AUFGABEN DER VERTRAUENSLEUTE
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Gewerkschaftliche Basisarbeit
Die Arbeit der Vertrauensleute ist gewerkschaftliche Kernarbeit.
Vertrauensleute sind Bindeglieder zwischen der Mitgliedschaft und der
Gewerkschaft als Organisation und stellen damit den wichtigsten Faktor für eine
erfolgreiche, effektive und mitgliederorientierte gewerkschaftliche
Interessenvertretung dar.
Hauptaufgaben der Vertrauensleute:
- Weitertragen von gewerkschaftlichen Positionen, Forderungen, Beschlüssen
und Entwicklungen in die Mitgliedschaft.
- Weitergabe von Anregungen, Vorschlägen und Wünschen aus der
Mitgliedschaft an die Kreisgruppe.
- Gewährleisten von individuellen und kollektiven Hilfestellungen bei
Problemen innerhalb des Betreuungsbereiches.
Doppelfunktion
Vertrauensleute in der Gewerkschaft der Polizei sind ein Bindeglied zwischen
der Organisationseinheit Kreisgruppe und den Mitgliedern. Durch den guten
Kontakt und den persönlichen Gesprächen zwischen den Mitgliedern und den
Vertrauensleuten werden deren Erwartungen, Wünsche und Anregungen an die
Kreisgruppe herangetragen. Ebenso werden durch die Vertrauensleute die
Beschlüsse und Meinungen aus der Kreisgruppe an die Mitglieder weitergeleitet.
Diese Aufgabenstellung ist zu einem Garant für eine basisnahe
Gewerkschaftsarbeit und zum anderen für eine sich am Mitglied und dessen
Bedürfnissen orientierte Weiterentwicklung der gewerkschaftlichen Vorstellungen
und Ziele.
Richtlinien für Vertrauensleute
Die Aufgaben der Vertrauensleute sind in der Gewerkschaft der Polizei in den
"Leitlinien des Bundesvorstandes für Vertrauensleute" beschrieben.
Sie geben Anhaltspunkte für die Aufgabenfelder, die von Vertrauensleuten
konkret wahrzunehmen sind.
- Schwerpunkt gewerkschaftlicher Tätigkeit ist die Betreuung unserer
Mitglieder. Vertrauensleute nehmen diese Aufgabe wahr und vertreten
verantwortungsbewusst die Gewerkschaftspolitik auf der Grundlage von
Beschlüssen der Gewerkschaft der Polizei.
- Ihre besonderen Aufgaben innerhalb ihres Wirkungsbereiches sind:
- Information und Aufklärung aller Beschäftigten über Aufgaben und
Ziele der Gewerkschaft der Polizei zur Förderung der Meinungs- und
Willensbildung.
- Beratung und Unterstützung der Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer
Rechte aus dem Beschäftigungsverhältnis.
- Werbung von Mitgliedern.
- Mitwirkung an der Vorbereitung von Personalratswahlen.
- Information der Kreis? bzw. Bezirksgruppe und des Personalrates sowie
deren Unterstützung bei ihrer Aufgabenerfüllung.
- Unterstützung der GdP Bildungsarbeit und gewerkschaftlicher Aktionen.
- Mitwirkung an der Vorbereitung von Mitgliederversammlungen.
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