diesjährigen Versetzungsverfahren konnten ca. 80 bis 100 Kolleginnen und Kollegen aus dem Ermittlungsdienst damit rechnen, zu ihrer Wunschbehörde versetzt zu werden. Nach dem neuen Erlass könnte es jedoch dazu kommen, dass diese langjährigen Ermittler nun in den Wachdienst versetzt werden und als Ersatz dafür Fachhochschüler nach nur einjähriger Verwendung im Wachdienst in den Ermittlungsdienst kommen. Die daraus resultierenden Qualitätsverluste sind vorprogrammiert. Sollten die Kolleginnen und Kollegen ihre Versetzungsgesuche jedoch zurückziehen, würde dies Auswirkungen auf den der Behörde zugewiesenen Nachersatz haben.

  2. Der Einsatzwert und die Professionalität der Hundertschaften wäre mit einer Reduzierung der Verweildauer auf zwei Jahre nicht mehr zu halten. Selbst wenn man die Führungskräfte und Funktionskräfte abzieht, müssten jährlich 650 Kolleginnen und Kollegen ausgetauscht werden.

    Die Aufgabe des Systems der Freiwilligkeit stellt aus Sicht der GdP ein besonderes Problem dar. Der bisherige Mix aus Freiwilligen- und Pflichtverwendungen garantierte u.a. den hohen Standard der Hundertschaften. Die neuen Regelungen könnten zu Motivationshemmnissen führen. Die freiwillige Verwendung garantiert ein hohes Engagement und große Berufszufriedenheit. Zwangsverpflichtungen würden dazu führen, dass diejenigen, die nicht gerne in die Hundertschaften möchten, dort hinversetzt werden, andere, die gerne dort ihren Dienst verrichten, weg versetzt werden.

    Die Auswirkungen auf die Aufgabenbewältigung sind vorhersehbar.

  3. Weitere Fragen wie Fortbildung, Funktionsfähigkeit während der sechsmonatigen Einführungsfortbildung, Doppelausstattung sowie weitere spezielle Funktionen, die nur durch eine gesonderte intensive Fortbildung wahrgenommen werden können etc., sind nicht geklärt.

    Die Realität an einigen Standorten wird verkannt. Nur durch die hohe Anzahl von Freiwilligen ist es dort möglich, dass Kolleginnen/Kollegen nicht ein zweites bzw. drittes Mal in die Hundertschaften müssen, da der Nachersatz nicht ausreicht. Eine konsequente Umsetzung des neuen Konzeptes müsste hier zu einer Sonderquote führen.

  4. Auch das persönliche Versetzungsverfahren über eine Landesliste müsste zukünftig entfallen, da Behörden für den Nachersatz Bereitschaftspolizei ausschließlich Fachhochschüler zugewiesen bekommen müssten.

Zu Recht hat Landesvorsitzender Frank Richter deshalb das neue Konzept bereits mehrfach kritisiert: „Die GdP unerstützt alle sinnvollen Überlegungen, die Altersstruktur in der gesamten Polizei zu verbessern. Dies haben wir Minister Jäger auch schriftlich mitgeteilt. Ziel bei solchen Überlegungen muss es jedoch sein, alle Beteiligten mit einzubeziehen“, erklärte Richter. „Dies ist in diesem Fall jedoch nicht geschehen, da alle Entscheidungsprozesse ausschließlich und allein im Ministerium getroffen wurden.“ Die GdP kritisiert, dass weder die Behördenleitungen noch die Führungskräfte der Polizei zum neuen Nachersatzverfahren befragt bzw. um Stellungnahme gebeten worden sind. „Wer so vorgeht, darf sich nicht wundern, wenn die von oben verordnete Entscheidung abgelehnt wird und auf Kritik und Demotivation stößt“, betonte Richter. Die GdP lehnt die vom Ministerium vorgelegten Veränderungen ab, weil sie zu deutlichen Qualitätsverlusten bei der Aufgabenbewältigung führen und zudem zum Teil sogar zusätzliche Probleme verursachen. „Der vom Ministerium gewünschte Effekt bei der Bereitschaftspolizei (Erhöhung der Durchlaufquote um ca. 150 bei 18 Hundertschaften) ist zu gering, um dafür den hohen Qualitätsstandard der NRW-Einheiten aufzugeben. Es wird Klasse gegen Masse getauscht.“
© 2007 - 2011 Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand

 

 

11. Juli 2011

Rote Karte für die Polizei

Düsseldorf. Der NRW-Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Frank Richter, hat angesichts von neuen Medienveröffentlichungen zur Tragödie bei der Duisburger Loveparade ein Vetorecht der Polizei bei Großveranstaltungen gefordert. „Wir wollen den Kommunen nicht die Verantwortung für die Genehmigung von Großveranstaltungen wegnehmen, aber die Polizei muss das Recht bekommen, die Rote Karte zu ziehen, wenn bereits im Vorfeld der Veranstaltung erkennbar ist, dass sie aus dem Ruder läuft“, sagte Richter. „Hätte die Polizei bei der Loveparade ein Vetorecht gehabt, hätten die Sicherheitsbedenken, die führende Polizeibeamte geltend gemacht haben, nicht einfach an die Seite gewischt werden können.“

Richter erinnerte daran, dass der damalige Duisburger Polizeipräsident, Rolf Cebin, weit im Vorfeld der Duisburger Loveparade auf massive Sicherheitsbedenken wegen des zu kleinen Veranstaltungsgeländes und der unzureichenden Zugangswege aufmerksam gemacht hatte. Politiker und Medien hatten daraufhin seine Entlassung gefordert. Auch die Kritik anderer Polizisten sind vom Veranstalter der Loveparade und von der Stadt Duisburg beiseite gewischt worden. „Wenn wir eine Wiederholung der Duisburger Tragödie verhindern wollen, müssen wir deshalb sicherstellen, dass Polizisten wegen des Ziehens der Roten Karte nicht dienstrechtlich abgestraft werden können“, fordert Richter.

Als wirklichkeitsfremd bezeichnete der GdP-Landesvorsitzende hingegen Vorstellungen, die Polizei hätte die Duisburger Katastrophe quasi in letzter Minute noch verhindern können. „Ob die Polizei einsatztaktische Fehler gemacht hat, werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben. Aber die Polizei ist weder für das falsche Sicherheitskonzept der Veranstalters, noch für die von der Stadt zu Unrecht erteilte Genehmigung der Loveparade verantwortlich“, sagte Richter. „Dass ein anderes Verhalten der Polizei das Unglück noch hätte verhindern können, ist reine Spekulation.“

 

08. Juli 2011

Bundestag setzt wichtiges Signal zur Ächtung von Gewalt

Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die gestern vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung des Strafgesetzbuchs, nach der Angriffe auf Polizeibeamte in Zukunft mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, als wichtiges Signal zur Ächtung von Gewalt gelobt. „Wer Polizisten angreift, will einen rechtsfreien Raum schaffen, in dem sich normale Bürger nicht mehr hineintrauen“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Deshalb ist es gut, dass der Staat Gewalttätern endlich mit der notwendigen Entschiedenheit entgegentritt.“ Noch besser wäre es nach Meinung der GdP allerdings gewesen, wenn der Gesetzgeber bei Angriffen auf Polizisten auch eine Mindeststrafe eingeführt hätte.

„In der Vergangenheit haben wir immer wieder erlebt, das Angriffe auf Polizisten von den Gericht als Bagatelldelikte abgetan worden sind. Damit muss endlich Schluss sein, wenn wir das Entstehen von No-go-Areas in Deutschland verhindern wollen“, sagte Richter. Die GdP setzt jetzt darauf, dass die Gerichte trotzdem in Zukunft Widerstandshandlungen gegen Polizisten konsequenter ahnden. „Das politische Signal, dass Widerstandshandlungen gegen Vertreter des Staates nicht länger sanktionslos hingenommen werden, ist unmissverständlich“, sagte Richter.

Positiv bewertet die GdP, dass die Strafverschärfung auch bei Widerstandshandlungen gegen Feuerwehrleute und Rettungskräfte greift. Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Strafgesetzbuchs geht auf eine Initiative der GdP zurück.

 

08. Juli 2011

GdP-Spezial zum Bachelor-Studiengang 2011

Erfolgreich durchs Studium

 Wer in Nordrhein-Westfalen Polizeibeamter werden will, durchläuft ein dreijähriges Bachelor-Studium an der landeseigenen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV). Im Studium lernen die jungen Kommissaranwärterinnen und -anwärter alles, was sie später in den ersten Berufsjahren als Polizeibeamte wissen müssen. Das Studium ist nach einem Modulsystem aufgebaut. Theorie-, Trainings- und Praxisphasen lösen einander ab. Deshalb sind an der Ausbildung der angehenden Polizeibeamtinnen und -beamten nicht nur die Fachhochschule des Landes, sondern auch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) sowie zahlreiche Polizeibehörden in ganz NRW beteiligt.

An der Fachhochschule lernen die angehenden Polizeibeamtinnen und -beamten die theoretischen Grundlagen der Polizeiarbeit, von der Einsatzbewältigung/Gefahrenabwehr über die Kriminalitätskontrolle bis zur Verkehrssicherheitsarbeit. Am LAFP steht das Training von polizeispezifischen Fertigkeiten im Vordergrund, von der Selbstverteidigung über die Beherrschung von Amoklagen bis zum Fahrsicherheitstraining. Und in den Ausbildungs- und Kooperationsbehörden lernen die Polizeistudenten in mehrwöchigen Praktika, ihr erworbenes Wissen unter der Anleitung von erfahrenen Tutoren in der Praxis anzuwenden.

Der Bachelor-Abschluss gilt nicht nur für die 1400 Polizeianwärterinnen und -anwärter, die am 1. September ihr Studium für den Polizeidienst in NRW beginnen, sondern auch für die Polizeibeamtinnen und -beamten, die sich nach einer mehrjährigen Berufspraxis durch einen nachträglichen Studienabschluss eine Grundlage für die Übernahme von Leitungsfunktionen erarbeiten wollen.

Die wichtigsten Informationen zu den Inhalten und zur Struktur des Bachelor-Studiums Polizeivollzugswesen im Überblick:

Strukturen durchschauen – Theorie-, Trainings- und Praxisphasen im Verbund
Noch mehr Infos zum Studium

Damit beim ständigen Wechsel von Theorie-,Trainings- und Praktikaphasen im Studium nicht der Überblick verloren geht, hat die GdP für die Bachelor-Studentinnen und -studenten zwei Arbeitshilfen erstellt. Dort stehen auch die Details zum Studienablauf und zu den Inhalten der Studien-Module:

Erfolgreich durchs FHöV-Studium
Infos für Studienanfänger Jahrgang 2011


Erfolgreich durchs FHöV-Studium NRW
Broschüre zum Download

Die Broschüre Erfolgreich durchs FHöV-Studium gibt es für GdP-Mitglieder und die, die es werden wollen, vor Ort bei allen Kreisgruppen der GdP und in der Geschäftsstelle des Landesbezirks.


Orientierungshilfe zum Bachelor-Studium
Jahrgang 2011

Orientierungshilfe zum Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst


Die Broschüre Orientierungshilfe zum Bachelor-Studium gibt es für GdP-Mitglieder und die, die es werden wollen, vor Ort bei allen Kreisgruppen der GdP und in der Geschäftsstelle in Düsseldorf.

Weitere aktuelle Infos zur Ausbildung bei der Polizei stehen unter Bachelor-News auf der GdP-Homepage.
Hilfe und Beratung vor Ort

Wer als Berufseinsteiger bei der Polizei beginnt, hat viele Fragen. Nicht nur zum Studium, sondern auch zu persönlichen Entscheidungen. Von der Wahl des richtigen Wohnorts während des dreijährigen Studiums über die Anforderungen der Studienordnung und die gezielte Vorbereitung auf die Prüfungen bis zum notwendigen Versicherungsschutz in den ersten Berufsjahren.

Die GdP hat deshalb ein dichtes Betreuungs- und Beratungsnetz in ganz NRW. Überall vor Ort, wo junge Polizeianwärterinnen und -anwärter auf den Polizeidienst vorbereitet werden, gibt es nicht nur ein erfahrene Personalräte, sondern auch eine Junge Gruppe der GdP. Denn diejenigen, die gerade erst selbst die Ausbildung als Polizeianwärterin oder -anwärter erfolgreich abgeschlossen haben, wissen oft am besten, wie ich erfolgreich durch das Studium komme.


Stärke, Schutz, Kompetenz

Welche Vorteile die Mitgliedschaft in der GdP sonst noch bringt, steht in der Leistungsübersicht.
© 2007 - 2011 Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand

 

05. Juli 2011

Aufstiegschancen für Wissenschaftler gefordert

 Seit dem die Konjunktur brummt, wird an den Landesoberbehörden LKA und LZPD der Druck größer, den dort beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nicht nur ein interessantes Aufgabengebiet zu bieten, sondern sie durch eine angemessene Bezahlung langfristig für die Polizei zu gewinnen. Noch sind es nur Einzelfälle, dass Fachexperten und Wissenschaftler wegen besserer Verdienst- und Aufstiegschancen in der Industrie beim LKA oder LZPD gekündigt haben, aber das könnte sich schon bald ändern. Die GdP tritt deshalb dafür ein, den berechtigten Forderungen der Wissenschaftler im Polizeidienst nach besserer Bezahlung mehr Beachtung zu schenken. Sie will hierauf einen Schwerpunkt ihrer Arbeit legen.

Den Auftakt der neuen GdP-Initiative hat eine Diskussionsveranstaltung über „Möglichkeiten einer angemessenen Bezahlung der tarifbeschäftigten Wissenschaftler und FH-Absolventen beim LKA“ gemacht, zu der die GdP-Kreisgruppe LKA und der Landesbezirk NRW am 4. Juli gemeinsam eingeladen hatten. Fast fünfzig Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler waren der Einladung gefolgt. Auch die Behördenleitung war durch den ständigen Vertreter des LKA-Direktors, Harald Zimmer, präsent.

Bei der Informationsveranstaltung spielte auch die unterschiedliche Bezahlung für ein und die selbe Tätigkeit eine größere Rolle. Teilnehmer kritisierten, dass innerhalb des LKA für gleiche Aufgaben bis sechs verschiedene Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen herangezogen werden. Je nachdem, ob der betroffene Wissenschaftler noch verbeamtet worden ist, ob er zu BAT-Zeiten oder erst nach Inkrafttreten des TVL angestellt worden ist. Der Vertreter des Behördenleiters bot den Beschäftigten an zu prüfen, ob dieses Problem im Einzelfall durch eine andere Funktionsbeschreibung gelöst werden kann, erinnerte aber zugleich daran, dass der Handlungsspielraum der Behörde durch Budgetvorgaben begrenzt sei. Höhere Gehälter für einzelne Beschäftigte könnten dazu führen, dass an anderer Stelle freie Stellen nicht besetzt werden können.

GdP-Tarifvorstand Brigitte Herrschaft und Landesvorsitzender Frank Richter nutzen die Gelegenheit, um gegenüber den LKA-Beschäftigten herauszustellen, dass es auch für die Tarifbeschäftigten mit wissenschaftlicher Qualifikation eine Aufstiegsperspektive bei der Polizei geben muss. „Die GdP vertritt nicht nur die Interessen der Polizeibeamten, sondern von allen Beschäftigten bei der Polizei, und dazu zählen auch die hoch qualifizierten Angestellten im Polizeibereich. Weil bei ihnen Qualifikation und Bezahlung besonders stark auseinanderfallen, werden wir darauf in den nächsten Jahren einen Schwerpunkt unserer Arbeit legen.“ Erfolge werde es aber nicht über Nacht geben. „Wir haben in den vergangenen Jahren viel für die Beschäftigten bei der Polizei erreicht hat. Darauf können wir stolz sein. Aber diese Erfolge sind das Ergebnis des Bohrens dicker Bretter“, sagte Richter. Brigitte Herrschaft, zuständiges Vorstandsmitglied für die Tarifbeschäftigten, kündigte an, dass die LKA-Veranstaltung nur der Auftakt zu einer Reihe weiterer Aktivitäten der GdP sein wird. „Wir wollen nicht nur im LKA an der unbefriedigenden Situation der hoch qualifizierten Tarifbeschäftigen etwas ändern, sondern auch im LZPD und bei den Polizeibehörden vor Ort.“ Herrschaft wies darauf hin, dass das nicht ohne zusätzliches Geld vom Land geht. „Wenn wir die drohende Abwanderung von hoch qualifizierten Experten bei der Polizei verhindern wollen, geht das nicht zum Null-Summen-Spiel.

 

04. Juli 2011

Verbotshysterie hilft nicht weiter

Düsseldorf.  „Ein Verbot von Facebook-Partys ist weder durchsetzbar, noch gibt es eine Rechtsgrundlage dafür“, darauf hat der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter hingewiesen. „Deshalb hat Innenminister Ralf Jäger Recht, wenn er statt der hektischen Verbotsforderung anderer Innenminister zu folgen an die Verantwortung der Internet-Plattformen appelliert.“ Zugleich erinnerte Richter daran, dass die Polizei auf Massen-Partys reagieren muss, wenn sie aus dem Ruder laufen. „Wir haben nach dem tragischen Unglück bei der Duisburger Loveparade die Sicherheitsstandards bei öffentlichen Großveranstaltungen deutlich verschärft. Die gleichen Standards müssen auch gelten, wenn zu der Veranstaltung über das Internet mobilisiert wird“, sagte Richter. „Im Einzelfall bedeutet das auch, dass Polizei und die Ordnungsämter der Städte Facebook-Partys verbieten müssen, wenn von ihnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.“

Zu den Kosten der Polizeieinsätze bei Facebook-Partys erinnerte Richter daran, dass es Aufgabe der Polizei ist, auf öffentlichen Plätzen und Straßen für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. „Dafür zahle ich als Bürger Steuern“, sagte Richter. Anders sei das allerdings, wenn Veranstalter das Internet dazu missbrauchen, Kosten auf den Steuerzahler abzuwälzen, die sie selbst hätten tragen müssen, wenn sie die gleiche Veranstaltung über den normalen Weg angemeldet hätten. „In diesem Fall muss der Veranstalter selbst für die Kosten aufkommen.“

 

04. Juli 2011

Hohe Zahl der Zündversager ist nicht akzeptabel

Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die nach wie vor hohe Zahl von Zündversagern bei der 2005 in NRW eingeführten neuen Polizeipistole Walter P 99 als nicht akzeptabel kritisiert. „Jeder Zündversager kann für den betroffenen Polizisten tödlich sein. Deshalb müssen wir alles unternehmen, was zur Reduzierung der Schussausfälle bei der neuen Polizeipistole führt“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. Hintergrund der GdP-Forderung sind Erkenntnisse des Landesamts für zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD), nach denen die Zahl der Zündversager bei der neuen Pistole wesentlich höher ist, als bislang bekannt. Zudem fordert die GdP, dass Waffe und Munition nur noch als System zertifiziert werden und nicht beide Teile isoliert. „Es kann nicht sein, dass Waffen- und Munitionshersteller jeweils für sich an der Optimierung ihrer Produkte arbeiten, aber hinterher das Zusammenspiel nicht funktioniert“, kritisiert Richter.

Bereits im August vergangenen Jahres hatte die GdP auf die ungewöhnlich hohe Zahl von Schussausfällen bei der Polizeipistole aufmerksam gemacht und den Austausch der Munition sowie der störanfälligen Abzugsfedern gefordert. Trotz des zwischenzeitlich erfolgten Austauschs der Abzugsfedern und von einzelnen Chargen der ausgelieferten Munition kommt es nach Informationen des LZPD aber immer noch zu Anzündversagern. Verantwortlich dafür soll das nicht optimale Zusammenspiel zwischen der neuen Waffe und der verwendeten Munition sein.

Die neue Polizeiwaffe ist zwar wesentlich besser als ihr Vorgängermodell gegen das versehentliche Auslösen eines Schusses gesichert, aber sie lässt nur geringere Toleranzen bei Anschlagverhalten auf die Munition zu. Trotz intensiver Bemühungen des LZPD, des Waffen- und des Munitionsherstellers konnte dieses Problem bisher nicht gelöst worden.

 

01. Juli 2011

In NRW fehlen 1400 Polizisten

Düsseldorf In NRW stehen zurzeit 1400 Polizeibeamte weniger zur Verfügung, als offiziell gebraucht werden. Das belegt ein vom Innenministerium vorgelegter Vergleich der Zahl der laut Stellenplan erforderlichen Polizisten mit der Zahl der tatsächlich vorhandenen Polizisten. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet, dass sich die Personalnot in vielen Wachen in diesem Jahr sogar noch verschärfen wird. „Im September beenden zum ersten Mal 1100 junge Polizistinnen und Polizisten ihre Ausbildung, 600 mehr als im Jahr zuvor. Damit könnten wir zumindest die Lücken schließen, die in diesem Jahr durch das Ausscheiden älterer Kolleginnen und Kollegen entstehen. Aber das Innenministerium will die jungen Kommissaranwärterinnen und -anwärter ungleich verteilen. Bestraft werden sollen vor allem Behörden, die in den vergangenen Jahren die Unfall- und Kriminalitätszahlen deutlich gesenkt haben“, kritisiert der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.

Hintergrund der Befürchtungen der GdP sind Überlegungen des Innenministeriums zur Neugestaltung der BKV, die für die Verteilung der Nachwuchspolizisten auf die einzelnen Polizeibehörden maßgeblich ist. 26 der insgesamt 47 örtlichen Polizeibehörden sollen in diesem Jahr weniger Polizisten bekommen, als im Jahr zuvor. „Werden die Pläne des Innenministeriums umgesetzt, wird die Innere Sicherheit massiven Schaden nehmen“, warnt der GdP-Landesvorsitzende. „Überall dort, wo wir in den vergangenen Jahren die Kriminalität erfolgreich bekämpft und die Unfallzahlen reduziert haben, wird die Zahl der Opfer wieder steigen, weil nicht mehr genügend Polizisten vor Ort vorhanden sind.“

Damit auch erfolgreiche Polizeibehörden in den nächsten Jahren mehr Personal bekommen, hatte die GdP bereits im April ein eigenes Konzept zur Weiterentwicklung der BKV vorgelegt. Die GdP dringt darauf, dass die Erfordernisse aller drei Bereiche der Polizei – Wachdienst, Kriminalitätsbekämpfung und Bereitschaftspolizei – berücksichtigt werden. Zudem fordert die GdP, dass die gestiegene Zahl der Bachelor-Absolventen bei der Polizei dazu genutzt wird, dass jede Polizeibehörde in diesem Jahr – wie zunächst auch vom Innenministerium geplant – zumindest eine Stelle mehr erhält als im vergangenen Jahr.