Juni 2011

30. Juni 2011

Demokratie kehrt in die Dienststellen zurück

Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat das gestern Abend vom nordrhein-westfälischen Landtag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, den Linken und einem Abgeordneten der CDU-Fraktion beschlossene neue Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) als „wichtiges Signal zur Stärkung der Demokratie“ gelobt. „Der öffentliche Dienst steht wegen der Schuldenbremse in den kommenden Jahren vor schwerwiegenden Entscheidungen. Deshalb ist es gut, dass die Beschäftigten in Zukunft mit der Landesregierung und den Kommunen wieder auf Augenhöhe verhandeln können“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Das neue Mitbestimmungsrecht macht nicht nur den von Schwarz-Gelb 2007 durchgesetzten Kahlschlag rückgängig, sondern es macht die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wieder zukunftsfähig, weil es auch neue Tatbestände, die bei der Verabschiedung des früheren Mitbestimmungsrechts noch keine Rolle gespielt haben, berücksichtigt.“

Von besonderer Bedeutung sind aus Sicht der GdP:
  • die Wiederherstellung des Wahlrechts für die Kommissaranwärterinnen/Kommissaranwärter bei den Personalratswahlen,
  • die Abschaffung des undemokratischen Vorstandsprinzips, das zur Verzerrung der Mehrheitsverhältnisse in den Personalräten geführt hatte,
  • die Wiederherstellung der Mitbestimmung bei Umsetzungen,
  • die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Dienststellenleitern, wenn sie Gerichtsbeschlüsse nicht umsetzen,
  • die Einführung einer prozessbegleitenden Mitbestimmung,
  • die Wiederherstellung der Mitbestimmung bei möglichen Privatisierungen
  • und die Orientierung der Freistellungsmöglichkeiten für die Personalratsvertreter an den Freistellungsregelungen des Betriebsverfassungsgesetzes.

Auch Karl-Heinz-Kochs, Mitbestimmungsexperte der GdP, lobt das neue Gesetz: „Es hat sich ausgezahlt, dass die GdP im Verbund mit dem DGB, mit ver.di und GEW nie in ihren Bemühungen nachgelassen hat, die 2007 von Schwarz/Gelb durchgesetzten massiven Einschnitte bei der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wieder rückgängig zu machen. Ab heute ist eine effektive Personalvertretungsarbeit in NRW wieder möglich. Die Demokratie kehrt in die Dienststellen zurück.“

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hätten Wort gehalten. „Dafür ist ihnen ausdrücklich zu danken. Das gilt aber auch für die beiden Abgeordneten der CDU, die dem Gesetz zugestimmt bzw. sich der Stimme enthalten haben“, betont Kochs.

 

29. Juni 2011

Bessere Mitbestimmung nicht durch parteipolitisches Gezerre verzögern!

Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt ausdrücklich die heute im Innenausschuss des Landtags gefassten Beschlüsse zur Reform der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Frank Richter, Landevorsitzender der GdP: „Der jetzt beschlossene endgültige Gesetzentwurf ist ein positiver Abschluss eines langen Diskussionsprozesses“. Befremdlich ist hingegen aus Sicht der GdP das Verhalten der Landes-CDU. „Wer im Endstadium eines parlamentarischen Verfahrens mit einem Gesetzentwurf aufwartet, der weiter hinter dem zurückbleibt, was die Regierungsfraktionen zur Stärkung der Mitbestimmung in das neue LPVG aufgenommen haben, tritt die Arbeitnehmerrechte mit Füßen.“

„Von der FDP ist kein anderes Verhalten zu erwarten. Aber eine Volkspartei, deren Arbeitnehmerflügel noch vor kurzem eine deutliche Verbesserung der Mitbestimmung in NRW angemahnt hat, diskreditiert sich mit diesem Gesetzentwurf selbst“, so Richter. „Dass CDU und FDP dann auch noch versuchen, mit Formaldebatten die Verabschiedung des Gesetzes zu verzögern, enttäuscht uns sehr“, kritisierte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende das heutige Abstimmungsverhalten der beiden konservativen Parteien im Innenausschuss.

Enttäuschend sei auch das Verhalten des Deutschen Beamtenbundes. Dieser hatte den erst kurzfristig eingebrachten Gesetzentwurf der CDU – trotz des erkennbaren Rückschritts gegenüber dem aktuellen Koalitionsentwurf – begrüßt. Richter: „Wer Arbeitnehmerinteressen vertritt, kann unmöglich den Gesetzentwurf der CDU gutheißen.“

Ausdrücklich zu loben sei hingegen das Verhalten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken. Es zeige – trotz der weiter bestehenden Kritik der Gewerkschaften an einzelnen Details des Gesetzentwurfs –, dass es alle drei Parteien mit einer modernen Mitbestimmung im öffentlichen Dienst ernst meinen.

 

29. Juni 2011

Beamte müssen Antrag auf Urlaubsgeld stellen

 Mit dem Juli-Gehalt hätten die Polizisten in NRW auch das Urlaubsgeld für dieses Jahr bekommen müssen – wenn die Sonderzahlung nicht bereits 2003 abgeschafft worden wäre. Ob die seinerzeit aus Spargründen vom Land verordnete ersatzlose Streichung des Urlaubsgeldes rechtmäßig ist, ist unter Juristen allerdings umstritten. Eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegt noch nicht vor. Die GdP rät deshalb allen vor 2003 eingestellten Polizistinnen und Polizisten auch in diesem Jahr einen Antrag auf Zahlung des Urlaubsgeldes zu stellen. Sie hat dazu ein Musterschreiben vorbereitet.

Zum aktuellen Sachstand:

Der Antrag muss jedes Jahr erneut gestellt werden. Er ist so lange notwendig, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ob durch die Streichung des Urlaubsgeldes bei den Beamtinnen und Beamten das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation verletzt worden ist.

Wegen der verfassungskonformen Alimentation, die auch die Frage der Sonderzuwendungen (also der Kürzung bzw. Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld) umfasst, hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg am 14. März 2008 einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht erlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Beschluss am 14. Januar 2009 als unzulässig zurückgewiesen, allerdings nur aus formellen Gründen.

Zur eigentlichen Frage der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung hat das Bundesverfassungsgericht hingegen bislang noch keine Entscheidung getroffen. Hierzu ist ein weiterer Aussetzungs- und Vorlagebeschluss, diesmal des Oberverwaltungsgerichts Münster, anhängig. Eine Terminierung des Bundesverwaltungsgerichts dazu ist bisher noch nicht erfolgt.

Der Antrag ist zeitnah, also im laufenden Haushaltsjahr zu stellen. Betroffen sind nur Kolleginnen und Kollegen, die sich im Jahr 2003 bereits im Dienst befunden haben.

Musterantrag auf Zahlung von Urlaubsgeld für 2011 zum Download

 

 

27. Juni 2011

Mindeststrafe muss endlich kommen

Düsseldorf.  Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat angesichts der vom nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger (SPD) vorgelegten Zahlen zu den gewalttätigen Übergriffen auf Polizeibeamte ein entschiedeneres Handeln der Politik gefordert. „Es ist gut, dass sich der Innenminister heute mit dem Mönchengladbacher Polizisten Michael Frehn getroffen hat, der im vergangenen Jahr Opfer eines brutalen Angriffs geworden ist, nur weil er Tatverdächtige bei einem Supermarkteinbruch stellen wollte. Jäger hat damit ein Zeichen der Solidarität mit allen Polizistinnen und Polizisten gesetzt, die während ihres Dienstes angegriffen worden sind“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Aber Zeichen der Solidarität allein sind zu wenig. Wir fordern, dass die Politik endlich auf die zunehmende Gewalt gegenüber der Polizei reagiert. Wir brauchen eine Mindeststrafe, damit Angriffe auf Polizisten nicht länger von den Gerichten als Bagatelldelikt abgetan, sondern als Straftat geahndet werden. Und wir brauchen einen eigenständigen Paragraphen 115 im Strafgesetzbuch bei Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte. Denn wer Polizisten angreift, greift den Staat an. Er will eine andere Gesellschaft, in der nur das Recht des Stärkeren gilt", warnt Richter.

Nach den heute von Innenminister Jäger vorgelegten Zahlen sind im vergangenen Jahr in NRW 1734 Polizistinnen und Polizisten im Dienst durch Angriffe verletzt worden. 13 davon so schwer, dass sie über Tage oder Wochen dienstunfähig waren. Besorgniserregend ist nach Beobachtungen der GdP nicht nur die in den vergangenen Jahren stark gestiegene Zahl von Gewaltdelikten gegenüber Polizisten, sondern auch deren Verteilung. 84,4 aller gewalttätigen Angriffe ereignen sich nicht am Rande von Demonstrationen und Fußballspielen, sondern richten sich gezielt gegen Polizisten im ganz normalen Alltagseinsatz.

„Es kann jeden Polizisten treffen, jeder Zeit. Egal ob bei einer Verkehrskontrolle, bei der Schlichtung von Familienstreitigkeiten oder bei einer Festnahme von Einbrechern“, warnt Richter. „Gewalt gegen Polizisten ist längst keine Ausnahmesituation mehr, sondern wird für immer mehr Menschen zum scheinbar legitimen Mittel bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Dem darf die Politik nicht länger tatenlos zusehen.“

 

22. Juni 2011

GdP begrüßt Dozentenverstärkung an der FHöV

Düsseldorf.   Rechtzeitig vor Beginn des neuen Studienjahrgangs für die Bachelor-Ausbildung bei der Polizei werden sieben weitere Polizeibeamte des höheren Dienstes als hauptamtliche Dozenten zur Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV) versetzt. Alle sieben Dozenten waren bereits seit längerem als Dozenten auf Zeit zur Fachhochschule abgeordnet. Mit der Ausweitung der festen Dozentenstellen an der Fachhochschule folgt das Innenministerium einer Forderung der GdP, die seit längerem darauf gedrängt hatte, die Zahl der hauptamtlich Lehrenden im Fachbereich Polizei an den stark gestiegenen Bedarf anzupassen.

Die GdP begrüßt die Versetzung der bislang nur abgeordneten Dozentinnen und Dozenten an die Fachhochschule, sieht aber weiteren Handlungsbedarf. Nach ihren Berechnungen werden wegen der steigenden Anwärterzahlen und der Umstellung des Studiums auf den Bachelor-Abschluss im Fachbereich Polizeivollzugsdienst 21 hauptamtliche Dozentinnen und Dozenten benötigt. Mit den Versetzungen der sieben bislang nur abgeordneten Dozenten stehen jetzt zwar 17 statt der bislang 11 Kolleginnen und Kollegen der Hochschule dauerhaft als Dozenten zur Verfügung, das ist aber noch immer unterhalb des Bedarfs.

"Die Versetzung der zusätzlichen Dozenten an die Hochschule ist eine erfreuliche Entwicklung, aber sie ist immer noch nicht ausreichend", so Volker Huß, zuständiges Vorstandsmitglied der GdP. Huß sieht auch deshalb weiteren Handlungsbedarf, weil neben den 1400 Direkteinsteigern, die am 1. September ihre Ausbildung als Polizeibeamtinnen und -beamten beginnen, über 300 Aufsteiger aus der ersten Säule hinzukommen. Wegen der in den kommenden Jahren erwartenden Pensionierungswelle bei der Polizei muss die Zahl der Neueinstellungen zudem spätestens ab 2015 erneut steigen.

 

21. Juni 2011

Richter: Streit um Anti-Terror-Gesetze und Mindestspeicherung beenden

Frühjahrskonferenz der Innenminister in Frankfurt am Main

Berlin/Düsseldorf.  Angesichts der unverändert hohen Terror-Gefährdungslage Deutschlands bekräftigt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ihre Forderung nach einer Verlängerung der sogenannten Anti-Terror-Gesetze. Auch der zwischen Bundesinnen- und Bundesjustizministerium ausgetragene Hickhack um die Mindestspeicherfristen von Telekommunikationsdaten müsse schnell beendet werden. Die Polizei brauche Rechtssicherheit und praxisnahe Gesetze, so Frank Richter, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, heute in Düsseldorf. "Das parteipolitische Stellungsgefecht um Anti-Terror-Gesetze und Vorratsdatenspeicherung demonstriert, dass wahltaktisches Kalkül über die Sicherheit der Bevölkerung gestellt wird."

Die heute in Frankfurt/Main beginnende Konferenz der Innenminister und -senatoren behandelt eine Reihe sicherheitspolitischer Themen, darunter auch die Bekämpfung der um sich greifenden Seepiraterie. Hier, so Richter, benötige die Polizei dringend eine Klärung der Befugnisse und Ausstattungsfragen.

Hinsichtlich der erneut steigenden Belastung der Polizei in der nächsten Fußball-Saison begrüße die GdP den Vorstoß des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann für ein Beförderungsverbot von auffälligen Sport-Gewalttätern. Richter: "Auch der Alkoholausschank an Fußballfans muss auf den Prüfstand. Alkohol senkt nachweislich die Hemmschwelle zur Gewalt. Der Fußball würde mit einem Bann des Alkoholausschanks ein wichtige gesellschaftliche Vorreiterrolle übernehmen."

Als hartnäckig errungenen Erfolg der GdP-Kampagne "Keine Gewalt gegen Polizei" bezeichnete die GdP die erwartete Einigung der Innenminister und -senatoren auf ein bundesweites Lagebild über gewaltsame Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten. Richter: "Damit räumt die Politik gegenüber den Beamten Handlungsbedarf ein."

 

22. Juni 2011

GdP begrüßt Dozentenverstärkung an der FHöV

Düsseldorf.   Rechtzeitig vor Beginn des neuen Studienjahrgangs für die Bachelor-Ausbildung bei der Polizei werden sieben weitere Polizeibeamte des höheren Dienstes als hauptamtliche Dozenten zur Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV) versetzt. Alle sieben Dozenten waren bereits seit längerem als Dozenten auf Zeit zur Fachhochschule abgeordnet. Mit der Ausweitung der festen Dozentenstellen an der Fachhochschule folgt das Innenministerium einer Forderung der GdP, die seit längerem darauf gedrängt hatte, die Zahl der hauptamtlich Lehrenden im Fachbereich Polizei an den stark gestiegenen Bedarf anzupassen.

Die GdP begrüßt die Versetzung der bislang nur abgeordneten Dozentinnen und Dozenten an die Fachhochschule, sieht aber weiteren Handlungsbedarf. Nach ihren Berechnungen werden wegen der steigenden Anwärterzahlen und der Umstellung des Studiums auf den Bachelor-Abschluss im Fachbereich Polizeivollzugsdienst 21 hauptamtliche Dozentinnen und Dozenten benötigt. Mit den Versetzungen der sieben bislang nur abgeordneten Dozenten stehen jetzt zwar 17 statt der bislang 11 Kolleginnen und Kollegen der Hochschule dauerhaft als Dozenten zur Verfügung, das ist aber noch immer unterhalb des Bedarfs.

"Die Versetzung der zusätzlichen Dozenten an die Hochschule ist eine erfreuliche Entwicklung, aber sie ist immer noch nicht ausreichend", so Volker Huß, zuständiges Vorstandsmitglied der GdP. Huß sieht auch deshalb weiteren Handlungsbedarf, weil neben den 1400 Direkteinsteigern, die am 1. September ihre Ausbildung als Polizeibeamtinnen und -beamten beginnen, über 300 Aufsteiger aus der ersten Säule hinzukommen. Wegen der in den kommenden Jahren erwartenden Pensionierungswelle bei der Polizei muss die Zahl der Neueinstellungen zudem spätestens ab 2015 erneut steigen.

 

21. Juni 2011

Richter: Streit um Anti-Terror-Gesetze und Mindestspeicherung beenden

Frühjahrskonferenz der Innenminister in Frankfurt am Main

Berlin/Düsseldorf.  Angesichts der unverändert hohen Terror-Gefährdungslage Deutschlands bekräftigt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ihre Forderung nach einer Verlängerung der sogenannten Anti-Terror-Gesetze. Auch der zwischen Bundesinnen- und Bundesjustizministerium ausgetragene Hickhack um die Mindestspeicherfristen von Telekommunikationsdaten müsse schnell beendet werden. Die Polizei brauche Rechtssicherheit und praxisnahe Gesetze, so Frank Richter, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, heute in Düsseldorf. "Das parteipolitische Stellungsgefecht um Anti-Terror-Gesetze und Vorratsdatenspeicherung demonstriert, dass wahltaktisches Kalkül über die Sicherheit der Bevölkerung gestellt wird."

Die heute in Frankfurt/Main beginnende Konferenz der Innenminister und -senatoren behandelt eine Reihe sicherheitspolitischer Themen, darunter auch die Bekämpfung der um sich greifenden Seepiraterie. Hier, so Richter, benötige die Polizei dringend eine Klärung der Befugnisse und Ausstattungsfragen.

Hinsichtlich der erneut steigenden Belastung der Polizei in der nächsten Fußball-Saison begrüße die GdP den Vorstoß des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann für ein Beförderungsverbot von auffälligen Sport-Gewalttätern. Richter: "Auch der Alkoholausschank an Fußballfans muss auf den Prüfstand. Alkohol senkt nachweislich die Hemmschwelle zur Gewalt. Der Fußball würde mit einem Bann des Alkoholausschanks ein wichtige gesellschaftliche Vorreiterrolle übernehmen."

Als hartnäckig errungenen Erfolg der GdP-Kampagne "Keine Gewalt gegen Polizei" bezeichnete die GdP die erwartete Einigung der Innenminister und -senatoren auf ein bundesweites Lagebild über gewaltsame Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten. Richter: "Damit räumt die Politik gegenüber den Beamten Handlungsbedarf ein."

 

16. Juni 2011

Gesellschaftliche Initiative zur Ächtung von Gewalt

Düsseldorf.  Nach dem brutalen Angriff auf zwei Polizeibeamte in Oberhausen fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine breite gesellschaftliche Initiative zur Ächtung von Gewalt. "Die Oberhausener Gewalttat reiht sich ein in eine Vielzahl brutaler Übergriffe auf Polizisten, wie zuletzt in Mönchengladbach, Köln und Kleve," sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. "Wir haben es nicht mit einer Spontan-Tat von Einzeltätern zu tun, sondern für einen Teil unserer Gesellschaft ist brutale Gewalt längst zu einem scheinbar legitimen Mittel der Konfliktlösung geworden. Dem dürfen wir nicht tatenlos zusehen."

Richter erinnerte daran, dass nicht nur Polizisten brutalen Angriffen ausgesetzt sind, sondern dass die zunehmende Gewalt jeden treffen kann. "Die brutalen Übergriffe in Bussen und Bahnen, wo Menschen wahllos zusammengeschlagen werden und auf das Opfer selbst dann noch eingetreten wird, wenn es längst wehrlos auf dem Boden liegt, zeigen die gleichen Muster, wie wir sie auch bei den Übergriffen auf Polizisten beobachten. Den Tätern geht es um die Durchsetzung eines rechtsfreien Raums, in dem nur das Recht des Stärkeren gilt."

In einem Rechtsstaat ist es Aufgabe der Polizei, der wachsenden Gewalt entschieden entgegen zu treten. "Dazu sind wir gut aufgestellt", betonte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende, "aber wir brauchen einen gesellschaftlichen Klimawandel, um der zunehmenden Brutalisierung der Täter etwas entgegen zu setzen. Denn wir wollen auch in Zukunft eine bürgernahe Polizei, die nicht schwer bewaffnet zu jedem Routineeinsatz fahren muss, weil sonst die Risiken für die vor Ort eingesetzten Polizisten nicht mehr beherrschbar sind".

 

15. Juni 2011

Gewalt gegen Polizisten

Wächter-Figur schafft Ort für das Erinnern

Selm. 104 Polizistinnen und Polizisten sind seit dem Kriegsende in NRW im Dienst ermordet worden, mehr als 400 sind Unfällen zum Opfer gefallen. Die Gefahr, als Polizeibeamter im Dienst getötet oder lebensgefährlich verletzt zu werden, ist keine theoretische Gefahr, sondern sie lauert überall. Sie kann jeden treffen, gerade in scheinbar harmlosen Alltagssituationen, wie erst jüngst die brutalen Übergriffe auf Polizisten in Mönchengladbach, Köln und Kleve gezeigt haben. Für Polizeibeamte, die im Dienst schwer verletzt oder getötet worden sind, gibt es seit dem 15. Juni auf dem Gelände des LAFP in Selm einen zentralen Ort des Erinnerns. Eine überlebensgroße, rostige Wächter-Figur des auch international renommierten Künstlers Anatol Herzfeld.

"Die neue Gedenkstätte soll ein Identifikationsort für alle Polizistinnen und Polizisten sein, ein Ort, der das Erinnern an die im Dienst getöteten Kolleginnen und Kollegen zulässt", betonte Diethelm Salomon, der Vorsitzende der Polizeistiftung NRW, bei der Übergabe der Wächter-Figur an Innenminister Ralf Jäger. Drei Jahre lang hatte die Stiftung auf unzähligen Polizeifesten, bei Ausflügen von Kolleginnen und Kollegen, bei Skatturnieren und bei Sponsoren Geld für die Finanzierung der Gedenkstätte gesammelt. Auch die GdP hatte sich an der Finanzierung mit 6000 Euro beteiligt. "Es sollte ein Denkmal von Kolleginnen und Kollegen für Kolleginnen und Kollegen sein", wie Salomon erläuterte, "ein sichtbares Zeichen, dass auch diejenigen von uns, die im Dienst ihr Leben verloren haben, unter uns ihren Platz haben."

Gesäumt wird die sechs Meter hohe Stahlskulptur von Anatol von fünf Granit-Findlingen, in die der Künstler Symbole des Weiterlebens gemeißelt hat. "Die Wächter werden wichtiger. Sie müssen wach sein für die Zeit", sagte Anatol, der selber 40 Jahre als "Wächter bei der Polizei" gearbeitet hat und dabei zum Künstler wurde, über die Symbolsprache seines Kunstwerks.

Innenminister Jäger betonte bei der Übergabe der Gedenkstätte, dass alle Beteiligten – Künstler, Ministerium und Polizeistiftung – das LAFP in Selm bewusst als Standort der neuen Gedenkstätte gewählt hätten: als einen Ort der Konfrontation und Wiederkehr, den jeder Polizist in NRW im Laufe seines Berufslebens mehrfach zu Aus- und Weiterbildungszwecken durchläuft. Ergänzt wird die Gedenkstätte durch einen mehrere Räume umfassenden "Grenzgang". Eine Ausstellung, die die abstrakte Erinnerung an Gefahr und Tod mit dem Schicksal einzelner Kolleginnen und Kollegen verbindet und so erfahrbar macht.

 

09. Juni 2011

GdP fordert Überprüfung des Polizeieinsatzes in Afghanistan

Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Landesregierung aufgefordert, zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für einen weiteren Verbleib von Polizeibeamten aus Nordrhein-Westfalen in Afghanistan noch vorliegen. "Die GdP steht Auslandseinsätzen deutscher Polizisten, die zum Aufbau einer demokratischen Polizei in anderen Ländern beitragen, grundsätzlich positiv gegenüber. Polizeieinsätze im Ausland dürfen aber nur nach Beendigung der Kriegshandlungen und nach der Befriedung eines Landes erfolgen", betonte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter während der heutigen Anhörung des Innenausschusses. Die GdP hat Zweifel, ob diese Voraussetzungen aufgrund der dramatisch veränderten Sicherheitslage in Afghanistan noch gegeben sind.

Zur Zeit befinden sich rund 50 Polizisten aus NRW in Auslandseinsätzen, 22 davon in Afghanistan. Sie werden beim Aufbau von Infrastrukturprojekten der afghanischen Polizei, in Ausbildungs- und Trainingsprogrammen und im Rahmen des von der amerikanischen Regierung ins Leben gerufenen "Focused District Development-Programms (FDD) eingesetzt. Das FDD-Programm ist der einzige Bereich, wo das Training afghanischer Polizisten noch vor Ort stattfindet. Dabei üben kleine Gruppen afghanischer Polizisten unter Anleitung deutscher Polizisten geschützt durch gepanzerte Einsatzfahrzeuge der Bundeswehr zum Beispiel die Einrichtung von Kontrollpunkten. In den übrigen Bereichen findet die Polizeiausbildung nur noch in streng gesicherten Camps und Police Training Centern (PTC) statt.

Die GdP hat deshalb, unabhängig von der hohen internationalen Anerkennung, die sich Deutschland durch seinen Beitrag zum Aufbau der afghanischen Polizei erworben hat, erhebliche Zweifel, ob die Sicherheit der in Afghanistan eingesetzten Polizisten noch gewährleistet ist. "Wenn Afghanistan ein Kriegsgebiet ist, müssen die dort eingesetzten nordrhein-westfälischen Polizisten abgezogen werden", fordert Richter. Der GdP-Landesvorsitzende hat vor dem Innenausschuss zudem daran erinnert, dass die Polizei in Deutschland "Teil der Zivilverwaltung ist, und nicht Kombattant in offenen kriegerischen Auseinandersetzungen oder in Bürgerkriegen. Daran darf sich nichts ändern, wenn deutsche Polizisten im Ausland eingesetzt werden."


Stellungnahme der GdP für das Sachverständigengespräch im Innenausschuss des Landtages NRW zum Download