Mai 2011 31. Mai 2011Beförderungen können ab sofort ausgesprochen werdenDüsseldorf. Per Erlass hat Innenminister Ralf Jäger (SPD) den Polizeibehörden in NRW heute mitgeteilt, wie viele der vom Landtag bereits bewilligten 2308 zusätzlichen Beförderungsplanstellen im Bereich A 9 bis A 13 gehobener Dienst auf die 47 Kreispolizeibehörden und die drei Landesoberbehörden der Polizei, LKA, LAFP und LZPD, entfallen. Damit können die bislang blockierten Beförderungen für 2011, die sich nicht durch Nachersatz für Zurruhestellungen ergeben, ab sofort ausgesprochen werden. Wann das tatsächlich geschieht, hängt von der Entscheidung der jeweiligen Polizeibehörde ab.Bezogen auf die einzelnen Besoldungsgruppen entfallen von den 2308 zusätzlichen Möglichkeiten jeweils 1104 auf Beförderungen nach A 10 bzw. nach A11. Hinzu kommen 75 zusätzliche Beförderungsplanstellen nach A 12 sowie 25 zusätzliche Beförderungsplanstellen nach A 13.
30. Mai 2011Drogenerlass ist richtiger SchrittDüsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat den von Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) veröffentlichten Drogenerlass, nach dem die Staatsanwaltschaft bei Erstkonsumenten illegaler Drogen auf eine Strafverfolgung verzichten kann, als „richtigen Schritt zur Rückkehr zu einer rationalen Drogenbekämpfungspolitik“ bezeichnet. „Der von der schwarz-gelben Vorgängerregierung unternommene Versuch, die Verbreitung illegaler Drogen durch die Absenkung der Eigenbedarfsmenge zu bekämpfen, hat in großem Umfang Kapazitäten bei Polizei und Staatsanwaltschaft gebunden, die dadurch für die Verfolgung der Hintermänner und Profiteure des milliardenschweren Drogenkartells nicht mehr zur Verfügung stehen, ohne dass es zu einem Rückgang des Drogenkonsums gekommen ist. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung wieder zu den bis 2007 geltenden Eigenbedarfsgrenzen zurückkehrt“, sagte das für Kriminalpolitik zuständige GdP-Vorstandsmitglied Wolfgang Spies. Die GdP kritisiert allerdings, dass die Polizei auch nach dem neuen Erlass verpflichtet ist, Strafanzeigen gegen Kleinstkonsumenten weicher Drogen zu schreiben, die anschließend in Serie von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.In Zukunft kann die Polizei zwar auf die zeitaufwendige Vernehmung von Zeugen und auf kriminaltechnische Untersuchungen verzichten, wenn die Voraussetzungen für eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft vorliegen, sie aber muss weiterhin selbst beim Auffinden kleinster Drogenmengen die beschuldigte Person vernehmen und zur Anzeige bringen. „Für die praktische Polizeiarbeit bringt der neue Erlass kaum Arbeitserleichterung. Hier hätten wir uns einen mutigeren Schritt der Landesregierung gewünscht“, sagte Spies.
Die GdP tritt bereits seit längerem dafür ein, dass ähnlich wie in Holland auch in Deutschland die Polizei die Möglichkeit bekommt, bei Kleinstkonsumenten das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. „Wenn wir den Drogenkrieg gewinnen wollen, müssen wir uns auf die Verfolgung der Dealer und Hintermänner des Milliarden Euro schweren Drogenkartells konzentrieren, nicht auf die Kriminalisierung der Erstkonsumenten. Das ist mit dem neuen Erlass nur zum Teil möglich.“ 27. Mai 2011Rangordnungswert auf 46,0 festgelegtDüsseldorf. Für die 327 Polizeibeamtinnen und -beamten, die am 1. September als Laufbahnbewerber gemeinsam mit den 1400 Direkteinsteigern ein Bachelor-Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV) beginnen, hat das Innenministerium jetzt den Rangordnungswert festgelegt: Berücksichtigt werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die im Auswahlverfahren mindestens 46,0 Punkte erreicht haben. Für die Aufsteiger gilt die gleiche Studienordnung wie für die Direkteinsteiger. Weil die Aufsteiger über eine langjährige Alltagserfahrung in der Polizeiarbeit verfügen, entfallen für sie allerdings die Praktikaphasen während des Studiums. In dieser Zeit absolvieren sie Dienst in ihrer Herkunftsbehörde.Die GdP sieht in der Zulassung von Laufbahnbewerbern zum nachträglichen Studium ein wichtiges Instrument, um Kolleginnen und Kollegen, die ihre Erstausbildung bei der Polizei noch ohne Studium absolviert haben, einen Aufstieg bei der Polizei zu ermöglichen. Weil die Möglichkeit des Laufbahnwechsels wegen der inzwischen erfolgten Umstellung der Polizeiausbildung auf einen Diplom- bzw. ab 2008 auf den Bachelor-Studiengang in den kommenden Jahren auslaufen wird, rät die GdP allen Kolleginnen und Kollegen, die Führungsfunktionen bei der Polizei übernehmen wollen, sich frühzeitig vor dem nächsten Bewerbungsschluss für das nachträgliche Studium zu bewerben.
26. Mai 2011JAV-Wahlen 2011GdP erzielt überragendes WahlergebnisDüsseldorf. Bei den Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowohl auf Landesebene als auch in den elf Ausbildungsstandorten ein überragendes Wahlergebnis erzielt. Auf Landesebene konnte die GdP auch das bislang von ihr nicht gehaltene fünfte Mandat gewinnen und stellt in Zukunft alle Mitglieder der Polizeihauptjugend- und Auszubildendenvertretung (PHJAV). Auch bei den elf örtlichen JAV-Wahlen konnte die GdP Stimmenzuwächse verzeichnen. In Aachen, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Köln und beim LZPD stellt die GdP alle JAV-Mitglieder, in Bielefeld, Duisburg und Münster konnte sie 9 von 11 Sitzen gewinnen.„Die GdP-Mitglieder in der JAV haben in den vergangenen zwei Jahren eine verdammt gute Arbeit geleistet. Dieses Engagement und der große Einsatz der Kreisgruppen vor Ort werden mit dem heutigen Ergebnis belohnt“, freut sich GdP-Landesvorsitzender Frank Richter über das Wahlergebnis. „Die Studierenden und die übrigen Auszubildenden bei der Polizei wissen, dass sie bei konkreten Problemen nicht nur auf die Unterstützung der JAV-Mitglieder zählen können, sondern auf den Rückhalt aller GdP-Mitglieder. Auch das hat bei der Wahl gezählt.“
Zentrale Themen der JAV-Arbeit der GdP in den kommenden zwei Jahren sind die Verbesserung der Studienbedingungen für die jetzt 1400 Berufseinsteiger bei der Polizei, die Optimierung des Bachelor-Studiengangs und der praktischen Ausbildungsteile sowie die Übernahme aller Auszubildenden im Tarifbereich.
19. Mai 2011Chancen für eine sachliche Aufklärung der Ursachen der Duisburger Tragödie deutlich gestiegenDüsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht durch die heute von Innenminister Ralf Jäger (SPD) vor dem Düsseldorfer Landtag präsentierten neuen Erkenntnisse der Duisburger Staatsanwaltschaft die Chancen deutlich gestiegen, wieder zu einer sachlichen Debatte über die Ursachen des tragischen Unglücks bei der Loveparade zurückzukehren. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft, haben sich bislang weder beim Genehmigungsverfahren, noch bei der Ablösung der eingesetzten Kräfte und bei der Errichtung der Polizeiketten im Zugangsbereich zur Loveparade Anhaltspunkte für eine strafbare Pflichtverletzung durch die Polizei ergeben. „Die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft machen die Polizei nicht von ihrer moralischen Mitverantwortung frei, aber sie widerlegen Legenden, dass die Polizei der eigentliche Schuldige für das Unglück gewesen ist“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.Richter knüpft an die heute im Landtag präsentierten Fakten der Staatsanwaltschaft die Hoffnung, dass statt unbegründeter Schuldzuweisungen wieder das Interesse an einer sachlichen Aufklärung der Ursachen der Tragödie in den Vordergrund rückt. „Die Polizei hat bislang als Einzige öffentlich erklärt, dass es bei ihr während der dramatischen Stunden in Duisburg zu Fehlern gekommen sein kann, aber die Polizei ist weder für die vollkommen chaotische Planung der Loveparade verantwortlich, noch für das fehlerhafte Genehmigungsverfahren durch die Stadt Duisburg“, sagte Richter. „Deshalb erwarte ich, dass sich endlich auch die Verantwortlichen der Firma Lopavent und der Duisburger Oberbürgermeister ihrer Verantwortung stellen“.
Für nicht hinnehmbar hält die GdP zudem die Strategie von CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag, vor allem Schaden von der eigenen Partei abzuhalten, statt zur Aufklärung der Duisburger Tragödie beizutragen. „Fragen nach der Mitverantwortung des Duisburger Oberbürgermeisters sind nicht deshalb unanständig, weil Herr Sauerland von der CDU kommt“, sagte Richter. „Und genauso muss gefragt werden, warum der ehemalige Innenminister Ingo Wolf (FDP) bislang an keiner einzigen Aussprache des Landtags über die Loveparade teilgenommen hat, obwohl er bis wenige Tage vor dem tragischen Unglück im Amt war.“ 18. Mai 2011Steuererklärung von Polizeibeamten: Nachzahlungen drohenDurch das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung hat sich zum 1. Januar der Abzug von Vorsorgeaufwendungen wesentlich geändert. Viele Kolleginnen und Kollegen, die in den zurückliegenden Wochen ihre Steuererklärung eingereicht haben, werden dies schmerzlich erfahren haben, da sie teilweise zu kräftigen Nachzahlungen herangezogen wurden.Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass beim Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale abgezogen wird, während bei der Veranlagung mit der Steuererklärung nur die tatsächlich geleisteten Beiträge berücksichtigt werden. Beamte sowie auch Zeitsoldaten, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und – wenn sie nicht in der freien Heilfürsorge sind – nur geringe Beiträge in der privaten Krankenversicherung leisten, liegen mit den eigenen Beiträgen oft unter dem Pauschalbetrag. Der Fehlbetrag zwischen der bereits abgezogenen Vorsorgepauschale (Erläuterung siehe die nachstehende detailierte Information des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V.) und den tatsächlich geleisteten Beiträgen führt dann zu Nachzahlungen.
Der Ratschlag des NVL lautet daher, dass betroffene Arbeitnehmer alle abziehbaren Versicherungen in der neuen Anlage „Vorsorgeaufwand“ sorgfältig eintragen sollten, um die Nachzahlungen möglichst gering zu halten oder zu vermeiden. Erläuterungen des Neuen Verbands der Steuerhilfsvereine e. V. zum Download 18. Mai 2011Landtag macht Beförderungsstellen endgültig freiDüsseldorf. Durch die Verabschiedung des Haushalts 2011 durch den Düsseldorfer Landtag sind die bislang blockierten zusätzlichen 2200 Beförderungen im Bereich A 10 und A 11 bei der Polizei endgültig frei. Weil die CDU-Fraktion zwar gegen den Haushalt klagen aber keine einstweilige Anordnung beim Landesverfassungsgericht beantragen will, wird der Haushalt unmittelbar nach seiner Veröffentlichung rechtskräftig. Darauf hat die GdP hingewiesen.„Der Beschluss des Landtags sorgt dafür, dass Polizisten, die zum Teil bereits seit einiger Zeit auf ihre Beförderung warten, in Zukunft entsprechend ihrer Funktion bezahlt werden können“, sagte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter unmittelbar nach dem Beschluss des Landtags. Weil der Innenminister auf Bitten der GdP den Beurteilungsstichtag in diesem Jahr auf den ersten Juli verschoben hat, profitieren von den zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten auch Polizisten, deren Beförderung zwar seit längerem geplant war, aber ohne Verabschiedung des Haushaltes nicht ausgesprochen werden konnte. Auch die durch die teilweise Aufhebung des Deckelungsbeschlusses vorgesehen zusätzlichen Beförderungsmöglichen im Bereich A 12 und A 13 können jetzt erfolgen.
16. Mai 2011Gesetzentwurf zur LPVG-ReformGewerkschaften sehen noch KorrekturbedarfDie grundsätzliche Richtung stimmt, aber in Detailfragen gibt es noch Korrekturbedarf – das ist die zentrale Botschaft der Personalrätekonferenz des DGB in Herne, auf der am 16. Mai mehr als 500 Personalräte von Polizei und Feuerwehr, aus Schulen und Theatern, Krankhäusern und der öffentlichen Verwaltung über den Gesetzentwurf der rot/grünen Landesregierung zur Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) diskutiert haben. Gleich zu Beginn der Konferenz hatte der nordrhein-westfälische DGB-Vorsitzende Andreas Meyer-Lauber betont, dass es ein Pyrrhussieg der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung gewesen ist, die Mitbestimmungsrechte im öffentlichen Dienst radikal zu streichen. Auch das habe mit zum Machtverlust der CDU/FDP-Regierung beigetragen. Trotzdem gibt es auch beim Gesetzentwurf von Rot/Grün noch Nachbesserungsbedarf, weil darin nicht alle 2007 in Kraft getretenen Einschränkungen der Mitbestimmung rückgängig gemacht werden.Auch die GdP kommt in ihrer Bewertung des Gesetzentwurfs zu einem positiven Ergebnis, sieht aber in Detailfragen Nachbesserungsbedarf. „SPD und Bündnis 90/Die Grünen“ haben bei ihrem Versprechen Wort gehalten, den Kahlschlag bei den Beteilungsrechten der Beschäftigten im Falle eines Wahlsieg wieder rückgängig zu machen“, lobte auf der Personalrätekonferenz der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Adi Plickert. Positiv sei zudem, dass Rot/Grün, anders als im ursprünglichen Gesetzentwurf geplant, jetzt auch die Mitbestimmung bei Privatisierungen wieder herstellen will. „Bei den Einsatzküchen hat sich ja gezeigt, wohin das führt: verschimmelte und rohe Schnitzel für die Einsatzkräfte, abgelaufene Lebensmittel als Ernährungsgrundlage bei Großeinsätzen“, erinnerte Plickert. Auch andere zentrale Forderungen der GdP, wie die Abschaffung des Vorstandsprinzips in den Personalräten, die Wiederherstellung des Wahlrechts für die Kommissaranwärterinnen und -anwärtern sowie die Rückkehr der Mitbestimmung bei Umsetzungen seien im Gesetzentwurf berücksichtigt. Negativ bewertet die GdP hingegen, dass die Personalräte auch in Zukunft keine Mitbestimmungsrechte bei der Einstellung der Kommissaranwärter haben sollen. Auch das 2007 von Schwarz/Gelb eingeführte so genannte Evokationsrecht, mit dem die Arbeitgeberseite das Mitbestimmungsrecht der Personalräte aushebeln kann, soll weiter Bestand haben. „Das ist mit dem Grundsatz der Mitbestimmung auf Augenhöhe nicht vereinbar“, sagte Plickert.
Weitere Kritikpunkte am Gesetzentwurf hatte die GdP bereits am 12. Mai in ihrer Stellungnahme zu Gesetzesanhörung des Landtags geltend gemacht. Von GEW und ver.di wurden während der Personalrätekonferenz weitere, ihren Bereich betreffende Änderungswünsche geltend gemacht. Bei einer anschließenden Podiumsdiskussion mit den innenpolitischen Sprechern von SPD, Bündnis 90/Die Grüne sowie der Linkspartei versprachen die Vertreter der Regierungsfraktionen, bis Ende des Monats zu prüfen, welche Forderungen der Gewerkschaften noch in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden können. Dokumente zum Download:
15. Mai 2011Schichtwechsel nicht ursächlich für die KatastropheDüsseldorf. „Der Schichtwechsel bei der Polizei war nicht ursächlich für die Katastrophe bei der Duisburger Loveparade. Das ergibt sich schon aus dem zeitlichen Ablauf“, darauf hat der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter in Bezug auf die heute veröffentlichte Vorabmeldung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ aufmerksam gemacht. Nach Informationen der GdP waren die neuen Kräfte zum Teil bereits mehr als zwei Stunden im Einsatzraum, bevor es zur Massenpanik im Zugangsbereich zum Festivalgelände gekommen ist. Ursprünglich war der Austausch der Einsatzkräfte für 16.00 Uhr geplant. Weil aus der Erfahrung der vorangegangenen Loveparade-Veranstaltung zwischen 16.00 und 17.00 Uhr mit einem größeren Andrang von Festivalbesuchern gerechnet werden musste, hatte die Polizeiführung den Austausch auf den Zeitraum von 14.00 bis 15.30 Uhr vorgezogen. „Das Vorziehen des Kräfteaustauschs war also kein Fehler, sondern ist ein Hinweis für das umsichtige und verantwortungsvolle Verhalten der Polizeiführung“, sagte Richter.Zudem erinnerte der GdP-Landesvorsitzende daran, dass bei mehr als zwölf Stunden dauernden Veranstaltungen ein Austausch der Polizeikräfte zwingend vorgeschrieben ist. „Das verlangt nicht nur die Europäische Arbeitszeitverordnung, sondern auch der gesunde Menschenverstand, weil die Polizei sonst gezwungen wäre, vollkommen übermüdete Polizisten in brisante Einsätze zu schicken.“
Auch der vom „Spiegel“ erhobene Vorwurf, dass es bei der Polizei während des Loveparade-Einsatzes größere Kommunikationsprobleme gegeben habe, als bislang bekannt, entbehrt nach Beobachtungen der GdP jeder Grundlage. „Dass der störanfällige Analogfunk der Polizei dringend durch den Digitalfunk ersetzt werden muss, ist seit langem bekannt und war auch bereits mehrfach Gegenstand der Diskussionen im Düsseldorfer Innenausschuss. Belege für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den Problemen beim Funkverkehr und der späteren Tragödie bei der Loveparade haben sich dabei bislang nicht finden können. Mit Blick auf die Schuldfrage erinnerte Richter daran, dass die Polizei bislang als einziger der an der Loveparade beteiligten Akteure offen mit eventuell von ihr begangenen Fehlern umgegangen ist. „Das erwarte ich auch vom Veranstalter Lopavent und der Stadt Duisburg“, sagte Richter. 10. Mai 2011Übernahme höherwertige Tätigkeit muss bezahlt werdenLeipzig/Düsseldorf. Die Übernahme eines höherwertigen Amtes muss finanziell ausgeglichen werden – das hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung festgestellt (Az 2 C 30.09, 27.10 und 48.10). Welche Konsequenzen das Urteil im Detail für die Polizei in NRW hat, wird zur Zeit von der GdP geprüft. Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung wird der Vorstand entscheiden, ob und in welchem Umfang Klagen wegen Übernahme des Urteils geführt werden sollen.Im Einzelnen hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt: "Einem Beamten, dem die Aufgaben eines unbesetzten höherwertigen Amtes vertretungsweise übertragen werden, ist eine Zulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes auch für den Fall zu zahlen, dass die Übertragung auf Dauer angelegt wurde."
Kläger waren eine Oberstudienrätin, ein Verwaltungsoberrat im Dienst eines Rentenversicherungsträgers und ein Regierungsoberrat im Landespolizeidienst, die anstelle der ihrem Statusamt (jeweils Besoldungsgruppe A 14) zugeordneten Aufgaben über mehrere Jahre hinweg Aufgaben wahrgenommen hatten, die einer nicht besetzten Planstelle der höheren Besoldungsgruppe A 15 zugeordnet waren. Ihre auf die Zahlung einer Verwendungszulage in Höhe des Differenzbetrages zwischen den beiden Besoldungsgruppen gerichteten Klagen waren in der Berufungsinstanz erfolglos geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtspraxis moniert. "Wenngleich höherwertige Ämter grundsätzlich im Wege der Beförderung zu besetzen sind, bleibt es dem Dienstherrn unbenommen, einen Beamten für eine gewisse, auch längere Zeit in einer höher bewerteten Funktion zu beschäftigen. Allerdings hat ein Beamter, dem die Aufgaben eines unbesetzten höherwertigen Amtes vertretungsweise übertragen wurden, nach 18 Monaten der ununterbrochenen Wahrnehmung dieser Aufgaben einen Anspruch auf Zahlung einer Zulage", erklärte das BVerwG. "Dies gilt auch dann, wenn der Dienstherr erklärt hat, er wolle die Aufgaben zeitlich unbeschränkt, ‚endgültig’ oder ‚auf Dauer’ übertragen." Die Veröffentlichung des Leitsatzes des BVerwG hat zu einer Reihe von Anfragen an die GdP-Geschäftsstelle geführt. Der Geschäftsführende Landesbezirksvorstand (GVS) hat hierzu folgenden Beschluss gefasst:
Um abschließend bewerten zu können, ob das Urteil auf die kommissarische Besetzung im Rahmen der FZO anzuwenden ist, bedarf es in jedem Fall einer gründlichen Prüfung. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird der GVS über das weitere Vorgehen beschließen. 06. Mai 2011DPolG-Konzept dient nicht der Funktionsfähigkeit der PolizeiDüsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt grundsätzlich jede Initiative, die geeignet ist, die personelle Belastungssituation im Ermittlungsdienst, im Wach- und Wechseldienst und in der Bereitschaftspolizei zu entspannen. Konzepte, die helfen, mittels des Nachersatzes die Probleme zu entschärfen, die in vieler Behörden insbesondere aufgrund der demografischen Situation bestehen, sind uns willkommen. Wir stellen uns gerne der Diskussion über jeden ernst zunehmenden Lösungsvorschlag. Leider gehören die in den vergangenen Tagen veröffentlichten Vorschläge der DPolG nicht dazu.Die von der DPolG gemachten Vorschläge zur vierjährigen Erstverwendung
- zwei Jahre Bereitschaftspolizei, - ein Jahr Wachdienst - und ein Jahr Kriminalpolizei sind aus Sicht der GdP abzulehnen, da sie die demografische Situation in den Behörden nicht verbessern, sondern noch zusätzlich verschärfen würden. Die Vorschläge sind weder rechnerisch umsetzbar, noch berücksichtigen sie die realen Bedingungen wie: - die Altersstruktur in den Behörden, - belastungsbezogene Faktoren (Kriminalität/Unfälle), - die Einführungsfortbildung - und den Ausbildungsstand nach dem Bachelor-Studium Einige Beispiele, warum das DPolG-Konzept nicht aufgeht: 1. Die DPolG fordert, dass jede Gruppe der BP um eine Stelle erhöht werden soll. Dies bedeutet, dass von den 1100 FHS-Absolventen vorab bereits 180 Stellen für die 14 Behörden mit Bereitschaftspolizei abgezogen werden müssen. Die GdP lehnt das ab, weil dadurch die Einsatzbelastung der Hundertschaften nicht verringert wird. Die zusätzlichen Sockelstellen würden keinerlei Wirkung in den Hundertschaften erzeugen. 2. Wer, wie die DPolG, die Verweildauer in den Hundertschaften auf zwei Jahre reduzieren will, muss wissen, dass dann jährlich ca. 800 Kolleginnen und Kollegen in die Bereitschaftspolizei umgesetzt werden müssen. Dies ist aus Sicht der GdP unverantwortlich, weil hierdurch Einsatzwert und Professionalität der Hundertschaften in NRW erheblich reduziert werden würden. Hinzu kommt, dass 800 der derzeit 1100 FHS-Absolventen den 14 Behörden mit Bereitschaftspolizei zugewiesen werden müssten. Dies würde pro Hundertschaft eine Quote von 45 bedeuten. Diese 45 Stellen würden pauschal zugewiesen. Für die 33 Behörden ohne Hundertschaft blieben somit aus dem jährlichen Nachersatz nur noch 300 Kolleginnen und Kollegen zur Verbesserung der Altersstruktur übrig. Zudem stellt sich folgende Frage: Was passiert mit den 800 Kolleginnen und Kollegen, die jährlich aufgrund der nur noch zweijährigen Verweildauer aus der Bereitschaftspolizei ausscheiden? Sollen sie in den 14 Behörden mit Bereitschaftspolizei verbleiben und dort verwendet werden oder sollen sie in die 33 Behörden ohne Bereitschaftspolizei versetzt werden? 3. Vom 01.09.-15.10. jedes Jahres führen die Hundertschaften ihre Einführungsfortbildung durch. Wenn, wie von der DPolG intendiert, am 1. September jedes Jahres 800 neue Kolleginnen und Kollegen in die Bereitschaftspolizei versetzt werden, sind diese bis zum 15. Oktober nicht einsatzfähig, weil sie sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Einführungsfortbildung befinden. Dies hätte erhebliche Konsequenzen für den Wachdienst, weil er in diesen sechs Wochen die Hundertschaften ständig durch den Alarmzug (und weitere Kräfte) unterstützen müsste. Diese zusätzliche Aufgabe ist dem Wachdienst nicht zuzumuten. 4. Eine Verwendung der Kolleginnen und Kollegen im Ermittlungsdienst für ein Jahr bringt nur dann Vorteile, wenn sie nicht den Effekt eines Durchlauferhitzers haben. Die zusätzlichen Kolleginnen und Kollegen sind nicht so ausgebildet, dass sie sofort eine qualifizierte Sachbearbeitungstätigkeit in den Ermittlungsdiensten übernehmen können. Sie müssen vielmehr zunächst durch einen Tutor in die entsprechenden Bereiche eingewiesen werden. Die Einweisung muss sinnvoll geplant werden. Hierdurch wird eher Mehrarbeit als Entlastung erzeugt. Wenn die zusätzlichen Kolleginnen und Kollegen dann ausreichend eingewiesen und angeleitet sind, ist das Jahr bereits vorbei und sie verlassen den Ermittlungsdienst wieder. Eine derartige Planung ist wenig zielführend. Fazit Dies sind nur einige Beispiele, die belegen, dass die Vorschläge der DPolG völlig an der Realität in den Behörden, an ihrer Belastungssituation, der personellen Ausstattung und der Altersstruktur – vor allem der Ermittlungsdienste – vorbeigehen. Aus Sicht der GdP sind voreilige Maßnahmen kontraproduktiv. Was wir benötigen, sind nicht schnelle, sondern durchdachte Konzepte. Hierzu gehört auch ein Personalentwicklungskonzept für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Vor diesem Hintergrund fordert die GdP ein neues Konzept für die Erstverwendung nach dem Fachholschulstudium. In dieses neue Verwendungskonzept müssen insbesondere folgende Gesichtspunkte einbezogen werden: - einheitliche Standards für die Erstverwendung, - eine Erstverwendung nach dem Bachelor-Studium im Wachdienst, - eine dauerhafte Verstärkung des Ermittlungsdienstes, - eine Berücksichtigung der Altersstruktur der Behörden, - die Einsatzfähigkeit der Bereitschaftspolizei, - eine Berücksichtigung besonderer Aufgaben der Behörden, - die Anforderungen der BKV, - und die Auswirkungen der Versetzungsverfahren. Aus Sicht der GdP ist es zwingend erforderlich, dass das Ministerium eine Arbeitsgruppe einrichtet, die hierzu konkrete Lösungsvorschläge macht. Als frühster Umsetzungstermin ist der 01.09.2012 vorzusehen. 05. Mai 2011Bachelor-Studium wird bis 2012 überarbeitetDie Bachelor-Ausbildung bei der Polizei hat sich bewährt, aber in vielen Detailfragen gibt es Nachsteuerungsbedarf. In den vergangenen Monaten hat die GdP deshalb detaillierte Vorschläge vorgelegt, wie Studienverlauf und Prüfungselemente der Bachelor-Ausbildung praxisnäher gestaltet werden könne. Jetzt sind die Vorschläge auf fruchtbaren Boden gestoßen: Bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Präsidenten der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV), Dr. Ludger Schrapper, des Direktors des LAFP, Dieter Schmidt, und des Vertreters der Ausbildungsbehörden, dem Bonner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers, am 3. Mai in Gelsenkirchen haben die drei Ausbildungsträger angekündigt, dass der Bachelor-Studiengang grundlegend überarbeitet werden soll. Die neue Studien-Ordnung soll ab dem Ausbildungsjahrgang 2012 gelten, die Akkreditierung bis 2013 abgeschlossen sein.Mit der neue Studienordnung soll die Kritik aufgegriffen werden, die die Studierenden und die GdP in den vergangenen Monaten immer wieder geltend gemacht hatten. Die angehenden Polizeibeamtinnen und -beamten hatten vor allem über den enormem Zeitdruck während des Studiums, die zu große Stofffülle in einzelnen Modulen und über zu kurze Lern- und Praktikaphasen geklagt. Zudem gab es Kritik an den unzureichenden Organisationsabläufen und an einer zum Teil mangelnden inhaltliche Abstimmung der Studieninhalte. Die GdP hatte immer wieder mit der Leitung der Fachhochschule über die einzelnen Kritikpunkte diskutiert. Ende Februar hatte sie in einem eintägigen Ausbildungssymposiums zudem gemeinsam mit allen an der Ausbildung Beteiligten eigene Reformvorschläge vorgelegt.
Trotz der Kritik im Detail sind sich GdP und die drei Ausbildungsträger allerdings einig, dass an der grundsätzlichen Zielrichtung des Bachelor-Studiums nichts geändert werden soll. Im Paragraf 1 der VAPPol II heißt es: „Die Ausbildung hat die Funktion, auf die spätere polizeiliche Verwendung vorzubereiten“. Fachhochschule, LAFP, Ausbildungsbehörden und GdP wollen deshalb auch in Zukunft daran festhalten, dass das Bachelor-Studium für den Polizeidienst insgesamt und nicht nur für einzelne Sparten der Polizei qualifiziert. Die Vorbereitung auf besondere Tätigkeiten und spezielle Arbeitsfelder innerhalb der Polizei bleibt auch in Zukunft der Fortbildung vorbehalten, erklärte LAFP-Direktor Dieter Schmidt unter Zustimmung der anderen Ausbildungsträger. In einem mit dem Innenministerium bereits abgestimmten Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Bachelor-Studiums finden sich viele Übereinstimmungen mit den Forderungen der GdP. Das betrifft insbesondere: - die Verlängerung des Grundlagenstudiums, - eine Entfrachtung des Studium durch das Abrücken von der bisherigen Kleinteiligkeit der einzelnen Studieninhalte - längere Praxisphasen, einschließlich einer besseren Verzahnung von Theorie, Training, und Praxis - sowie weniger Prüfungen zugunsten längerer und intensiverer Module. Über weitere Veränderungen, wie zum Beispiel die Prozessbewertung bei Training und Praxis, soll noch diskutiert werden. Für die reibungslose Umsetzung der Studienreform ist in der FHöV der Fachbereich Polizei verantwortlich. Deren Fachbereichssprecher, der GdP-Kollege Christoph Frings, berichtete auf der Informationsveranstaltung über eine eigens dazu eingesetztes Projekt „Reakkreditierung“ und stellte einen engen Zeitplan für die Umsetzung vor. Auch diesen Prozess wird die GdP kritisch und konstruktiv begleiten. Mehr Infos zur Reform des Bachelor-Studiums: Volker Huß Jochen Littau 04.05.2011Karlsruher Urteil schnell umsetzenDüsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erwartet, dass die Politik die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Übergangszeit zur Sicherungsverwahrung extrem gefährlicher Straftäter bis Mai 2013 nicht ausschöpft, sondern unverzüglich auf das Karlsruher Urteil reagiert. „Die Vorgaben des Verfassungsgerichts, dass für extrem rückfallgefährdete, gefährliche Straftäter eine eigene therapieorientierte Unterbringungsmöglichkeit außerhalb der bestehenden Strafanstalten geschaffen werden muss, sind nicht über Nacht gekommen. Die Politik hätte spätestens nach dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Voraussetzungen für eine entsprechende Unterbringungsmöglichkeit schaffen müssen. Das gilt es jetzt unverzüglich nachzuholen“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.Bereits Anfang des vergangenen Jahres hatte die GdP von der Politik ein eigenständiges Unterbringungsrecht für rückfallgefährdete Sexualstraftäter außerhalb des bestehenden Strafrechts gefordert, wenn sie sich zuvor während ihrer Haftzeit konsequent allen Therapieversuchen verweigert haben. Dies müsse außerhalb der bestehenden Haftanstalten geschehen, um jeden Verdacht einer verfassungswidrigen Zweitstrafe im Keim zu ersticken. „Die zwangsweise Unterbringung ist keine Strafe, sondern dient dem Schutz der Opfer“, hatte Richter damals erklärt.
Die Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung, in Oberhausen eine entsprechende Einrichtung zu schaffen, bewertet die GdP als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. „Sollte Oberhausen den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts nicht genügen, muss das Land zeitnah nach einer Alternative suchen“, sagte Richter. 03.05.2011GdP erreicht Verschiebung des BeurteilungsstichtagesWeil der Landeshaushalt 2011 erst am 19. Mai den Landtag passieren soll, droht für viele Polizisten das Ergebnis der letzten Beurteilungsrunde zur Makulatur zu werden, denn ihre Beförderungen können erst ausgesprochen werden, wenn der Haushalt verabschiedet und veröffentlicht ist. Dieser Zeitpunkt könnte jedoch hinter dem Termin des diesjährigen Beurteilungsstichtages (01.06.2011) liegen. Um dieses Dilemma zu lösen, hat die Gewerkschaft der Polizei Innenmister Ralf Jäger (SPD) gebeten, den Stichtag der diesjährigen Beurteilungsrunde zu verschieben. Diesem Wunsch ist der Innenminister jetzt nachgekommen. In einem Gespräch mit dem stellvertretenden Landesvorsitzenden Adi Plickert, sagte Jäger heute zu, dass der Stichtag in diesem Jahr auf den 1. Juli verschoben wird. Damit wird den Behörden der notwendige Entscheidungsspielraum bei möglichen Beförderungen gegeben.Die GdP bewertet die Entscheidung positiv. „Mit der Verschiebung des Stichtags bekommen die betroffenen Kolleginnen und Kollegen Rechtssicherheit. Sie können wieder darauf vertrauen, dass das Ergebnis der von ihnen durchlaufenen Beurteilungsrunde verlässlich ist, wenn es um die Frage geht, wer eine Chance auf eine Beförderung hat“, sagte Plickert. „Durch den neuen Stichtag werden nicht nur persönliche Härten vermieden, sondern es wird auch sichergestellt, dass sich bei der Polizei persönliche Leistung lohnt.“
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