AUFGABEN DER VERTRAUENSLEUTE
 


Gewerkschaftliche Basisarbeit

Die Arbeit der Vertrauensleute ist gewerkschaftliche Kernarbeit.
Vertrauensleute sind Bindeglieder zwischen der Mitgliedschaft und der Gewerkschaft als Organisation und stellen damit den wichtigsten Faktor für eine erfolgreiche, effektive und mitgliederorientierte gewerkschaftliche Interessenvertretung dar.

Hauptaufgaben der Vertrauensleute:

  • Weitertragen von gewerkschaftlichen Positionen, Forderungen, Beschlüssen und Entwicklungen in die Mitgliedschaft.
  • Weitergabe von Anregungen, Vorschlägen und Wünschen aus der Mitgliedschaft an die Kreisgruppe.
  • Gewährleisten von individuellen und kollektiven Hilfestellungen bei Problemen innerhalb des Betreuungsbereiches.

Doppelfunktion

Vertrauensleute in der Gewerkschaft der Polizei sind ein Bindeglied zwischen der Organisationseinheit Kreisgruppe und den Mitgliedern. Durch den guten Kontakt und den persönlichen Gesprächen zwischen den Mitgliedern und den Vertrauensleuten werden deren Erwartungen, Wünsche und Anregungen an die Kreisgruppe herangetragen. Ebenso werden durch die Vertrauensleute die Beschlüsse und Meinungen aus der Kreisgruppe an die Mitglieder weitergeleitet.

Diese Aufgabenstellung ist zu einem Garant für eine basisnahe Gewerkschaftsarbeit und zum anderen für eine sich am Mitglied und dessen Bedürfnissen orientierte Weiterentwicklung der gewerkschaftlichen Vorstellungen und Ziele.

Richtlinien für Vertrauensleute

Die Aufgaben der Vertrauensleute sind in der Gewerkschaft der Polizei in den "Leitlinien des Bundesvorstandes für Vertrauensleute" beschrieben. Sie geben Anhaltspunkte für die Aufgabenfelder, die von Vertrauensleuten konkret wahrzunehmen sind.

  1. Schwerpunkt gewerkschaftlicher Tätigkeit ist die Betreuung unserer Mitglieder. Vertrauensleute nehmen diese Aufgabe wahr und vertreten verantwortungsbewusst die Gewerkschaftspolitik auf der Grundlage von Beschlüssen der Gewerkschaft der Polizei.
  2. Ihre besonderen Aufgaben innerhalb ihres Wirkungsbereiches sind:
  1. Information und Aufklärung aller Beschäftigten über Aufgaben und Ziele der Gewerkschaft der Polizei zur Förderung der Meinungs- und Willensbildung.
  2. Beratung und Unterstützung der Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Rechte aus dem Beschäftigungsverhältnis.
  3. Werbung von Mitgliedern.
  4. Mitwirkung an der Vorbereitung von Personalratswahlen.
  5. Information der Kreis? bzw. Bezirksgruppe und des Personalrates sowie deren Unterstützung bei ihrer Aufgabenerfüllung.
  6. Unterstützung der GdP Bildungsarbeit und gewerkschaftlicher Aktionen.
  7. Mitwirkung an der Vorbereitung von Mitgliederversammlungen.