Newsarchiv 2011 gesamt
21. Dezember 2011
Da fehlt doch was!!!
Düsseldorf. Für die Polizisten des Bundes gibt es ab dem kommenden Jahr wieder das alte Weihnachtsgeld. Für die Polizisten des Landes NRW gilt das nicht. Sie sollen auch in Zukunft mit einem Mini-Weihnachtsgeld von 30 Prozent des Monatsgehalts abgespeist werden. Zeitgleich mit dem Start der Haushaltsberatungen der Landes für 2012 hat deshalb die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor dem Düsseldorfer Landtag die Aktion Weihnachtsbescherung gestartet. Die GdP fordert, das die Polizisten in NRW genauso wie die Polizisten des Bundes wieder das alte Weihnachtsgeld erhalten. "Wer 100 Prozent Leistung bringt, hat Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld", sagte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter.
Weil der Staat sparen muss, war das Weihnachtsgeld für die Beamten seit Mitte der neunziger Jahre in mehreren Stufen von ursprünglich 100 Prozent auf zuletzt nur noch 30 Prozent gesenkt worden. Bei den Polizisten des Bundes ist das anders. Sie bekommen ab dem kommenden Jahr wieder ein Weihnachtsgeld von 60 Prozent. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat die Erhöhung des Weihnachtsgelds damit begründet, dass die Beamten in den vergangenen Jahren erhebliche Beiträge zur Haushaltskonsolidierung erbracht haben. Deshalb müssten sie jetzt auch von den steigenden Steuereinnahmen profitieren.
"Das gilt auch für die Polizisten in NRW. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben die gleichen Einschnitte hinnehmen müssen, wie die Polizisten des Bundes. Deshalb müssen sie jetzt genauso von den wieder sprudelnden Steuereinnahmen profitieren", sagte Frank Richter. "Auch die GdP ist sich der begrenzten Möglichkeiten des Landes bewusst. Aber wir dürfen uns auch nicht tot sparen, sondern wir brauchen wettbewerbsfähige Einkommen im öffentlichen Dienst, wenn wir den in den kommenden Jahren härter werdenden Kampf um die sinkende Zahl der Schulabgänger gewinnen wollen", fügte Richter hinzu.
19. Dezember 2011
Zusammen haben wir viel erreicht!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Polizistinnen und Polizisten haben nie wirklich Feierabend, auch nicht an den kommenden Festtagen, weil es immer Menschen gibt, die unsere Hilfe brauchen. Trotzdem wünsche ich euch und euren Familienmitgliedern in Namen des gesamten Landesbezirksvorstands der GdP über Weihnachten und Silvester einige schöne, geruhsame Feiertage. Denn wer einen anspruchsvollen Berufsalltag erlebt, muss zwischendurch auch mal selber zur Ruhe kommen und Zeit für andere Dinge haben.
2011 haben wir als GdP viel erreicht, auf das wir zu Recht stolz sein können. Vom Tarifabschluss im März, mit dem die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes endlich wieder Anschluss an die Entwicklung in anderen Branchen gefunden haben, bis zur Einstellung von 1400 Berufseinsteigern bei der Polizei. Und wir haben uns bei vielen anderen Themen unüberhörbar zu Wort gemeldet.
Möglich war das nur, weil sich viele Kolleginnen und Kollegen in der GdP engagieren. Dafür möchte ich mich in Namen des Vorstands bei euch bedanken! Denn es ist euer Engagement, das die GdP auch im kommenden Jahr stark macht.
Herzliche Grüße
Euer Frank Richter
15. Dezember 2011
Pfefferspray für Polizei unverzichtbar
Düsseldorf. „Die Polizei kommt bei der Abwehr aggressiver Angreifer ohne Pfefferspray nicht aus“, das hat der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert beim heutigen Sachverständigengespräch vor dem Innenausschuss erklärt. Pfefferspray werde in NRW von der Polizei vor allem zur Deeskalation bei gewalttätigen Situationen eingesetzt. „Oft reicht schon das bloße Androhen des Einsatzes aus, um den Angreifer von weiteren Gewalttaten abzuhalten“, sagte Plickert. Für die GdP ist der Einsatz von Pfefferspray auch deshalb unverzichtbar, weil dadurch der Einsatz anderer Waffen vermieden werden kann.
„Die Verletzungen des Angreifers durch Pfefferspray sind erheblich geringer, als bei einem sonst notwendigen Einsatz des Mehrzweckstocks, oder gar der Schusswaffe“, erklärte Plickert. Das im Jahre 2000 bei der Polizei in NRW eingeführte Pfefferspray führe auch zu geringeren Verletzungen, als das bei dem bis dahin verwendeten von CS- bzw. CN-Gas zu beobachten war. Plickert wies zudem darauf hin, dass es in den vergangenen zehn Jahren keinen einzigen der GdP bekannten Fall gegeben hat, bei dem der Einsatz von Pfefferspray ursächlich für eine Todesfolge gewesen ist.
14. Dezember 2011
Musterverfahren bei Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes nutzen!
Düsseldorf. Mit Datum vom 28. April diesen Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass einem Beamten, dem die Aufgaben eines unbesetzten höherwertigen Amtes vertretungsweise übertragen werden, eine Zulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz, auch für den Fall zu zahlen ist, dass die Übertragung auf Dauer angelegt ist.
Dies bedeutet, dass jeder Beamtin und jedem Beamten, dem eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, eine Differenzzahlung zusteht wenn:
- die höher bewertete Tätigkeit mindestens 18 Monate ausgeübt wurde,
- und eine sogenannte „Vakanzvertretung“ gegeben ist, in denen es an einem Stelleninhaber mit funktionsgerechtem Statusamt fehlt. In Fällen der sogenannten „Verhinderungsvertretung“ (also z. B. bei Krankheit des eigentlichen Planstelleninhabers) wird dagegen keine Zulage gewährt.
Darüber hinaus besteht ab 18 Monaten in einer höherwertigen Tätigkeit grundsätzlich ein Anspruch auf Zahlung der Verwendungszulage. Das gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit vertretungsweise, zeitlich unbeschränkt, endgültig oder auf Dauer übertragen worden ist.
Um diesen Rechtsanspruch in der Praxis durchzusetzen, führt die GdP zurzeit zwei Musterklagen durch. Das Innenministerium hat einen Erlass angekündigt, in dem auf unsere Musterklagen hingewiesen wird. Die Anträge aller anderen Betroffenen sollen bis zur Entscheidung in den Musterverfahren ruhend gestellt werden. Auf die Einrede der Verjährung soll verzichtet werden.
Alle Kolleginnen und Kollegen, die eine höherwertige Tätigkeit ausüben und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, können deshalb bei ihrer Behörde einen Antrag auf Zahlung der Differenzzulage stellen. Über diese Anträge wird aufgrund des Erlasses nicht entschieden, die Ansprüche werden aber gesichert.
Da die Ansprüche nach der Rechtsprechung im jeweils laufenden Haushaltsjahr geltend zu machen sind, müssen die Anträge bis zum 31.12.2011 gestellt werden.
Wem letztlich die Zulage zu zahlen ist, werden die Musterverfahren zeigen. So ist zum Beispiel die Frage der haushaltsrechtlichen Möglichkeit zur Beförderung und in diesem Zusammenhang auch die Frage der Beförderungsfähigkeit noch nicht eindeutig geklärt. Auch besteht die Gefahr, dass ein „Verschieben von Funktionen“ beginnt. Dies sollte mit den Kolleginnen und Kollegen besprochen werden.
Antrag zum Download
14. Dezember 2011
Aktion „Du wirbst!“ geht in die zweite Runde
Düsseldorf. Die Aktion „Du wirbst“, die der Landesbezirk NRW im Juli gestartet hat, war ein voller Erfolg: Bis Anfang Dezember wurden 187 neue Mitglieder aus dem Bestand geworben, ohne die Berufsanfänger. Deshalb hat der Landesbezirk nicht nur die beiden Hauptgewinner ermittelt, sondern auch die Fortsetzung der Aktion beschlossen: Unter allen Mitgliedern, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. April 2012 mindestens ein neues Mitglied aus dem Bestand werben, wird eine zweitägige Reise zu den Olympischen Spielen in London verlost.
Dass das Mitmachen bei der Aktion „Du wirbst!“ auch für die Werber lohnt, haben vor allem die beiden Hauptgewinner der ersten Runde erfahren: Eine Fahrt zu einem Champions League-Spiel seiner Wahl geht an Markus Hilgers aus der Kreisgruppe Euskirchen. Und das Shoppingwochenende in einer europäischen Metropole hat Sandra Stein aus Krefeld gewonnen.
Auch die Gewinner der 30 Sachpreise stehen fest: Eine Leder-Kombibörse „Quadrat“ geht an Wilfried Meyer (Borken), Yvonne Gericke (LKA), Franz Kurte (Köln), Julian Richwald (Duisburg), Robin Bayer (Gelsenkirchen), Susanne Bäcker (Siegen), Michael Kamyczek (Bottrop/Gladbeck), Andreas Pfeiffer (Bergisches Land), Detlef Knöbbel (Selm) und Anja Königs (Neuss). Eine Umhängetasche „Galaxy“ haben Svenja Greb (Köln), Detlef Völkel (Duisburg), Cacilie Reimer (LKA), Josef Grave (Steinfurt), Jürgen Brink (Steinfurt), Martin Schultenkämper (Warendorf), Suitbert Felten (Mönchengladbach), Peter Keil (Lippe), Kerstin Kowalewski (Gelsenkirchen) und Ulrich Werdin (Kreisgruppe Recklinghausen) gewonnen. Den dritten Sachpreis, die Tischuhr „Swipp“, haben gewonnen: Heidrun Grundmann (Paderborn), Nils Goldberg (Ennepe-Ruhr), Karsten Kullik (Unna), Marianne Fuhrmann (Viersen), Ulf Steffensky (Siegburg), Klaus Reuter (Essen/Mülheim), Katrin Toschke (Düsseldorf), Michael Kling (Lippe), Sabine Löring (Bochum) und Alexander Gündel (Bochum
Mehr Infos zur Aktion „Du wirbst!“: Sandra Anders, Tel.: 0211/29 101-24, E-Mail: sandra.anders@gdp-nrw.de
09. Dezember 2011
Polizei bekommt zweite Mütze
Düsseldorf. Die Polizisten in NRW können in Zukunft neben der Russenmütze als alternativen Winterschutz auch auf eine Fleecemütze zurückgreifen. Welche Mütze die Polizisten benutzen, dürfen sie selber entscheiden. Das hat die vom Hauptpersonalrat der Polizei angerufene Einigungsstelle in dem seit Monaten schwelenden Mützenstreit bei der NRW-Polizei entschieden. GdP-Landesvorsitzender Frank Richter zeigte sich mit dem Ergebnis des Schlichtungsverfahrens hoch zufrieden. „Die Russenmütze ist weder bei den Polizisten beliebt, noch in der Bevölkerung. Dass es jetzt eine Alternative gibt, ist ein tolles Ergebnis. Davon profitieren insbesondere die Polizistinnen und Polizisten des Wach- und Wechseldienstes, die bei Wind und Wetter draußen ihren Dienst tun."
Vor der Anrufung der Einigungsstelle hatte sich die GdP sich fast drei Jahre lang um eine einvernehmliche Lösung mit dem Innenministerium bemüht. Nachdem die Verhandlungen gescheitert waren, hatte die GdP erst in der vergangenen Woche 5000 Wollmützen an die Beamtinnen und Beamten verteilt, die im Winter besonders oft draußen arbeiten. „Hätten wir den Skandal nicht öffentlich gemacht, wäre es bei der Russenmütze geblieben, die keiner will“, sagte Richter.
07. Dezember 2011
NPD-Verbot muss flankiert werden
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, dass ein mögliches NPD-Verbot, über das die Innenminister auf ihrer morgen beginnenden Konferenz beraten, mit einem breiten gesellschaftlichen Widerstand gegen jede Form von Rechtsextremismus einhergehen muss. „Braune Ideologen dürfen in Deutschland nicht die Straßen beherrschen. Deshalb ist es richtig, der NPD endlich ihren vermeidlich demokratischen Schleier zu entreißen“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Aber ein NPD-Verbot allein reicht nicht. Dazu sind rechtsextremistische Gedanken längst viel zu tief in Teile unserer Gesellschaft eingedrungen.“
Bereits zweimal, 1994 und 2000, hatte die GdP eine Initiative gestartet, um allen rechtsextremistischen Gruppierungen, die auf eine Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankenguts zielen, die Möglichkeit zu entziehen, sich auf das in der Verfassung verankerte Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit berufen zu können. „Die Initiative stieß in der Öffentlichkeit auf große Sympathie, aber den verantwortlichen Politikern fehlte es am notwendigen Umsetzungswillen“, kritisiert Richter.
Es sei beschämend, dass es selbst nach dem Auffliegen der Zwickauer Terrorgruppe in NRW erneut mehrere Aufmärsche von Rechtsextremisten gegeben hat, ohne dass es zu einem breiten Aufschrei in der Gesellschaft gekommen ist. Viele Menschen würden den Widerstand gegen die Rechtsextremisten denen überlassen, die es ohnehin gewohnt sind, für ihre Meinung auf die Straße zu gehen: politisch links stehende Parteien, Kirchen und Gewerkschaften. „Das ist eine politische Unentschiedenheit gegenüber den Rechtsextremisten, die wir uns nicht leisten können“, sagte Richter.
Zudem fordert der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende eine nachhaltige Stärkung des Staatsschutzes. „Mit dem NPD-Verbot hören die Probleme nicht auf, sondern fangen erst richtig an, weil die Rechtsextremisten nach neuen Wegen suchen werden, um für ihre menschenverachtende Ideologie zu werben. Deshalb brauchen wir nach einem Verbot der NPD nicht weniger, sondern mehr Staatsschützer, wenn wir dem braunen Spuk endlich ein Ende bereiten wollen.“
30. November 2011
Die GdP lässt niemanden in der Kälte allein
Düsseldorf. Auch der kommende Winter kann hart und kalt werden. Jeder, der aus beruflichen Gründen draußen arbeiten muss, braucht dann eine warme Winterkleidung, auch die Polizisten. Trotzdem verweigert der Innenminister den Polizisten eine wärmende Kopfbedeckung, die auch in der Bevölkerung akzeptiert wird. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) will das nicht hinnehmen und hat deshalb heute in Düsseldorf die landesweite Aktion Wintermütze gestartet.
Wir lassen niemanden in der Kälte stehen“, erläuterte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter den Sinn der Aktion. „Vor allem für unsere Kolleginnen und Kollegen im Wach- und Wechseldienst, die bei jedem Wetter draußen Dienst tun, wird die Situation ohne brauchbare Wintermützen dramatisch, wenn es wieder zu einem ähnlichen Kälteeinbruch kommt, wie im vergangenen Jahr.“ Richter kritisiert, dass der Innenminister trotz zahlreicher Vorstöße der GdP das Problem der fehlenden Wintermütze bislang nicht gelöst hat. „Die Russenmütze, die das Ministerium zur Verfügung stellt, ist keine Alternative. Damit machen wir uns in der Öffentlichkeit nur lächerlich“, sagte Richter.“
Auch der Düsseldorfer GdP-Vorsitzende Harald Walter, der gemeinsam mit Frank Richter die ersten Mützen an die Düsseldorfer Polizeibeamten übergab, hofft jetzt darauf, dass der Innenminister seine Blockadehaltung aufgibt. „Der Streit um die Wintermütze, die keiner will, ist ein Provinzposse, die niemandem nützt. Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen endlich eine Wintermütze, die nicht nur warm hält, sondern auch in der Bevölkerung akzeptiert wird. Das gilt für den Dienst in der Altstadt genauso, wie für den Wachdienst vor gefährdeten Einrichtungen oder im Verkehrsbereich.“
Landesweit wird die GdP in den kommenden Tagen 5000 Wintermützen verteilen. Damit die Polizisten mit der neuen Mütze für die Bürgerinnen und Bürger gut erkennbar sind, steht vorne deutlich sichtbar der Schriftzug „Polizei“.
29. November 2011
GdP-Tagung Höherer Dienst
Abteilungsleiter Düren kündigt 25 zusätzliche Beförderungen nach A 15 an
Düsseldorf. 2012 sollen 25 Polizeibeamte des höheren Dienstes, die bislang nach der Besoldungsgruppe A 14 bezahlt werden, aber Funktionen im Bereich der Besoldungsgruppe A 15 wahrnehmen, höher gruppiert werden. Das hat der Abteilungsleiter Polizei im Innenministerium, Wolfgang Düren auf der heutigen Tagung der GdP für den höheren Dienst angekündigt. Die Ausweitung der Stellen im Bereich A 15 soll auf fünf Jahre beschränkt gelten. Sie ist nicht mit einer Ausweitung des Stellenplans im höheren Dienst verbunden.
Dass es zu den 25 zusätzlichen Beförderungen kommt, ist einer Initiative der GdP zu verdanken. „Ohne die Anregung der GdP wäre das nicht passiert“, erklärte Ministerialdirigent Düren auf der HD-Tagung der GdP. Innenminister Ralf Jäger habe sich die Hinweise der GdP, dass es beim höheren Dienst einen massiven Beförderungsstau im Bereich A 15/A 16 gibt, ausdrücklich zu eigen gemacht und entschieden: „Wir machen das“. Ein Spielraum für weitere Beförderungen im höheren Dienst gebe es derzeit aber nicht.
GdP-Landesvorsitzender Frank Richter lobte auf der HD-Tagung die Entscheidung Jägers. „Das sind nicht nur 25 Beförderungsmöglichkeiten mehr im höheren Dienst, sondern dass ist ein wichtiges Signal, dass die Politik etwas für die Polizei tut“, sagte Richter. „Dieses Signal war lange überfällig, denn die Qualität der Polizeiarbeit misst sich auch daran, wie das Innenministerium mit den eigenen Führungskräften umgeht. Und daran, welche Aufstiegsperspektiven die Leistungsträger bei der Polizei haben.“ Hier sieht die GdP erheblichen Nachholbedarf. Dass es in der jüngsten Vergangenheit kaum noch gelungen ist, in den eigenen Reihen genügend Bewerber für den Aufstieg in den höheren Dienst zu finden, sei ein Alarmsignal. Gemeinsam mit Vertretern des höheren Dienstes hat die GdP deshalb in den vergangenen Monaten unter dem Titel „Professionelle Führung der Polizei NRW langfristig sichern!“ ein umfangreiches Positionspapier zur Situation des höheren Dienstes bei der Polizei in NRW erarbeitet. Das Positionspapier, das zahlreiche detaillierte Verbesserungsvorschläge enthält, soll in Kürze, versehen mit den Unterschriften von Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes, Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) übereicht werden.
Mehr Infos: Andreas Nowak, Tel.: 0211/2910137
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25. November 2011
Verkehrsforum 2011
Mehr Platz für Radfahrer
Düsseldorf 80 Radfahrer werden jedes Jahr alleine in NRW bei Verkehrsunfällen getötet, mehr als 14 000 verletzt. 2011 könnte die Zahl der Opfer sogar noch höher liegen. Nicht von ungefähr stand deshalb die Frage, wie die Zahl der im Straßenverkehr getöteten oder verletzten Fahrradfahrer nachhaltig gesenkt werden kann, im Mittelpunkt des eintägigen Verkehrsforums, zu dem die GdP am 24. November Mountainbiker der Polizei und Vertreter von Fahrradklubs sowie Fahrradexperten aus den Verkehrsdirektionen und der Wissenschaft eingeladen hatte.
Gleich zu Beginn des Verkehrsforums haben Landesbezirksvorsitzender Frank Richter und sein Vorstandskollege Michael Mertens daran erinnert, dass die GdP auch bei Fahrradunfällen auf die Vision Zero setzt – den langfristigen Rückgang der im Straßenverkehr getöteten und schwer verletzten Radfahrer auf null. Erfolge werde es aber nicht über Nacht geben, sondern nur, wenn alle Beteiligten gemeinsam an der Vision Zero arbeiten, Verkehrsplaner und Polizei, aber auch die Fahrradfahrer selbst. Denn die Radfahrer sind nicht nur Opfer der Fahrradunfälle, sondern oft auch deren Verursacher.
Zwei Ansatzpunkte müssen aus Sicht der GdP im Vordergrund stehen: Zum einen müssen bei der Verkehrsplanung die Interessen der Radfahrer deutlich stärker berücksichtigt werden. Insbesondere müssen die einzelnen Verkehrsströme – von Fahrradfahrern und Autos, aber auch die von Fußgängern – besser integriert werden. „Überall dort, wo Radfahrer und Autofahrer den gleichen Straßenraum benutzen, müssen wir klare Sichtachsen haben, weil die wesentlich langsamer fahrenden Radfahrer sonst übersehen werden“, sagte Frank Richter während des Forums.
Der zweite Ansatzpunkt ist das Verkehrsverhalten der Radfahrer. Bereits in seinem im Sommer beschlossenen Verkehrspolitischen Programm hatte die GdP dazu vier Vorschläge gemacht: 1. Die Angleichung der Promillegrenze von Radfahrern an die der Autofahrer, 2. eine nachthaltige Erhöhung der Helmtragequote, 3. eine Klärung der rechtlichen Einstufung elektrounterstützter Fahrräder und 4. die Schaffung klarer Regelungen zur Nutzung des innerstädtischen Verkehrsraums durch Fahrräder.
Zur Begründung einer niedrigeren Promillegrenze für Radfahrer erinnerte Vorstandsmitglied Michael Mertens auf dem Forum daran, dass bei jedem vierten Unfall, der von einem Radfahrer verursacht wird, der Radler berauscht ist. „Strafrechtlich beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit erst bei unglaublichen 1,6 Promille“, kritisierte Mertens. Unterhalb dieses Schwellenwerts greife noch nicht einmal das Ordnungswidrigkeitsrecht. Zu welchen Auswüchsen diese Gesetzeslücke führt, erläuterte auf dem Forum Udo Weiss, Leiter der Direktion Verkehr bei der Polizei Münster. 54 Fahrradfahrer mussten sich dort im vergangenen Jahr dem sogenannten Idiotentest unterziehen, weil sie mit mehr als 1,6 Promille aufgefallen waren. 30 von ihnen fielen bei der MPU durch. Grund genug, warum die Forderung der GdP nach Absenkung der Promillegrenze für Radfahrer auf 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit) bzw. 1,1 Promille (Straftat) auf dem Forum viel Unterstützung fand.
Bei der Helmtragepflicht setzt die GdP hingegen auf Freiwilligkeit. „80 Prozent aller Schädelverletzungen von Radfahrern könnten durch Helme vermieden werden. Aber nur sechs Prozent der erwachsenen Radfahrer tragen einen Helm“, kritisierte Mertens. Weil eine Helmtragepflicht in der Praxis schwer zu kontrollieren sei, setzt die GdP auf Aufklärungskampagnen. Wenn sie nicht zum Erfolg führen sollten, dürfe aber auch eine gesetzliche Helmtragepflicht kein Tabu sein.
Weitere Themen des Verkehrsforums waren die Bedeutung des Fahrrads für einen nachhaltigen Stadtverkehr, das Vorbild Holland und das Fahrrad als Einsatzmittel der Polizei.
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25. November 2011
Blitzen rettet Leben
Düsseldorf. Der heute von Innenminister Ralf Jäger (SPD) angekündigte Ausbau der Verkehrsüberwachung finden die Unterstützung der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Autofahrer hassen Blitzer, aber sie übersehen dabei, dass Blitzen Leben rettet“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. Nach einer Studie der Deutschen Hochschule der Polizei haben Fußgänger, die mit Tempo vierzig von einem Auto angefahren werden, eine Überlebenschance von gerade einmal 50 Prozent. Nur zehn Stundenkilometer mehr und die Überlebenschance sinkt auf 20 Prozent. Ab Tempo 60 km/h liegt sie bei Null. „Das sind Fakten, die auch Raser zur Kenntnis nehmen müssen“, fordert Richter.
Für richtig hält die GdP zudem, dass die Polizei auch das Verhalten von Fußgängern und Radfahrern stärker in den Blick nimmt. „Für Fußgänger enden Unfälle oft tödlich, weil sie keinen Airbag haben. Aber sie sind nicht nur Opfer, sondern oft auch die Unfallverursacher.“
Für falsch hält die GdP dagegen die geplante Ausweitung von Geschwindigkeitskontrollen ohne Anhalten. „Wir müssen die Köpfe der Autofahrer erreichen, nicht deren Portemonnaie“, sagte Richter, „denn sonst rast jeder munter weiter, weil er hofft, nicht erwischt zu werden.“ Die Idee von Innenminister Jäger, Radarstellen vorher im Internet anzukündigen, werde diesen Trend sogar noch verstärken: „Weil jeder glaubt, wo nichts angekündigt ist, wird auch nicht geblitzt“.
25. November 2011
Weihnachtsgeld für Beamte
Widerspruch gegen Kürzung nicht vergessen!
Düsseldorf Alle Jahre wieder rät die GdP ihren Mitgliedern, wegen der Frage der amtsangemessenen Alimentation Widerspruch gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes bei den Beamtinnen und Beamten einzulegen. Solange noch nicht abschließend über die rechtliche Zulässigkeit der Kürzung entschieden ist, muss der Antrag auf Zahlung des vollständigen Weihnachtsgeldes jedes Jahr erneut gestellt werden. Der Antrag dient der Wahrung des individuellen Rechtsanspruchs. Parallel dazu bemüht sich die GdP durch Gespräche auf der politischen Ebene um eine Wiederanhebung des Weihnachtsgeldes auf die ursprüngliche Höhe.
Zum Sachverhalt:
Wegen der verfassungskonformen Alimentation, die auch die Frage der Sonderzuwendungen (also Kürzung bzw. Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld) mit umfasst, hatte das Verfassungsgericht Arnsberg am 14.03.2008 einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht erlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Beschluss am 14.10.2009 als unzulässig zurückgewiesen. Das allerdings rein aus formellen Gründen. Der Vorlagebeschluss scheiterte nicht inhaltlich, sondern an der nicht statthaften Klageart.
Zur eigentlichen Frage der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung hat das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidung getroffen. Hierzu ist ein weiterer Aussetzungs- und Vorlagebeschluss, diesmal des Oberverwaltungsgerichts Münster, anhängig.
Der zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat für eine Entscheidung immer noch keinen Termin festgelegt. Daher empfehlen wir allen Kolleginnen und Kollegen, mit Hilfe der anhängenden Musterschreiben Widerspruch gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes einzulegen .
Für Kolleginnen und Kollegen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes (30.11.2003) ihr Beamtenverhältnis begründet haben, besteht diese Möglichkeit leider nicht.
Musterantrag "Amtsangemessene Alimentation"
Musterantrag "Erhöhte Zahlung der Sonderzuwendung"
24. November 2011
Strengere Promillegrenze auch für Radfahrer
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert angesichts der steigenden Unfallzahlen von Radfahrern eine bessere Integration der verschiedenen Verkehre. „Es ist gut, dass immer mehr Menschen nicht nur in der Freizeit, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit das Fahrrad benutzen, aber die Politik muss auf die steigenden Unfallzahlen reagieren“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter auf dem heutigen Verkehrsforum seiner Gewerkschaft. „Wo Radfahrer und Autofahrer den gleichen Straßenraum benutzen, müssen wir klare Sichtachsen haben, weil die wesentlich langsamer fahrenden Radfahrer sonst übersehen werden.“ Die GdP fordert aber auch Veränderungen bei den Radfahrern selbst, insbesondere beim Alkoholkonsum.
Bei jedem vierten Unfall, der von Radfahrern verursacht wird, spielt Alkohol ein große Rolle. Die GdP fordert deshalb, dass für Radfahrer die gleiche Promillegrenze gilt, wie für die Autofahrer. „Es passt nicht mehr in die Zeit, dass die strafrechtliche Verfolgung von Radfahrern erst ab der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille greift“, sagte auf dem heutigen Verkehrsforum GdP-Vorstandsmitglied Michael Mertens.
Kritisch bewertet die GdP hingegen Forderungen nach der sofortigen Einführung einer Helmpflicht. 80 Prozent aller Schädelverletzungen von Fahrradfahrern hätten durch einen Helm vermieden werden können, aber nur sechs Prozent aller Erwachsenen tragen einen Fahrradhelm. Weil eine Tragepflicht nur schwer zu kontrollieren ist, setzt die GdP trotzdem auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Nur wenn es nicht gelingen sollte, durch entsprechende Aufklärungskampagnen zu einer nachhaltigen Erhöhung der Tragequote zu kommen, befürwortet die Gewerkschaft eine gesetzliche Helmpflicht.
23. November 2011
Frank Richter als Vizepräsident von EuroCOP wiedergewählt
Barcelona. GdP-Landesbezirksvorsitzender Frank Richter ist auf dem Kongress des Europäischen Polizeigewerkschaftsbundes erneut als Vizepräsident von EuroCOP gewählt worden. Richter, der bereits seit Mai 2010 Mitglied des Exekutiv Komitees von EuroCOP ist, ist nach dem altersbedingten Ausscheiden von Heinz Kiefer höchster deutscher Repräsentant im Europäischen Polizeigewerkschaftsbund. Zur Präsidentin von EuroCOP wurde mit der schwedischen Polizeibeamtin Anna Nellberg erstmals eine Frau gewählt.
Weitere Mitglieder des Exekutiv Komitees von EuroCOP sind Mauricio Moya (SUP, Spanien), Miroslav Litva (OzP, Slowakei), Terry Spence (PFNI, Großbritannien) Han Busker (NPB, Niederlande) und Heinz Butthauer (VSPB, Schweiz). EuroCOP gehören 35 Polizeigewerkschaften aus 27 europäischen Ländern an.
18. November 2011
Ächtung rechtsextremer Ideologie noch wichtiger als die Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten
Düsseldorf Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertet die geplante Aufgabenerweiterung des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums von Bund und Ländern auf den Rechtsextremismus als längst überfälligen, aber nicht ausrechenden Schritt. „Die GdP fordert seit langem, dass Polizei und Gerichte der Gewalt von Rechtsextremisten konsequent entgegentreten. Deshalb ist es gut, dass die Erkenntnisse, die Verfassungsschutz und Polizei über Rechtsextremisten haben, in Zukunft länderübergreifend ausgetauscht werden“, sagte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter. „Aber noch wichtiger als die Verhinderung und Verfolgung rechtsextremer Taten ist die Bekämpfung der rechtsextremen Ideologie. Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Ächtung braunen Gedankenguts.“
Ausdrücklich lobte Richter in diesem Zusammenhang die gestrige Debatte des Düsseldorfer Landtags über die Mordserie des Zwickauer Zelle. „In NRW hat es nach den bisherigen Erkenntnissen zwar keine Fehler von Polizei und Verfassungsschutz bei der Aufklärung rechtsextremistischer Straftaten gegeben, aber auch in unserem Bundesland haben Politik und Gesellschaft bei den Terroranschlägen von Rechtsextremisten zu lange geschwiegen“, sagte Richter. Von dem einmütigen Bekenntnis aller im Landtag vertretenen Parteien, offensiv für den Schutz der hier lebenden Migranten einzutreten und rechtsextremistisches Gedankengut zu bekämpfen, gehe ein wichtiges Signal aus. „So schlimm die Mordanschläge von Köln, Dortmund und Düsseldorf auch sind, die jetzt begonnene Debatte über die Hintergründe der Taten bietet die Chance, dem Rechtsextremismus entschieden entgegen zu treten. Diese Chance müssen wir nutzen“, betonte der GdP-Landesvorsitzende.
13. November 2011
Konzentration auf islamistischen Terror war ein Fehler
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse zum rechtsextremistischen Hintergrund der Terroranschläge von Köln und Düsseldorf kritisiert, dass der Fokus der Terrorismusbekämpfung in den vergangenen Jahren zu stark auf islamistische Terrorgruppen gelegt worden ist. „Die Terroranschlägen vor zehn Jahren auf das World Trade Center in New York haben schlagartig bewusst gemacht, dass es in Deutschland ein islamistisches Terrornetzwerk gibt. Deshalb war es richtig, dass Polizei und Verfassungsschutz nach dem 11. September 2001 islamistische Terrorgruppen stärker in den Blick genommen haben. Aber es war falsch, dass die Politik in den vergangenen Jahren Polizei und Verfassungsschutz nicht im gleichen Umfang Ressourcen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zur Verfügung gestellt hat“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.
Die GdP fordert als Konsequenz der jetzt bekannt gewordenen Hintergründe der beiden Anschläge, dass in NRW die Ressourcen von Polizei und Verfassungsschutz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus nachhaltig gestärkt werden. „Das darf aber nicht zu Lasten der Verhinderung islamistischer Terroranschläge geschehen, sondern wir brauchen insgesamt mehr Ressourcen im Bereich der Terrorbekämpfung – egal ob es um rechtsextremistische, linksextremistische oder islamistische Terrorgruppen geht. Sonst würden wir den alten Fehler nur wiederholen“, sagte Richter. Die nordrhein-westfälische Landesregierung habe zwar in den vergangenen Jahren die Kapazitäten zur Beobachtung extremistischer Gruppen erhöht, aber die bisher zur Verfügung gestellten Ressourcen reichten nicht aus, um alle extremistischen Gruppen im notwendigen Umfang beobachten zu können.
Zudem fordert die GdP eine nachhaltige Stärkung der rechtlichen Möglichkeiten von Polizei und Verfassungsschutz bei der Terrorabwehr. „Wenn Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) öffentlich eine schonungslose Aufklärung der Hintergründe der Terroranschläge der rechtsextremistischen Zwickauer Gruppe fordert, gleichzeitig aber Polizei und Verfassungsschutz jeglichen Zugang zur Vorratsdatenspeicherung verwehrt, ist das ein Skandal“, sagte Richter. Es sei nahezu unmöglich, dass die Polizei im Nachhinein die möglichen Hintermänner der Terrorgruppe aufspürt, nachdem ihr die Politik zuvor jahrelang verboten hat, die dazu notwendigen Aufklärungsinstrumente einzusetzen. „Wie das trotzdem möglich sein soll, wird ein ewiges Geheimnis der FDP bleiben“, sagte Richter.
08. November 2011
Überlastung beim Castor-Transport vorprogrammiert
Düsseldorf/Gorleben. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat Innenminister Ralf Jäger (SPD) aufgefordert, beim Einsatz von Bereitschaftspolizisten aus NRW während des geplanten Castor-Transports auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zu achten. „Auch für Polizisten gibt es eine Grenze der zumutbaren Arbeitsbelastung – weil vollkommen übermüdete Polizisten nicht mehr in der Lage sind, professionell einzuschreiten. Das gilt erst recht, wenn der Castor rollt“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. In diesem Jahr ist die Situation besonders dramatisch, weil die Polizei in NRW unmittelbar vor dem Castor-Transport zwei Risikospiele (Köln – Mönchengladbach, Dortmund – Schalke) schützen muss. Im Anschluss an den Castor geht es für die Einsatzkräfte direkt weiter zur Afghanistankonferenz in Bonn. „Es ist bereits jetzt absehbar, dass es hierdurch zu einer massiven Überlastung der eingesetzten Kräfte kommen wird“, sagte Richter.
Die GdP fordert, dass Einsatzhundertschaften aus NRW wegen der angespannten Situation im eigenen Land nur dann in Gorleben zum Einsatz kommen, wenn nach den Fußballeinsätzen eine Mindestruhezeit von 11 Stunden sichergestellt ist. „Wir müssen unbedingt verhindern, dass unsere Kolleginnen und Kollegen vollkommen übermüdet von einem Einsatz zum nächsten gejagt werden.“ Zudem hat die GdP Innenminister Jäger aufgefordert, bereits im Vorfeld des Castor-Transportes festzulegen, dass die gesamte Zeit, die die NRW-Polizisten während des Transportes und bei der anschließenden Afghanistankonferenz aufwenden, als Arbeitszeit berechnet wird. „Bei dienstortfernen Großeinsätzen gibt es keine Erholungs- und Ruhephasen, die man von der Arbeitszeit abziehen kann, sondern der gesamte Einsatz muss 1 : 1 vergütet werden“, sagte Richter. Zudem fordert die GdP für diese Einsätze ebenfalls erleichterte Bedingungen für die Auszahlung des angefallenen Mehrdienstes.
31. Oktober 2011
Polizeitag in Düsseldorf
Polizei zukunftsfähig aufstellen
Düsseldorf. Auch in diesem Jahr fand im Rahmen der Polizeitage – einer Veranstaltungsreihe, die der Behördenspiegel in Kooperation mit der GdP durchführt, eine Tagung in Düsseldorf statt. Wandel der Gesellschaft – polizeiliche Aufgabenbewältigung in der Zukunft, so lautete das diesjährige Thema. Rund 100 Teilnehmer nahmen die Gelegenheit war, sich von Staatssekretär Krüger, Landtagsabgeordneten, hohen Polizeiführern und Behördenleitern sowie Vertretern der GdP ihre Konzepte, Vorstellungen und Forderungen für eine zukunftsfähige Polizei vorstellen zu lassen und darüber zu diskutieren. Flankiert wurden die polizeilichen Fachvorträge durch die Vorstellung aktueller und zukünftiger Technik, die den polizeilichen Alltag leichter vor allem aber sicherer machen könnte.
Demografische Entwicklung, Verlust von Sach- und Fachwissen durch pensionsbedingte Abgänge, Nachwuchsgewinnung, aber auch die neuen Herausforderungen durch veränderte Tatbegehungsweisen oder neue Kriminalitätsfelder – dies waren Schwerpunkte in einer kompetent besetzten Diskussionsrunde. Natürlich wurden sehr rasch unterschiedliche Sichtweisen deutlich – je nach politischer Herkunft oder Funktion. Andererseits gab es aber auch Gemeinsamkeiten festzustellen wie die Unabdingbarkeit einer Einstellungszahl von mindestens 1.400 Kommissarsanwärtern/innen in den nächsten Jahren.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass auch der diesjährige Polizeitag NRW durch die gesunde Mischung aus Informationen, Diskussionen und Kommunikation eine gelungene Veranstaltung war.
28. Oktober 2011
Verkehrsforum 2011
Fahrradfahren voll im Trend
Fahrradfahren liegt voll im Trend. Nicht nur in der Freizeit, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit und beim Einkaufen, im Splitt mit anderen Verkehrsmitteln nutzen immer mehr Menschen das Fahrrad. Kein Wunder, dass der Anteil von Fahrrädern am Verkehrsaufkommen ständig wächst. „Fahrradfahren voll im Trend“ lautet deshalb der Titel des Verkehrsforums der GdP am 24. November in Düsseldorf. In der eintägigen Fachtagung dreht sich alles um das Fahrrad als wichtigem Baustein der modernen Mobilitätskultur, um die Rolle von Fahrradfahrern in der Verkehrsunfallbilanz und um den Einsatz von Fahrrädern als Dienstfahrzeug für die Polizei. Weitere Themen des Forums sind die Helmpflicht für Fahrradfahrer, die Konsequenzen aus der wachsenden Zahl von E-Bikes, das Reizthema Alkohol und Fahrradfahren und die Verkehrsunfallaufnahme.
Referenten des Verkehrsforums der GdP sind Udo Weiss, Leiter der Direktion Verkehr im Polizeipräsidium Münster, Jochen Ender, Verantwortlicher für die Montainbike-Staffel bei der Polizei Münster, Dr. Thomas Rommelspacher, stellv. Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs e.V. NRW (ADFC), Dr. Susanne Böhler-Baedeker, Mobilitätsexpertin des Wuppertal Instituts, als "Special Guest" ein polizeilicher Fahrradexperte aus den Nieder-
landen, GdP-Landesvorsitzender Frank Richter und Michael Mertens, Verkehrsexperte
im Geschäftsführenden Landesbezirksvorstand der GdP.
Infos und Anmeldung:
GdP-Landesbezirk NRW, Martin Volkenrath, Telefon 0211/2910142,
E-Mail: martin.volkenrath@gdp-nrw.de
Plakat zum Download
28. Oktober 2011
GdP trauert um Uli Krüger
Düsseldorf. Der ehemalige stellvertretende Landesvorsitzende der GdP Nordrhein-Westfalen, Hans-Ulrich Krüger, ist am Mittwoch im Alter von 70 Jahren verstorben. Er erlag einem Krebsleiden.
Mit Uli Krüger verliert die GdP einen Kollegen, der über lange Jahre die Gewerkschaftspolitik der GdP mit geprägt hat. Ob zunächst als Kreisgruppen-, später als Bezirksverbands- und stellvertretender Landesvorsitzender oder als Personalratsvorsitzender bei der Bezirksregierung Arnsberg, vertrat er die Interessen seiner Kolleginnen und Kollegen stets an vorderster Stelle. Als Mann der leisen Töne war es insbesondere sein umfassendes Fachwissen im Bereich des Beamten- und Satzungsrechts, das ihm auch über die Landesgrenzen NRW’s hinaus in der Bundes-GdP einen Ruf als ausgewiesener Fachmann einbrachte. Viele Kolleginnen und Kollegen werden ihn zudem als Versammlungsleiter zahlreicher GdP-Veranstaltungen in Erinnerung haben.
Neben seinen gewerkschaftlichen Aktivitäten war Uli Krüger auch in der Kommunal- und Parteipolitik aktiv. Auch dort galt sein Engagement in besonderem Maße der Bekämpfung von rechten Umtrieben aller Art.
Die GdP hat dem vorbildlichen Polizisten und überzeugten Gewerkschafter, einem verlässlichen Kollegen und Freund, viel zu verdanken. Wir werden ihn in bleibender Erinnerung behalten.
26. Oktober 2011
Problemfans beim Namen nennen
GdP NRW: Gewalt beim Fußball energischer bekämpfen
Düsseldorf. Anlässlich der gewalttätigen Ausschreitungen rund um das DFB-Pokalspiel Borussia Dortmund – Dynamo Dresden sieht die GdP NRW dringenden Handlungsbedarf. Frank Richter, Landesvorsitzender der GdP: "Wer versucht, ein Stadion zu stürmen und dabei Gewalt nicht nur billigend in Kauf nimmt, sondern es darauf anlegt, Gewalt auszuüben, hat beim Fußball nichts verloren. Hier hilft nur konsequentes Einschreiten." Gerade die GdP NRW habe auf mehreren Veranstaltungen mit Fan- und Ultra-Gruppierungen über neue Wege der Gewaltbekämpfung geredet. Der gestrige Vorgang zeige, so Richter weiter, dass es zu viele so genannte Fans gibt, die auf einem völlig anderen Weg sind.
Aber auch die Vereine sieht Richter in der Pflicht: "Die Vereine müssen sich deutlicher von Gewalttätern distanzieren. Diejenigen, die das nicht tun, müssen klar und deutlich beim Namen genannt und bestraft werden." Dazu sei es erforderlich, so der GdP-Landeschef, das jährliche bundesweite Lagebild der Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) auf Landes- und Vereinsebene herunter zu brechen: "Es muss deutlich werden, welche Fans hauptsächlich für die Gewalttaten und letztendlich für 344 verletzte Unbeteiligte und 243 verletzte Polizistinnen und Polizisten verantwortlich sind."

11. Oktober 2011
Ohne Trojaner geht es nicht
Düsseldorf. Angesichts der anhaltenden Diskussion um den Einsatz von Trojanern bei der Verfolgung von Straftätern hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zur Rückkehr zu einer sachorientierten Diskussion aufgerufen. „Die Polizei muss sich auch bei der Verfolgung schwerster Straftaten an Recht und Gesetz halten. Dort, wo das nicht geschehen ist, müssen die notwendigen Konsequenzen gezogen werden – auch gegenüber den politisch Verantwortlichen. Aber Hysterie hilft uns nicht weiter, denn wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass für viele Straftäter der PC längst zum Tatwerkzeug geworden ist“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Wenn wir der Polizei jede Möglichkeit der Online-Durchsuchung verwehren, werden wir Schwerstkriminalität zum Teil nicht mehr bekämpfen können. Das muss man der Bevölkerung dann auch so sagen.“
Richter erinnerte zudem daran, dass der Einsatz von Trojanern durch die Polizei bislang nur in wenigen Ausnahmefällen erfolgt ist. „In NRW sind Trojaner in den vergangenen Jahren lediglich in einer Handvoll von Fällen zum Einsatz gekommen. Das zeigt, dass die Polizei verantwortlich mit diesem Fahndungsinstrument umgeht. Wir tun hier eher zu wenig als zu viel, wenn wir der neuen Herausforderung der Cyberkriminalität gerecht werden wollen“, sagte Richter.
06. Oktober 2011
Oberhausener Gewalttat war Mordversuch
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat den in der heutigen Nacht verübten brutalen Angriff eines 30-jährigen Oberhauseners auf mehrere Polizeibeamte als "gezielten Mordversuch" verurteilt. "Oberhausen ist bereits der zweite Fall innerhalb weniger Wochen, in dem Kriminelle in NRW versucht haben, Polizisten zu ermorden. Auch in der Vergangenheit hat es Angriffe auf Polizisten gegeben. Aber die Brutalität und Kaltschnäuzigkeit der Gewalttaten, die selbst vor einem Menschenleben nicht halt macht, ist neu", sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. Die GdP erwartet, dass der Oberhausener Gewalttäter mit aller Härte des Gesetzes bestraft wird. "Ein versuchter Mord muss als versuchter Mord geahndet werden".
Zudem fordert die GdP eine breite gesellschaftliche Debatte zur Ächtung von Gewalt. "Die zunehmende Bereitschaft von Teilen der Gesellschaft zur Anwendung selbst brutalster Gewalt trifft nicht nur die Polizei, sondern sie kann jeden treffen. Deshalb brauchen wir eine gesellschaftliche Ächtung von Gewalt, statt ständig wegzuschauen, wenn wieder irgendwo etwas passiert." Alleine in NRW sind im vergangenen Jahr 1734 Polizistinnen und Polizisten während ihres Dienstes durch Angriffe verletzt worden, 13 von ihnen schwer. Das sind doppelt so viel, wie noch vor zehn Jahren.
05. Oktober 2011
Kürzungen auch in NRW rückgängig machen
Düsseldorf. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW, Frank Richter, hat die rot/grüne Landesregierung aufgefordert, dem Vorbild der Bundesregierung zu folgen und auch den NRW-Beamten ab 2012 wieder das volle Weihnachtsgeld zu zahlen. „Als Begründung, warum Richter, Bundesbeamte und Soldaten ab 2012 wieder das volle Weihnachtsgeld erhalten sollen, hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich erklärt: ‚Deutschlands Beamte haben seit 2006 erhebliche Sparbeiträge erbracht. Es ist angemessen und richtig, die Spielräume aus der raschen wirtschaftlichen Erholung jetzt auch zu ihren Gunsten zu nutzen’. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen“, sagte Richter. „Die NRW-Polizisten haben die gleichen Sonderopfer erbracht, wie die Polizeibeamten des Bundes. In NRW wurde das Weihnachtsgeld sogar bereits 2003 gekürzt.“
In den vergangenen Jahren hatte die GdP die Landesregierung wiederholt aufgefordert, das Weihnachtsgeld wieder auf die ursprüngliche Höhe anzuheben. Seit der Föderalismusreform entscheiden die Länder eigenständig über die Bezüge ihrer Beamtinnen und Beamten. Die von der Bundesregierung geplante Erhöhung des Weihnachtsgeldes für Bundesbeamte greift deshalb nicht für Landesbeamte.
04. Oktober 2011
NRW-Fest
Signal für bürgernahe Polizei
Bonn. Mit einem ausgelassenen dreitägigen Fest hat sich das Land NRW vom 1. bis 3. Oktober in Bonn erstmals als Gastgeber der Feiern zum Jahrestag der Deutschen Einheit präsentiert. Mit dabei war auch die GdP – mit einem knallroten Londoner Doppeldecker-Bus mitten auf der Blaulichtmeile am Bonner Rheinufer. „Die GdP steht für eine bürgernahe Polizei. Deshalb war es für uns wichtig vor Ort zu sein, wenn die Politik die Bürger zu einem großen Fest einlädt“, betonte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter. „Denn wer bürgernah sein will, muss sich den Fragen und Anregungen der Menschen stellen, für deren Sicherheit unsere Kolleginnen und Kollegen jeden Tag sorgen.“
Anlaufpunkt war der GdP-Bus aber nicht nur für Tausende von Besuchern des NRW-Festes und für die zum Schutz der zahlreichen Einzelveranstaltungen eingesetzten 3500 Polizistinnen und Polizisten, sondern auch für die politische Prominenz. So schauten nicht nur Innenminister Ralf Jäger bei der GdP vorbei, sondern auch der alte Bonner und neue Kölner Polizeipräsident, Wolfgang Albers, und der Präsident der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in NRW, Dr. Ludger Schrapper.
30. September 2011
Fußball-Forum
Polizei, Vereine und Faninitiativen müssen bei der Bekämpfung der Gewalt stärker zusammenarbeiten
Köln. Mehr als 8000 Strafverfahren hat es in der Saison 2009/2010 – für 2010/2011 liegen noch keine Zahlen vor – allein in den oberen vier Fußballligen gegeben, von der 1. Bundesliga bis zur Regionalliga. Zehn Jahre zuvor waren es noch 3493. Die Folge: Alleine in der 1. und 2. Bundesliga wurden 784 Personen verletzt. 277 Mal traf es Unbeteiligte, 219 Mal Polizisten. Und die Brutalität rund um den Fußball nimmt zu. Für den GdP-Landesbezirk war diese besorgniserregende Entwicklung Grund genug, alle Beteiligten – Einsatzleiter der Polizei und Vertreter von Faninitiativen und Vereinen, Verantwortliche des DFB und des Innenministeriums – am 28. September zu einem eintägigen Fußballforum in das Kölner RheinEnergieStadion einzuladen.
Ziel des Fußball-Forums waren nicht gegenseitige Schuldzuweisungen, sondern die gemeinsame Suche nach Lösungen. „Fußball ist nicht nur die schönste Nebensache der Welt, sondern er trägt wesentlich zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei“, erklärte bereits zum Beginn des Fußball-Forums GdP-Landesbezirksvorsitzender Frank Richter. Umso unverständlicher sei es, „dass viele Vereine einfach wegschauen, wenn es aus den Reihen der eigenen Fans zu immer brutaleren Gewalttaten kommt“. Die GdP will das ändern. „Wir stehen für weniger Gewalt in den Stadien und in ihrem Umfeld. Wir stehen für eine Abrüstung bei den Fußballspielen – auf beiden Seiten“, erklärte Richter.
Sorge bereiten der GdP vor allem die Ultras. Die Ultras sorgen durch ihre spektakuläre Inszenierungen, durch Fahnen und Gesänge in den Stadien für die richtige Fußballatmosphäre. Bleiben sie weg, kommt erst gar keine Stimmung auf. In vielen Vereinen werden die Ultras deshalb hofiert. Sie genießen gegenüber anderen Fangruppen besondere Privilegien, dürfen zum Beispiel ihre Fahnen und Transparente im Stadion aufbewahren. Aber von den Ultras geht auch die meiste Gewalt aus. Sie sind verantwortlich für den Großteil der immer brutaleren Übergriffe auf die Fangruppen anderer Vereine und auf die Polizei. Taucht am Rande eines Fußballspiels oder im Umfeld der Stadien ein Polizist auf, ist das für viele Ultras Grund genug, sofort zur Gewalt überzugehen. Eine Gesprächskultur zwischen beiden Seiten, die die Gewaltausbrüche verhindern könnte, gibt es nicht.
Auch Rainer Mendel, Fan-Beauftragter des 1. FC Köln, vertritt gegenüber den Ultras eine differenzierte Haltung. „Hohe Emotionalität gepaart mit Wettkampf und mit dem Druck einer Massenveranstaltung, vielleicht auch unter dem Einfluss von Alkohol und nach der Enttäuschung einer Niederlage, können für einzelne zu einem unberechenbaren Cocktail werden. Ein Cocktail, der in Gewalt, Aggressivität und gezielte Attacken gegen gegnerische Fans umschlagen kann“, betonte er während des Fußballforums.
Wie die Sprachlosigkeit zwischen Ultras und Polizei aufgebrochen werden kann, und ob das überhaupt geht, war deshalb eines der zentralen Themen des Forums. „Die Ultras sind Teil einer Protestkultur, die sich gegen die immer stärkere Kommerzialisierung des Fußballs zur Wehr setzten. Sie sehen sich als die wahren Fans“, betonte auf dem Forum Fußballexperte Manni Breuckmann. Sie würden Freiräume für sich fordern, und wären nur schwer für einen Dialog mit der Polizei zu gewinnen. Beim Thema Pyrotechnik dürfte das sogar ganz schwierig werden.
Auch Bernd Heinen, Einsatzreferent des Innenministeriums in NRW, war zum Fußball-Forum gekommen. Er nutzte die Gelegenheit, um für die NRW-Linie zu werben, durch Netzwerkpartnerschaften zwischen allen Akteuren zu einer nachhaltigen Stärkung der Sicherheit in und um die Stadien zu kommen.
GdP-Landesbezirksvorsitzender Frank Richter und sein Stellvertreter Adi Plickert brachten zudem die Vorschläge der GdP für einen Abbau der Gewalt beim Fußball in die Diskussion ein. Einer der Vorschläge lautet, Fanbeauftragte auch in den unteren Ligen einzusetzen, dort wo es heute zu den meisten Gewalttaten kommt. Ein anderer Vorschlag zielt auf die besser Trennung der Zu- und Abfahrtswege der unterschiedlichen Fangruppen.
Das Fußball-Forum in Köln war bereits das zweite Forum, zu dem der GdP-Landesbezirk in den vergangenen Jahren eingeladen hat. Der Dialog soll fortgesetzt werden.
© 2007 - 2011 Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand
29. September 2011
Pressemitteilung
Keine Demo ohne UN-Beobachter mehr!
Düsseldorf. „Die Linkspartei muss endlich ihr Verhältnis zur Polizei klären“, darauf hat der nordrhein-westfälische Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Frank Richter, nach der heutigen Landtagsdebatte über die gewalttätigen Ausschreitungen von Linksautonomen am Rande der Dortmunder Neonazi-Demonstration am 3. September hingewiesen. „Alle Beteiligten wissen, dass die Polizei in Dortmund einen verdammt guten Job gemacht hat, um ein gewaltsames Aufeinandertreffen von rechten und linken Demonstranten zu verhindern. Deshalb ist es völlig inakzeptabel, wenn Vertreter der Linkspartei wider besseren Wissens im Landtag erklären, sie hätten in Dortmund ’durchaus besonnen handelnde Polizisten erlebt, aber auch unverhältnismäßige Handlungen’“, sagte Richter. „Wer so argumentiert, verwechselt Deutschland mit einer Bananenrepublik. Er sollte dann auch so konsequent sein, und fordern, dass es keine Demonstration mehr ohne UN-Beobachter gibt.“
Die GdP erwartet zudem, dass alle im Landtag vertretenen Partien, sich endlich der Frage stellen, wie das Demonstrationsrecht so geändert werden kann, dass Aufmärsche von Neonazis verboten werden können. „Aller Parteipolemik zum Trotz gab es in der heutigen Landtagsdebatte Signale in diese Richtung. Wenn die Parteien das Ernst meinen, sollten sie endlich danach handeln!“
28. September 2011
Vereine sind bei den Ultras in der Pflicht
Köln. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert ein konsequentes Vorgehen der Fußballvereine gegen gewalttätige Fans in den eigenen Reihen. „Fußball ist nicht nur die schönste Nebensache in der Welt, sondern er trägt wesentlich zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei. Umso unverständlicher ist es, dass viele Vereine einfach wegschauen, wenn es aus den Reihen der eigenen Fans zu immer brutaleren Gewalttaten kommt“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter zu Beginn des heutigen Fußball-Forums seiner Gewerkschaft im Kölner RheinEnergieStadion. Sorge bereitet der GdP vor allem die zunehmende Brutalität der Ultras.
„Die Vereine hofieren die Ultras, weil sie für Stimmung im Stadium sorgen. Sie übersehen dabei, dass es innerhalb der Ultras eine wachsende Gruppe gibt, die nicht am Fußball interessiert ist, sondern ausschließlich an Gewalt“, sagte Richter. Auch Polizisten geraten immer mehr in das Schussfeld der Ultras. Für viele Ultras reicht es bereits für einen Gewaltausbruch, wenn ein Polizist im Umfeld des Stadiums auftaucht. „Die Eskalation der Gewalt ist nicht akzeptabel. Die Vereine sind in der Pflicht, entschiedener gegen gewalttätige Mitglieder innerhalb ihrer Fans vorzugehen“, fordert die GdP.
Positiv bewertet der GdP hingegen die Bemühungen des DFB. „Der DFB hat in den vergangenen Jahren nicht nur zum Aufbau von Fanprojekten in den oberen Liegen beigetragen, sondern er ist zunehmend bereit, Hochrisikospiele nicht mehr auf den Freitagabend zu legen. Diesen Weg müssen wir konsequent weiter gehen“, sagte Richter. „Wir brauchen Fanbeauftragte auch in den unteren Ligen – dort, wo heute die meiste Gewalt stattfindet. Wir brauchen intelligente Spielpläne, die das Entstehen von Gewalt verhindern, indem Hochrisikospiele konsequent auf den Sonntagvormittag gelegt werden. Und wir brauchen andere Sicherungskonzepte für die An- und Abreise der Fans.“ Eine klare Absage erteilt die GdP hingegen Forderungen von Faninitiativen, das Abfackeln von Pyrotechnik zu erlauben. „Wenn es dazu kommen würde, könnte es Schwerverletzte in den Stadien geben.“
An dem eintägigen Fußball-Forum der GdP nehmen neben Fußball-Verantwortlichen der Polizei und des Innenministeriums auch Vertreter des DFB und der Faninitiativen in NRW teil.
16. September 2011
Steuerabkommen mit der Schweiz erschwert Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt das Ziel von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), den von der Bundesregierung mit der Schweiz vereinbarten Ablasshandel für Steuerhinterzieher im Bundesrat zu stoppen. „Das von der Bundesregierung ausgehandelte Steuerabkommen verhindert, dass Deutschland in Zukunft CDs mit den Bankdaten von Steuerhinterziehern kaufen darf. Kriminelle, die ihr Geld mit Drogenhandel, Prostitution und Erpressung verdienen, können dadurch ihre Gewinne in der Schweiz leichter weiß waschen, ohne Gefahr zu laufen, in die Fänge von Steuerfahndung und Polizei zu geraten“, erklärte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Das ist ein schwerer Rückschlag bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, die sich ohnehin nur besiegen lässt, wenn es uns gelingt, die illegalen Gewinne abzuschöpfen.“ Dieser Nachteil des geplanten Steuerabkommens werde auch nicht dadurch kompensiert, dass sich die Schweizer Behörden bei Verdacht auf Geldwäsche kooperativ verhalten. „Wo ein Anfangsverdacht fehlt, weil die Schweizer Banken die Gewinne aus den Geldanlagen nur anonym versteuern, kann die Polizei nicht ermitteln.“
Für skandalös hält die GdP zudem die von der Bundesregierung mit der Schweiz vereinbarten Steuersätze. Während für Arbeitnehmer in Deutschland ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt, sollen Steuerflüchtlinge ihre illegalen Geldanlagen mit einer einmaligen Nachzahlung von maximal 34 Prozent legalisieren können. Nach Informationen, die die Schweizer Banken für ihre Kunden online gestellt haben, soll der tatsächliche Steuersatz sogar noch niedriger liegen, bei 20 bis maximal 25 Prozent. „Das ist nicht nur sozial ungerecht, sondern wirkt wie eine Aufforderung zur Steuerhinterziehung“, sagte Richter.
Zudem sei es mehr als verwunderlich, dass die Bundesregierung den bereits vor einem Monat mit der Schweiz ausgehandelten Vertrag bislang nicht veröffentlicht hat. „Es drängt sich der Verdacht auf, dass den Steuerhinterziehern ein Vorsprung gegeben werden soll, um ihre illegalen Gelder erneut verstecken zu können, bevor Finanzverwaltung und Polizei auf die geplante Änderung der Rechtslage reagieren können.“
Anmeldung zum Doppelkopf-Turnier der Kreisgruppe freigeschaltet -
Termin Montag, 17.10.2011, 17:00 Uhr
Ab sofort könnt Ihr Euch zum diesjährigen Doppelkopf-Turnier unserer Kreisgruppe anmelden. Wie in den letzten Jahren sind auch "Einsteiger" herzlich willkommen, da der Spass im Vordergrund stehen soll!!! Das Startgeld (5 Euro) wird in Preisen ausgeschüttet. Jeder Teilnehmer erhält einen Preis.
Anmeldung telefonisch im GdP-Büro Essen, bei Klaus Zedler (829- 2401) oder per E-Mail an: H.Mueller@GdP-Essen.de

07. September 2011
Gehörschutz für die Polizei gefordert
Düsseldorf. Zwei der drei schwerverletzten Polizisten der Dortmunder Neonazi-Demonstration am vergangenen Samstag wurden durch Sprengkörper verletzt, die linke Gegendemonstranten auf die Polizisten geworfen haben. Zu den schweren Verletzungen wäre es nicht gekommen, wenn den Polizisten die gleichen Gehörschutzstöpsel zur Verfügung gestanden hätten, wie sie von der Bundeswehr benutzt werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert deshalb, dass alle Einsatzkräfte der Polizei mit Impulsschall-Gehörstöpseln ausgerüstet werden. „Dortmund ist kein Einzelfall, sondern wir erleben es immer wieder, dass Polizisten bei Demonstrationen und Fußballspielen mit Knallkörpern angegriffen werden, ohne dass sie dagegen geschützt sind. Deshalb fordern wir, dass alle Polizisten mit Impulsschall-Gehörstöpseln ausgestattet werden. Dadurch könnte die Druckwelle von Explosionskörpern abfangen werden, bevor sie das Ohr erreicht“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert.
Impulsschall-Gehörstöpsel können ohne Hör- und Kommunikationsverluste während des Polizeieinsatzes getragen werden, weil sie normale Umweltgeräusche nur minimal dämpfen, bieten aber einen sicheren Schutz bei plötzlichen Druckwellen, wie sie durch Explosionen ausgelöst werden. Bislang stehen der Polizei Impulsschall-Gehörstöpsel nur in Ausnahmefällen zur Verfügung.
Antrag auf Zusatzversorgung bei der "Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten"
Ende Mai 2011 fand in Berlin die dritte Tarifverhandlung zur Zusatzversorgung statt. Diese führte insbesondere bei der Problematik der Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten zu einem positivem Ergebnis:
Für die Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses wegen Mutterschutz nach dem 18.05.1990 wird ein fiktives Entgelt angesetzt; die Zeiten gelten als Umlage- und Beitragsmonate. Da die VBL entweder über keine oder nur spärliche Daten über diese Zeit verfügt, ist es erforderlich, einen entsprechenden Antrag mit geeigneten Nachweisen zum Beginn und Ende der Mutterschutzfristen zu stellen. Ab dem 01.01.2012 wird zu diesen Zeiten ein Meldeverfahren eingeführt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.04.2011 zur Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten für die Zeit vor dem 18.05.1990 konnte noch nicht umgesetzt werden, weil die Begründung der Entscheidung erst noch geprüft werden muss. Hierzu ist ein weiterer Verhandlungstermin für Anfang September 2011 verabredet worden, der derzeit noch mit den Arbeitgebern abgestimmt wird. Hierzu werden wir berichten. Kolleginnen, deren Arbeitsverhältnis wegen Mutterschutz nach dem 18.05.1990 ruhte, sollten unter Verwendung des anhängenden Antrags ihre Ansprüche geltend machen.
Antrag auf Anerkennung der Mutterschutzzeiten
04. September 2011
Angriffe auf die Polizei nutzen nur den Neonazis
Dortmund. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die massiven Angriffe gewaltbereiter Linksextremisten auf die Polizei am Rande des gestrigen Neonazi-Aufmarsches in Dortmund scharf kritisiert. „Wenn wir verhindern wollen, dass sich in Deutschland Neonazis breit machen, brauchen wir einen breiten gesellschaftlichen Widerstand gegen den braunen Sumpf, aber keine Gewalt gegen die Polizei“ sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Wer sein Mütchen dadurch kühlen will, dass er Polizisten mit Steinen, Sprengkörpern und Pfefferspray angreift, arbeitet nur den Rechtsextremisten in die Hände, die unsere Demokratie abschaffen wollen“. In Dortmund waren gestern 44 Polizeibeamte verletzt worden, drei von ihnen schwer.
Den Einsatz der Dortmunder Polizei bezeichnete Richter, der gestern gemeinsam mit dem stellvertretenden GdP-Landesvorsitzenden Adi Plickert selber viele Stunden den Protest gegen den Neonazi-Aufmarsch in Dortmund vor Ort beobachtet hat, als klug durchdacht und sehr hilfreich. „Die Einsatzleitung der Dortmunder Polizei hat trotz der schwierigen Sicherheitslage dem friedlichen Protest der Dortmunder Bürger gegen den Neonazi-Aufmarsch viel Raum gelassen. Selbst spontan angemeldete Protestaktionen wurden ermöglicht. Allen Einsatzkräften, auch aus den anderen Bundesländern, gilt für ihr professionelles Handeln unser ausdrücklicher Dank."
Zudem lobte Richter, dass es der Polizei durch ein massives Personalaufgebot gelungen ist, mit Ausnahme eines kleineren Zwischenfalls am Rande des Friedensfestes ein unmittelbares Aufeinandertreffen beider Seiten zu verhindern. „Das war kein leichtes Unterfangen, weil der Demonstrationsweg der Rechtsextremisten mitten durch den Dortmunder Norden geführt hat, ohne dass die Polizei eine rechtliche Möglichkeit hatte, das zu verhindern." Dass es dabei zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit für die Dortmunder Bürger gekommen ist und von der Polizei Sitzblockaden aufgelöst wurden, sei zwar politisch bedauerlich, aber rechtlich unvermeidbar gewesen. „Solange es keine verfassungskonforme Möglichkeit gibt, Aufmärsche von Neonazis zu verbieten, sind der Polizei die Hände gebunden“, sagte Richter. „Es ist Aufgabe der Politik, daran endlich etwas zu ändern.“
31. August 2011
GdP ruft zum Verzicht auf Blockaden auf
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat in einem offenen Brief zum Verzicht auf die geplanten Straßenblockaden beim Neonaziaufmarsch am kommenden Samstag in Dortmund aufgerufen. In dem vom Landesvorsitzenden Frank Richter unterzeichneten Brief heißt es: „Von führenden Vertretern der Initiative ‚Dortmund nazifrei’ wird der Polizei eine einseitige Stellungnahme am Rande des Neutralitätsgebotes unterstellt. Zudem wird auf der Homepage der Initiative dafür geworben, Blockadeaktionen durchzuführen. Sehr bewusst wird hier darauf hingewiesen, dass diese zwar nicht legal, aber legitim seien.“ Dieses dürfe nicht unwidersprochen hingenommen werden.
In dem offen Brief erinnert der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende die Verantwortlichen der Initiative „Dortmund nazifrei!“ ausdrücklich daran, dass er persönlich, ebenso wie seine Kolleginnen und Kollegen „mit Entschiedenheit jede Art von faschistischem Gedankengut ablehnt“. Trotzdem hätten Polizisten nicht das Recht, darüber zu entscheiden, wer in Deutschland für seine politische Meinung auf die Straße gehen darf: „Polizistinnen und Polizisten sind keine Richter. Wenn eine Versammlung oder Demonstration aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verboten werden kann, muss die Polizei diese schützen – ob sie will oder nicht!“
Zugleich fordert Richter ein konsequenteres Vorgehen der Politik gegenüber extremistischen Organisationen. Wörtlich heißt es dazu in dem offenen Brief: „Die GdP hat bereits 1994 auf ihrem Bundeskongress in Dresden gefordert, neonazistischen Bestrebungen die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu entziehen. Unsere Initiative stieß auf viel Sympathie und Beifall, aber die Politik hatte nicht den Mut, diesen gemeinsamen Weg mit uns zu gehen.“
Offener Brief zum Download
31. August 2011
GdP präsentiert Konzept zur nachhaltigen Erhöhung der Verkehrssicherheit
Düsseldorf. 550 Menschen haben im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen im Straßenverkehr ihr Leben verloren, der Großteil davon durch überhöhte Geschwindigkeit, viele auch durch Alkoholmissbrauch. In ihrem neuen Verkehrspolitischen Programm fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW deshalb eine generelle Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 130 km/h sowie eine Reduzierung der Promillegrenze auf 0,3. Ein weiterer Schwerpunkt des mehr als 80 Einzelempfehlungen umfassenden Verkehrspolitischen Programms der GdP ist die nachhaltige Stärkung des Verkehrsbereichs der Polizei.
„Wir kämpfen für die Vision Zero, die Reduzierung der Zahl der Verkehrstoten auf Null. Deshalb ist die Diskussion über neue Geschwindigkeitsgrenzen unvermeidlich – inner- wie außerorts“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter zum heute veröffentlichten Verkehrspolitischen Programm seiner Gewerkschaft. Neben der Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen halten die Verkehrsexperten auch eine Umkehrung der bestehenden 50/30 km/h-Regelungen in den Städten für sinnvoll. „Statt Wohngebiete durchgängig als Tempo 30-Zonen auszuweisen, müssen wir darüber nachdenken, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Städten auf 30 Stundenkilometer zu beschränken. Durchgangsstraßen, auf denen schneller gefahren werden darf, würden dann entsprechend ausgeschildert. Wenn Menschenleben dadurch nicht gefährdet werden, könnte die Geschwindigkeit dort auch höher als 50 km/h liegen“, sagte Richter.
Zudem fordert die GdP, den Verkehrsbereich zu stärken. „Die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei ist langfristig angelegt. Sie kann nur dann erfolgreich sein, wenn dem Verkehrsbereich das notwendige Personal zur Verfügung steht, um die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überwachen.“
Verkehrspolitisches Programm zum Download
29. August 2011
Richter: Elektronische Fußfessel ist riskante Beruhigungspille
Berlin. Als „riskante Beruhigungspille“ bezeichnete der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Frank Richter, die kommende Überwachung von aus der Haft entlassenen Gewalt- und Sexualtätern durch eine sogenannte elektronische Fußfessel. Anlässlich der heutigen Unterzeichnung eines Länder-Staatsvertrages zum Aufbau einer in Hessen angesiedelten gemeinsamen Überwachungszentrale für rückfallgefährdete Straftäter mahnte Richter: „Die Länder gehen ein hohes Wagnis ein. Eine Fußfessel hält Sexualstraftäter nicht davon ab, ein Kind zu missbrauchen. Die Technik ist nicht in der Lage, vor einem strafbaren Übergriff auf ein Opfer zu warnen. Und selbst wenn sie es könnte, wären die Reaktionszeiten für ein Eingreifen der Polizei viel zu kurz.“ Fußfesseln, so Richter, könnten allenfalls helfen, den Täter im Nachhinein zu überführen, aber sie böten dem Opfer keinerlei Schutz.
Anders als von den Justizministern vorgegaukelt, sind elektronische Fußfesseln deshalb kein Ersatz für eine Unterbringung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter in geschlossenen Therapieeinrichtungen“, betonte Richter. „Hier gibt es in den meisten Bundesländern noch immer massiven Nachholbedarf“.
Erlass bzw. besser „VERWIRRUNG“ zum Nachersatzverfahren
Die Kreisgruppe Essen/Mülheim sieht beim Erlass zur Verjüngung des Ermittlungsdienstes bei der Direktion –K- noch großen Nachbesserungsbedarf.
Das Verfahren zur Verjüngung des Ermittlungsdienstes bei –K- trifft bei Kolleginnen und Kollegen des PP Essen, die ihr berufliches Ziel bei der
Direktion –K- sehen, auf Unverständnis und zum Teil auf Empörung.
Es ist nicht nach zu vollziehen, warum hier die Altersbeschränkung bei 30 Jahren liegt? Man könnte hier auch von Altersdiskriminierung sprechen.
Warum diese brutale Hektik? Warum hat man nicht an die Behörden appelliert, für eine Verjüngung bei den Direktionen –K- zu sorgen?
Mit vernünftigen Konzepten, wie zum Beispiel beim PP Essen mit dem
Personalentwicklungskonzept, hätte man die Verjüngung sehr gut regeln können und es wäre nicht zu solch großem Frust unter den Kolleginnen und Kollegen gekommen.
Aus dem Erlass geht nicht hervor, ob es in Zukunft nicht eine generelle Altersgrenze geben wird. Endet die Übergangsregelung wirklich Ende 2013?
Viele Kolleginnen und Kollegen bekommen auf Fragen kaum zuverlässige Antworten.
Der Vorsitzende des Hauptpersonalrates im Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK), Adi Plickert (GdP), hat den Abteilungsleiter der Abteilung 4 (Polizei), Herrn Düren des MIK NRW dringend geraten, diesen Erlass zurückzuziehen.
Auch der Landesbezirk der GdP hat umgehend eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Positionspapiers zu diesem Erlass eingesetzt.
Sollte der Eindruck entstanden sein, dass die GdP diesen Erlass als Erfolg bewertet, so liegt die Ursache wohl an der missverständlichen Formulierung des Infoschreibens der GdP (Korrektur liegt vor).
Erfolgreich war zwar, dass man den Erlass, den man nicht verhindern konnte, noch an einigen Stellen entschärfen konnte, aber zur Zufriedenheit des Hauptpersonalrates und der GdP ist das Ergebnis sicher nicht.
Alle Kreisgruppen des Landes und der Landesbezirk der GdP werden sich mit dem Erlass in dieser Form nicht abfinden.
Es muss ein ausgewogenes Konzept zur Verjüngung des Ermittlungsdienstes geben, ohne die Kolleginnen und Kollegen der Direktion GE aus dem Auge zu verlieren. Denn auch hier wird es in Zukunft ein Altersproblem auf den Streifenwagen geben.
Den Kolleginnen und Kollegen die in die Direktion –K- wechseln wollen und über 30 sind, muss man ein verlässliches Konzept an die Hand geben aus dem hervorgeht, dass ein Wechsel nach 2013 weiterhin möglich ist.
Mit der jetzigen Veröffentlichung des Erlasses zum Nachersatz herrscht nur Verwirrung.
Die Personalräte im Lande sind es, die jetzt auch aus einer Unsicherheit heraus die Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen führen, obwohl dieser Erlass so viele Fragen offen und Interpretationen zulässt.
Wenn man bedenkt, dass man bis zur Veröffentlichung des Erlasses mit 30 Jahren noch zu jung war, um in die Direktion K zu wechseln, ist man umso erstaunter, dass man jetzt plötzlich ab dem Stichtag
„30 Jahre“ zu alt für die Direktion K sein soll.
Das kann nun wirklich keiner mehr verstehen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir bleiben am Ball.
Wir wollen Sicherheit und Klarheit und keine Schnellschüsse, die Personalräte und unsere Kolleginnen und Kollegen nicht mehr verstehen.
Manfred Swienty
(Stellv. Vorsitzender)
16. August 2011
GdP-Fußball-Forum
Fußball ohne Gewalt
NRW ist ein ganz besonderer Fußballstandort. Immerhin kommen von hier mit Dortmund, Schalke, Köln, Leverkusen und Mönchengladbach fünf der 18 Mannschaften der ersten Bundesliga. Und auch in der 2. Bundesliga ist NRW mit fünf von 18 Klubs dabei (Düsseldorf, Duisburg, Aachen, Paderborn und Bochum). Wenn es hier gelingt, die Gewalt in und um die Stadien zurückzudrängen, ginge davon ein bundesweites Signal aus.
Bereits zum zweiten Mal hat deshalb der GdP-Landesbezirk zu einem Fußball-Forum eingeladen. Unter dem Motto „Fußball in NRW – gemeinsam gegen Gewalt“ werden am 28. September im RheinEnergieStadion in Köln Fußballverantwortliche bei der Polizei, aus den Vereinen und dem DFB sowie den Fan-Initiativen über die Chancen einer NRW-Perspektive zur Abbau der Gewalt beim Fußball diskutieren.
Referenten des eintägigen Fußball-Forums sind u.a. der Einsatzreferent des Innenministeriums, Bernd Heinen, Fußballexperte Manni Breukmann, der Polizeiführer Fußball des Polizeipräsidiums Düsseldorf, Hans-Joachim Kensbock-Rieso, der NRW-Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte, Ralf Zänger, sowie die GdP-Vorstandsmitglieder Frank Richter und Adi Plickert.
Das Fußball-Forum steht allen GdP-Mitgliedern offen. Infos und Anmeldung: GdP Landesbezirk NRW, Abteilung Bildung, Martin Volkenrath, Tel. 0211/29 101 42, E-Mail: martin.volkenrath@gdp-nrw.de
Plakat zum Download
15. August 2011
Vorzeitiger Ruhestand für Klaus Steffenhagen
Polizist und Gewerkschafter mit Visionen
Düsseldorf. Die GdP hat die Nachricht vom vorzeitigen Rücktritt des Kölner Polizeipräsidenten, Klaus Steffenhagen, mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Steffenhagen hatte am letzten Freitag Minister Ralf Jäger um seine vorzeitige Zurruhesetzung zum 30.09.2011 gebeten.
Frank Richter, GdP-Landesvorsitzender: „Dieser Schritt kommt für uns alle überraschend. Klaus Steffenhagen hat sich in den letzten Jahren nicht nur um die Kölner Polizei verdient gemacht, sondern hat immer die Weiterentwicklung der nordrhein-westfälischen Polizei im Auge gehabt. Seine Visionen einer professionellen und leistungsstarken Polizei haben weit über die Grenzen NRW’s hinaus Beachtung gefunden.“ Daneben ist Steffenhagen, der von 1987 bis 1997 Landesvorsitzender der GdP-NRW war, auch stets ein überzeugter Gewerkschafter gewesen, dem die GdP in NRW vieles zu verdanken hat, so Richter weiter.
„Nach über 40 Jahren im Dienst der Polizei und der GdP in NRW muss man seinen Schritt akzeptieren. Wir wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg alles Gute.“
Nachersatz/Versetzungen - Erlass führt zu kontroversen Diskussionen
Nach dem der vorgenannte Erlass am 27.07.2011 an die Behörden verschickt wurde, haben uns hierzu eine Vielzahl von Zuschriften und Kommentare, mit völlig unterschiedlichem Tenor, erreicht. Sind die Einen erleichtert, dass sie in die Direktion K versetzt werden können bzw. die Direktion K auch verjüngt wird, drücken die Anderen ihr absolutes Unverständnis über die neuen Regelungen aus. Die GdP sieht auf jeden Fall Nachbesserungsbedarf.
Wir wollen nachstehend nochmals die konkreten Abläufe darstellen:
Mit Datum vom 08.07.2011 ging mit dem Hinweis auf das gleichzeitig eingeleitete Anhörungsverfahren beim PHPR gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 4 LPVG ein Erlassentwurf in die Behörden, der im Vergleich zu den letzten Jahren neue Regelungen zum Inhalt hatte.
Gemäß Ziffer 2.1 sollte die Verweildauer in der Bereitschaftspolizei von 3 auf mindestens 2 Jahre reduziert werden. Ausnahmen waren möglich, wenn nicht genügend Nachersatz zur Verfügung stehen würde.
Gemäß Ziffer 2.4 sollte sich der Nachersatz der Direktion K von 2011 bis 2014 ausschließlich aus Beamtinnen und Beamten unmittelbar an deren einjährigen Verwendung im Wachdienst bzw. zwei- oder dreijährigen Verwendung in der Bereitschaftspolizei rekrutieren. Ausnahmen waren zugelassen, jedoch nicht näher bezeichnet und standen unter dem Genehmigungsvorbehalt des MIK.
Der Polizeihauptpersonalrat befand sich zu diesem Zeitpunkt (08.07.2011) in einem Anhörungsverfahren gemäß § 75 (1) Nr. 4 LPVG (behördliche und betriebliche Grundsätzen der Personalplanung). Mit Inkrafttreten des neuen LPVG am 16.07.2011 wurde hieraus jedoch ein Mitwirkungstatbestand gemäß § 73 Nr. 4 LPVG, was eine deutliche Stärkung der Möglichkeiten des PHPR zur Folge hatte. Unter anderem sieht das LPVG in diesen Fällen gemäß § 69 LPVG vor, dass die beabsichtigten Maßnahmen vor der Durchführung mit dem Ziel der Verständigung zwischen Dienststellenleiter und Personalvertretung zu erörtern sind. Da es sich aber auch weiter nicht um einen Mitbestimmungstatbestand nach § 72 LPVG handelte, der die Zustimmung des PHPR erforderlich gemacht hätte, bestand für den PHPR keinerlei Möglichkeit, diesen Erlassentwurf zu stoppen und ein Einigungsstellenverfahren gemäß § 66 Abs. 7 LPVG einzuleiten.
Adi Plickert, Vorsitzender des PHPR: „Ich habe sowohl mit dem Abteilungsleiter, Herrn Düren, als auch dem Landeskriminaldirektor, Herrn Schürmann gesprochen und dringend geraten, den Erlassentwurf zurückzuziehen und den Behörden über einen längeren Zeitraum (10 Jahre) mehr Flexibilität einzuräumen. Hierzu war man nach dem zurückliegenden Verhalten einiger Behörden (Nichtanwendung der 75 % Klausel) nicht mehr bereit. Für den PHPR bestand somit nur noch die Möglichkeit aus dem Verfahren auszusteigen, was zur Konsequenz gehabt hätte, dass keinerlei Änderungen mehr am Erlassentwurf vorgenommen worden wären. Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen, im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen weiter zu verhandeln, um Verbesserungen zu erzielen.“
Aus Sicht der GdP bleibt festzustellen, dass auch der neue Erlass zu kurzsichtig angelegt und somit nicht zielführend ist. Umso wichtiger war es, dass es der GdP-Fraktion im PHPR gelungen ist, den Erlassentwurf in Teilen zu verändern bzw. Vertrauensschutzregelungen einzufügen.
Ohne diese Veränderungen hätte der Erlass in dieser Polizei keinerlei Akzeptanz erfahren.
Der Landesvorstand der GdP hat umgehend eine AG eingesetzt und mit der Erarbeitung eines Positionspapiers beauftragt. Ziel muss es sein, dass alle Direktionen innerhalb der Polizei, von den Mehreinstellungen der nächsten Jahre profitieren und eine kontinuierliche Altersentwicklung (Verjüngung) gewährleistet wird.
Erreichte Veränderungen:
- Beschreibung weiterer Gruppenfunktionen in der Bereitschaftspolizei die Bestandsschutz erhalten.
- Die Laufzeit für den Nachersatz in der Direktion K wird um ein Jahr verkürzt und gilt nunmehr bis zum Jahr 2013.
- Die Regelungen gelten nicht für alle Kolleginnen und Kollegen, die sich im persönlichen Versetzungsverfahren 2011 befinden.
- Neben den Berufsanfängern (nach Wachdienst/ Bereitschaftspolizei) können alternativ Kolleginnen und Kollegen zugelassen werden, die nicht älter als 30 Jahre sind.
- Für Kolleginnen und Kollegen, die sich in örtlichen Personalentwicklungskonzepten für die Direktion Kriminalität befinden, können ebenfalls Ausnahmen beim MIK beantragt werden.
- In Behörden in denen der Nachersatz im Anschluss an die Erstverwendung nicht ausreicht, können Beamtinnen/Beamte zugelassen werden, die nicht älter als 35 Jahre sind.
09. August 2011
Polizisten dürfen nicht zum Freiwild werden
Düsseldorf. Mit Bestürzung hat die GdP-NRW auf den hinterhältigen Angriff auf eine Polizistin und einen Polizisten reagiert, die in der letzten Nacht auf einem Parkplatz in Gelsenkirchen schwer verletzt wurden. Frank Richter, GdP-Landesvorsitzender: „Unsere Gedanken gelten jetzt zunächst unserer Kollegin und unserem Kollegen. Wir hoffen, dass sie möglichst bald von ihren Verletzungen genesen und dieser feige und heimtückische Angriff keine bleibenden Spuren bei ihnen hinterlässt. Die GdP wird sie, wenn es gewünscht ist, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen."
Es könne nicht hingenommen werden, so Richter weiter, dass Polizisten bewusst und gezielt in Hinterhalte gelockt werden, mit dem Ziel sie schwer zu verletzten oder gar zu töten. „Wir reden hier nicht mehr von Einzelfällen. Der Freund und Helfer wird bewusst zum Opfer gezielter Gewalt.“ Allein innerhalb des letzten Jahres ist es zu mehreren schweren Angriffen gekommen, so der GdP-Landeschef. Der Staat müsse die Kolleginnen und Kollegen besser schützen, dazu fordere die GdP seit längerem schärfere Gesetze zur Erhöhung der Abschreckungswirkung.
„Wer Polizisten angreift, greift den Staat an. Mitleid hilft uns jetzt nicht mehr weiter, Reaktionen sind erforderlich. Ich bin es leid, gebetsmühlenartig einen besseren Schutz zu fordern und immer häufiger angegriffenen und verletzten Polizisten erklären zu müssen, warum der Staat nur halbherzig handelt.“
03. August 2011
Keine Entspannung bei der Verkehrsunfallentwicklung
Zahl der Verletzten und Toten im Straßenverkehr sind Besorgnis erregend
Düsseldorf. Mit großer Besorgnis nimmt die GdP NRW die Entwicklung der Verkehrsunfallstatistik für das erste Halbjahr zur Kenntnis. Auch wenn die Gesamtunfallzahlen stagnieren (ein leichter Rückgang von 0,6 %), ist der Anstieg der im Verkehr getöteten (ein Plus von 14,5 %) und der schwerverletzten Verkehrsteilnehmer (Plus 9,5 %) Besorgnis erregend. Laut Statistik ist vor allem die Gruppe der Zweiradfahrer überproportional von schweren Unfällen mit Todesfolge betroffen.
„Zweiradfahrer haben im Straßenverkehr in NRW ein besonders hohes Risiko verletzt oder getötet zu werden“, kommentierte der Landesvorsitzende Frank Richter die Zahlen der Verkehrsunfallentwicklung.
Besonders auffällig ist, dass gerade Zweiradfahrer bei schweren Unfällen häufig nicht zu den Verursachern, sondern zu den Verkehrsopfern zählen.
Frank Richter: „Dieser erschreckenden Entwicklung muss aus polizeilicher Sicht eine höhere Verkehrsüberwachungsdichte entgegengesetzt werden und gleichzeitig sind Präventionsmaßnahmen, die die Gefahren im Straßenverkehr verdeutlichen, zu erhöhen. Auch ist jeder Verkehrsteilnehmer gefordert, seinen eigenen Beitrag zu einer höheren Verkehrssicherheit beizusteuern. Fahrsicherheitstrainings helfen hier, die Gefahren im alltäglichen Straßenverkehr besser zu bewältigen.“
01. August 2011
Minister sendet richtiges Signal
Kennzeichnungspflicht für Polizisten
Düsseldorf. Als richtiges Signal wertet die Gewerkschaft der Polizei NRW die Entscheidung von Minister Ralf Jäger, auch zukünftig keine generelle Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten in NRW einzuführen. Frank Richter, GdP-Landesvorsitzender: „Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Bereitschaftspolizeien laufen ansonsten Gefahr, leicht identifizierbar und damit bis in den Privatbereich verfolgbar zu werden. Die Erfahrung zeigt, das Strafanzeigen oft lediglich als Einschüchterungs- und Verunsicherungsmittel eingesetzt werden ohne tatsächlichen Hintergrund. Es ist erfreulich, dass der Minister unseren Argumenten gefolgt ist.“
In Fällen, in denen tatsächlich Fehlverhalten im Einsatz auftrete, könnten die betroffenen Polizistinnen oder Polizisten durch die Vorgesetzten und mittels der taktischen Zeichen identifiziert werden, so Richter weiter. Im Einzeldienst kann sich Richter z.B. für den Bezirksdienst eine Kennzeichnung unter gewissen Voraussetzungen vorstellen. „Wenn Polizistinnen und Polizisten im Alltagsdienst dem Bürger nicht anonym, sondern mit vollem Namen gegenübertreten und dazu Namensschilder tragen wollen, sollten sie darüber selbst entscheiden können.“
01. August 2011
Sternfahrt für mehr Zivilcourage gestartet
Dortmund. In den Ballungszentren und den großen Städten sind gewalttätige Übergriffe auf öffentlichen Plätzen längst zur Tagesordnung geworden. Zeugen und zufällig vorbeikommende Passanten schauen weg, statt den Opfern zu helfen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) will die zunehmende Gleichgültigkeit gegenüber der Gewalt nicht hinnehmen. Unter dem Motto "Tu was – Für mehr Zivilcourage" sind deshalb heute von Dortmund aus 25 Polizeibeamte zu einer sechstägigen Fahrradsternfahrt nach Berlin aufgebrochen. „Mit der Sternfahrt setzen wir ein Zeichen gegen das Wegschauen. Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen, aber oft hilft schon die gezielte Ansprache der Täter, um die Gewalt zu stoppen“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Signal-Iduna Versicherung, Reinhold Schulte, hatte Richter heute Vormittag die Teilnehmer der Sternfahrt in Dortmund auf ihrem Weg nach Berlin geschickt.
Die Sternfahrt für mehr Zivilcourage wird heute noch in Hamm und Bielefeld Station machen, bevor es morgen über Niedersachsen weiter in Richtung Berlin geht. Dort werden die Teilnehmer der Sternfahrt am 6. August mit zwei weiteren Radfahrergruppen zusammentreffen, die sich heute von Frankfurt/M. und Bayreuth aus ebenfalls auf den Weg nach Berlin gemacht haben.
Mehr Infos über die Sternfahrt vor Ort:
Tobias Conradi, mobil 0171/89455710
26. Juli 2011
Chance zur Verjüngung des Ermittlungsdienstes nutzen!
Düsseldorf. Auf Initiative der GdP-Fraktion im Hauptpersonalrat der Polizei hat das Innenministerium den Erlass zum Nachersatz für frei werdende Stellen korrigiert. Um eine deutliche Verjüngung der Direktion Kriminalität zu erreichen, sollen bis Ende 2013 ausschließlich Beamtinnen und Beamte unmittelbar im Anschluss an eine einjährige Verwendung im Wachdienst bzw. an eine zwei- oder dreijährige Verwendung in der Bereitschaftspolizei in den K-Bereich versetzt werden. Anders als zunächst geplant, sollen in diesjährigen Versetzungsverfahren aber auch dienstältere, erfahrene Polizeibeamte, die in ihrer Herkunftsbehörde bereits in der Direktion Kriminalität tätig waren, nach einer Versetzung in eine andere Polizeibehörde weiter bei der Kriminalpolizei eingesetzt werden können. Zudem sollen sich auch Beamtinnen und Beamte aus anderen Bereichen, die nicht älter als 30 Jahre sind, für eine Versetzung in die Direktion Kriminalität bewerben können.
Der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Adi Plickert, der die Änderungen des ursprünglichen Erlasses maßgeblich mit verhandelt hat, zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden. „Wir brauchen dringend eine Verjüngung der Ermittlungsdienste. Aber wir dürfen dabei das Erfahrungswissen dienstälter Kolleginnen und Kollegen nicht über Bord werfen. Ein Kriminalkommissariat, das ausschließlich aus sehr jungen Kolleginnen und Kollegen besteht, würde niemandem nutzen“, betonte Plickert. Zufrieden ist der stellvertretende GdP-Landesbezirksvorsitzende auch mit dem Stil der Verhandlungen mit dem Innenministerium. „Die Gespräche waren langwierig und von der Sache her schwierig. Aber sie waren fair und letztendlich für beide Seiten erfolgreich.“
Die Gewerkschaft der Polizei sieht in dem neuen Erlass zudem eine Chance, auch über 2013 hinaus zu einer nachhaltigen Verjüngung der Ermittlungsdienste zu kommen. Der Geschäftsführende GdP-Landesbezirksvorstand (GVS) hat auf seiner heutigen Sitzung dazu bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt. „Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Altersstruktur der Ermittlungsdienste nachhaltig verjüngt werden kann, ohne dass dadurch die ohnehin dramatische Vergreisung anderer Arbeitsbereiche zusätzlich befördert wird“, erklärte Plickert nach der GVS-Sitzung.
26. Juli 2011
Oberhausen ist Vorbild für andere Länder
Düsseldorf. Das heute vom Landschaftsverband Rheinland vorgestellte neue Theraphiezentrum für aus der Haft entlassene gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter hat nach Meinung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Vorbildcharakter für andere Bundesländer. „Es gibt nicht nur in NRW Straftäter, die nach der Verbüßung ihrer Haft weiter in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden müssen, weil sie gefährlich sind. Deshalb müssen auch andere Bundesländer eigene Theraphiezentren aufbauen“, fordert der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.
Nach Berechnungen von Landesjustizminister Thomas Kutschaty (SPD) müssen auf Grund der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtshofs in den kommenden Jahren alleine in NRW bis zu 140 Sexual- und Gewaltstraftäter aus der Sicherheitsverwahrung entlassen werden, obwohl sie weiter als gefährlich gelten. „Wir können nicht alle entlassenen Sexualstraftäter rund um die Uhr bewachen, sondern müssen uns an den Gedanken gewöhnen, dass es Menschen gibt, die auch nach ihrer Haft in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden müssen. Das gilt für alle Bundesländer“, sagte Richter. Für die GdP ist bezeichnend, dass der erste Straftäter, der Anfang August in Oberhausen unterbracht werden soll, aus Bayern kommt und nicht aus NRW. „Das ist eine Form von Tourismus, die wir nicht brauchen.“
Die GdP erinnert zudem daran, dass nicht nur die Unterbringung entlassener Straftäter in geschlossene Einrichtungen viel Geld kostet, sondern dass eine Dauerüberwachung durch die Polizei noch viel teurer ist. „Sie kann zudem nicht verhindern, dass es erneut zu einem Kindesmissbrauch kommt, wenn die Maßnahmen der Polizei zurückgefahren werden müssen, weil Therapeuten die Rückfallgefahr plötzlich als geringer einstufen“, sagte Richter.
22. Juli 2011
Triebtäter interessieren Fußfesseln nicht
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die geplante bundesweite Einführung von Fußfesseln zur Überwachung von entlassenen Sexualstraftätern als "bloßes Placebo zur Beruhigung der Bevölkerung" kritisiert. "Sexualstraftäter sind triebgesteuert. Eine Fußfessel hält sie nicht davon ab, ein Kind zu missbrauchen", sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. Fußfesseln könnten allenfalls helfen, den Täter im Nachhinein zu überführen, aber sie bieten dem Opfer keinerlei Schutz. Anders als von den Justizministern vorgegaukelt, spare die Fußfessel zudem auch kein Personal bei der Polizei. "Wenn eine Fußfessel dem Opfer überhaupt etwas bringen soll, müssen Einsatzkräfte sofort vor Ort sein, wenn sich ein entlassener Sexualstraftäter einem kritischen Ort nähert. Zum Beispiel einem Kinderspielplatz", sagte Richter.
Die GdP stützt damit ausdrücklich die Position von Landesjustizminister Thomas Kutschaty (SPD), der bereits unmittelbar nach Unterzeichnung des Staatsvertrags der Länder zum Aufbau einer gemeinsamen Überwachungszentrale für rückfallgefährdete Sexualstraftäter vor überzogenen Erwartungen an die Fußfessel gewarnt hatte.
Positiv bewertet die GdP hingegen, dass die Länder mit dem Staatsvertrag erstmals öffentlich eingeräumt haben, dass das Problem des Umgangs mit entlassenen Sexualstraftätern nur in enger Abstimmung zwischen allen Ländern und dem Bund gelöst werden kann. "Sexualstraftäter sind krank, sie müssen auch nach der Haft in geschlossenen Einrichtungen unterbracht werden", sagte Richter. "Deshalb muss jedes Land, wie NRW das bereits gemacht hat, geschlossenen Therapieeinrichtungen für seine entlassenen Sexualstraftäter aufbauen. Das funktioniert aber nur, wenn sich alle Länder ihrer Verantwortung stellen, statt sich hinter dem Placebo Fußfessel zu verstecken."
21. Juli 2011
GdP dringt auf Aufwertung des höheren Dienstes
Dortmund. „Ohne ein gezieltes Personalentwicklungskonzept für den höheren Dienst wird es in den kommenden Jahren zu massiven Problemen bei der Polizei kommen“, darauf hat der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter heute auf einer Führungskräftetagung seiner Gewerkschaft in Dortmund hingewiesen. „Der Aufstieg in den höheren Dienst ist in NRW inzwischen so unattraktiv, dass wir nicht mehr genügend Nachwuchskräfte finden, die bereit sind, persönliche Nachteile in Kauf zu nehmen, um eine Führungsfunktion bei der Polizei zu übernehmen“, sagte Richter. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert, dass es im Innenministerium an Anerkennung und Wertschätzung gegenüber denjenigen fehlt, deren Arbeit wesentlich für den hohen Qualitätsstandard der Polizei ist. „Ändert sich daran nichts, wird unser Land seine führende Position im Bereich der Inneren Sicherheit verlieren.“
Neben verlässlichen Aufstiegsperspektiven für die Führungskräfte bei der Polizei fordert die GdP eine generelle Ausweitung der Stellen im höheren Dienst. „In den Polizeibehörden vor Ort sind gerade einmal ein Prozent aller Polizisten im höheren Dienst. Das ist viel zu wenig, um den tatsächlichen Bedarf an Führungsfunktionen besetzen zu können“, sagte Richter. Die GdP fordert, dass die Zahl der Stellen im höheren Dienst bei der Polizei auf drei Prozent steigt.
An der Führungskräftetagung der GdP in Dortmund nehmen 140 Polizeibeamtinnen und -beamte des höheren Dienstes aus ganz NRW teil.
11. Juli 2011
Gut gewollt heißt nicht gut gemacht
Der Erlass zum neuen Nachersatz-/Versetzungsverfahren vom 08.07.2011 führt nach Auffassung der GdP zu erheblichen negativen Auswirkungen auf den Ermittlungsdienst und bei der Bereitschaftspolizei. So erfreulich es ist, dass die zuvor verlautbarten, noch weniger zielführenden Absichten des Innenministeriums (sechs Jahre Erstverwendungssperre, zwei Jahre Wach-/Ermittlungsdienst/Bereitschaftspolizei) nicht umgesetzt wurden, so wenig vermag auch das jetzt gewählte System zu überzeugen.
Zur Kritik im Einzelnen
● Ermittlungsdienst
Bisher konnten 75 Prozent des erforderlichen Nachersatz durch junge Beamtinnen und Beamte nach ihrer vierjährigen Erstverwendung besetzt werden. Daneben konnten sich auch Kolleginnen und Kollegen, die die Grenze von 40 Lebensjahren noch nicht überschritten haben, auf diese Funktionen bewerben. Nunmehr soll der Nachersatz in der Direktion Kriminalität bis 2014 nur noch aus Beamtinnen und Beamten nach ihrer Erstverwendung in der Bereitschaftspolizei bzw. im Wachdienst erfolgen.
● Bereitschaftspolizei
Die Verweildauer und das Freiwilligkeitsprinzip werden geändert. Die Mindestverwendungszeit für Gruppenbeamte beträgt zukünftig zwei Jahre, die Höchstverwendungszeit drei Jahre. Ausnahmen hiervon soll es u.a. nur noch geben, wenn der tatsächlich zur Verfügung stehende Nachersatz nicht ausreicht, um den Bedarf einer Behörde auszugleichen.
Bewertung
- Im Ermittlungsdienst ist derzeit die Gruppe der 50- bis 62jährigen Kolleginnen und Kollegen überproportional vertreten. Ob diese Problematik jedoch mit einem 1:1-Ersatz durch Berufseinsteiger bis 2014 zu lösen ist, scheint fraglich. Zumal durch dieses Verfahren andere Problemlagen entstehen würden. Bis 2014 werden sich – abgesehen von wenigen, durch das Ministerium zugelassene Ausnahmen – keine 30- bis 50jährigen aus anderen Bereichen mehr bewerben können. Für Verwendungseingeschränkte Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bereichen besteht also in den nächsten Jahren nicht mehr die Möglichkeit, in den Bereich Kriminalität zu wechseln.
Im diesjährigen Versetzungsverfahren konnten ca. 80 bis 100 Kolleginnen und Kollegen aus dem Ermittlungsdienst damit rechnen, zu ihrer Wunschbehörde versetzt zu werden. Nach dem neuen Erlass könnte es jedoch dazu kommen, dass diese langjährigen Ermittler nun in den Wachdienst versetzt werden und als Ersatz dafür Fachhochschüler nach nur einjähriger Verwendung im Wachdienst in den Ermittlungsdienst kommen. Die daraus resultierenden Qualitätsverluste sind vorprogrammiert. Sollten die Kolleginnen und Kollegen ihre Versetzungsgesuche jedoch zurückziehen, würde dies Auswirkungen auf den der Behörde zugewiesenen Nachersatz haben.
- Der Einsatzwert und die Professionalität der Hundertschaften wäre mit einer Reduzierung der Verweildauer auf zwei Jahre nicht mehr zu halten. Selbst wenn man die Führungskräfte und Funktionskräfte abzieht, müssten jährlich 650 Kolleginnen und Kollegen ausgetauscht werden.
Die Aufgabe des Systems der Freiwilligkeit stellt aus Sicht der GdP ein besonderes Problem dar. Der bisherige Mix aus Freiwilligen- und Pflichtverwendungen garantierte u.a. den hohen Standard der Hundertschaften. Die neuen Regelungen könnten zu Motivationshemmnissen führen. Die freiwillige Verwendung garantiert ein hohes Engagement und große Berufszufriedenheit. Zwangsverpflichtungen würden dazu führen, dass diejenigen, die nicht gerne in die Hundertschaften möchten, dort hinversetzt werden, andere, die gerne dort ihren Dienst verrichten, weg versetzt werden.
Die Auswirkungen auf die Aufgabenbewältigung sind vorhersehbar.
- Weitere Fragen wie Fortbildung, Funktionsfähigkeit während der sechsmonatigen Einführungsfortbildung, Doppelausstattung sowie weitere spezielle Funktionen, die nur durch eine gesonderte intensive Fortbildung wahrgenommen werden können etc., sind nicht geklärt.
Die Realität an einigen Standorten wird verkannt. Nur durch die hohe Anzahl von Freiwilligen ist es dort möglich, dass Kolleginnen/Kollegen nicht ein zweites bzw. drittes Mal in die Hundertschaften müssen, da der Nachersatz nicht ausreicht. Eine konsequente Umsetzung des neuen Konzeptes müsste hier zu einer Sonderquote führen.
- Auch das persönliche Versetzungsverfahren über eine Landesliste müsste zukünftig entfallen, da Behörden für den Nachersatz Bereitschaftspolizei ausschließlich Fachhochschüler zugewiesen bekommen müssten.
Zu Recht hat Landesvorsitzender Frank Richter deshalb das neue Konzept bereits mehrfach kritisiert: „Die GdP unerstützt alle sinnvollen Überlegungen, die Altersstruktur in der gesamten Polizei zu verbessern. Dies haben wir Minister Jäger auch schriftlich mitgeteilt. Ziel bei solchen Überlegungen muss es jedoch sein, alle Beteiligten mit einzubeziehen“, erklärte Richter. „Dies ist in diesem Fall jedoch nicht geschehen, da alle Entscheidungsprozesse ausschließlich und allein im Ministerium getroffen wurden.“ Die GdP kritisiert, dass weder die Behördenleitungen noch die Führungskräfte der Polizei zum neuen Nachersatzverfahren befragt bzw. um Stellungnahme gebeten worden sind. „Wer so vorgeht, darf sich nicht wundern, wenn die von oben verordnete Entscheidung abgelehnt wird und auf Kritik und Demotivation stößt“, betonte Richter. Die GdP lehnt die vom Ministerium vorgelegten Veränderungen ab, weil sie zu deutlichen Qualitätsverlusten bei der Aufgabenbewältigung führen und zudem zum Teil sogar zusätzliche Probleme verursachen. „Der vom Ministerium gewünschte Effekt bei der Bereitschaftspolizei (Erhöhung der Durchlaufquote um ca. 150 bei 18 Hundertschaften) ist zu gering, um dafür den hohen Qualitätsstandard der NRW-Einheiten aufzugeben. Es wird Klasse gegen Masse getauscht.“
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11. Juli 2011
Rote Karte für die Polizei
Düsseldorf. Der NRW-Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Frank Richter, hat angesichts von neuen Medienveröffentlichungen zur Tragödie bei der Duisburger Loveparade ein Vetorecht der Polizei bei Großveranstaltungen gefordert. „Wir wollen den Kommunen nicht die Verantwortung für die Genehmigung von Großveranstaltungen wegnehmen, aber die Polizei muss das Recht bekommen, die Rote Karte zu ziehen, wenn bereits im Vorfeld der Veranstaltung erkennbar ist, dass sie aus dem Ruder läuft“, sagte Richter. „Hätte die Polizei bei der Loveparade ein Vetorecht gehabt, hätten die Sicherheitsbedenken, die führende Polizeibeamte geltend gemacht haben, nicht einfach an die Seite gewischt werden können.“
Richter erinnerte daran, dass der damalige Duisburger Polizeipräsident, Rolf Cebin, weit im Vorfeld der Duisburger Loveparade auf massive Sicherheitsbedenken wegen des zu kleinen Veranstaltungsgeländes und der unzureichenden Zugangswege aufmerksam gemacht hatte. Politiker und Medien hatten daraufhin seine Entlassung gefordert. Auch die Kritik anderer Polizisten sind vom Veranstalter der Loveparade und von der Stadt Duisburg beiseite gewischt worden. „Wenn wir eine Wiederholung der Duisburger Tragödie verhindern wollen, müssen wir deshalb sicherstellen, dass Polizisten wegen des Ziehens der Roten Karte nicht dienstrechtlich abgestraft werden können“, fordert Richter.
Als wirklichkeitsfremd bezeichnete der GdP-Landesvorsitzende hingegen Vorstellungen, die Polizei hätte die Duisburger Katastrophe quasi in letzter Minute noch verhindern können. „Ob die Polizei einsatztaktische Fehler gemacht hat, werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben. Aber die Polizei ist weder für das falsche Sicherheitskonzept der Veranstalters, noch für die von der Stadt zu Unrecht erteilte Genehmigung der Loveparade verantwortlich“, sagte Richter. „Dass ein anderes Verhalten der Polizei das Unglück noch hätte verhindern können, ist reine Spekulation.“
08. Juli 2011
Bundestag setzt wichtiges Signal zur Ächtung von Gewalt
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die gestern vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung des Strafgesetzbuchs, nach der Angriffe auf Polizeibeamte in Zukunft mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, als wichtiges Signal zur Ächtung von Gewalt gelobt. „Wer Polizisten angreift, will einen rechtsfreien Raum schaffen, in dem sich normale Bürger nicht mehr hineintrauen“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Deshalb ist es gut, dass der Staat Gewalttätern endlich mit der notwendigen Entschiedenheit entgegentritt.“ Noch besser wäre es nach Meinung der GdP allerdings gewesen, wenn der Gesetzgeber bei Angriffen auf Polizisten auch eine Mindeststrafe eingeführt hätte.
„In der Vergangenheit haben wir immer wieder erlebt, das Angriffe auf Polizisten von den Gericht als Bagatelldelikte abgetan worden sind. Damit muss endlich Schluss sein, wenn wir das Entstehen von No-go-Areas in Deutschland verhindern wollen“, sagte Richter. Die GdP setzt jetzt darauf, dass die Gerichte trotzdem in Zukunft Widerstandshandlungen gegen Polizisten konsequenter ahnden. „Das politische Signal, dass Widerstandshandlungen gegen Vertreter des Staates nicht länger sanktionslos hingenommen werden, ist unmissverständlich“, sagte Richter.
Positiv bewertet die GdP, dass die Strafverschärfung auch bei Widerstandshandlungen gegen Feuerwehrleute und Rettungskräfte greift. Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Strafgesetzbuchs geht auf eine Initiative der GdP zurück.
08. Juli 2011
GdP-Spezial zum Bachelor-Studiengang 2011
Erfolgreich durchs Studium
Wer in Nordrhein-Westfalen Polizeibeamter werden will, durchläuft ein dreijähriges Bachelor-Studium an der landeseigenen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV). Im Studium lernen die jungen Kommissaranwärterinnen und -anwärter alles, was sie später in den ersten Berufsjahren als Polizeibeamte wissen müssen. Das Studium ist nach einem Modulsystem aufgebaut. Theorie-, Trainings- und Praxisphasen lösen einander ab. Deshalb sind an der Ausbildung der angehenden Polizeibeamtinnen und -beamten nicht nur die Fachhochschule des Landes, sondern auch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) sowie zahlreiche Polizeibehörden in ganz NRW beteiligt.
An der Fachhochschule lernen die angehenden Polizeibeamtinnen und -beamten die theoretischen Grundlagen der Polizeiarbeit, von der Einsatzbewältigung/Gefahrenabwehr über die Kriminalitätskontrolle bis zur Verkehrssicherheitsarbeit. Am LAFP steht das Training von polizeispezifischen Fertigkeiten im Vordergrund, von der Selbstverteidigung über die Beherrschung von Amoklagen bis zum Fahrsicherheitstraining. Und in den Ausbildungs- und Kooperationsbehörden lernen die Polizeistudenten in mehrwöchigen Praktika, ihr erworbenes Wissen unter der Anleitung von erfahrenen Tutoren in der Praxis anzuwenden.
Der Bachelor-Abschluss gilt nicht nur für die 1400 Polizeianwärterinnen und -anwärter, die am 1. September ihr Studium für den Polizeidienst in NRW beginnen, sondern auch für die Polizeibeamtinnen und -beamten, die sich nach einer mehrjährigen Berufspraxis durch einen nachträglichen Studienabschluss eine Grundlage für die Übernahme von Leitungsfunktionen erarbeiten wollen.
Die wichtigsten Informationen zu den Inhalten und zur Struktur des Bachelor-Studiums Polizeivollzugswesen im Überblick:
Strukturen durchschauen – Theorie-, Trainings- und Praxisphasen im Verbund
Noch mehr Infos zum Studium
Damit beim ständigen Wechsel von Theorie-,Trainings- und Praktikaphasen im Studium nicht der Überblick verloren geht, hat die GdP für die Bachelor-Studentinnen und -studenten zwei Arbeitshilfen erstellt. Dort stehen auch die Details zum Studienablauf und zu den Inhalten der Studien-Module:
Erfolgreich durchs FHöV-Studium
Infos für Studienanfänger Jahrgang 2011
Broschüre zum Download
Die Broschüre Erfolgreich durchs FHöV-Studium gibt es für GdP-Mitglieder und die, die es werden wollen, vor Ort bei allen Kreisgruppen der GdP und in der Geschäftsstelle des Landesbezirks.
Orientierungshilfe zum Bachelor-Studium
Jahrgang 2011
Die Broschüre Orientierungshilfe zum Bachelor-Studium gibt es für GdP-Mitglieder und die, die es werden wollen, vor Ort bei allen Kreisgruppen der GdP und in der Geschäftsstelle in Düsseldorf.
Weitere aktuelle Infos zur Ausbildung bei der Polizei stehen unter Bachelor-News auf der GdP-Homepage.
Hilfe und Beratung vor Ort
Wer als Berufseinsteiger bei der Polizei beginnt, hat viele Fragen. Nicht nur zum Studium, sondern auch zu persönlichen Entscheidungen. Von der Wahl des richtigen Wohnorts während des dreijährigen Studiums über die Anforderungen der Studienordnung und die gezielte Vorbereitung auf die Prüfungen bis zum notwendigen Versicherungsschutz in den ersten Berufsjahren.
Die GdP hat deshalb ein dichtes Betreuungs- und Beratungsnetz in ganz NRW. Überall vor Ort, wo junge Polizeianwärterinnen und -anwärter auf den Polizeidienst vorbereitet werden, gibt es nicht nur ein erfahrene Personalräte, sondern auch eine Junge Gruppe der GdP. Denn diejenigen, die gerade erst selbst die Ausbildung als Polizeianwärterin oder -anwärter erfolgreich abgeschlossen haben, wissen oft am besten, wie ich erfolgreich durch das Studium komme.
Stärke, Schutz, Kompetenz
Welche Vorteile die Mitgliedschaft in der GdP sonst noch bringt, steht in der Leistungsübersicht.
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05. Juli 2011
Aufstiegschancen für Wissenschaftler gefordert
Seit dem die Konjunktur brummt, wird an den Landesoberbehörden LKA und LZPD der Druck größer, den dort beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nicht nur ein interessantes Aufgabengebiet zu bieten, sondern sie durch eine angemessene Bezahlung langfristig für die Polizei zu gewinnen. Noch sind es nur Einzelfälle, dass Fachexperten und Wissenschaftler wegen besserer Verdienst- und Aufstiegschancen in der Industrie beim LKA oder LZPD gekündigt haben, aber das könnte sich schon bald ändern. Die GdP tritt deshalb dafür ein, den berechtigten Forderungen der Wissenschaftler im Polizeidienst nach besserer Bezahlung mehr Beachtung zu schenken. Sie will hierauf einen Schwerpunkt ihrer Arbeit legen.
Den Auftakt der neuen GdP-Initiative hat eine Diskussionsveranstaltung über „Möglichkeiten einer angemessenen Bezahlung der tarifbeschäftigten Wissenschaftler und FH-Absolventen beim LKA“ gemacht, zu der die GdP-Kreisgruppe LKA und der Landesbezirk NRW am 4. Juli gemeinsam eingeladen hatten. Fast fünfzig Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler waren der Einladung gefolgt. Auch die Behördenleitung war durch den ständigen Vertreter des LKA-Direktors, Harald Zimmer, präsent.
Bei der Informationsveranstaltung spielte auch die unterschiedliche Bezahlung für ein und die selbe Tätigkeit eine größere Rolle. Teilnehmer kritisierten, dass innerhalb des LKA für gleiche Aufgaben bis sechs verschiedene Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen herangezogen werden. Je nachdem, ob der betroffene Wissenschaftler noch verbeamtet worden ist, ob er zu BAT-Zeiten oder erst nach Inkrafttreten des TVL angestellt worden ist. Der Vertreter des Behördenleiters bot den Beschäftigten an zu prüfen, ob dieses Problem im Einzelfall durch eine andere Funktionsbeschreibung gelöst werden kann, erinnerte aber zugleich daran, dass der Handlungsspielraum der Behörde durch Budgetvorgaben begrenzt sei. Höhere Gehälter für einzelne Beschäftigte könnten dazu führen, dass an anderer Stelle freie Stellen nicht besetzt werden können.
GdP-Tarifvorstand Brigitte Herrschaft und Landesvorsitzender Frank Richter nutzen die Gelegenheit, um gegenüber den LKA-Beschäftigten herauszustellen, dass es auch für die Tarifbeschäftigten mit wissenschaftlicher Qualifikation eine Aufstiegsperspektive bei der Polizei geben muss. „Die GdP vertritt nicht nur die Interessen der Polizeibeamten, sondern von allen Beschäftigten bei der Polizei, und dazu zählen auch die hoch qualifizierten Angestellten im Polizeibereich. Weil bei ihnen Qualifikation und Bezahlung besonders stark auseinanderfallen, werden wir darauf in den nächsten Jahren einen Schwerpunkt unserer Arbeit legen.“ Erfolge werde es aber nicht über Nacht geben. „Wir haben in den vergangenen Jahren viel für die Beschäftigten bei der Polizei erreicht hat. Darauf können wir stolz sein. Aber diese Erfolge sind das Ergebnis des Bohrens dicker Bretter“, sagte Richter. Brigitte Herrschaft, zuständiges Vorstandsmitglied für die Tarifbeschäftigten, kündigte an, dass die LKA-Veranstaltung nur der Auftakt zu einer Reihe weiterer Aktivitäten der GdP sein wird. „Wir wollen nicht nur im LKA an der unbefriedigenden Situation der hoch qualifizierten Tarifbeschäftigen etwas ändern, sondern auch im LZPD und bei den Polizeibehörden vor Ort.“ Herrschaft wies darauf hin, dass das nicht ohne zusätzliches Geld vom Land geht. „Wenn wir die drohende Abwanderung von hoch qualifizierten Experten bei der Polizei verhindern wollen, geht das nicht zum Null-Summen-Spiel.
04. Juli 2011
Verbotshysterie hilft nicht weiter
Düsseldorf. „Ein Verbot von Facebook-Partys ist weder durchsetzbar, noch gibt es eine Rechtsgrundlage dafür“, darauf hat der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter hingewiesen. „Deshalb hat Innenminister Ralf Jäger Recht, wenn er statt der hektischen Verbotsforderung anderer Innenminister zu folgen an die Verantwortung der Internet-Plattformen appelliert.“ Zugleich erinnerte Richter daran, dass die Polizei auf Massen-Partys reagieren muss, wenn sie aus dem Ruder laufen. „Wir haben nach dem tragischen Unglück bei der Duisburger Loveparade die Sicherheitsstandards bei öffentlichen Großveranstaltungen deutlich verschärft. Die gleichen Standards müssen auch gelten, wenn zu der Veranstaltung über das Internet mobilisiert wird“, sagte Richter. „Im Einzelfall bedeutet das auch, dass Polizei und die Ordnungsämter der Städte Facebook-Partys verbieten müssen, wenn von ihnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.“
Zu den Kosten der Polizeieinsätze bei Facebook-Partys erinnerte Richter daran, dass es Aufgabe der Polizei ist, auf öffentlichen Plätzen und Straßen für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. „Dafür zahle ich als Bürger Steuern“, sagte Richter. Anders sei das allerdings, wenn Veranstalter das Internet dazu missbrauchen, Kosten auf den Steuerzahler abzuwälzen, die sie selbst hätten tragen müssen, wenn sie die gleiche Veranstaltung über den normalen Weg angemeldet hätten. „In diesem Fall muss der Veranstalter selbst für die Kosten aufkommen.“
04. Juli 2011
Hohe Zahl der Zündversager ist nicht akzeptabel
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die nach wie vor hohe Zahl von Zündversagern bei der 2005 in NRW eingeführten neuen Polizeipistole Walter P 99 als nicht akzeptabel kritisiert. „Jeder Zündversager kann für den betroffenen Polizisten tödlich sein. Deshalb müssen wir alles unternehmen, was zur Reduzierung der Schussausfälle bei der neuen Polizeipistole führt“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. Hintergrund der GdP-Forderung sind Erkenntnisse des Landesamts für zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD), nach denen die Zahl der Zündversager bei der neuen Pistole wesentlich höher ist, als bislang bekannt. Zudem fordert die GdP, dass Waffe und Munition nur noch als System zertifiziert werden und nicht beide Teile isoliert. „Es kann nicht sein, dass Waffen- und Munitionshersteller jeweils für sich an der Optimierung ihrer Produkte arbeiten, aber hinterher das Zusammenspiel nicht funktioniert“, kritisiert Richter.
Bereits im August vergangenen Jahres hatte die GdP auf die ungewöhnlich hohe Zahl von Schussausfällen bei der Polizeipistole aufmerksam gemacht und den Austausch der Munition sowie der störanfälligen Abzugsfedern gefordert. Trotz des zwischenzeitlich erfolgten Austauschs der Abzugsfedern und von einzelnen Chargen der ausgelieferten Munition kommt es nach Informationen des LZPD aber immer noch zu Anzündversagern. Verantwortlich dafür soll das nicht optimale Zusammenspiel zwischen der neuen Waffe und der verwendeten Munition sein.
Die neue Polizeiwaffe ist zwar wesentlich besser als ihr Vorgängermodell gegen das versehentliche Auslösen eines Schusses gesichert, aber sie lässt nur geringere Toleranzen bei Anschlagverhalten auf die Munition zu. Trotz intensiver Bemühungen des LZPD, des Waffen- und des Munitionsherstellers konnte dieses Problem bisher nicht gelöst worden.
01. Juli 2011
In NRW fehlen 1400 Polizisten
Düsseldorf In NRW stehen zurzeit 1400 Polizeibeamte weniger zur Verfügung, als offiziell gebraucht werden. Das belegt ein vom Innenministerium vorgelegter Vergleich der Zahl der laut Stellenplan erforderlichen Polizisten mit der Zahl der tatsächlich vorhandenen Polizisten. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet, dass sich die Personalnot in vielen Wachen in diesem Jahr sogar noch verschärfen wird. „Im September beenden zum ersten Mal 1100 junge Polizistinnen und Polizisten ihre Ausbildung, 600 mehr als im Jahr zuvor. Damit könnten wir zumindest die Lücken schließen, die in diesem Jahr durch das Ausscheiden älterer Kolleginnen und Kollegen entstehen. Aber das Innenministerium will die jungen Kommissaranwärterinnen und -anwärter ungleich verteilen. Bestraft werden sollen vor allem Behörden, die in den vergangenen Jahren die Unfall- und Kriminalitätszahlen deutlich gesenkt haben“, kritisiert der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.
Hintergrund der Befürchtungen der GdP sind Überlegungen des Innenministeriums zur Neugestaltung der BKV, die für die Verteilung der Nachwuchspolizisten auf die einzelnen Polizeibehörden maßgeblich ist. 26 der insgesamt 47 örtlichen Polizeibehörden sollen in diesem Jahr weniger Polizisten bekommen, als im Jahr zuvor. „Werden die Pläne des Innenministeriums umgesetzt, wird die Innere Sicherheit massiven Schaden nehmen“, warnt der GdP-Landesvorsitzende. „Überall dort, wo wir in den vergangenen Jahren die Kriminalität erfolgreich bekämpft und die Unfallzahlen reduziert haben, wird die Zahl der Opfer wieder steigen, weil nicht mehr genügend Polizisten vor Ort vorhanden sind.“
Damit auch erfolgreiche Polizeibehörden in den nächsten Jahren mehr Personal bekommen, hatte die GdP bereits im April ein eigenes Konzept zur Weiterentwicklung der BKV vorgelegt. Die GdP dringt darauf, dass die Erfordernisse aller drei Bereiche der Polizei – Wachdienst, Kriminalitätsbekämpfung und Bereitschaftspolizei – berücksichtigt werden. Zudem fordert die GdP, dass die gestiegene Zahl der Bachelor-Absolventen bei der Polizei dazu genutzt wird, dass jede Polizeibehörde in diesem Jahr – wie zunächst auch vom Innenministerium geplant – zumindest eine Stelle mehr erhält als im vergangenen Jahr.
30. Juni 2011
Demokratie kehrt in die Dienststellen zurück
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat das gestern Abend vom nordrhein-westfälischen Landtag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, den Linken und einem Abgeordneten der CDU-Fraktion beschlossene neue Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) als „wichtiges Signal zur Stärkung der Demokratie“ gelobt. „Der öffentliche Dienst steht wegen der Schuldenbremse in den kommenden Jahren vor schwerwiegenden Entscheidungen. Deshalb ist es gut, dass die Beschäftigten in Zukunft mit der Landesregierung und den Kommunen wieder auf Augenhöhe verhandeln können“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Das neue Mitbestimmungsrecht macht nicht nur den von Schwarz-Gelb 2007 durchgesetzten Kahlschlag rückgängig, sondern es macht die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wieder zukunftsfähig, weil es auch neue Tatbestände, die bei der Verabschiedung des früheren Mitbestimmungsrechts noch keine Rolle gespielt haben, berücksichtigt.“
Von besonderer Bedeutung sind aus Sicht der GdP:
- die Wiederherstellung des Wahlrechts für die Kommissaranwärterinnen/Kommissaranwärter bei den Personalratswahlen,
- die Abschaffung des undemokratischen Vorstandsprinzips, das zur Verzerrung der Mehrheitsverhältnisse in den Personalräten geführt hatte,
- die Wiederherstellung der Mitbestimmung bei Umsetzungen,
- die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Dienststellenleitern, wenn sie Gerichtsbeschlüsse nicht umsetzen,
- die Einführung einer prozessbegleitenden Mitbestimmung,
- die Wiederherstellung der Mitbestimmung bei möglichen Privatisierungen
- und die Orientierung der Freistellungsmöglichkeiten für die Personalratsvertreter an den Freistellungsregelungen des Betriebsverfassungsgesetzes.
Auch Karl-Heinz-Kochs, Mitbestimmungsexperte der GdP, lobt das neue Gesetz: „Es hat sich ausgezahlt, dass die GdP im Verbund mit dem DGB, mit ver.di und GEW nie in ihren Bemühungen nachgelassen hat, die 2007 von Schwarz/Gelb durchgesetzten massiven Einschnitte bei der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wieder rückgängig zu machen. Ab heute ist eine effektive Personalvertretungsarbeit in NRW wieder möglich. Die Demokratie kehrt in die Dienststellen zurück.“
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hätten Wort gehalten. „Dafür ist ihnen ausdrücklich zu danken. Das gilt aber auch für die beiden Abgeordneten der CDU, die dem Gesetz zugestimmt bzw. sich der Stimme enthalten haben“, betont Kochs.
29. Juni 2011
Bessere Mitbestimmung nicht durch parteipolitisches Gezerre verzögern!
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt ausdrücklich die heute im Innenausschuss des Landtags gefassten Beschlüsse zur Reform der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Frank Richter, Landevorsitzender der GdP: „Der jetzt beschlossene endgültige Gesetzentwurf ist ein positiver Abschluss eines langen Diskussionsprozesses“. Befremdlich ist hingegen aus Sicht der GdP das Verhalten der Landes-CDU. „Wer im Endstadium eines parlamentarischen Verfahrens mit einem Gesetzentwurf aufwartet, der weiter hinter dem zurückbleibt, was die Regierungsfraktionen zur Stärkung der Mitbestimmung in das neue LPVG aufgenommen haben, tritt die Arbeitnehmerrechte mit Füßen.“
„Von der FDP ist kein anderes Verhalten zu erwarten. Aber eine Volkspartei, deren Arbeitnehmerflügel noch vor kurzem eine deutliche Verbesserung der Mitbestimmung in NRW angemahnt hat, diskreditiert sich mit diesem Gesetzentwurf selbst“, so Richter. „Dass CDU und FDP dann auch noch versuchen, mit Formaldebatten die Verabschiedung des Gesetzes zu verzögern, enttäuscht uns sehr“, kritisierte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende das heutige Abstimmungsverhalten der beiden konservativen Parteien im Innenausschuss.
Enttäuschend sei auch das Verhalten des Deutschen Beamtenbundes. Dieser hatte den erst kurzfristig eingebrachten Gesetzentwurf der CDU – trotz des erkennbaren Rückschritts gegenüber dem aktuellen Koalitionsentwurf – begrüßt. Richter: „Wer Arbeitnehmerinteressen vertritt, kann unmöglich den Gesetzentwurf der CDU gutheißen.“
Ausdrücklich zu loben sei hingegen das Verhalten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken. Es zeige – trotz der weiter bestehenden Kritik der Gewerkschaften an einzelnen Details des Gesetzentwurfs –, dass es alle drei Parteien mit einer modernen Mitbestimmung im öffentlichen Dienst ernst meinen.
29. Juni 2011
Beamte müssen Antrag auf Urlaubsgeld stellen
Mit dem Juli-Gehalt hätten die Polizisten in NRW auch das Urlaubsgeld für dieses Jahr bekommen müssen – wenn die Sonderzahlung nicht bereits 2003 abgeschafft worden wäre. Ob die seinerzeit aus Spargründen vom Land verordnete ersatzlose Streichung des Urlaubsgeldes rechtmäßig ist, ist unter Juristen allerdings umstritten. Eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegt noch nicht vor. Die GdP rät deshalb allen vor 2003 eingestellten Polizistinnen und Polizisten auch in diesem Jahr einen Antrag auf Zahlung des Urlaubsgeldes zu stellen. Sie hat dazu ein Musterschreiben vorbereitet.
Zum aktuellen Sachstand:
Der Antrag muss jedes Jahr erneut gestellt werden. Er ist so lange notwendig, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ob durch die Streichung des Urlaubsgeldes bei den Beamtinnen und Beamten das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation verletzt worden ist.
Wegen der verfassungskonformen Alimentation, die auch die Frage der Sonderzuwendungen (also der Kürzung bzw. Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld) umfasst, hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg am 14. März 2008 einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht erlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Beschluss am 14. Januar 2009 als unzulässig zurückgewiesen, allerdings nur aus formellen Gründen.
Zur eigentlichen Frage der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung hat das Bundesverfassungsgericht hingegen bislang noch keine Entscheidung getroffen. Hierzu ist ein weiterer Aussetzungs- und Vorlagebeschluss, diesmal des Oberverwaltungsgerichts Münster, anhängig. Eine Terminierung des Bundesverwaltungsgerichts dazu ist bisher noch nicht erfolgt.
Der Antrag ist zeitnah, also im laufenden Haushaltsjahr zu stellen. Betroffen sind nur Kolleginnen und Kollegen, die sich im Jahr 2003 bereits im Dienst befunden haben.
Musterantrag auf Zahlung von Urlaubsgeld für 2011 zum Download
27. Juni 2011
Mindeststrafe muss endlich kommen
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat angesichts der vom nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger (SPD) vorgelegten Zahlen zu den gewalttätigen Übergriffen auf Polizeibeamte ein entschiedeneres Handeln der Politik gefordert. „Es ist gut, dass sich der Innenminister heute mit dem Mönchengladbacher Polizisten Michael Frehn getroffen hat, der im vergangenen Jahr Opfer eines brutalen Angriffs geworden ist, nur weil er Tatverdächtige bei einem Supermarkteinbruch stellen wollte. Jäger hat damit ein Zeichen der Solidarität mit allen Polizistinnen und Polizisten gesetzt, die während ihres Dienstes angegriffen worden sind“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Aber Zeichen der Solidarität allein sind zu wenig. Wir fordern, dass die Politik endlich auf die zunehmende Gewalt gegenüber der Polizei reagiert. Wir brauchen eine Mindeststrafe, damit Angriffe auf Polizisten nicht länger von den Gerichten als Bagatelldelikt abgetan, sondern als Straftat geahndet werden. Und wir brauchen einen eigenständigen Paragraphen 115 im Strafgesetzbuch bei Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte. Denn wer Polizisten angreift, greift den Staat an. Er will eine andere Gesellschaft, in der nur das Recht des Stärkeren gilt", warnt Richter.
Nach den heute von Innenminister Jäger vorgelegten Zahlen sind im vergangenen Jahr in NRW 1734 Polizistinnen und Polizisten im Dienst durch Angriffe verletzt worden. 13 davon so schwer, dass sie über Tage oder Wochen dienstunfähig waren. Besorgniserregend ist nach Beobachtungen der GdP nicht nur die in den vergangenen Jahren stark gestiegene Zahl von Gewaltdelikten gegenüber Polizisten, sondern auch deren Verteilung. 84,4 aller gewalttätigen Angriffe ereignen sich nicht am Rande von Demonstrationen und Fußballspielen, sondern richten sich gezielt gegen Polizisten im ganz normalen Alltagseinsatz.
„Es kann jeden Polizisten treffen, jeder Zeit. Egal ob bei einer Verkehrskontrolle, bei der Schlichtung von Familienstreitigkeiten oder bei einer Festnahme von Einbrechern“, warnt Richter. „Gewalt gegen Polizisten ist längst keine Ausnahmesituation mehr, sondern wird für immer mehr Menschen zum scheinbar legitimen Mittel bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Dem darf die Politik nicht länger tatenlos zusehen.“
22. Juni 2011
GdP begrüßt Dozentenverstärkung an der FHöV
Düsseldorf. Rechtzeitig vor Beginn des neuen Studienjahrgangs für die Bachelor-Ausbildung bei der Polizei werden sieben weitere Polizeibeamte des höheren Dienstes als hauptamtliche Dozenten zur Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV) versetzt. Alle sieben Dozenten waren bereits seit längerem als Dozenten auf Zeit zur Fachhochschule abgeordnet. Mit der Ausweitung der festen Dozentenstellen an der Fachhochschule folgt das Innenministerium einer Forderung der GdP, die seit längerem darauf gedrängt hatte, die Zahl der hauptamtlich Lehrenden im Fachbereich Polizei an den stark gestiegenen Bedarf anzupassen.
Die GdP begrüßt die Versetzung der bislang nur abgeordneten Dozentinnen und Dozenten an die Fachhochschule, sieht aber weiteren Handlungsbedarf. Nach ihren Berechnungen werden wegen der steigenden Anwärterzahlen und der Umstellung des Studiums auf den Bachelor-Abschluss im Fachbereich Polizeivollzugsdienst 21 hauptamtliche Dozentinnen und Dozenten benötigt. Mit den Versetzungen der sieben bislang nur abgeordneten Dozenten stehen jetzt zwar 17 statt der bislang 11 Kolleginnen und Kollegen der Hochschule dauerhaft als Dozenten zur Verfügung, das ist aber noch immer unterhalb des Bedarfs.
"Die Versetzung der zusätzlichen Dozenten an die Hochschule ist eine erfreuliche Entwicklung, aber sie ist immer noch nicht ausreichend", so Volker Huß, zuständiges Vorstandsmitglied der GdP. Huß sieht auch deshalb weiteren Handlungsbedarf, weil neben den 1400 Direkteinsteigern, die am 1. September ihre Ausbildung als Polizeibeamtinnen und -beamten beginnen, über 300 Aufsteiger aus der ersten Säule hinzukommen. Wegen der in den kommenden Jahren erwartenden Pensionierungswelle bei der Polizei muss die Zahl der Neueinstellungen zudem spätestens ab 2015 erneut steigen.
21. Juni 2011
Richter: Streit um Anti-Terror-Gesetze und Mindestspeicherung beenden
Frühjahrskonferenz der Innenminister in Frankfurt am Main
Berlin/Düsseldorf. Angesichts der unverändert hohen Terror-Gefährdungslage Deutschlands bekräftigt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ihre Forderung nach einer Verlängerung der sogenannten Anti-Terror-Gesetze. Auch der zwischen Bundesinnen- und Bundesjustizministerium ausgetragene Hickhack um die Mindestspeicherfristen von Telekommunikationsdaten müsse schnell beendet werden. Die Polizei brauche Rechtssicherheit und praxisnahe Gesetze, so Frank Richter, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, heute in Düsseldorf. "Das parteipolitische Stellungsgefecht um Anti-Terror-Gesetze und Vorratsdatenspeicherung demonstriert, dass wahltaktisches Kalkül über die Sicherheit der Bevölkerung gestellt wird."
Die heute in Frankfurt/Main beginnende Konferenz der Innenminister und -senatoren behandelt eine Reihe sicherheitspolitischer Themen, darunter auch die Bekämpfung der um sich greifenden Seepiraterie. Hier, so Richter, benötige die Polizei dringend eine Klärung der Befugnisse und Ausstattungsfragen.
Hinsichtlich der erneut steigenden Belastung der Polizei in der nächsten Fußball-Saison begrüße die GdP den Vorstoß des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann für ein Beförderungsverbot von auffälligen Sport-Gewalttätern. Richter: "Auch der Alkoholausschank an Fußballfans muss auf den Prüfstand. Alkohol senkt nachweislich die Hemmschwelle zur Gewalt. Der Fußball würde mit einem Bann des Alkoholausschanks ein wichtige gesellschaftliche Vorreiterrolle übernehmen."
Als hartnäckig errungenen Erfolg der GdP-Kampagne "Keine Gewalt gegen Polizei" bezeichnete die GdP die erwartete Einigung der Innenminister und -senatoren auf ein bundesweites Lagebild über gewaltsame Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten. Richter: "Damit räumt die Politik gegenüber den Beamten Handlungsbedarf ein."
22. Juni 2011
GdP begrüßt Dozentenverstärkung an der FHöV
Düsseldorf. Rechtzeitig vor Beginn des neuen Studienjahrgangs für die Bachelor-Ausbildung bei der Polizei werden sieben weitere Polizeibeamte des höheren Dienstes als hauptamtliche Dozenten zur Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV) versetzt. Alle sieben Dozenten waren bereits seit längerem als Dozenten auf Zeit zur Fachhochschule abgeordnet. Mit der Ausweitung der festen Dozentenstellen an der Fachhochschule folgt das Innenministerium einer Forderung der GdP, die seit längerem darauf gedrängt hatte, die Zahl der hauptamtlich Lehrenden im Fachbereich Polizei an den stark gestiegenen Bedarf anzupassen.
Die GdP begrüßt die Versetzung der bislang nur abgeordneten Dozentinnen und Dozenten an die Fachhochschule, sieht aber weiteren Handlungsbedarf. Nach ihren Berechnungen werden wegen der steigenden Anwärterzahlen und der Umstellung des Studiums auf den Bachelor-Abschluss im Fachbereich Polizeivollzugsdienst 21 hauptamtliche Dozentinnen und Dozenten benötigt. Mit den Versetzungen der sieben bislang nur abgeordneten Dozenten stehen jetzt zwar 17 statt der bislang 11 Kolleginnen und Kollegen der Hochschule dauerhaft als Dozenten zur Verfügung, das ist aber noch immer unterhalb des Bedarfs.
"Die Versetzung der zusätzlichen Dozenten an die Hochschule ist eine erfreuliche Entwicklung, aber sie ist immer noch nicht ausreichend", so Volker Huß, zuständiges Vorstandsmitglied der GdP. Huß sieht auch deshalb weiteren Handlungsbedarf, weil neben den 1400 Direkteinsteigern, die am 1. September ihre Ausbildung als Polizeibeamtinnen und -beamten beginnen, über 300 Aufsteiger aus der ersten Säule hinzukommen. Wegen der in den kommenden Jahren erwartenden Pensionierungswelle bei der Polizei muss die Zahl der Neueinstellungen zudem spätestens ab 2015 erneut steigen.
21. Juni 2011
Richter: Streit um Anti-Terror-Gesetze und Mindestspeicherung beenden
Frühjahrskonferenz der Innenminister in Frankfurt am Main
Berlin/Düsseldorf. Angesichts der unverändert hohen Terror-Gefährdungslage Deutschlands bekräftigt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ihre Forderung nach einer Verlängerung der sogenannten Anti-Terror-Gesetze. Auch der zwischen Bundesinnen- und Bundesjustizministerium ausgetragene Hickhack um die Mindestspeicherfristen von Telekommunikationsdaten müsse schnell beendet werden. Die Polizei brauche Rechtssicherheit und praxisnahe Gesetze, so Frank Richter, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, heute in Düsseldorf. "Das parteipolitische Stellungsgefecht um Anti-Terror-Gesetze und Vorratsdatenspeicherung demonstriert, dass wahltaktisches Kalkül über die Sicherheit der Bevölkerung gestellt wird."
Die heute in Frankfurt/Main beginnende Konferenz der Innenminister und -senatoren behandelt eine Reihe sicherheitspolitischer Themen, darunter auch die Bekämpfung der um sich greifenden Seepiraterie. Hier, so Richter, benötige die Polizei dringend eine Klärung der Befugnisse und Ausstattungsfragen.
Hinsichtlich der erneut steigenden Belastung der Polizei in der nächsten Fußball-Saison begrüße die GdP den Vorstoß des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann für ein Beförderungsverbot von auffälligen Sport-Gewalttätern. Richter: "Auch der Alkoholausschank an Fußballfans muss auf den Prüfstand. Alkohol senkt nachweislich die Hemmschwelle zur Gewalt. Der Fußball würde mit einem Bann des Alkoholausschanks ein wichtige gesellschaftliche Vorreiterrolle übernehmen."
Als hartnäckig errungenen Erfolg der GdP-Kampagne "Keine Gewalt gegen Polizei" bezeichnete die GdP die erwartete Einigung der Innenminister und -senatoren auf ein bundesweites Lagebild über gewaltsame Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten. Richter: "Damit räumt die Politik gegenüber den Beamten Handlungsbedarf ein."
16. Juni 2011
Gesellschaftliche Initiative zur Ächtung von Gewalt
Düsseldorf. Nach dem brutalen Angriff auf zwei Polizeibeamte in Oberhausen fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine breite gesellschaftliche Initiative zur Ächtung von Gewalt. "Die Oberhausener Gewalttat reiht sich ein in eine Vielzahl brutaler Übergriffe auf Polizisten, wie zuletzt in Mönchengladbach, Köln und Kleve," sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. "Wir haben es nicht mit einer Spontan-Tat von Einzeltätern zu tun, sondern für einen Teil unserer Gesellschaft ist brutale Gewalt längst zu einem scheinbar legitimen Mittel der Konfliktlösung geworden. Dem dürfen wir nicht tatenlos zusehen."
Richter erinnerte daran, dass nicht nur Polizisten brutalen Angriffen ausgesetzt sind, sondern dass die zunehmende Gewalt jeden treffen kann. "Die brutalen Übergriffe in Bussen und Bahnen, wo Menschen wahllos zusammengeschlagen werden und auf das Opfer selbst dann noch eingetreten wird, wenn es längst wehrlos auf dem Boden liegt, zeigen die gleichen Muster, wie wir sie auch bei den Übergriffen auf Polizisten beobachten. Den Tätern geht es um die Durchsetzung eines rechtsfreien Raums, in dem nur das Recht des Stärkeren gilt."
In einem Rechtsstaat ist es Aufgabe der Polizei, der wachsenden Gewalt entschieden entgegen zu treten. "Dazu sind wir gut aufgestellt", betonte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende, "aber wir brauchen einen gesellschaftlichen Klimawandel, um der zunehmenden Brutalisierung der Täter etwas entgegen zu setzen. Denn wir wollen auch in Zukunft eine bürgernahe Polizei, die nicht schwer bewaffnet zu jedem Routineeinsatz fahren muss, weil sonst die Risiken für die vor Ort eingesetzten Polizisten nicht mehr beherrschbar sind".
15. Juni 2011
Gewalt gegen Polizisten
Wächter-Figur schafft Ort für das Erinnern
Selm. 104 Polizistinnen und Polizisten sind seit dem Kriegsende in NRW im Dienst ermordet worden, mehr als 400 sind Unfällen zum Opfer gefallen. Die Gefahr, als Polizeibeamter im Dienst getötet oder lebensgefährlich verletzt zu werden, ist keine theoretische Gefahr, sondern sie lauert überall. Sie kann jeden treffen, gerade in scheinbar harmlosen Alltagssituationen, wie erst jüngst die brutalen Übergriffe auf Polizisten in Mönchengladbach, Köln und Kleve gezeigt haben. Für Polizeibeamte, die im Dienst schwer verletzt oder getötet worden sind, gibt es seit dem 15. Juni auf dem Gelände des LAFP in Selm einen zentralen Ort des Erinnerns. Eine überlebensgroße, rostige Wächter-Figur des auch international renommierten Künstlers Anatol Herzfeld.
"Die neue Gedenkstätte soll ein Identifikationsort für alle Polizistinnen und Polizisten sein, ein Ort, der das Erinnern an die im Dienst getöteten Kolleginnen und Kollegen zulässt", betonte Diethelm Salomon, der Vorsitzende der Polizeistiftung NRW, bei der Übergabe der Wächter-Figur an Innenminister Ralf Jäger. Drei Jahre lang hatte die Stiftung auf unzähligen Polizeifesten, bei Ausflügen von Kolleginnen und Kollegen, bei Skatturnieren und bei Sponsoren Geld für die Finanzierung der Gedenkstätte gesammelt. Auch die GdP hatte sich an der Finanzierung mit 6000 Euro beteiligt. "Es sollte ein Denkmal von Kolleginnen und Kollegen für Kolleginnen und Kollegen sein", wie Salomon erläuterte, "ein sichtbares Zeichen, dass auch diejenigen von uns, die im Dienst ihr Leben verloren haben, unter uns ihren Platz haben."
Gesäumt wird die sechs Meter hohe Stahlskulptur von Anatol von fünf Granit-Findlingen, in die der Künstler Symbole des Weiterlebens gemeißelt hat. "Die Wächter werden wichtiger. Sie müssen wach sein für die Zeit", sagte Anatol, der selber 40 Jahre als "Wächter bei der Polizei" gearbeitet hat und dabei zum Künstler wurde, über die Symbolsprache seines Kunstwerks.
Innenminister Jäger betonte bei der Übergabe der Gedenkstätte, dass alle Beteiligten – Künstler, Ministerium und Polizeistiftung – das LAFP in Selm bewusst als Standort der neuen Gedenkstätte gewählt hätten: als einen Ort der Konfrontation und Wiederkehr, den jeder Polizist in NRW im Laufe seines Berufslebens mehrfach zu Aus- und Weiterbildungszwecken durchläuft. Ergänzt wird die Gedenkstätte durch einen mehrere Räume umfassenden "Grenzgang". Eine Ausstellung, die die abstrakte Erinnerung an Gefahr und Tod mit dem Schicksal einzelner Kolleginnen und Kollegen verbindet und so erfahrbar macht.
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09. Juni 2011
GdP fordert Überprüfung des Polizeieinsatzes in Afghanistan
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Landesregierung aufgefordert, zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für einen weiteren Verbleib von Polizeibeamten aus Nordrhein-Westfalen in Afghanistan noch vorliegen. "Die GdP steht Auslandseinsätzen deutscher Polizisten, die zum Aufbau einer demokratischen Polizei in anderen Ländern beitragen, grundsätzlich positiv gegenüber. Polizeieinsätze im Ausland dürfen aber nur nach Beendigung der Kriegshandlungen und nach der Befriedung eines Landes erfolgen", betonte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter während der heutigen Anhörung des Innenausschusses. Die GdP hat Zweifel, ob diese Voraussetzungen aufgrund der dramatisch veränderten Sicherheitslage in Afghanistan noch gegeben sind.
Zur Zeit befinden sich rund 50 Polizisten aus NRW in Auslandseinsätzen, 22 davon in Afghanistan. Sie werden beim Aufbau von Infrastrukturprojekten der afghanischen Polizei, in Ausbildungs- und Trainingsprogrammen und im Rahmen des von der amerikanischen Regierung ins Leben gerufenen "Focused District Development-Programms (FDD) eingesetzt. Das FDD-Programm ist der einzige Bereich, wo das Training afghanischer Polizisten noch vor Ort stattfindet. Dabei üben kleine Gruppen afghanischer Polizisten unter Anleitung deutscher Polizisten geschützt durch gepanzerte Einsatzfahrzeuge der Bundeswehr zum Beispiel die Einrichtung von Kontrollpunkten. In den übrigen Bereichen findet die Polizeiausbildung nur noch in streng gesicherten Camps und Police Training Centern (PTC) statt.
Die GdP hat deshalb, unabhängig von der hohen internationalen Anerkennung, die sich Deutschland durch seinen Beitrag zum Aufbau der afghanischen Polizei erworben hat, erhebliche Zweifel, ob die Sicherheit der in Afghanistan eingesetzten Polizisten noch gewährleistet ist. "Wenn Afghanistan ein Kriegsgebiet ist, müssen die dort eingesetzten nordrhein-westfälischen Polizisten abgezogen werden", fordert Richter. Der GdP-Landesvorsitzende hat vor dem Innenausschuss zudem daran erinnert, dass die Polizei in Deutschland "Teil der Zivilverwaltung ist, und nicht Kombattant in offenen kriegerischen Auseinandersetzungen oder in Bürgerkriegen. Daran darf sich nichts ändern, wenn deutsche Polizisten im Ausland eingesetzt werden."
Stellungnahme der GdP für das Sachverständigengespräch im Innenausschuss des Landtages NRW zum Download
31. Mai 2011
Beförderungen können ab sofort ausgesprochen werden
Düsseldorf. Per Erlass hat Innenminister Ralf Jäger (SPD) den Polizeibehörden in NRW heute mitgeteilt, wie viele der vom Landtag bereits bewilligten 2308 zusätzlichen Beförderungsplanstellen im Bereich A 9 bis A 13 gehobener Dienst auf die 47 Kreispolizeibehörden und die drei Landesoberbehörden der Polizei, LKA, LAFP und LZPD, entfallen. Damit können die bislang blockierten Beförderungen für 2011, die sich nicht durch Nachersatz für Zurruhestellungen ergeben, ab sofort ausgesprochen werden. Wann das tatsächlich geschieht, hängt von der Entscheidung der jeweiligen Polizeibehörde ab.
Bezogen auf die einzelnen Besoldungsgruppen entfallen von den 2308 zusätzlichen Möglichkeiten jeweils 1104 auf Beförderungen nach A 10 bzw. nach A11. Hinzu kommen 75 zusätzliche Beförderungsplanstellen nach A 12 sowie 25 zusätzliche Beförderungsplanstellen nach A 13.
30. Mai 2011
Drogenerlass ist richtiger Schritt
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat den von Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) veröffentlichten Drogenerlass, nach dem die Staatsanwaltschaft bei Erstkonsumenten illegaler Drogen auf eine Strafverfolgung verzichten kann, als „richtigen Schritt zur Rückkehr zu einer rationalen Drogenbekämpfungspolitik“ bezeichnet. „Der von der schwarz-gelben Vorgängerregierung unternommene Versuch, die Verbreitung illegaler Drogen durch die Absenkung der Eigenbedarfsmenge zu bekämpfen, hat in großem Umfang Kapazitäten bei Polizei und Staatsanwaltschaft gebunden, die dadurch für die Verfolgung der Hintermänner und Profiteure des milliardenschweren Drogenkartells nicht mehr zur Verfügung stehen, ohne dass es zu einem Rückgang des Drogenkonsums gekommen ist. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung wieder zu den bis 2007 geltenden Eigenbedarfsgrenzen zurückkehrt“, sagte das für Kriminalpolitik zuständige GdP-Vorstandsmitglied Wolfgang Spies. Die GdP kritisiert allerdings, dass die Polizei auch nach dem neuen Erlass verpflichtet ist, Strafanzeigen gegen Kleinstkonsumenten weicher Drogen zu schreiben, die anschließend in Serie von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.
In Zukunft kann die Polizei zwar auf die zeitaufwendige Vernehmung von Zeugen und auf kriminaltechnische Untersuchungen verzichten, wenn die Voraussetzungen für eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft vorliegen, sie aber muss weiterhin selbst beim Auffinden kleinster Drogenmengen die beschuldigte Person vernehmen und zur Anzeige bringen. „Für die praktische Polizeiarbeit bringt der neue Erlass kaum Arbeitserleichterung. Hier hätten wir uns einen mutigeren Schritt der Landesregierung gewünscht“, sagte Spies.
Die GdP tritt bereits seit längerem dafür ein, dass ähnlich wie in Holland auch in Deutschland die Polizei die Möglichkeit bekommt, bei Kleinstkonsumenten das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. „Wenn wir den Drogenkrieg gewinnen wollen, müssen wir uns auf die Verfolgung der Dealer und Hintermänner des Milliarden Euro schweren Drogenkartells konzentrieren, nicht auf die Kriminalisierung der Erstkonsumenten. Das ist mit dem neuen Erlass nur zum Teil möglich.“
27. Mai 2011
Rangordnungswert auf 46,0 festgelegt
Düsseldorf. Für die 327 Polizeibeamtinnen und -beamten, die am 1. September als Laufbahnbewerber gemeinsam mit den 1400 Direkteinsteigern ein Bachelor-Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV) beginnen, hat das Innenministerium jetzt den Rangordnungswert festgelegt: Berücksichtigt werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die im Auswahlverfahren mindestens 46,0 Punkte erreicht haben. Für die Aufsteiger gilt die gleiche Studienordnung wie für die Direkteinsteiger. Weil die Aufsteiger über eine langjährige Alltagserfahrung in der Polizeiarbeit verfügen, entfallen für sie allerdings die Praktikaphasen während des Studiums. In dieser Zeit absolvieren sie Dienst in ihrer Herkunftsbehörde.
Die GdP sieht in der Zulassung von Laufbahnbewerbern zum nachträglichen Studium ein wichtiges Instrument, um Kolleginnen und Kollegen, die ihre Erstausbildung bei der Polizei noch ohne Studium absolviert haben, einen Aufstieg bei der Polizei zu ermöglichen. Weil die Möglichkeit des Laufbahnwechsels wegen der inzwischen erfolgten Umstellung der Polizeiausbildung auf einen Diplom- bzw. ab 2008 auf den Bachelor-Studiengang in den kommenden Jahren auslaufen wird, rät die GdP allen Kolleginnen und Kollegen, die Führungsfunktionen bei der Polizei übernehmen wollen, sich frühzeitig vor dem nächsten Bewerbungsschluss für das nachträgliche Studium zu bewerben.
26. Mai 2011
JAV-Wahlen 2011
GdP erzielt überragendes Wahlergebnis
Düsseldorf. Bei den Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowohl auf Landesebene als auch in den elf Ausbildungsstandorten ein überragendes Wahlergebnis erzielt. Auf Landesebene konnte die GdP auch das bislang von ihr nicht gehaltene fünfte Mandat gewinnen und stellt in Zukunft alle Mitglieder der Polizeihauptjugend- und Auszubildendenvertretung (PHJAV). Auch bei den elf örtlichen JAV-Wahlen konnte die GdP Stimmenzuwächse verzeichnen. In Aachen, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Köln und beim LZPD stellt die GdP alle JAV-Mitglieder, in Bielefeld, Duisburg und Münster konnte sie 9 von 11 Sitzen gewinnen.
„Die GdP-Mitglieder in der JAV haben in den vergangenen zwei Jahren eine verdammt gute Arbeit geleistet. Dieses Engagement und der große Einsatz der Kreisgruppen vor Ort werden mit dem heutigen Ergebnis belohnt“, freut sich GdP-Landesvorsitzender Frank Richter über das Wahlergebnis. „Die Studierenden und die übrigen Auszubildenden bei der Polizei wissen, dass sie bei konkreten Problemen nicht nur auf die Unterstützung der JAV-Mitglieder zählen können, sondern auf den Rückhalt aller GdP-Mitglieder. Auch das hat bei der Wahl gezählt.“
Zentrale Themen der JAV-Arbeit der GdP in den kommenden zwei Jahren sind die Verbesserung der Studienbedingungen für die jetzt 1400 Berufseinsteiger bei der Polizei, die Optimierung des Bachelor-Studiengangs und der praktischen Ausbildungsteile sowie die Übernahme aller Auszubildenden im Tarifbereich.
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19. Mai 2011
Chancen für eine sachliche Aufklärung der Ursachen der Duisburger Tragödie deutlich gestiegen
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht durch die heute von Innenminister Ralf Jäger (SPD) vor dem Düsseldorfer Landtag präsentierten neuen Erkenntnisse der Duisburger Staatsanwaltschaft die Chancen deutlich gestiegen, wieder zu einer sachlichen Debatte über die Ursachen des tragischen Unglücks bei der Loveparade zurückzukehren. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft, haben sich bislang weder beim Genehmigungsverfahren, noch bei der Ablösung der eingesetzten Kräfte und bei der Errichtung der Polizeiketten im Zugangsbereich zur Loveparade Anhaltspunkte für eine strafbare Pflichtverletzung durch die Polizei ergeben. „Die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft machen die Polizei nicht von ihrer moralischen Mitverantwortung frei, aber sie widerlegen Legenden, dass die Polizei der eigentliche Schuldige für das Unglück gewesen ist“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.
Richter knüpft an die heute im Landtag präsentierten Fakten der Staatsanwaltschaft die Hoffnung, dass statt unbegründeter Schuldzuweisungen wieder das Interesse an einer sachlichen Aufklärung der Ursachen der Tragödie in den Vordergrund rückt. „Die Polizei hat bislang als Einzige öffentlich erklärt, dass es bei ihr während der dramatischen Stunden in Duisburg zu Fehlern gekommen sein kann, aber die Polizei ist weder für die vollkommen chaotische Planung der Loveparade verantwortlich, noch für das fehlerhafte Genehmigungsverfahren durch die Stadt Duisburg“, sagte Richter. „Deshalb erwarte ich, dass sich endlich auch die Verantwortlichen der Firma Lopavent und der Duisburger Oberbürgermeister ihrer Verantwortung stellen“.
Für nicht hinnehmbar hält die GdP zudem die Strategie von CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag, vor allem Schaden von der eigenen Partei abzuhalten, statt zur Aufklärung der Duisburger Tragödie beizutragen. „Fragen nach der Mitverantwortung des Duisburger Oberbürgermeisters sind nicht deshalb unanständig, weil Herr Sauerland von der CDU kommt“, sagte Richter. „Und genauso muss gefragt werden, warum der ehemalige Innenminister Ingo Wolf (FDP) bislang an keiner einzigen Aussprache des Landtags über die Loveparade teilgenommen hat, obwohl er bis wenige Tage vor dem tragischen Unglück im Amt war.“
18. Mai 2011
Steuererklärung von Polizeibeamten: Nachzahlungen drohen
Durch das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung hat sich zum 1. Januar der Abzug von Vorsorgeaufwendungen wesentlich geändert. Viele Kolleginnen und Kollegen, die in den zurückliegenden Wochen ihre Steuererklärung eingereicht haben, werden dies schmerzlich erfahren haben, da sie teilweise zu kräftigen Nachzahlungen herangezogen wurden.
Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass beim Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale abgezogen wird, während bei der Veranlagung mit der Steuererklärung nur die tatsächlich geleisteten Beiträge berücksichtigt werden. Beamte sowie auch Zeitsoldaten, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und – wenn sie nicht in der freien Heilfürsorge sind – nur geringe Beiträge in der privaten Krankenversicherung leisten, liegen mit den eigenen Beiträgen oft unter dem Pauschalbetrag. Der Fehlbetrag zwischen der bereits abgezogenen Vorsorgepauschale (Erläuterung siehe die nachstehende detailierte Information des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V.) und den tatsächlich geleisteten Beiträgen führt dann zu Nachzahlungen.
Der Ratschlag des NVL lautet daher, dass betroffene Arbeitnehmer alle abziehbaren Versicherungen in der neuen Anlage „Vorsorgeaufwand“ sorgfältig eintragen sollten, um die Nachzahlungen möglichst gering zu halten oder zu vermeiden.
Erläuterungen des Neuen Verbands der Steuerhilfsvereine e. V. zum Download
18. Mai 2011
Landtag macht Beförderungsstellen endgültig frei
Düsseldorf. Durch die Verabschiedung des Haushalts 2011 durch den Düsseldorfer Landtag sind die bislang blockierten zusätzlichen 2200 Beförderungen im Bereich A 10 und A 11 bei der Polizei endgültig frei. Weil die CDU-Fraktion zwar gegen den Haushalt klagen aber keine einstweilige Anordnung beim Landesverfassungsgericht beantragen will, wird der Haushalt unmittelbar nach seiner Veröffentlichung rechtskräftig. Darauf hat die GdP hingewiesen.
„Der Beschluss des Landtags sorgt dafür, dass Polizisten, die zum Teil bereits seit einiger Zeit auf ihre Beförderung warten, in Zukunft entsprechend ihrer Funktion bezahlt werden können“, sagte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter unmittelbar nach dem Beschluss des Landtags. Weil der Innenminister auf Bitten der GdP den Beurteilungsstichtag in diesem Jahr auf den ersten Juli verschoben hat, profitieren von den zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten auch Polizisten, deren Beförderung zwar seit längerem geplant war, aber ohne Verabschiedung des Haushaltes nicht ausgesprochen werden konnte. Auch die durch die teilweise Aufhebung des Deckelungsbeschlusses vorgesehen zusätzlichen Beförderungsmöglichen im Bereich A 12 und A 13 können jetzt erfolgen.
16. Mai 2011
Gesetzentwurf zur LPVG-Reform
Gewerkschaften sehen noch Korrekturbedarf
Die grundsätzliche Richtung stimmt, aber in Detailfragen gibt es noch Korrekturbedarf – das ist die zentrale Botschaft der Personalrätekonferenz des DGB in Herne, auf der am 16. Mai mehr als 500 Personalräte von Polizei und Feuerwehr, aus Schulen und Theatern, Krankhäusern und der öffentlichen Verwaltung über den Gesetzentwurf der rot/grünen Landesregierung zur Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) diskutiert haben. Gleich zu Beginn der Konferenz hatte der nordrhein-westfälische DGB-Vorsitzende Andreas Meyer-Lauber betont, dass es ein Pyrrhussieg der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung gewesen ist, die Mitbestimmungsrechte im öffentlichen Dienst radikal zu streichen. Auch das habe mit zum Machtverlust der CDU/FDP-Regierung beigetragen. Trotzdem gibt es auch beim Gesetzentwurf von Rot/Grün noch Nachbesserungsbedarf, weil darin nicht alle 2007 in Kraft getretenen Einschränkungen der Mitbestimmung rückgängig gemacht werden.
Auch die GdP kommt in ihrer Bewertung des Gesetzentwurfs zu einem positiven Ergebnis, sieht aber in Detailfragen Nachbesserungsbedarf. „SPD und Bündnis 90/Die Grünen“ haben bei ihrem Versprechen Wort gehalten, den Kahlschlag bei den Beteilungsrechten der Beschäftigten im Falle eines Wahlsieg wieder rückgängig zu machen“, lobte auf der Personalrätekonferenz der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Adi Plickert. Positiv sei zudem, dass Rot/Grün, anders als im ursprünglichen Gesetzentwurf geplant, jetzt auch die Mitbestimmung bei Privatisierungen wieder herstellen will. „Bei den Einsatzküchen hat sich ja gezeigt, wohin das führt: verschimmelte und rohe Schnitzel für die Einsatzkräfte, abgelaufene Lebensmittel als Ernährungsgrundlage bei Großeinsätzen“, erinnerte Plickert. Auch andere zentrale Forderungen der GdP, wie die Abschaffung des Vorstandsprinzips in den Personalräten, die Wiederherstellung des Wahlrechts für die Kommissaranwärterinnen und -anwärtern sowie die Rückkehr der Mitbestimmung bei Umsetzungen seien im Gesetzentwurf berücksichtigt. Negativ bewertet die GdP hingegen, dass die Personalräte auch in Zukunft keine Mitbestimmungsrechte bei der Einstellung der Kommissaranwärter haben sollen. Auch das 2007 von Schwarz/Gelb eingeführte so genannte Evokationsrecht, mit dem die Arbeitgeberseite das Mitbestimmungsrecht der Personalräte aushebeln kann, soll weiter Bestand haben. „Das ist mit dem Grundsatz der Mitbestimmung auf Augenhöhe nicht vereinbar“, sagte Plickert.
Weitere Kritikpunkte am Gesetzentwurf hatte die GdP bereits am 12. Mai in ihrer Stellungnahme zu Gesetzesanhörung des Landtags geltend gemacht. Von GEW und ver.di wurden während der Personalrätekonferenz weitere, ihren Bereich betreffende Änderungswünsche geltend gemacht.
Bei einer anschließenden Podiumsdiskussion mit den innenpolitischen Sprechern von SPD, Bündnis 90/Die Grüne sowie der Linkspartei versprachen die Vertreter der Regierungsfraktionen, bis Ende des Monats zu prüfen, welche Forderungen der Gewerkschaften noch in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden können.
15. Mai 2011
Schichtwechsel nicht ursächlich für die Katastrophe
Düsseldorf. „Der Schichtwechsel bei der Polizei war nicht ursächlich für die Katastrophe bei der Duisburger Loveparade. Das ergibt sich schon aus dem zeitlichen Ablauf“, darauf hat der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter in Bezug auf die heute veröffentlichte Vorabmeldung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ aufmerksam gemacht. Nach Informationen der GdP waren die neuen Kräfte zum Teil bereits mehr als zwei Stunden im Einsatzraum, bevor es zur Massenpanik im Zugangsbereich zum Festivalgelände gekommen ist. Ursprünglich war der Austausch der Einsatzkräfte für 16.00 Uhr geplant. Weil aus der Erfahrung der vorangegangenen Loveparade-Veranstaltung zwischen 16.00 und 17.00 Uhr mit einem größeren Andrang von Festivalbesuchern gerechnet werden musste, hatte die Polizeiführung den Austausch auf den Zeitraum von 14.00 bis 15.30 Uhr vorgezogen. „Das Vorziehen des Kräfteaustauschs war also kein Fehler, sondern ist ein Hinweis für das umsichtige und verantwortungsvolle Verhalten der Polizeiführung“, sagte Richter.
Zudem erinnerte der GdP-Landesvorsitzende daran, dass bei mehr als zwölf Stunden dauernden Veranstaltungen ein Austausch der Polizeikräfte zwingend vorgeschrieben ist. „Das verlangt nicht nur die Europäische Arbeitszeitverordnung, sondern auch der gesunde Menschenverstand, weil die Polizei sonst gezwungen wäre, vollkommen übermüdete Polizisten in brisante Einsätze zu schicken.“
Auch der vom „Spiegel“ erhobene Vorwurf, dass es bei der Polizei während des Loveparade-Einsatzes größere Kommunikationsprobleme gegeben habe, als bislang bekannt, entbehrt nach Beobachtungen der GdP jeder Grundlage. „Dass der störanfällige Analogfunk der Polizei dringend durch den Digitalfunk ersetzt werden muss, ist seit langem bekannt und war auch bereits mehrfach Gegenstand der Diskussionen im Düsseldorfer Innenausschuss. Belege für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den Problemen beim Funkverkehr und der späteren Tragödie bei der Loveparade haben sich dabei bislang nicht finden können.
Mit Blick auf die Schuldfrage erinnerte Richter daran, dass die Polizei bislang als einziger der an der Loveparade beteiligten Akteure offen mit eventuell von ihr begangenen Fehlern umgegangen ist. „Das erwarte ich auch vom Veranstalter Lopavent und der Stadt Duisburg“, sagte Richter.
10. Mai 2011
Übernahme höherwertige Tätigkeit muss bezahlt werden
Leipzig/Düsseldorf. Die Übernahme eines höherwertigen Amtes muss finanziell ausgeglichen werden – das hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung festgestellt (Az 2 C 30.09, 27.10 und 48.10). Welche Konsequenzen das Urteil im Detail für die Polizei in NRW hat, wird zur Zeit von der GdP geprüft. Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung wird der Vorstand entscheiden, ob und in welchem Umfang Klagen wegen Übernahme des Urteils geführt werden sollen.
Im Einzelnen hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt: "Einem Beamten, dem die Aufgaben eines unbesetzten höherwertigen Amtes vertretungsweise übertragen werden, ist eine Zulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes auch für den Fall zu zahlen, dass die Übertragung auf Dauer angelegt wurde."
Kläger waren eine Oberstudienrätin, ein Verwaltungsoberrat im Dienst eines Rentenversicherungsträgers und ein Regierungsoberrat im Landespolizeidienst, die anstelle der ihrem Statusamt (jeweils Besoldungsgruppe A 14) zugeordneten Aufgaben über mehrere Jahre hinweg Aufgaben wahrgenommen hatten, die einer nicht besetzten Planstelle der höheren Besoldungsgruppe A 15 zugeordnet waren. Ihre auf die Zahlung einer Verwendungszulage in Höhe des Differenzbetrages zwischen den beiden Besoldungsgruppen gerichteten Klagen waren in der Berufungsinstanz erfolglos geblieben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtspraxis moniert. "Wenngleich höherwertige Ämter grundsätzlich im Wege der Beförderung zu besetzen sind, bleibt es dem Dienstherrn unbenommen, einen Beamten für eine gewisse, auch längere Zeit in einer höher bewerteten Funktion zu beschäftigen. Allerdings hat ein Beamter, dem die Aufgaben eines unbesetzten höherwertigen Amtes vertretungsweise übertragen wurden, nach 18 Monaten der ununterbrochenen Wahrnehmung dieser Aufgaben einen Anspruch auf Zahlung einer Zulage", erklärte das BVerwG. "Dies gilt auch dann, wenn der Dienstherr erklärt hat, er wolle die Aufgaben zeitlich unbeschränkt, ‚endgültig’ oder ‚auf Dauer’ übertragen."
Die Veröffentlichung des Leitsatzes des BVerwG hat zu einer Reihe von Anfragen an die GdP-Geschäftsstelle geführt. Der Geschäftsführende Landesbezirksvorstand (GVS) hat hierzu folgenden Beschluss gefasst:
- Für eine abschließende Bewertung ist der Leitsatz des Urteils nicht ausreichend.
Die GdP wird nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung über zu ziehende Konsequenzen beraten und entscheiden.
- Über die Gewährung von Rechtsschutz für beabsichtigte Klagen in diesem Zusammenhang gegebenenfalls in Form eines Musterverfahrens, wird erst nach Prüfung der Urteilsbegründung entschieden.
- Die GdP wird alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ergreifen, berechtigte Ansprüche unserer Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen.
Um abschließend bewerten zu können, ob das Urteil auf die kommissarische Besetzung im Rahmen der FZO anzuwenden ist, bedarf es in jedem Fall einer gründlichen Prüfung. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird der GVS über das weitere Vorgehen beschließen.
06. Mai 2011
DPolG-Konzept dient nicht der Funktionsfähigkeit der Polizei
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt grundsätzlich jede Initiative, die geeignet ist, die personelle Belastungssituation im Ermittlungsdienst, im Wach- und Wechseldienst und in der Bereitschaftspolizei zu entspannen. Konzepte, die helfen, mittels des Nachersatzes die Probleme zu entschärfen, die in vieler Behörden insbesondere aufgrund der demografischen Situation bestehen, sind uns willkommen. Wir stellen uns gerne der Diskussion über jeden ernst zunehmenden Lösungsvorschlag. Leider gehören die in den vergangenen Tagen veröffentlichten Vorschläge der DPolG nicht dazu.
Die von der DPolG gemachten Vorschläge zur vierjährigen Erstverwendung
- zwei Jahre Bereitschaftspolizei,
- ein Jahr Wachdienst
- und ein Jahr Kriminalpolizei
sind aus Sicht der GdP abzulehnen, da sie die demografische Situation in den Behörden nicht verbessern, sondern noch zusätzlich verschärfen würden.
Die Vorschläge sind weder rechnerisch umsetzbar, noch berücksichtigen sie die realen Bedingungen wie:
- die Altersstruktur in den Behörden,
- belastungsbezogene Faktoren (Kriminalität/Unfälle),
- die Einführungsfortbildung
- und den Ausbildungsstand nach dem Bachelor-Studium
Einige Beispiele, warum das DPolG-Konzept nicht aufgeht:
1. Die DPolG fordert, dass jede Gruppe der BP um eine Stelle erhöht werden soll. Dies bedeutet, dass von den 1100 FHS-Absolventen vorab bereits 180 Stellen für die 14 Behörden mit Bereitschaftspolizei abgezogen werden müssen.
Die GdP lehnt das ab, weil dadurch die Einsatzbelastung der Hundertschaften nicht verringert wird. Die zusätzlichen Sockelstellen würden keinerlei Wirkung in den Hundertschaften erzeugen.
2. Wer, wie die DPolG, die Verweildauer in den Hundertschaften auf zwei Jahre reduzieren will, muss wissen, dass dann jährlich ca. 800 Kolleginnen und Kollegen in die Bereitschaftspolizei umgesetzt werden müssen.
Dies ist aus Sicht der GdP unverantwortlich, weil hierdurch Einsatzwert und Professionalität der Hundertschaften in NRW erheblich reduziert werden würden. Hinzu kommt, dass 800 der derzeit 1100 FHS-Absolventen den 14 Behörden mit Bereitschaftspolizei zugewiesen werden müssten. Dies würde pro Hundertschaft eine Quote von 45 bedeuten. Diese 45 Stellen würden pauschal zugewiesen.
Für die 33 Behörden ohne Hundertschaft blieben somit aus dem jährlichen Nachersatz nur noch 300 Kolleginnen und Kollegen zur Verbesserung der Altersstruktur übrig.
Zudem stellt sich folgende Frage: Was passiert mit den 800 Kolleginnen und Kollegen, die jährlich aufgrund der nur noch zweijährigen Verweildauer aus der Bereitschaftspolizei ausscheiden? Sollen sie in den 14 Behörden mit Bereitschaftspolizei verbleiben und dort verwendet werden oder sollen sie in die 33 Behörden ohne Bereitschaftspolizei versetzt werden?
3. Vom 01.09.-15.10. jedes Jahres führen die Hundertschaften ihre Einführungsfortbildung durch.
Wenn, wie von der DPolG intendiert, am 1. September jedes Jahres 800 neue Kolleginnen und Kollegen in die Bereitschaftspolizei versetzt werden, sind diese bis zum 15. Oktober nicht einsatzfähig, weil sie sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Einführungsfortbildung befinden. Dies hätte erhebliche Konsequenzen für den Wachdienst, weil er in diesen sechs Wochen die Hundertschaften ständig durch den Alarmzug (und weitere Kräfte) unterstützen müsste. Diese zusätzliche Aufgabe ist dem Wachdienst nicht zuzumuten.
4. Eine Verwendung der Kolleginnen und Kollegen im Ermittlungsdienst für ein Jahr bringt nur dann Vorteile, wenn sie nicht den Effekt eines Durchlauferhitzers haben.
Die zusätzlichen Kolleginnen und Kollegen sind nicht so ausgebildet, dass sie sofort eine qualifizierte Sachbearbeitungstätigkeit in den Ermittlungsdiensten übernehmen können. Sie müssen vielmehr zunächst durch einen Tutor in die entsprechenden Bereiche eingewiesen werden. Die Einweisung muss sinnvoll geplant werden. Hierdurch wird eher Mehrarbeit als Entlastung erzeugt. Wenn die zusätzlichen Kolleginnen und Kollegen dann ausreichend eingewiesen und angeleitet sind, ist das Jahr bereits vorbei und sie verlassen den Ermittlungsdienst wieder. Eine derartige Planung ist wenig zielführend.
Fazit
Dies sind nur einige Beispiele, die belegen, dass die Vorschläge der DPolG völlig an der Realität in den Behörden, an ihrer Belastungssituation, der personellen Ausstattung und der Altersstruktur – vor allem der Ermittlungsdienste – vorbeigehen.
Aus Sicht der GdP sind voreilige Maßnahmen kontraproduktiv. Was wir benötigen, sind nicht schnelle, sondern durchdachte Konzepte. Hierzu gehört auch ein Personalentwicklungskonzept für den gehobenen Polizeivollzugsdienst.
Vor diesem Hintergrund fordert die GdP ein neues Konzept für die Erstverwendung nach dem Fachholschulstudium. In dieses neue Verwendungskonzept müssen insbesondere folgende Gesichtspunkte einbezogen werden:
- einheitliche Standards für die Erstverwendung,
- eine Erstverwendung nach dem Bachelor-Studium im Wachdienst,
- eine dauerhafte Verstärkung des Ermittlungsdienstes,
- eine Berücksichtigung der Altersstruktur der Behörden,
- die Einsatzfähigkeit der Bereitschaftspolizei,
- eine Berücksichtigung besonderer Aufgaben der Behörden,
- die Anforderungen der BKV,
- und die Auswirkungen der Versetzungsverfahren.
Aus Sicht der GdP ist es zwingend erforderlich, dass das Ministerium eine Arbeitsgruppe einrichtet, die hierzu konkrete Lösungsvorschläge macht. Als frühster Umsetzungstermin ist der 01.09.2012 vorzusehen.
05. Mai 2011
Bachelor-Studium wird bis 2012 überarbeitet
Die Bachelor-Ausbildung bei der Polizei hat sich bewährt, aber in vielen Detailfragen gibt es Nachsteuerungsbedarf. In den vergangenen Monaten hat die GdP deshalb detaillierte Vorschläge vorgelegt, wie Studienverlauf und Prüfungselemente der Bachelor-Ausbildung praxisnäher gestaltet werden könne. Jetzt sind die Vorschläge auf fruchtbaren Boden gestoßen: Bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Präsidenten der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV), Dr. Ludger Schrapper, des Direktors des LAFP, Dieter Schmidt, und des Vertreters der Ausbildungsbehörden, dem Bonner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers, am 3. Mai in Gelsenkirchen haben die drei Ausbildungsträger angekündigt, dass der Bachelor-Studiengang grundlegend überarbeitet werden soll. Die neue Studien-Ordnung soll ab dem Ausbildungsjahrgang 2012 gelten, die Akkreditierung bis 2013 abgeschlossen sein.
Mit der neue Studienordnung soll die Kritik aufgegriffen werden, die die Studierenden und die GdP in den vergangenen Monaten immer wieder geltend gemacht hatten. Die angehenden Polizeibeamtinnen und -beamten hatten vor allem über den enormem Zeitdruck während des Studiums, die zu große Stofffülle in einzelnen Modulen und über zu kurze Lern- und Praktikaphasen geklagt. Zudem gab es Kritik an den unzureichenden Organisationsabläufen und an einer zum Teil mangelnden inhaltliche Abstimmung der Studieninhalte. Die GdP hatte immer wieder mit der Leitung der Fachhochschule über die einzelnen Kritikpunkte diskutiert. Ende Februar hatte sie in einem eintägigen Ausbildungssymposiums zudem gemeinsam mit allen an der Ausbildung Beteiligten eigene Reformvorschläge vorgelegt.
Trotz der Kritik im Detail sind sich GdP und die drei Ausbildungsträger allerdings einig, dass an der grundsätzlichen Zielrichtung des Bachelor-Studiums nichts geändert werden soll. Im Paragraf 1 der VAPPol II heißt es: „Die Ausbildung hat die Funktion, auf die spätere polizeiliche Verwendung vorzubereiten“. Fachhochschule, LAFP, Ausbildungsbehörden und GdP wollen deshalb auch in Zukunft daran festhalten, dass das Bachelor-Studium für den Polizeidienst insgesamt und nicht nur für einzelne Sparten der Polizei qualifiziert. Die Vorbereitung auf besondere Tätigkeiten und spezielle Arbeitsfelder innerhalb der Polizei bleibt auch in Zukunft der Fortbildung vorbehalten, erklärte LAFP-Direktor Dieter Schmidt unter Zustimmung der anderen Ausbildungsträger.
In einem mit dem Innenministerium bereits abgestimmten Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Bachelor-Studiums finden sich viele Übereinstimmungen mit den Forderungen der GdP. Das betrifft insbesondere:
- die Verlängerung des Grundlagenstudiums,
- eine Entfrachtung des Studium durch das Abrücken von der bisherigen Kleinteiligkeit der einzelnen Studieninhalte
- längere Praxisphasen, einschließlich einer besseren Verzahnung von Theorie, Training, und Praxis
- sowie weniger Prüfungen zugunsten längerer und intensiverer Module.
Über weitere Veränderungen, wie zum Beispiel die Prozessbewertung bei Training und Praxis, soll noch diskutiert werden.
Für die reibungslose Umsetzung der Studienreform ist in der FHöV der Fachbereich Polizei verantwortlich. Deren Fachbereichssprecher, der GdP-Kollege Christoph Frings, berichtete auf der Informationsveranstaltung über eine eigens dazu eingesetztes Projekt „Reakkreditierung“ und stellte einen engen Zeitplan für die Umsetzung vor. Auch diesen Prozess wird die GdP kritisch und konstruktiv begleiten.
Mehr Infos zur Reform des Bachelor-Studiums:
Volker Huß
Jochen Littau
04.05.2011
Karlsruher Urteil schnell umsetzen
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erwartet, dass die Politik die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Übergangszeit zur Sicherungsverwahrung extrem gefährlicher Straftäter bis Mai 2013 nicht ausschöpft, sondern unverzüglich auf das Karlsruher Urteil reagiert. „Die Vorgaben des Verfassungsgerichts, dass für extrem rückfallgefährdete, gefährliche Straftäter eine eigene therapieorientierte Unterbringungsmöglichkeit außerhalb der bestehenden Strafanstalten geschaffen werden muss, sind nicht über Nacht gekommen. Die Politik hätte spätestens nach dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Voraussetzungen für eine entsprechende Unterbringungsmöglichkeit schaffen müssen. Das gilt es jetzt unverzüglich nachzuholen“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.
Bereits Anfang des vergangenen Jahres hatte die GdP von der Politik ein eigenständiges Unterbringungsrecht für rückfallgefährdete Sexualstraftäter außerhalb des bestehenden Strafrechts gefordert, wenn sie sich zuvor während ihrer Haftzeit konsequent allen Therapieversuchen verweigert haben. Dies müsse außerhalb der bestehenden Haftanstalten geschehen, um jeden Verdacht einer verfassungswidrigen Zweitstrafe im Keim zu ersticken. „Die zwangsweise Unterbringung ist keine Strafe, sondern dient dem Schutz der Opfer“, hatte Richter damals erklärt.
Die Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung, in Oberhausen eine entsprechende Einrichtung zu schaffen, bewertet die GdP als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. „Sollte Oberhausen den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts nicht genügen, muss das Land zeitnah nach einer Alternative suchen“, sagte Richter.
03.05.2011
GdP erreicht Verschiebung des Beurteilungsstichtages
Weil der Landeshaushalt 2011 erst am 19. Mai den Landtag passieren soll, droht für viele Polizisten das Ergebnis der letzten Beurteilungsrunde zur Makulatur zu werden, denn ihre Beförderungen können erst ausgesprochen werden, wenn der Haushalt verabschiedet und veröffentlicht ist. Dieser Zeitpunkt könnte jedoch hinter dem Termin des diesjährigen Beurteilungsstichtages (01.06.2011) liegen. Um dieses Dilemma zu lösen, hat die Gewerkschaft der Polizei Innenmister Ralf Jäger (SPD) gebeten, den Stichtag der diesjährigen Beurteilungsrunde zu verschieben. Diesem Wunsch ist der Innenminister jetzt nachgekommen. In einem Gespräch mit dem stellvertretenden Landesvorsitzenden Adi Plickert, sagte Jäger heute zu, dass der Stichtag in diesem Jahr auf den 1. Juli verschoben wird. Damit wird den Behörden der notwendige Entscheidungsspielraum bei möglichen Beförderungen gegeben.
Die GdP bewertet die Entscheidung positiv. „Mit der Verschiebung des Stichtags bekommen die betroffenen Kolleginnen und Kollegen Rechtssicherheit. Sie können wieder darauf vertrauen, dass das Ergebnis der von ihnen durchlaufenen Beurteilungsrunde verlässlich ist, wenn es um die Frage geht, wer eine Chance auf eine Beförderung hat“, sagte Plickert. „Durch den neuen Stichtag werden nicht nur persönliche Härten vermieden, sondern es wird auch sichergestellt, dass sich bei der Polizei persönliche Leistung lohnt.“
29.04.2011
Erster Mai - Land unter bei der Polizei
Düsseldorf. Für unerträglich hält die GdP NRW die Einsatzsituation rund um das kommende Wochenende mit dem 1. Mai als Höhepunkt. Frank Richter, Landesvorsitzender der GdP NRW: „Die inflationäre Zahl von Großeinsätzen am 30. April und 1. Mai bringt die Polizei nicht nur an die Grenzen ihrer Belastbarkeit, sondern weit darüber hinaus. Bundesweit liegen für den 30. April / 1. Mai 72 Unterstützungsanträge aus Ländern vor, die ihre Einsätze mit eigenem Personal nicht bewältigen können. Dies ist mit dem vorhandenen Personal nicht mehr zu leisten.“
Obwohl der Deutsche Fußball Bund darauf verzichtet hätte, am 1. Mai Ligaspiele anzusetzen, gäbe es immer noch eine Vielzahl von Fußballeinsätzen, unzählige Demonstrationen, Volksfeste, andere Großveranstaltungen und nicht zuletzt den Ferienrückreiseverkehr. Dies alles sind Aufgabenstellungen, für deren sicheren Ablauf die Polizei zuständig ist, so der GdP-Landes-Chef weiter.
„Aus NRW werden sich 7 Hundertschaften zunächst auf den Weg nach Bremen machen, um dort eine rechts/links Demo zu begleiten. Nach 12 – 15 stündigem Einsatz fahren diese Kolleginnen und Kollegen dann direkt weiter nach Berlin, wo sie am 1. Mai in Kreuzberg eingesetzt werden. Solche Belastungen sind in Zeiten, in denen Arbeits- und Gesundheitsschutz groß geschrieben werden, unzumutbar.“
Der GdP-Chef in Nordrhein-Westfalen dankt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den vielen Kolleginnen und Kollegen, ohne deren Verzicht auf ihr wohlverdientes dienstfreies Wochenende die Einsätze bundesweit nicht mehr zu bewältigen wären. Richter: „Die Politiker in unserem Land sind dringend aufgefordert, diese Situation zu ändern. Die GdP fordert seit langem zusätzliche Hundertschaften. Diese müssen schnellstmöglich bereitgestellt werden.“
29.04.2011
Verwirrende Bezügemitteilung
Gestern wurde die GdP informiert, dass zahlreiche Bezügemitteilungen fehlerhaft sein sollen. Der Polizeihauptpersonalrat hat dieses Problem heute in Gesprächen mit dem LBV diskutiert.
Ergebnis:
- Die Abrechnungen sind korrekt.
- Aufgrund eines Softwarewechsels hat sich die Form der Darstellung und Berechnung geändert.
- Bei den gesetzlichen Abzügen für Mai 2011 werden auch die Abzüge für die Einmalzahlung (360,00 €) in Anrechnung gebracht.
- Anschließend wird der nachzuzahlende Betrag Netto hinzugerechnet.
Festzuhalten bleibt, dass die geänderte Darstellung durchaus geeignet ist, zu Missverständnissen zu führen. Die Abrechnungen scheinen aber korrekt erfolgt zu sein.
Wir hoffen, die aufgeworfenen Fragen sind damit hinreichend und korrekt beantwortet.
21.04.2011
Erstverwendung von Berufsanfängern - Genauigkeit vor Schnelligkeit
Die jetzt bekannt gewordenen Pläne für ein neues System der Verwendung der Berufsanfänger stoßen bei der GdP in der Art der Umsetzung auf Kritik und Unverständnis. Ein neues System sollte erst nach einem gründlichen Überlegungsprozess umgesetzt werden. Schnellschüsse sind hier nicht hilfreich. Die positiven Erfahrungswerte des jetzigen Erstverwendungssystems dürfen nicht außer acht gelassen werden.
Natürlich sieht auch die GdP das Problem des hohen Altersdurchschnitts. Angesichts der hohen Anzahl von Fachhochschulabsolventen, die ab 2011 ihren Dienst aufnehmen, ist es folgerichtig über deren bedarfsgerechte Verteilung nachzudenken. Die GdP hat daher ein Positionspapier vorgelegt, in dem Optimierungsvorschläge zur derzeitigen Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) und dem persönlichen Nachersatzverfahren vorgestellt werden. Diese Vorschläge tragen vor allem den Bedürfnissen der Behörden Rechnung, in denen besonders problematische Altersstrukturen vorhanden sind. Dies gilt für die überalterten Ermittlungsdienste ebenso wie für den Wach- und Wechseldienst. Im Bereich der Bereitschaftspolizei darf bei allen Überlegungen nicht zugelassen werden, dass die hohe Professionalität und der sehr gute Fortbildungsstandard der Einheiten durch eine zu kurze Verweildauer der Kräfte gefährdet wird. Der Ermittlungsdienst eignet sich auch nicht als Durchlauferhitzer für Fachhochschulabsolventen, sondern er muss quantitativ und qualitativ dauerhaft verstärkt werden.
Positionspapier "Belastungsbezogene Kräfteverteilung" zum Download
20.04.2011
Positionspapier
GdP fordert gerechte Kräfteverteilung
Ende August werden erstmals 1100 Kommissaranwärterinnen und -anwärter nach ihrem Studium in die Polizeibehörden versetzt, 600 mehr als bislang. Um zu verhindern, dass die zusätzlichen Stellen auf Grund von politischer Durchsetzungsmacht einzelner Polizeibehörden verteilt werden, statt nach dem tatsächlichen Bedarf, schlägt eine vom GdP-Landesbezirk eingesetzte Arbeitsgruppe Korrekturen an der bisherigen Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) vor.
Seit ihre Einführung im Jahre 1996 gehört die BKV zu den polizeiintern am stärksten umstrittenen Regelungen. Bei der BKV würde es sich um eine reine Kräfteverteilung und nicht um eine aufgabenbezogene Bedarfsanalyse handeln, hohe Krankenstände und die unterschiedliche Altersstruktur der Behörden würden kaum berücksichtigt, gute Arbeit und positive Ergebnisse würden sich bei der Bedarfsberechnung im Folgejahr negativ auswirken – lauten einige der gängigen Vorwürfe.
Nach der Auswertung der Kritik und dem Vergleich mit den Berechnungsmethoden anderer Bundesländer ist die GdP-interne Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis gekommen, dass das derzeitige System der BKV optimierungsbedürftig ist. Unter den gegebenen Umständen ist sie allerdings alternativlos, um das vorhandene Personal gerecht zu verteilen. Auch die Nutzung der zum Teil in anderen Bundesländern herangezogenen Kriterien würde nicht zu einem bedarfsgerechteren Ergebnis führen.
Im Einzelnen schlägt die Arbeitsgruppe für künftige Nachersatzverfahren folgende Schrittfolge vor:
1. Weil alle Behörden Probleme mit der Altersstruktur haben, soll in Zukunft keine Behörde mehr Personal verlieren. Deshalb bekommt jede Behörde in einem ersten Berechnungsschritt mindestens eine Stelle mehr, als sie bislang hatte.
2. Danach wird ermittelt, ob es Behörden mit einer besonderen Problematik gibt. Dies könnte z.B. die spezifische Belastungssituation der Landeshauptstadt sein, oder die Nachersatzproblematik bei der Bereitschaftspolizei.
3. Der restliche Nachersatz wird nach demographischen Gesichtspunkten verteilt. Um eine Stetigkeit zu erzielen, sollen dabei die durchschnittlichen Pensionierungen der nächsten fünf Jahre zugrunde gelegt werden. Sollte der Durchschnitt in einzelnen Jahren in einer Behörde zu deren Nachteil führen (mehr Pensionierungen als Zuweisungen), wird dieser Mehrbedarf unter Punkt 2 als Besonderheit berücksichtigt.
Zudem fordert die GdP, dass das landesweite persönliche Versetzungsverfahren nur dann außer Kraft gesetzt wird, wenn dies aus demographischen Gesichtspunkten zwingend erforderlich ist. Voraussetzung dafür ist, dass das Innenministerium die Altersstrukturdaten der Versetzungsliste jeder Behörde bewertet. Weiter ist zu gewährleisten, dass zunächst die Bewerber aus dem Versetzungsverfahren berücksichtigt werden und erst dann die Fachhochschüler.
Das mehrseitige, detaillierte Positionspapier der Arbeitsgruppe BKV gibt es zum Download.
Positionspapier Belastungsbezogene Kräfteverteilung
19.04.2011
Vorratsdatenspeicherung schließt Sicherheitslücke - EU-Richtlinie sofort umsetzen
Düsseldorf. Angesichts der immer noch existierenden Bedrohung durch mögliche Terroranschläge fordert die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk NRW, die Bundesregierung auf, umgehend ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen.
„In den meisten europäischen Ländern wurde bereits die EU-Richtlinie zur Speicherung von Kommunikationsdaten umgesetzt. Der Polizei in Deutschland ist der Zugriff auf diese Daten, selbst bei schwersten Straftaten, verwehrt,“ erklärte der GdP-Landesvorsitzende Frank Richter.
Richter erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem vergangenen Jahr ausgeführt hat, dass eine Vorratsdatenspeicherung generell mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Seitdem ist mehr als ein Jahr vergangen, ohne dass diese Lücke im deutschen Sicherheitssystem geschlossen wurde.
Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass die EU-Kommission der Bundesregierung wegen der fehlenden Umsetzung dieser Richtlinie mit einem Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrages droht.
Richter weiter: „Die Speicherung von Telekommunikationsdaten stellt ein wertvolles und unverzichtbares Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität dar. Damit die deutsche Polizei wie andere europäische Strafverfolgungsbehörden mit Hilfe von Telekommunikationsdaten erfolgreich Verbrechen verhindern bzw. aufzuklären kann, muss die schwarz-gelbe Bundesregierung endlich ihr Parteiengezänk beenden und ein neues Gesetz mit einer verfassungskonformen Ausgestaltung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen.“
18.04.2011
JAV-Wahlen 2011
GdP wird Liste Nr. 1
Die JAV-/PHJAV-Wahlen vom 24. - 26.05.2011 werfen ihre Schatten voraus. Am 14.04.2011, mit Bekanntgabe des Wahlausschreibens, begann die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge. Die GdP war auch in diesem Jahr gut vorbereitet und konnte bereits am 14.04.2011 beim Polizei-Hauptwahlvorstand im MIK ihre Wahlvorschläge zur PHJAV-Wahl einreichen.
Damit erhält die GdP auch in diesem Jahr den Listenplatz 1, der landesweit für die JAV-Wahlen gilt. Die GdP-Kandidatinnen und Kandidaten sind: René Berg (Köln), Ina Vennemann (Münster), Katrin Haverkamp (Duisburg), Ernst Herget (Hagen) und Larrisa Mische (Bielefeld).
Sie werden sich u. a. für die Optimierung des Bachelor-Studiums, der Unterbringungssituation, der Urlaubsregelung und der Vernetzung der einzelnen Jugend- und Auszubildendenvertretungen einsetzen.
Daneben werden sie sich natürlich auch bei der Regelung und Abwehr sozialer Härtefälle engagieren. Die volle Unterstützung der GdP werden sie dabei haben. Vor allem brauchen sie nun aber die Unterstützung und das Vertrauen derjenigen, für die sie ihre Mandate übernehmen wollen – der Auszubildenden und Berufsanfänger. Daher wählen gehen und Liste 1: GdP wählen.
15.04.2011
1. Mai 2011
Das ist das Mindeste!
Nach einem Jahrzehnt mit realen Einkommensverlusten und einer von der Politik forcierten Umverteilung zu Gunsten der besser Verdienenden und der Unternehmen, machen die Gewerkschaften in Deutschland für mehr soziale Gerechtigkeit mobil: „Das ist das Mindeste. Faire Löhne. Gute Arbeit, Soziale Sicherheit“ lautet das Motto, unter dem Gewerkschaftsmitglieder am 1. Mai an zahlreichen Orten in NRW auf die Straße gehen.
„Deutschland befindet sich wieder auf dem Wachstumspfad. Möglich gemacht haben das die Opfer der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Initiativen der Betriebsräte und das Engagement der Gewerkschaften. Sie haben dafür gesorgt, dass die Auswirkungen der Finanz-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise begrenzt werden konnte. Jetzt, nachdem die Talsohle der Krise durchschritten ist, geht man ganz kühl wieder über zum neoliberalen ‚Business as Usual’ über“, kritisiert der DGB es in seinem Mai-Aufruf.
Die Gewerkschaften machen dagegen mobil. Sie fordern, dass die Politik gegen die Menschen - Ungerechtigkeit, falsche Lobbypolitik und Entsolidarisierung in unserer Gesellschaft - ein Ende haben muss.
Hauptredner der zentralen 1.-Mai-Kundgebung in NRW sind diesem Jahr in Oberhausen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und der DGB-Bezirksvorsitzende Andreas Meyer-Lauber. Der GdP-Landesvorsitzende Frank Richter spricht in Bochum.
Die 1.-Mai-Umzug in Oberhausen beginnt um 10.30 Uhr auf dem Altmarkt, die anschließende Kundgebung um 11.30 Uhr auf dem Ebertplatz.
In Bochum ziehen ab 10.15 Uhr drei Demonstrationszüge von der TKES, Castroper Str. 228, von ver.di, Universitätsstraße 76, und vom Jahrhunderthaus, Alleestraße 80, zum Willy Brandt-Platz. Redner der dort um 11.00 Uhr beginnenden Kundgebung sind neben dem GdP-Landesvorsitzenden Frank Richter die DGB-Kreisvorsitzende Ulrike Kleinenbrahn und Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz.
Mehr Infos zu den 1-Mai-Kundegebungen: www.nrw.dgb.de
12.04.2011
Jäger zu Besuch beim GdP-Stand
Münster. Auf der auch für andere europäische Länder wichtigen Polizeifachmesse Ipomex vom 11. bis 13. April in Münster ist die GdP mit einem eigenen Stand vertreten. Innenminister Ralf Jäger (SPD) nutzte die Gelegenheit zu einem informellen Gedankenaustausch mit dem GdP-Bundesvorsitzenden Bernhard Witthaut über die Personalentwicklung bei der Polizei und das gerade erst in NRW gestartete Behördliche Gesundheitsmanagement. Beteiligt an dem Gespräch waren auch die beiden stellvertretenden GdP-Landesbezirksvorsitzenden Adi Plickert und Peter Hugo, sowie der Münsteraner Polizeipräsident Hubert Wimber.
Für den GdP-Bundesvorsitzenden war es das erste Zusammentreffen mit dem nordrhein-westfälischen Innenminister. Der Gedankenaustausch soll in Kürze in einem längeren, vertraulichen Hintergrundgespräch vertieft werden.
11.04.2011
Mönchengladbacher Urteil zum versuchten Polizistenmord hat Signalcharakter
Düsseldorf. Mit großer Erleichterung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach wegen des versuchten Mordanschlags auf den Polizeibeamten Michael Frehn reagiert. „Wer Polizisten brutal angreift, nur weil sie nach einem versuchten Einbruch in ein Lebensmittelgeschäft bei mehreren Tatverdächtigen eine Personenkontrolle durchführen, muss die volle Härte des Gesetzes spüren“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Peter Hugo. „Deshalb ist es gut, dass das Gericht den Täter wegen versuchten Mordes zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt hat.“
In der Vergangenheit hat die GdP immer wieder darüber geklagt, dass selbst mit großer Brutalität verübte Angriffe auf Polizisten von den Gerichten oft als Bagatelldelikte abgetan werden. Die GdP hofft deshalb, dass das Mönchengladbacher Urteil Signalcharakter für andere Gerichte hat. „Wer Polizisten angreift, will einen anderen Staat, in dem er ungestört seinen kriminellen Geschäften nachgehen kann. Das darf eine demokratische Gesellschaft nicht zulassen“, sagte Hugo.
07.04.2011
FDP muss sich ihrer eigenen Mitverantwortung stellen
Düsseldorf. Unmittelbar vor Beginn der heutigen Sitzung des Innenausschusses hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die FDP wegen ihrer parteipolitischen Instrumentalisierung der Massenpanik während der DSDS-Autogrammstunde in Oberhausen kritisiert. „Oberhausen zeigt, dass die Veranstalter des DSDS-Spektakels nichts aus dem Desaster der Duisburger Loveparade gelernt haben. Für sie geht der private Profit vor der Sicherheit der Menschen“ sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Peter Hugo. Die GdP unterstützt deshalb ausdrücklich die Forderung nach strengeren Auflagen für Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Entscheidend seien dabei nicht nur die Zahl der erwarteten Besucher, sondern vor allem die möglichen Gefahren, die von der Veranstaltung ausgehen. „Aber um die Sicherheit der Menschen geht es der FDP nicht“, kritisiert Hugo. „Mit ihrem Vorwurf, die Panik bei der DSDS-Veranstaltung sei ein ‚Desaster für den Innenminister’ will die FDP nur davon ablenken, dass Unternehmen, die aus wirtschaftlichen Interessen Tausende von Menschen in ihre Geschäftsräume locken, auch für deren Sicherheit verantwortlich sind.“
Das Verhalten der FDP nach der Massenpanik bei der DSDS-Autogrammstunde erinnert nach Beobachtungen der GdP fatal an ihr Verhalten nach der Duisburger Loveparade. „Keiner hat in Duisburg mit Toten gerechnet. Aber alle Verantwortlichen wussten, dass das Veranstaltungsgelände zu klein und die einzige Zugangsmöglichkeit über die Rampe zu eng war. Deshalb tragen alle Beteiligten eine moralische Mitverantwortung an der Duisburger Katastrophe“, sagte Hugo. „Aber auf ein klärendes Wort der FDP zur Loveparade warten die Opfer bis heute vergeblich. Dabei war es die FDP, die mit Ingo Wolf bis 13. Juli vergangenen Jahres – also nur wenige Tage vor der Loveparade – den Innenminister gestellt hat. Alle wesentlichen Planungen waren zu diesem Zeitpunkt längst abgeschlossen“, sagte Hugo.
Die Menschen hätten ein Recht, dass sich die Politik endlich um ihre Sicherheit kümmert, statt sich auf ihre Kosten mit parteipolitischer Polemik zu profilieren. „Wer nur die schnelle Schlagzeile sucht, übersieht dabei, dass Duisburg vor allem für die Opfer ein Desaster war, und dass Oberhausen beinahe eins geworden wäre.“
01.04.2011
Strafe muss auf dem Fuße folgen
Düsseldorf. Die von Innenminister Ralf Jäger (SPD) angekündigten Modellprojekte zur Stärkung der Präventionsarbeit bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität stoßen auf breite Zustimmung der GdP. „Dass Polizei und Justiz früher aktiv werden, damit aus Kindern und Jugendlichen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, keine Intensivstraftäter werden, ist absolut richtig. Deshalb begrüßen wir die von Jäger ins Leben gerufenen Modellprojekte ausdrücklich“, sagte der stellvertretende GdPLandesvorsitzende Peter Hugo. Die GdP ist allerdings skeptisch, ob die sieben Pilotprojekte in Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Hagen, Köln und im Rhein-Erft- Kreis ausreichen, um die bestehenden Handlungsdefizite der Polizei bei der Verhinderung von Jugendkriminalität auszugleichen. „Es gibt in nahezu allen Polizeibehörden hervorragende Konzepte zur Bekämpfung der Jugendkriminalität, aber ihre Umsetzung scheitert am fehlenden Personal bei Polizei, Justiz und den Jugendämtern“, sagte Hugo. „Selbst bei Intensivstraftätern vergehen meist Monate, bevor sie das erste Mal vor einem Richter stehen.“
Die von der Landesregierung im Haushalt 2011 geplanten zusätzlichen zehn Millionen
Euro im Bereich der Präventionsarbeit sind deshalb nach Einschätzung der GdP allenfalls
ein Tropfen auf den heißen Stein. „Wir brauchen dringend eine Stärkung der
Kriminalkommissariate, weil sonst alle Präventionskonzepte das Papier nicht wert sind,
auf dem sie stehen. Wir brauchen mehr Jugendrichter, damit die Strafe auf dem Fuße
folgt, bevor aus Kindern und Jugendlichen Intensivstraftäter werden. Und wir brauchen
eine Stärkung der Jugendarbeit der Kommunen, damit Kinder und Jugendliche gar nicht
erst auf die schiefe Bahn geraten.“
Im Sozial- und Bildungsbereich setzt die rot-grüne Landesregierung auf eine präventive
Sozialpolitik. „Das muss durch eine präventive Kriminalpolitik ergänzt werden“, fordert die
GdP.
30.03.2011
Mitbestimmung ist in NRW endlich kein Fremdwort mehr
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat den von der nordrhein-westfälischen Landesregierung beschlossenen Entwurf zur Reform Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) als wichtigen Schritt zur Stärkung der Demokratie begrüßt. „Ministerpräsidentin Hannelore Kraft löst mit der LPVG-Reform ein zentrales Wahlversprechen von Rot/Grün ein, dass auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein Recht auf Mitbestimmung haben, wenn es um die Gestaltung ihrer Arbeitsplätze geht“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Peter Hugo. „Mitbestimmung ist in NRW endlich kein Fremdwort mehr.“
Positiv bewertet die GdP, dass durch die Reform die von Schwarz/Gelb eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten der Personalräte wieder hergestellt werden sollen. „Die Personalräte müssen für die Beschäftigten erreichbar sein, wenn sie von ihnen gebraucht werden. Sonst verkommt Mitbestimmung zur Farce“, sagte Hugo. „Deshalb ist es gut, dass die Benachteiligung des öffentlichen Dienstes gegenüber der Privatwirtschaft endlich beendet wird.“ Zudem plant Rot/Grün, das ebenfalls von der Vorgängerregierung eingeführte undemokratische Vorstandsprinzip für die Geschäftsführung der Personalräte wieder abzuschaffen. In der Vergangenheit war es dadurch zu Verzerrungen der tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse in den Personalräten gekommen. Positiv bewertet die GdP auch, dass in Zukunft die Kommissaranwärterinnen und -anwärter wieder an der Personalräte-Wahl teilnehmen können. „Alle, die bei der Polizei arbeiten, müssen die gleichen Rechte haben. Es ist gut, dass Rot/Grün dieser Selbstverständlichkeit wieder zum Recht verhelfen will“, betonte Hugo.
Die GdP dringt darauf, dass die LPVG-Reform jetzt zeitnah vom Landtag verabschiedet wird. Jede weitere Verzögerung könnte dazu führen, dass das neue Mitbestimmungsrecht bei der Personalratswahl im kommenden Jahr noch nicht greift. „Das würde zu einem massiven Vertrauensverlust führen“, warnte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende.
28.03.2011
Szenetreffpunkte der Extremisten stärker in den Blick nehmen
Düsseldorf. Die wachsende Zahl gewalttätiger Auseinandersetzungen zwischen Links- und Rechtsextremisten außerhalb von Demonstrationen wird nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zunehmend zu einem ernsthaften Sicherheitsproblem. „Wir haben keine Weimarer Verhältnisse, aber wenn sich Extremisten beider Seiten über das Internet zu Überfällen auf die Treffpunkte der anderen Seite verabreden, muss die Polizei auf die neue Bedrohungslage reagieren“, sagte der stellvertretende nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende, Peter Hugo, zum heute veröffentlichten Verfassungsschutzbericht. Hugo fordert, dass die Polizei die Internetforen und Szenetreffpunkte der Extremisten stärker in den Blick nimmt. „Nur so können wir gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen beiden politischen Gruppierungen verhindern.“
Besorgniserregend ist nach Meinung der GdP vor allem die sinkende Hemmschwelle gewaltbereiter Rechtsextremisten. „Die bei einer Polizeikontrolle am 1. Mai in Berlin sichergestellten Sprengsätze von Angehörigen der Aachener Kameradschaft zeigen, dass die Rechtsextremisten bereit sind, selbst den Tod politisch Andersdenkender billigend in Kauf zu nehmen. Hierauf muss der Rechtsstaat entschiedener reagieren“, fordert der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende. Hugo erinnerte daran, dass es bereits in den neunziger Jahren einen ähnlichen Anstieg rechter Gewalt gegeben hat. Zwischen 1995 und 2000 haben Rechtsextremisten alleine in NRW zwei Menschen aus politischen Gründen ermordet sowie acht weitere Mordversuche begangen.
Die wachsende Gewaltbereitschaft von Rechtsextremisten bietet aber kein Alibi für die ebenfalls gestiegene Gewaltbereitschaft linksextremer Gruppen. „Es ist gut, dass wir aus unserer Geschichte gelernt haben und uns als Demokraten rechtsextremen Verführern mit aller Entschiedenheit entgegenstellen, aber das rechtfertigt keine Gewalt von Links“, sagte Hugo. „Der Anstieg linksmotivierter Körperverletzung von 98 auf 137 Fälle im vergangenen Jahr zeigt, dass viele noch immer wegschauen, wo sie eigentlich einschreiten müssten.“
22.03.2011
Landesregierung setzt auf beschleunigtes Verfahren
Zeitgleich mit den Tarifbeschäftigten steigen in NRW auch die Bezüge der Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfänger zum 1. April um 1,5 Prozent. Für die ersten drei Kalendermonate 2011 gibt es eine Einmalzahlung von 360 Euro. Versorgungsempfänger und Anwärter erhalten die Einmalzahlung anteilig. Am 1. Januar 2012 steigen die Bezüge um weitere 1,9 Prozent, zuzüglich eines Sockelbetrags von 17 Euro. Das hat das Landeskabinett gestern beschlossen. Damit ist der Weg für die von Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) versprochene zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschluss auf die Beamten frei.
Weil Gewerkschaften, Arbeitgeber (Landesregierung und Kommunaler Arbeitgeberverband) und die fünf Landtagsfraktionen einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren zugestimmt haben, kann die Besoldungsanpassung zügig den Landtag passieren. Die Landesregierung will die Gesetzesvorlage am 30. oder 31. März in den Landtag einbringen. Unmittelbar danach soll die 1. und 2. Lesung im Plenum erfolgen. Bleibt es bei diesem Zeitplan, kann die Erhöhung zusammen mit den Juni-Bezügen ausgezahlt werden.
Nach Berechnungen des Finanzministerium belaufen sich die Kosten für die Übernahme des Tarifabschlusses für das Land auf 301 Millionen Euro in diesem und auf 615 Millionen Euro im kommenden Jahr. In einer Presseerklärung weist die Landesregierung darauf hin, dass mit der Übernahme des Tarifabschlusses verhindert wird, dass die Beamten erneut von der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst abgekoppelt werden. Genau das hatte die GdP in der Vergangenheit immer wieder gefordert.
Bereits unmittelbar nach dem Potsdamer Abschluss hatte der GdP-Landesvorsitzende Frank Richter erklärt, dass „die Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamten ein wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit des Landes“ ist. Denn in den kommenden Jahren werde der öffentliche Dienst verstärkt um die kleiner werdende Zahl qualifizierter Schulabgänger konkurrieren. „Diesen Kampf können wir als Polizei nur mit fairen Einkommen bestehen“, sagte Richter.
18.03.2011
Sozialwahl 2011
Wählen gehen!
Am 1. Juni 2011 ist der Stichtag für die nächste Sozialwahl in Deutschland. Bis zu diesem Tag werden bei allen gesetzlichen Sozialversicherungsträgern die Selbstverwaltungsparlamente neu gewählt. Wählen dürfen rund 48 Millionen Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der fünf Ersatzkassen. Die Sozialwahlen gelten – selbst unter politisch Interessierten – oft als unwichtige Wahl. Zu Unrecht, denn bei den Sozialwahlen geht es um viel Geld. Es geht um die Verwendung der Versicherungsbeiträge der Krankenkassen und der Rentenversicherung. Mit der Sozialwahl nehmen die Versicherten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Vertretung ihrer Belange selbst in die Hand.
Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die Wahlunterlagen werden allen Wahlberechtigten unaufgefordert per Post zugeschickt. Wer bei der Deutschen Rentenversicherung und bei einer der Ersatzkassen versichert ist, erhält zwei Wahlbriefe. Wichtig: Pro Stimmzettel darf nur eine Liste angekreuzt werden! Danach müssen die ausgefüllten Unterlagen nur noch per Post zurückgeschickt werden. Die Wahlunterlagen werden im Zeitraum vom 11. bis 21. April 2011 zugeschickt. Sobald die Unterlagen vorliegen, kann man seine Stimme abgeben. Der Stimmzettel muss bis zum Stichtag 1. Juni 2011 zurückgeschickt sein. Wichtig: Es gilt der Tag des Posteingangs, nicht der Tag des Poststempels.
Damit nach der Wahl nicht selbst ernannte Interessenvertreter die Verwaltungsräte der Rentenversicherung und der Ersatzkassen bevölkern, treten der DGB und seine Gewerkschaften mit eigenen Wahlvorschlägen an. Die GdP ruft ihre Mitglieder auf, Kandidaten der Liste des DGB zu wählen.
Mehr Infos: www.sozialwahlen2011.de
14.03.2011
Internetkriminalität stärker in den Blick nehmen
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wertet die heute von Innenminister Ralf Jäger (SPD) vorgestellte Kriminalstatistik 2010 als Beleg, dass die Polizei in NRW gut aufgestellt ist, sieht aber massiven Handlungsbedarf im Bereich der Internetkriminalität und bei der Verfolgung jugendlicher Intensivstraftäter. „Der politische Wille der Landesregierung, jugendliche Intensivstraftäter durch eine bessere Zusammenarbeit von Polizei, Gerichten und Jugendämtern aus dem Verkehr zu ziehen, bevor sie eine kriminelle Karriere starten können, ist da. Aber es fehlt noch immer das notwendige Personal, um die in allen Polizeibehörden entwickelten Konzepte zur Bekämpfung jugendlicher Intensivstraftäter in die Praxis umzusetzen“, kritisierte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Wenn sechs Prozent der jugendlichen Intensivstraftäter 30 Prozent aller Straftaten ihrer Altersgruppe begehen, heißt das doch nichts anderes, als dass jugendliche Straftäter monatelang weiter Straftaten begehen können, bevor sie das erste Mal vor einem Richter stehen. Das ist vollkommen inakzeptabel.“
Massiven Handlungsbedarf sieht die GdP auch im Bereich der Internetkriminalität. Die
Behörden müssen technisch und personell in die Lage versetzt werden, auf diese neuen
Handlungsfelder zu reagieren. Darüber hinaus muss für schwere Straftaten die
Vorratsdatenspeicherung zur Verfügung stehen. „Seit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung wissen alle Beteiligten, dass wir
dringend eine neue Rechtsgrundlage für die Aufzeichnung von Verbindungsdaten bei
Telefon- und Internetkommunikation brauchen, weil das die Wege sind, über die die
Straftäter ihre Taten vorbereiten, aber passiert ist bislang nichts.“ Es sei deshalb gut, dass
der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger bereits vor zwei Wochen angekündigt
hat, in dieser Frage den Druck auf Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) zu erhöhen. „Aber dieser Ankündigung müssen jetzt auch Taten folgen“, fordert
Richter, „weil wir uns eine blinde Polizei nicht leisten können“.
Auch bei der Bekämpfung der Wohnungseinbrüche sieht die GdP dringenden
Handlungsbedarf. „Fast 45 000 Wohnungseinbrüche pro Jahr sind ein deutliches
Warnsignal, dass wir dieses Problem durch den Einbau einbruchsicherer Fenster und
Türen alleine nicht in den Griff bekommen, sondern wir brauchen neue Konzepte zur
Verbesserung der Aufklärungsquote“, fordert Richter. Sie liegt gerade einmal bei dreizehn
Prozent. „So lange es für die Täter faktisch risikolos ist, in fremde Wohnungen
einzubrechen, brauchen wir uns über Wohnungseinbrüche nicht zu wundern“, sagte
Richter. Bereits Anfang vergangenen Jahres hatte die GdP ein Modellprojekt zu
Verbesserung der Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen gefordert, ohne dass die
Politik bislang darauf reagiert hat.
11.03.2011
Übernahme des Tarifvertrags ist wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit des Landes
Potsdam/Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Ankündigung der nordrhein-westfälischen Landesregierung, den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst auch auf die Beamten zu übertragen, als „wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit des Landes“ bezeichnet. „Die 184 000 Polizisten und Staatsanwälte, Lehrer und Verwaltungsbeamte in NRW haben genauso wie die rund 60 000 Tarifbeschäftigten des Landes dazu beigetragen, dass Nordrhein-Westfalen trotz der noch immer nicht überwundenen Folgen der Banken- und Finanzmarktkrise ein wichtiger Zukunftsstandort ist. Deshalb ist es gut, dass Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) unmittelbar nach dem gestern in Potsdam erzielten Abschluss für die Tarifbeschäftigten der Länder erklärt hat, dass das Ergebnis ohne jedes Wenn und Aber eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Damit hebt sich die rot/grüne Landesregierung wohltuend von den Tricksereien ihrer Vorgängerregierung ab.“
Auch Tarifvorstand Brigitte Herrschaft bewertet das Ergebnis positiv. „Um in dem härter werdenden Wettbewerb um die kleiner werdende Zahl der Schulabgänger bestehen zu können, brauchen wir attraktive Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst. Deshalb ist es wichtig, dass die Beschäftigten der Länder mit dem Potsdamer Abschluss auch nach Abzug der Inflationsrate ein kleines Einkommensplus erzielen können“, sagte Herrschaft in Potsdam. „Wären wir in den vergangenen Wochen nicht zu Tausenden auf die Straße gegangen, sähe das Ergebnis anders aus.“
In Potsdam hatten sich die Vertreter von GdP, GEW, ver.di und dem Beamtenbund mit den Ländern auf eine Tariferhöhung von 1,5 Prozent zum 1. April geeinigt. Für die ersten drei Monate dieses Jahres gibt es eine Einmalzahlung von 360 Euro. Zum 1. Januar 2012 steigen die Gehälter um weitere 1,9 Prozent, zuzüglich eines Sockelbetrags von 17 Euro. Zudem wird die alte Entgeltordnung überarbeitet und nicht, wie bislang geplant, durch eine neue ersetzt. Dadurch wird verhindert, dass Beschäftigte durch die Umstellung auf eine neue Entgeltordnung herabgestuft werden können.
09.03.2011
Schimmel statt Kamellen
Düsseldorf. Am Karnevalswochenende sind nach Informationen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) erneut Polizisten mit verdorbenen Lebensmitteln beliefert worden. Für die Polizisten, die beim Rosenmontagszug in Gelsenkirchen eingesetzt waren, gab es statt Kamellen nur verschimmelte Putenschnitzel und Schokoriegel, deren Haltbarkeit seit Wochen abgelaufen ist. Die GdP sieht wegen des erneuten Schimmelskandals Innenminister Ralf Jäger (SPD) in der Verantwortung. „Bereits seit Monaten machen wir den Innenminister darauf aufmerksam, dass Polizisten bei Großeinsätzen immer wieder mit verdorbenen Lebensmitteln beliefert werden, ohne dass sich daran etwas ändert“, klagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. Wegen der dauernden Belieferung mit verdorbenen oder bereits abgelaufenen Lebensmitteln fordert die GdP eine Rückkehr der polizeieigenen Einsatzküchen. „Verantwortlich für den Skandal sind nicht einzelne schwarze Schafe unter den Caterern, sondern die Privatisierung der Einsatzverpflegung. Deshalb fordern wir eine Rückkehr der Einsatzküchen“, sagte Richter.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die GdP mehrfach über verdorbene Lebensmittel bei Polizeieinsätzen geklagt. Erst im September war einem der beteiligten Caterer fristlos gekündigt worden, nachdem beim Zweitligaspiel VFL Bochum gegen FC Augsburg rohe Putenschnitzel an die Polizisten ausgegeben wurden. Zuvor hatte die GdP über Blutanhaftungen an der Einsatzverpflegung und über verschimmelte Schnitzel geklagt. „Die Häufigkeit der Qualitätsmängel macht deutlich, dass die noch von Schwarz/Gelb auf den Weg gebrachte Privatisierung der Einsatzküchen ein Fehler war“, hatte der GdP-Landesvorsitzende bereits im vergangenen Jahr erklärt.
Pressekontakt:
Gewerkschaft der Polizei NRW
Stephan Hegger
Tel.: 0211/29 10 1-32
Mobil: 0172/2 77 47 15
09.03.2011
Vorbereitung auf das Auswahlverfahren für den höheren Dienst
Wer sich durch ein zweijähriges Masterstudium an der Deutschen Polizeihochschule für den Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst qualifizieren will, muss zunächst ein Auswahlverfahren bestehen, bevor er in die Förderphase wechseln kann. Das Auswahlverfahren gliedert sich in einen PC-basierten psychologischen Eignungstest, einen verhaltensdiagnostischen Abschnitt sowie ein persönliches Gespräch mit der Auswahlkommission. Worauf es beim verhaltensdiagnostischen Abschnitt des Auswahltests ankommt, vermittelt ein Weiterbildungsangebot der GdP für Aufsteiger in den höheren Dienst.
In dem Kurs trainieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Anleitung erfahrener Referenten die Prüfungsbestandteile Gruppendiskussion über aktuelle Themen, Rollenspiele, Interview und Vortragstechnik.
Die Teilnahme am Vorbereitungskurs kostet für GdP-Mitglieder 75,00 Euro (inkl. Arbeitsmaterialien und Verpflegung). Es stehen drei Alternativtermine zur Verfügung: 20.03.2011, 26.03.2011 und 16.04.2011, jeweils von 9.00 bis 18.00 Uhr. Seminarort ist die Tagungsstätte des CVJM-Westbund, Bundeshöhe 7, 42285 Wuppertal.
Anmeldung:
Petra Neumann
Tel.: 0211/29 101 - 13
E-Mail: petra.neumann@gdp-nrw.de
Mehr Infos:
Sandra Anders
Tel.: 0211/29 101 - 24
E-Mail: sandra.anders@gdp-nrw.de
02.03.2011
GdP erreicht Ruhigstellung der Verfahren bei den Bereitschaftszeiten
Nach einer Entscheidung des OVG Lüneburg vom Anfang diesen Jahres müssen, wie von der GdP berichtet (News 04.02.2011), bei heimatfernen Großeinsätzen Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit vergütet werden. Das Urteil des niedersächsischen Gerichts hat auch Auswirkungen auf die Bereitschaftspolizei in NRW, wenn die NRW-Kräfte beim Castor-Transport in Gorleben oder beim 1. Mai in Berlin eingesetzt sind. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig, weil Niedersachsen Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hat. Damit bis zum Vorliegen der endgültigen Entscheidung Polizisten aus NRW das Land nicht massenweise auf Anerkennung der Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit verklagen müssen, hat die GdP mit dem Innenministerium einen Verzicht des Landes auf die Einrede der Verjährung vereinbart.
Zur Wahrung des Rechtsanspruchs auf vollständige Anerkennung der Bereitschaftszeit als Arbeitszeit reicht es deshalb bis auf weiteres, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen formlos die Anerkennung der entsprechenden Mehrarbeit verlangen. Der Antrag muss für jedes Großeinsatz einzeln erstellt werden. Einen entsprechenden Erlass will der Innenminister in den kommenden Tagen veröffentlichen.
Sobald der Erlass vorliegt, stellt die GdP ihren Mitgliedern an dieser Stelle ein Antragsformular zur vollständigen Vergütung der Bereitschaftszeit zum Download zur Verfügung.
02.03.2011
Dramatischer Rückgang der Aufklärungsquote bestätigt schlimmste Befürchtungen der GdP
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in dem dramatischen Rückgang der Aufklärungsquote bei Straftaten, die im Internet begangen werden, ihre schlimmsten Befürchtungen in Hinblick auf das Ende der Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Nach Zahlen, die der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) gestern veröffentlicht hat, ist seit dem Fortfall der Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote der von der Task-Force „Zentrale Internet-Recherche“ des Landeskriminalamtes NRW verfolgten Straftaten von 90 auf 60 Prozent gesunken. Fachleute gehen davon aus, dass gleichzeitig das sogenannte Dunkelfeld der nicht von der Polizei erkannten Straftaten massiv gestiegen ist. „Dass Betrüger und Kinderschänder nur deshalb straffrei bleiben, weil sich die Bundesregierung nicht auf ein neues, verfassungskonformes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einigen kann, ist ein Skandal. Innenminister Jäger hat deshalb Recht, wenn er diesen Skandal öffentlich kritisiert“, erklärte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die GdP die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, die Sicherheitslücke, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung entstanden war, umgehend zu schließen. „Wer der Polizei im Internetzeitalter den Zugriff auf Telefon- und Internetverbindungsdaten verwehrt, macht sie blind“, hatte der GdP-Landesvorsitzende erklärt. Richter werte es deshalb als positiv, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung jetzt den Druck auf die Bundesregierung erhöhen will, um die Gesetzeslücke bei der Vorratsdatenspeicherung zu schließen.
„Man kann die Daten so speichern, dass die Freiheitsrechte der Bürger nicht beeinträchtigt, aber Straftäter wirksam verfolgt werden können. Wer hingegen, wie das Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) anstrebt, nur das Aufzeichnen von Telekommunikationsdaten bereits bekannter Straftäter zulassen will, hilft nur den Tätern“, warnte Richter.
01.03.2011
Polizisten fühlen sich ausgequetscht wie Zitronen
Düsseldorf. Unter dem Motto „Lohndiebe stoppen!“ haben sich heute mehr als 1500 Polizisten und Tarifbeschäftigte der Polizei an der landesweiten Demonstration der Gewerkschaften für eine faire Tariferhöhung im öffentlichen Dienst beteiligt. Die Polizisten befürchten, dass sie nach Jahren mit massivem Einkommensverlust erneut für die Kosten der Banken- und Finanzmarktkrise zur Kasse gebeten werden sollen. „Mehr geht nicht!’“ stand deshalb auf den Transparenten, auf denen die Beschäftigten der Polizei als bis auf den letzten Tropfen ausgequetschte Zitronen gezeigt werden.
Gleich zu Beginn der Demonstration hatte Frank Richter, der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), daran erinnert, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bereits einen erheblichen Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen geleistet haben. „Deutschland hat die niedrigste Staatsquote in der gesamten EU. Allein in den Bundesländern ist die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im letzten Jahrzehnt um 20 Prozent gesunken. Bei gleichzeitigem Gehaltsverlust“, sagte Richter. „Geld, das jetzt anderswo ausgegeben wird.“ Allein in die Rettung der Banken sind bereits 17 Prozent des Bruttosozialprodukts eines Jahres geflossen. Steuersenkungen für Besserverdienende und Unternehmen summieren sich zu weiteren Milliarden Euro an Steuerausfällen. „Das Geld ist nicht weg, es haben nur andere“, sagte Richter.
Erbost hat die Beschäftigten bei der Polizei, dass die Bundesländer in den Tarifverhandlungen bislang kein Angebot vorgelegt hat. Die GdP sieht deshalb Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) gefordert. „NRW ist das größte Bundesland. Die rot/grüne Landesregierung kann sich nicht einfach wegducken, nur weil die Tarifverhandlungen für alle Länder gemeinsam in Potsdam geführt werden. Kraft muss jetzt zeigen, dass ihr Versprechen, mit den Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Augenhöhe zu verhandeln, mehr als nur Wahlkampfgeklingel war“, fordert Richter.
25.02.2011
Kriminalforum 2011
Polizei braucht Ermessensspielraum bei der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs
Erfahrungen mit illegalen Drogen gehören in Deutschland für viele Jugendliche zum Erwachsen werden dazu. Ein Drittel aller 12- bis 25-Jährigen hat in seinem Leben mindestens einmal Cannabis probiert. Unter dem Titel „Neue Wege in der Drogenpolitik“ haben am 24. Februar Experten der Polizei, aus der Wissenschaft und von Drogenberatungsstellen auf einem Kriminalforum der GdP in Düsseldorf darüber diskutiert, wie sich die Verbreitung illegaler Drogen besser als in der Vergangenheit verhindern lässt. Eines der zentralen Erkenntnisse des Kriminalforums lautet: Um den Drogenhandel wirksamer zu bekämpfen, muss sich die Polizei stärker auf die Verfolgung der Profiteure des international operierenden Drogenkartells konzentriert, statt auf die strafrechtliche Verfolgung der Kleinkonsumenten weicher Drogen. Zudem ist es ein Irrweg, selbst Schwerstabhängige vor allem strafrechtlich zu verfolgen, statt ihre Abhängigkeit als Krankheit zu behandeln.
Gleich zu Beginn des Kriminalforums hatte GdP-Vorstandsmitglied Wolfgang Spies Vorschläge der GdP für eine andere Drogenpolitik präsentiert: Der Paragraph 31a des Betäubungsmittelgesetzes, nach dem die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen kann, wenn der Täter nur geringe Mengen zum Eigenverbrauch besitzt, müsste auf die Polizei ausgedehnt werden. Ähnlich wie in den Niederlanden müsste die Polizei auch in Deutschland die Möglichkeit bekommen, bei Konsumentendelikten im begründeten Fall von der Strafverfolgung abzusehen. „Uns geht es nicht um eine Freigabe illegaler Drogen“, betonte GdP-Vorstandsmitglied Spies, „aber wenn die Polizei massenweise Strafanzeige gegen die Konsumenten kleinster Drogenmengen einleiten muss, damit diese anschließend nahezu ausnahmslos vom zuständigen Staatsanwalt wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, bindet das Ressourcen, die niemandem nutzen.“
Zudem fordert die GdP bei Verdacht auf Drogenhandel eine Umkehr der Beweislast: Wenn ein Drogenhändler die Herkunft seines Vermögens nicht beweisen kann, kann das Geld vom Staat eingezogen werden. „Damit treffen wir die Drogenhändler an ihrer empfindlichsten Stelle, weil wir ihnen das Geld für neue illegale Geschäfte entziehen“, betonte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter auf dem Forum.
Einig waren sich die Teilnehmer des Kriminalforums auch in der Forderung nach einem anderen Umgang mit den Schwerstabhängigen. Die vor zehn Jahren in mehreren Großstädten eingerichteten Drogenkonsumräume, in denen Abhängige mit sauberen Spritzen versorgt werden, hätten nicht nur zu einer Beruhigung des sozialen Umfelds an den Drogenschwerpunkten beigetragen, sondern auch zu einem deutlichen Rückgang der Zahl der Drogentoten. Allein in Münster wird der dortige Drogenkonsumraum mehr als 11 000 mal pro Jahr benutzt, ohne dass spielende Kinder oder Passanten durch weggeworfene Spritzen gefährdet werden, wie das in Städten ohne Drogenkonsumraum oft zu beobachten ist. Kommt es beim Drogenkonsum zu gesundheitlichen Komplikationen, steht den Abhängigen zudem eine sofortige medizinische Hilfe zur Verfügung. „Auch in Münster gibt es bei BTM-Delikten keinen rechtsfreien Raum“, erklärte Jürgen Kleis, Leiter des Leitungsstabs im Polizeipräsidium Münster, „aber der Drogenkonsumraum leistet einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Drogenproblems“. Kleis kritisiert, dass die Politik bei der Einrichtung der Drogenkonsumräume aber auf halbem Weg stehen geblieben sei. Mit Einrichtung der Drogenkonsumräume habe der Gesetzgeber der Staatsanwaltschaft zwar die Möglichkeit eingeräumt, auf eine Strafverfolgung zu verzichten, wenn ein Drogenabhängiger sich im Drogenkonsumraum ein Spritze setzt, aber der Transport des benötigten Stoffs dorthin stehe nach wie vor unter Strafe. Das sei inkonsequent.
Kritik an den Widersprüchen der offiziellen Drogenpolitik kam auch von den anderen Referenten des Kriminalforums. „Wir arbeiten uns im Drogenbereich noch immer an den Verkehrten ab“, betonte Wulf Klinge, Leiter der in unmittelbarer Nähe zum Bonner Hauptbahnhof gelegenen Innenstadtwache GABI. Mehr als 1100 Abhängige gehören in der ehemaligen Bundeshauptstadt zur offenen Drogenszene. Gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt hat Klinge in den vergangenen Jahren ein Drogenbekämpfungskonzept entwickelt, das neben repressiven Maßnahmen auch Hilfsangebote für die Drogenabhängigen einschließt. Klinge hofft dabei auf mehr Unterstützung durch die Politik. „Von der Politik erwarte ich keine Riesenschritte, aber zumindest Schritte in die richtige Richtung.“
Referate des Kriminalforums zum Download:
24.02.2011
GdP fordert Umkehr der Beweislast für Drogenbosse
Düsseldorf. Fast eine viertel Million Rauschgiftdelikte verfolgt die Polizei jedes Jahr in Deutschland, doch ins Netz gehen ihr vor allem die Kleinkonsumenten weicher Drogen wie Cannabis, nicht die Dealer und Hintermänner des Milliarden schweren Drogenkartells. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW, Frank Richter, hat auf dem heutigen Kriminalforum seiner Gewerkschaft eine andere Drogenpolitik gefordert. "Wir müssen den Sumpf der international operierenden Drogenkartelle trocken legen, statt uns auf die Konsumenten kleinster Cannabis-Mengen zu konzentrieren", sagte Richter. "Das würde Ressourcen für die Verfolgung der Hintermänner frei machen."
Zudem fordert die GdP eine Umkehr der Beweislast bei der Drogenbekämpfung. "Statt der Polizei die Aufgabe zu überlassen, bei Verdacht auf Rauschgifthandel den Beschuldigten im Detail nachweisen zu müssen, dass die sichergestellten Geldvermögen illegal erworben sind, müssen die Verdächtigten selbst den Beweis erbringen, dass sie die Gelder legal erworben haben", sagte Richter. "Nur wenn wir die Gewinne abschöpfen, haben wir eine Chance, die Drogenkartelle zu besiegen."
Bei der Verfolgung von Konsumentendelikten plädiert die GdP für eine Ausweitung des Opportunitätsprinzips auf die Polizei. Nach geltendem Recht kann jeder Staatsanwalt ohne Zustimmung eines Richters ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einstellen, wenn es lediglich um kleine Eigenbedarfsmengen geht. Die Polizei hat diese Möglichkeit nicht, sondern muss selbst kleinste Cannabismengen zur Anzeige bringen, obwohl die Strafverfahren anschließend reihenweise von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. "Uns geht es nicht um eine Freigabe von Drogen", sagte Richter auf dem Kriminalforum der GdP, "aber wir müssen uns der Frage stellen, ob wir die Ressourcen bei der Drogenbekämpfung immer zielgerichtet einsetzen."
22.02.2011
Ausbildungssymposium
Bachelor-Studium muss bis Herbst 2012 entrümpelt werden
Hattingen. Drei Jahre nach dem Start des Bachelor-Studiums in der Polizeiausbildung haben auf einem eintägigen Symposium der Gewerkschaft der Polizei (GdP) am 21. Februar in Hattingen Vertreter der Ausbildungsbehörden und des LAFP, der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV), Tutoren und Studierende eine erste Zwischenbilanz gezogen. Ihr Fazit: Der neue Studiengang mit seiner engen Verzahnung von Theorie, Training und Praxisphasen hat sich im Grundsatz bewährt, aber in vielen Detailfragen muss der Studienverlauf verändert werden.
Kritisiert wurde von den Teilnehmern des Symposiums vor allem Lage und Häufigkeit der Prüfungen während des Studiums, die kurze Dauer der Praktika sowie die unzureichende personelle und technische Ausstattung der Fachhochschule. Die GdP will die Kritik zu Vorschlägen für eine neue Studienordnung bündeln, die bis zum Start des Ausbildungsjahrgangs 2012 in Kraft treten soll. Erste Veränderungen sollen bereits im September 2011 greifen, wenn erstmals zeitgleich 1400 neue Kommissaranwärterinnen und -anwärter ihre Ausbildung bei der Polizei in NRW beginnen.
Gleich zu Beginn des Symposiums hatte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter darauf hingewiesen, dass die Anforderungen an die Polizei auch in den kommenden Jahren weiter steigen werden. „Vorschläge zur Einführung einer Polizei light, wie sie zuletzt im Landtagswahlkampf aufgetaucht sind, sind deshalb kein Beitrag, um den wachsenden Einstellungsbedarf bei der Polizei zu stillen, sondern wir müssen die Ausbildungskapazitäten in den zehn Ausbildungsbehörden, an der Fachhochschule und am LAFP an den steigenden Bedarf anpassen“, forderte Richter. Auch Volker Huß, selbst Ausbildungsleiter im Polizeipräsidium Bielefeld und im Geschäftsführenden Landesvorstand für die Polizei-Ausbildung zuständig, legte in Hattingen ein klares Bekenntnis der GdP für die Bachelor-Ausbildung ab. „Die gemeinsame Ausbildung aller Polizeibeamten muss erhalten bleiben“, betonte Huß während des Symposiums. Allerdings müssten erkannte Mängel im Studienverlauf schneller behoben werden. Hier sieht die GdP vor allem das Innenministerium gefordert. „Viele Arbeitsaufträge zur Überprüfung einzelner Studieninhalte, zur Verschiebung bestimmter Lehr- und Praktikaphasen innerhalb des Studiums und zur Gestaltung der studienbegleiteten Prüfungen werden nur schleppend bearbeitet. Hier geht wertvolle Zeit verloren, die wir eigentlich brauchen, um die Kinderkrankheiten des neuen Studiums zu beseitigen.“
Kritisiert wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Symposiums auch die inhaltliche Überfrachtung des Studiengangs. Nicht nur die Studierenden, sondern auch die Dozenten und die Tutoren der Ausbildungsbehörden wünschten sich gleichermaßen eine deutliche Reduzierung der Stofffülle. Neben aller, bei einem Bachelor-Abschluss notwendigen Wissenschaftlichkeit dürfe nicht aus den Augen verloren werden, dass das Studium die Nachwuchskräfte der Polizei vor allem auf die praktischen Anforderungen vorbereiten muss, mit denen sie nach dem Studium in den ersten fünf Jahren ihres Berufslebens als Polizeibeamte konfrontiert werden. Auch die Vielzahl der Einzelprüfungen sehen die Symposiumsteilnehmer kritisch. In den praxisorientierten Ausbildungsabschnitten müsste sie durch stärker prozessbegleitende und auf das Studienende hin ausgerichtete Formen der Prüfung abgelöst werden. Die jetzigen Prüfungsanforderungen, nach der die Studierenden bei jedem Praktika einzeln benotet werden, sei wirklichkeitsfremd. Oft könnten die Prüfungsinhalte gar nicht abgeprüft werden, weil die zu prüfenden Inhalte während des Praktikums nicht vorkommen. „Das Verhalten bei schweren Raub kann ich nicht prüfen, wenn es während des Praktikums nicht zu einem schweren Raub kommt“, wie es ein Teilnehmer treffend formulierte.
17.02.2011
IT-Ausgliederung birgt erhebliche Sicherheitsrisiken
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in der von der Landesregierung geplanten Ausgliederung sämtlicher IT-Programm in die neue landeseigene Service-Gesellschaft IT NRW erhebliche Sicherheitsrisiken auf die Bürger zukommen. „Wenn IT-Programme der Polizei zusammenbrechen, hat das sofort massive Auswirkungen auf die Sicherheit der Menschen, weil erfolgsversprechende Spuren nicht verfolgt und Straftäter erst mit Verspätung dingfest gemacht werden können,“ warnte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter vor einer unüberlegten Aufgabe der polizeieigenen IT-Systeme. „Wie störanfällig die Polizeisoftware ist, haben wir erst im vergangenen Jahr erlebt, wo durch einen Softwarefehler das polizeieigene Vorgangsbearbeitungssystem IGVP über Wochen massiv gestört war. Wäre die Polizei schon damals in IT NRW ausgegliedert gewesen, hätte es vermutlich Monate gedauert, bis Fachleute den Softwarefehler gefunden hätten“, sagte Richter. „Solche Systemausfälle können wir uns bei der Polizei schlicht nicht leisten.“
Die GdP bezweifelt zudem, dass sich die Ausgliederung der polizeieigenen Softwareprogramme in IT NRW wirtschaftlich rechnet. Nach einem vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten soll die Ausgliederung sämtlicher Softwareprogramme des Landes in IT NRW den Steuerzahler bis 2015 mindestens 13 Millionen Euro kosten. Erst danach rechnen die Gutachter mit Einsparungen von jährlich vier Millionen. „Ob die erhofften Einsparungen tatsächlich eintreten, wird sich erst dann zeigen. Der spürbare Sicherheitsverlust wird sich aber sofort auswirken“, warnte Richter das Land vor einer Ausgliederung der Polizeisoftware
Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst - Demonstration am Dienstag, 01.03.2011
Um den Forderungen der Gewerkschaften Nachdruck zu verleihen, wird am 01.03.2011 in Düsseldorf eine Demo stattfinden - und wir sind dabei!!!
Nun stehen Details fest: Wir fahren um 10:30 Uhr von der Norbertstr. (Liegenschaft) mit einem Bus ab, nachdem wir uns für die Demo mit einem kleinen Snack gestärkt haben. In Düsseldorf wird der Demozug zum Landtag gehen, wo auch die Abschlusskundgebung stattfindet. Bitte meldet Euch möglichst schnell telefonisch bei Hans-Joachim Eistermann (Durchwahl 2404) oder Klaus Zedler (2401) an, damit wir planen können, wie viele Busse wir bestellen müssen. Anmeldungen per Mail an: hans-joachim.eistermann@polizei.nrw.de. Als Info haben wir ein eigenes Demo-Flugblatt (zum Aushang) beigefügt.
18, 20, Null - Passe / Skat-Turnier am 21.03.2011 für alle GdP-Mitglieder
Jedes Jahr treffen sich die Kolleginnen und Kollegen zum gemeinsamen Reizen, Kiebitzen und Trumpfen beim Skat-Turnier der Kreisgruppe Essen/Mülheim. Alle sind herzlich eingeladen für ein kleines Startgeld von 5 Euro (welches wieder in Preise ausgeschüttet wird) einen schönen Abend zu verbringen. Gespielt wird ab 17:00 Uhr in der Gaststätte "Haus Kaldenhoff". Anmeldung telefonisch im GdP-Büro Essen (0201/829-2480) oder per Mail an Heiko Müller. Klaus Zedler (Tel.: 2401) oder Erika Möller-Nettelbeck (2403) nehmen auch Anmeldung entgegen.
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16.02.2011
Aufruf zur Tarifdemo am 1. März in Düsseldorf
Lohndiebe stoppen!
Düsseldorf. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben entscheidend dazu beigetragen, dass Deutschland die von den Banken und Spekulanten ausgelöste weltweite Wirtschaftskrise schnell überwunden hat. Deshalb fordern die Beschäftigten der Länder jetzt die gleiche Tariferhöhung, wie sie auch die Beschäftigten in den anderen Branchen bekommen. Unter dem Motto "Lohndiebe stoppen!" gehen Tarifbeschäftigte und Polizisten, Lehrer und Feuerwehrleute, Finanzbeamte und die Mitarbeiter der Autobahnmeistereien deshalb am 1. März in Düsseldorf gemeinsam auf die Straße. Mit der Demonstration wollen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Druck auf die Landesregierung machen, damit sich die Politik bei den Tarifverhandlungen für die Länder endlich bewegt.
ver.di, GEW, GdP und Beamtenbund fordern einen Sockelbetrag von 50 Euro für alle Beschäftigten plus eine Tariferhöhung von drei Prozent auf der Basis der gestiegenen Sockelgehälter. Der Tarifabschluss muss zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden.
Trotz der moderaten Forderung der Gewerkschaften, haben die Länder bislang kein ernsthaftes Tarifangebot auf den Tisch gelegt. Ginge es nach den Ländern, würden die Gehälter der Beschäftigten höchstens um ein Prozent steigen, also deutlich unterhalb der Inflationsrate. Das ist eine Provokation, weil die Beschäftigten bei Polizei und Feuerwehr, in Schulen und Hochschulen, in den Finanzämtern und den Autobahnmeistereien erneut für die Löcher herhalten müssten, die gierige Banker und Finanzmarktspekulanten in die Kassen der Länder gerissen haben.
Die Demonstration findet unmittelbar im Vorfeld der am 9. März beginnenden dritten, wahrscheinlich entscheidenden Verhandlungsrunde über den Tarifvertrag der Länder in Potsdam statt.
Lohndiebe stoppen!
Demonstration
1. März
Düsseldorf
Aufstellen der Teilnehmer:
12.00 Uhr
DGB-Haus Düsseldorf
Friedrich-Ebert-Str. 34 – 38
40210 Düsseldorf
(in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs)
Mehr Infos über die örtlichen GdP-Kreisgruppen oder den DGB Landesbezirk NRW
oder:
Abteilung Tarifpolitik
Bernd Kohl
Tel.: 0211/29 101 35
Demoplakat "Lohndiebe stoppen!" zum Download
15.02.2011
GdP hält 0,0-Promille-Grenze für sinnvoll
Berlin (dpa) Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) dringt auf eine konkrete Promille-Grenze für Radfahrer und ein strikteres Alkoholverbot für Autofahrer. «Wer Verkehrssicherheit will, sollte die Regelung verschärfen», sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende Frank Richter der Nachrichtenagentur dpa.
Vor genau zehn Jahren hatte der Bundesrat am 16. Februar 2001 die Absenkung der Promille-Grenze von 0,8 auf 0,5 Promille beschlossen. „Es gibt dadurch weniger Unfälle, weniger Verletzte und weniger Tote“, sagte Richter. Deshalb sei auch ein weiterer Schritt in Richtung auf eine 0,0-Grenze sinnvoll. „Alkohol hat am Steuer nichts zu suchen.“ Gerade weil es durch eine höhere Verkehrsdichte auch mehr Stress für Autofahrer gebe.
Der Auto Club Europa rechnet 7100 der rund 58 000 Verkehrstoten in den letzten zehn Jahren zu viel Alkoholgenuss zu, das sind etwa 12 Prozent. Für Fahranfänger bis 21 Jahre gilt in Deutschland bereits die 0,0-Grenze. In Europa gibt es ein Alkoholverbot bisher in Estland, Kroatien, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn.
GdP-Vize Richter betonte, ein großes Problem seien auch immer mehr Radfahrer, die wegen fehlender Promille-Grenzen betrunken unterwegs seien. Bisher werden Radfahrer nur bei absoluter Fahruntüchtigkeit belangt, die bei 1,6 Promille gilt. „2009 waren an 25 Prozent aller Unfälle, wo Alkohol im Spiel war, Radfahrer beteiligt“, betonte Richter. „Hier sind dringend konkrete Regelungen erforderlich.“
14.02.2011
Anstieg der Verkehrsunfälle ist deutliches Warnsignal
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht den Anstieg auf 582 000 Verkehrsunfälle in NRW als deutliches Warnsignal, dass Leichtsinn im Straßenverkehr wieder zunimmt. „Fast 600 000 Verkehrsunfälle in nur einem Jahr sind eindeutig zu viel“ sagte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter zu der heute veröffentlichten Verkehrsunfallbilanz 2010. Es sei zwar erfreulich, dass die Zahl der Verkehrstoten im vergangenen Jahr auf 550 gesunken ist, aber das sind immer noch 550 Getötete zu viel“, sagte Richter. „Den Opfern nutzt es nichts, dass früher noch mehr Menschen im Straßenverkehr zu Tode gekommen sind, sondern sie haben ein Recht, dass wir alles unternehmen, um die Zahl der Verkehrsopfer noch weiter zu reduzieren.“
Sorge bereitet der GdP insbesondere die hohe Zahl der Verkehrsopfer durch überhöhte Geschwindigkeit und Alkohol. Durch beide Delikte zusammen starben im vergangenen Jahr in NRW fast 300 Menschen. „Die Autofahrer brauchen offenbar das Gefühl, bei überhöhter Geschwindigkeit und bei Alkohol am Steuer von der Polizei erwischt zu werden, um ihr Verhalten zu ändern. Deshalb brauchen wir eine hohe Kontrolldichte im Straßenverkehr“, sagte Richter
Bedenklich sei zudem die starke Zunahme der Unfallfluchten auf 115 000 Fälle. Das ist ein Plus von 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Dass sich derjenige, der anderen Schaden zufügt, anschließend in die Büsche schlägt, kann die Gesellschaft nicht widerspruchslos hinnehmen“, sagte Richter. „Deshalb muss geprüft werden, ob Unfallflucht härter bestraft werden soll, zum Beispiel durch einen deutlich längeren Entzug der Fahrerlaubnis.“ Zudem müssten die Ressourcen im Bereich der Unfallfluchtaufklärung ausgebaut werden. „Dass trotz schwieriger Beweislage jede zweite Unfallflucht aufgeklärt werden kann, zeigt, wie kompetent die Polizei bei der Ermittlung der Täter arbeitet. Trotzdem müssen wir neue Methoden entwickeln, um die Aufklärungsquote weiter zu erhöhen.“ Richter sieht dabei im Ressourceneinsatz den entscheidenden Hebel. „Immerhin liegt die Aufklärungsquote bei Fahrerflucht mit Personenschaden bei 70 Prozent. Das sind 20 Prozent mehr als bei Unfallfluchten ohne Personenschaden“, betonte Richter.
11.02.2011
GdP fordert Streichung der 7-Jahres-Frist
Im Haushalt des Landes NRW gibt es für die Polizei nur noch Stellen des gehobenen und des höheren Dienstes. In der Realität sieht das anders aus. Denn noch immer gibt es Polizeibeamte der ersten Säule, die nicht von der Besoldungsgruppe A 9 mittlerer Dienst in die Besoldungsgruppe A 9 gehobener Dienst befördert werden können, weil sie das dafür erforderliche Mindestdienstalter (§ 7 Abs. 1 LVOPol) noch nicht erreicht haben. Die GdP hält diese Sperrfrist für überholt. Landesvorsitzender Frank Richter hat deshalb Innenminister Ralf Jäger (SPD) um die Streichung der Sperrfrist aus der Laufbahnverordnung für Polizeibeamte gebeten.
Die GdP hält die Regelung für überholt, weil nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) die Mindestwartezeit von 22 Jahren für eine Beförderung nach A 11 (Laufbahnsäule I) vom Ministerium gestrichen worden ist. Das OVG hatte zuvor erklärt, die Mindestwartezeit von 22 Jahren sei mit dem Leistungsprinzip aus Artikel 33 GG unvereinbar. „Angesichts dieses Urteils wäre es nur konsequent, auch die Sperrfrist für die Beförderung zum Polizeikommissar zu streichen, zumal Laufbahnbewerber 2012 letztmalig zum Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung zugelassen werden können“, hatte der GdP-Landesvorsitzende gegenüber dem Innenminister argumentiert.
10.02.2011
Kontrolldichte muss nachhaltig erhöht werden
Berlin. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Frank Richter, hat das heute ergangene Urteil im Winnenden-Prozess als wichtiges Signal an die Politik begrüßt, entschiedener gegen die unkontrollierte Verbreitung von Waffen in Privathaushalten vorzugehen. „Das Urteil stellt unmissverständlich klar, dass ein Verstoß gegen das Waffenrecht kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat, die mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden muss“, sagte Richter. Zudem forderte der stellvertretende GdP-Vorsitzende, dass die Einhaltung des bestehenden Waffenrechts endlich wirksam kontrolliert wird. „Dass die Wahrscheinlichkeit privater Waffenbesitzer unangemeldet kontrolliert zu werden, faktisch gegen Null tendiert, ist nicht hinnehmbar“, sagte Richter.
Die notwendigen Kontrollen dürften nicht weiter an fehlendem Personal scheitern. „Notfalls müssen die Länder zusätzliches Personal einstellen. Die Kosten dafür könnten durch eine Umlage von den Waffenbesitzern selbst finanziert werden“, sagte Richter. „Das ist zumutbar, schließlich werden auch andere Hobbys nicht von den Steuerzahlern finanziert.“
08.02.2011
Personalausstattung ist der entscheidende Schlüssel
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertet den heute vom Kölner Polizeipräsidenten Klaus Steffenhagen vorgestellten Abschlussbericht des Pilotprojekts „Vision 2010“ positiv. „Die Kölner Erfahrungen zeigen, dass die systematische Ausweisung von Defiziten im Bereich der Inneren Sicherheit helfen kann, die Kriminalitätsrate in Großstädten nachhaltig zu senken“, sagte GdP-Landevorsitzender Frank Richter. „Voraussetzung dafür ist, dass, wie in Köln geschehen, Gefährdungspunkte mit hoher Kriminalitätsrate konsequent benannt und mit gezieltem Personaleinsatz bekämpft werden.“ Positiv bewertet Richter auch das 2009 eröffnete „Haus des Jugendrechts“. „Die Kölner Erfahrungen zeigen, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Jugendbehörden der entscheidende Schlüssel ist, um jugendliche Intensivstraftäter aus der Spirale von Gewalt und Kriminalität herauszuholen.“
Nach Meinung der GdP scheitern allerdings auch ambitionierte Projekte, wenn das Personal fehlt, um sie umzusetzen. „Dass es der Kölner Polizei nicht gelungen ist, München den Titel als sicherste Großstadt Deutschlands abzujagen, liegt vor allem an der unzureichenden personellen Ausstattung der Polizei in NRW. In München stehen der Polizei bei der Verfolgung bestimmter Delikte bis zu viermal mehr Polizisten pro Fall zur Verfügung als in Köln“, sagte Richter.
Skeptisch bewertet die GdP hingegen Forderungen, die unzureichende Personalausstattung der Kölner Polizei zu Lasten anderer Behörden zu lösen. „Das würde nur Löcher anderswo aufreißen. Besser wäre es, wenn in NRW bedarfsgerecht eingestellt wird.“ Die GdP dringt deshalb darauf, dass die Einstellungszahlen bei der Polizei in den kommenden Jahren über die von der Landesregierung angekündigte Aufstockung auf 1400 Berufseinsteiger hinaus schrittweise weiter steigt. „Geschieht das nicht, haben wir bald überall riesige Löcher, weil die Zahl der Polizisten, die altersbedingt ausscheiden, in den kommenden Jahren sprunghaft steigen wird“, sagte Richter.
07.02.2011
Vereine tragen Mitschuld, wenn sie Ultras hofieren
Düsseldorf. Nach dem brutalen Angriff von mehr als 20 Hooligans auf zwei Polizeibeamte und einen Abteilungsleiter der Kölner Sportstättengesellschaft am vergangenen Wochenende in Köln hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schwere Vorwürfe gegen die Verantwortlichen des 1. FC Köln erhoben. „Wenn ein Verein Ultras öffentlich hofiert, obwohl bekannt ist, dass es aus ihren Reihen in der Vergangenheit wiederholt zu massiven Gewalttätigkeiten gekommen ist, stellt sich die Frage nach der Mitverantwortung des Vereins“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Die GdP redet mit allen Fans, auch mit den Ultras. Aber bei brutaler Gewalt gibt es null Toleranz. Das erwarten wir auch von den Vereinen.“
In Köln hatten mehr als 20 Mitglieder der Ultra-Gruppe „Wilde Horde“ am Samstag nach dem Fußballspiel einem Polizeibeamten erst seine Dienstmütze entwendet und dann brutal auf den Beamten eingeschlagen, als dieser die Herausgabe seiner Mütze forderte. Nach Augenzeugenberichten sollen die Ultras immer wieder mit großer Wucht auf den Beamten gesprungen sein, als dieser längst wehrlos auf dem Boden lag. Auch der zweite Polizist und der Mitarbeiter der Kölner Sportstättengesellschaft wurden brutal angegriffen. Dass es nicht zu tödlichen Verletzungen des Polizisten gekommen ist, ist nur dem beherzten Eingreifen einer zur Hilfe geeilten Gruppe von Beamten der Bereitschaftspolizei zu verdanken.
Bereits in der Vergangenheit hat es mehrfach Gewalttaten von Mitgliedern der „Wilden Horde“ gegeben, zuletzt vor vier Wochen in Hamburg. Die GdP kritisiert, dass sich der 1. FCK trotzdem bislang nicht konsequent genug von der Gruppe distanziert hat. „Wenn ein Fußballstar wie Lukas Podolski die Fahne der Wilden Horde im Stadion schwenkt, beim Training eine Mütze mit deren Logo aufsetzt und deren Spielführerbinde trägt, nachdem sie ihm medienwirksam überreicht worden ist, kann der Verein bei brutalen Gewaltübergriffen nicht tatenlos wegschauen“, sagte der GdP-Landesvorsitzende.
04.02.2011
GdP will Rechtsklarheit bei den Bereitschaftszeiten
Nach dem Castor-Transport im November vergangenen Jahres hatte Innenminister Ralf Jäger (SPD) auf Drängen der GdP für die Einsatzkräfte aus NRW die gesamte Zeit von der Abfahrt zum Einsatzort bis zur Rückkehr nach NRW als Arbeitszeit anerkannt. Bei anderen Großeinsätzen wurden auch in NRW die Bereitschaftszeiten, in denen die Einsatzhundertschaften vor Ort sind, ohne aktiv tätig zu werden, nur zum Teil als Arbeitszeit vergütet. Für die GdP ist das völlig inakzeptabel. Sie hat den Innenminister deshalb aufgefordert, verbindlich zu erklären, wie er auf das Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg reagieren will, nachdem Bereitschaftszeiten bei heimatfernen Großeinsätzen zur Arbeitszeit zählen.
Geklagt hatte in dem von der GdP unterstützten Musterverfahren ein niedersächsischer Polizeibeamter, dem während des Castor-Transportes 2005 für 32 Stunden Bereitschaftsdienst lediglich 8 Stunden als Freizeitausgleich gewährt worden waren. Das OLG Lüneburg hatte diese Praxis für rechtswidrig erklärt. Für den Bereitschaftsdienst sei in vollem Umfang Freizeitausgleich zu gewähren. In der Begründung hatte das OVG Lüneburg erklärt: “Es ist (…) unzulässig, die geleisteten Bereitschaftsdienste hinsichtlich des Freizeitausgleiches anders als Volldienst zu behandeln, wenn der Bereitschaftsdienst in Form persönlicher Anwesenheit am Arbeitsplatz geleistet wird und der Beamte jederzeit während des Bereitschaftsdienstes dem Dienstherrn zur Verfügung stehen muss, um sofort seine Leistung erbringen zu können.“
Die Entscheidung des OLG Lüneburg ist noch nicht rechtskräftig.
03.02.2011
Bessere Erreichbarkeit durchgesetzt
In den vergangenen Monaten hat ist es immer wieder massive Beschwerden über die schlechte telefonische Erreichbarkeit, die Nichtbeantwortung von Mails und Briefen und über erhebliche Verzögerung bei der Anpassung von Gehaltszahlungen an die veränderte Lebenssituation von Beamten durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) gegeben. Auch die GdP ist deshalb wiederholt vorstellig geworden. Erst im Herbst vergangenen Jahres hatte sie durch massiven öffentlichen Druck erreicht, dass die Bezüge der Kommissaranwärterinnen und -anwärter nicht erst mit monatelanger Verspätung ausgezahlt werden. Jetzt hat Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) in Gesprächen mit dem DGB eine grundsätzliche Lösung des Problems zugesagt.
Damit Eingaben in Zukunft zeitnah bearbeitet werden können, soll das LBV personell aufgestockt werden. Vorgesehen sind unter anderem fünf Vollzeitstellen für Juristen in der Sachbearbeitung und zehn zusätzliche Kräfte zur Verstärkung der Telefonzentrale. Diese Zusage hat die SPD-Landtagsfraktion gestern in einem Gespräch mit Mitgliedern des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstands der GdP (GVS) noch einmal ausdrücklich bestätigt.
Beamten-Info „Finanzminister macht DGB Zusagen“ zum Download
01.02.2011
Sicherheitslücke bei Polizeiwaffe wird endlich geschlossen
Düsseldorf. Mit Erleichterung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums reagiert, die Abzugsfedern an allen 46 000 Polizeipistolen in NRW auszutauschen. Bei der 2005 eingeführten neuen Pistole vom Typ Walter P 99 ist es nach Informationen der GdP in den vergangenen Jahren zu mindestens 120 Schussausfällen gekommen. Verantwortlich dafür waren ein Konstruktionsfehler der Abzugsfeder, die den hohen Belastungen des Schießbetriebs nicht stand hält, sowie Fehler in der mitgelieferten Munition. „Die neue Polizeiwaffe ist wesentlich sicherer als Ihr Vorläufermodell, aber jedes Schussversagen kann tödlich enden“, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP, Arnold Plickert. „Deshalb ist es gut, dass die Abzugsfedern jetzt ausgetauscht werden.
Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte die GdP auf einen Austausch der bruchanfälligen Feder gedrungen. Die GdP fordert zudem, dass auch die Munition für die Polizeipistole ausgetauscht wird. „Bisher ist es nur in Übungssituationen zum Zündversagen der Waffen gekommen, aber das war nur Zufall. Deshalb muss auch die Munition ausgetauscht werden, sobald die Ersatzmunition alle notwendigen Tests bestanden hat.“
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26.01.2011
Mitbestimmung im öffentlichen Dienst kein Fremdwort mehr
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertet den gestern vom Landeskabinett verabschiedeten Entwurf für die Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) positiv. „Die von Schwarz/Gelb massiv beschnittenen Mitbestimmungsrechte sollen wieder hergestellt werden“, sagte GdP-Mitbestimmungsexperte Karl-Heinz Kochs. „Rot/Grün lässt seinem Versprechen, NRW wieder zum Mitbestimmungsland Nr. 1 im öffentlichen Dienst zu machen, jetzt Taten folgen.“ Noch Ende vergangenen Jahres hatte das Innenministerium Eckpunkte vorgelegt, nach denen nur ein Teil der von der Vorgängerregierung durchgesetzten Verschlechterungen rückgängig gemacht werden sollte. „Diese Pläne sind nach dem massiven Widerstand der Gewerkschaften jetzt vom Tisch. Rot/Grün zeigt mit dem neuen Gesetzentwurf, dass es ihr mit der Wiederherstellung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst ernst ist“, sagte Kochs.
Positiv bewertet die GdP vor allem, dass in Zukunft im öffentlichen Dienst die gleichen Freistellungsregelungen für die Personalräte gelten wie in der Privatwirtschaft, dass die Mitbestimmung bei der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen wieder eingeführt und das Vorstandsprinzip für die Geschäftsführung in den Personalräten abgeschafft werden soll. Außerdem will die Landesregierung das von Schwarz/Gelb beseitigte Wahlrecht für die Kommissaranwärterinnen und -anwärter bei den Personalratswahlen wieder herstellen.
Bei einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs sieht die GdP noch einen Änderungsbedarf. Diese Vorschläge wird sie in das von der Landesregierung geplante Anhörungsverfahren zur Gesetzesnovelle einbringen.
26.01.2011
Kriminalforum 2011
Neue Wege in der Drogenpolitik
Auf 1,7 Milliarden Euro schätzen Experten den Gewinn der Drogenbosse – allein in Deutschland. Doch der Polizei gehen vor allem die Konsumenten ins Netz, nicht die Dealer und Hintermänner. Ist die aktuelle Drogenbekämpfungspolitik, die sich auf die Strafverfolgung der Klein-Konsumenten konzentriert, geeignet, diesen Sumpf trockenzulegen? Und welche Alternativen gibt es dazu, ohne den Konsum illegaler Drogen zu verharmlosen? Diese Fragen diskutieren auf dem Kriminalforum der GdP am 24. Februar in Düsseldorf Drogenexperten der Polizei, von Drogenberatungsstellen und aus der Wissenschaft gemeinsam mit Polizeipraktikern aus besonders belasteten Dienststellen.
Referenten des eintägigen Kriminalforums sind unter anderem der Frankfurter Drogenexperte Prof. Dr. Heino Stöver, der Leiter des Drogenhilfezentrums Düsseldorf, Jochen Alxnat, der Leiter der Gemeinsamen Anlaufstelle Bonner Innenstadt von Polizei und Ordnungsamt (GABI), Wulf Klinge, der Münsteraner Polizeidirektor Jürgen Kleis und der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.
Zu spannenden Debatten dürfte auf dem Forum auch die Ankündigung des nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty (SPD) führen, den Grenzwert, ab dem Cannabisbesitz strafrechtlicht verfolgt wird, in NRW wieder von vier auf zehn Gramm heraufzusetzen. Zudem werden die Teilnehmer des Forums über die Frage diskutieren, ob Polizeibeamte die Möglichkeit erhalten sollen, den privaten Besitz von Kleinstmengen von Cannabis als Ordnungswidrigkeit zu ahnden statt ihn bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen.
Infos und Anmeldung: GdP-Landesbezirk NRW, Martin Volkenrath, Tel. 0211/29 101 - 42, E-Mail: martin.volkenrath@gdp-nrw.de
Seminarprogramm zum Download
Plakat Kriminalforum 2011 zum Download
24.01.2011
GdP begrüßt Abkehr von Privat vor Staat
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Entscheidung von Innenminister Ralf Jäger (SPD), auf die von der Vorgängerregierung geplante Privatisierung der Polizeiküchen in Selm, Brühl und Schloss Holte-Stukenbrock zu verzichten, begrüßt. „Vom Erhalt der polizeieigenen Küchen an den drei Ausbildungsstandorten profitieren der Steuerzahler und die Polizei“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert. „Das von den eigenen Küchen hergestellte Essen ist nicht nur kostengünstiger, als wenn private Caterer die Verpflegung übernehmen, sondern das Essen ist auch ernährungsphysiologisch viel ausgewogener und gesünder.“
In der Vergangenheit hatte die GdP immer wieder gefordert, auf die von der früheren CDU/FDP-Landesregierung aus ideologischen Gründen betriebene Privatisierung der Küchen zu verzichten. „Dass Rot/Grün seiner Ankündigung, die Privatisierungspolitik ihrer Vorgängerregierung zu beenden, Taten folgen lässt, ist ein wichtiges Signal“, betonte Plickert. Die GdP erwartet deshalb, dass die Landesregierung jetzt auch auf die ebenfalls noch von Schwarz/Gelb geplante Privatisierung der polizeieigenen Kfz-Werkstätten verzichtet. Eine entsprechende Grundsatzentscheidung der neuen Landesregierung steht nach Informationen der GdP unmittelbar bevor.
Nachtrag 2010
Seniorenabschlussfeier 2010
Die diesjährige Seniorenabschlussfeier der Kreisgruppe Essen/Mülheim fand im weihnachtlichen Ambiente im großen Saal der ehemaligen Polizeischule an der Norbertstraße in Essen statt.
Der Seniorenvorsitzende und ehemalige Landesvorsitzende, Werner Swienty, begrüße neben knapp 150 Pensionären und deren Ehe- und Lebenspartnern auch unsere Polizeipräsidentin, Frau Stephania Fischer-Weinsziehr, und den Leitenden Polizeidirektor Herrn Fritz Unterberg.
Im Rahmen der Veranstaltung, die nur durch die tatkräftige Unterstützung der Vertrauensleute (auch mit Kuchenspenden) möglich war, ehrte Herr Hans-Joachim Eistermann (Kreisgruppenvorsitzender), die diesjährigen Jubilare für ihre langjährige Mitgliedschaft.
Geehrt wurden für 40 Jahre:
Eberhard Bendict, Ingo Collin, Sigrid Gehner, Heinz Güldner, Siegfried Hecht, Heinrich Hermey, Manfred Knickenberg und Hans-Jürgen Pütz.
Für 50 Jahre:
Hugo Hopp, Horst Koppe, Friedel Siegmar, Egon Teuner und Alfred Zimmermann.
Für 60 Jahre:
Maria Gring (war leider verhindert), Gisela Passmann, Wilfried Tackenberg und Erika Weiner.
Musikalisch wurde die Feier durch den beliebten Alleinunterhalter, Herrn Zivkovic, sowie mit der Querflöte von Laura Fuchs untermalt.
Fotos unten
14.01.2011
GdP fordert Stärkung der ZIS
Düsseldorf. Trotz des Starts der Bundesliga-Rückrunde an diesem Wochenende liegen noch immer keine statistischen Daten über die gewalttätigen Auseinandersetzungen während der Bundesliga-Saison 2009/2010 vor. „Das ist ein Unding“, kritisierte der nordrhein-westfälische Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Frank Richter. „In NRW gibt es mehr als dreißig Vereine, deren Spiele regelmäßig von einem größeren Polizeiaufgebot begleitet werden müssen, damit es zwischen einzelnen Fangruppen nicht zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. Die Polizei kann die zunehmende Gewalt bei den Spielen aber nur eindämmen, wenn sie weiß, wann und wo es in der Vergangenheit zu Gewalttaten gekommen ist und wo es neue Entwicklungen in der Fanszene gegeben hat.“
Als Konsequenz aus dem Datendesaster fordert die GdP eine personelle Stärkung der in Duisburg angesiedelten Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS), die bundesweit die Fußballeinsätze der Polizei auswertet. „Die Ausstattung der ZIS reicht nicht, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Deshalb muss das Personal bei der ZIS dringend aufgestockt werden“, fordert Richter. Daran müssten sich auch die anderen Bundesländer beteiligen, weil die ZIS auch bundesweite Aufgaben wahrnimmt.
11.01.2011
Banken müssen die Kosten selber tragen
Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, dass die Banken die Kosten für die Fotos aus den Überwachungskameras, die sie bei EC-Kartenbetrug oder einem Banküberfall der Polizei zu Fahndungszwecken zur Verfügung stellen, selber tragen. „Dass Banken von der Polizei für die Überlassung der Fotos aus den Überwachungskameras eine Gebühr verlangen, ist absurd“, kritisierte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Die Polizei sorgt dafür, dass die in den Bankräumen begangenen Straftaten verfolgt werden. Dafür kann sie den Banken nicht auch noch Geld bezahlen.“
Nach Erkenntnissen der GdP ist der Missbrauch von EC-Karten in den vergangenen Jahren auch deshalb sprunghaft angestiegen, weil es in den meisten Banken kaum noch Personal gibt. „Der EC-Kartenmissbrauch wird immer risikoloser. Dieser Entwicklung können wir nur dann Einhalt gebieten, wenn die Banken endlich mehr Geld in die Sicherheit ihrer Geldautomaten investieren, statt sich darauf zu konzentrieren, wie sie die Kosten der Strafverfolgung auf die Steuerzahler abwälzen können“, sagte Richter. Um zu verhindern, dass die Banken der Polizei die Fotos aus den Überwachungskameras in Rechnung stellen können, müsse notfalls das Zeugenentschädigungsgesetz geändert werden.
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